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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 15/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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​​​​​​​Vom Ortsgemeinderat Sprendlingen

Am Donnerstag, den 15.12.2022 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Manfred Bucher die 30. Sitzung des Ortsgemeinderates Sprendlingen in der Wißberghalle in Sprendlingen statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Fragen der Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.

TOP 2: Verabschiedung eines weiteren Ratsmitgliedes und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Herr Florian Schulz ist aus Sprendlingen verzogen und scheidet somit als Ratsmitglied aus.

Ortsbürgermeister Bucher verpflichtet Nachrücker Alwin Spegt mit Handschlag und heißt ihn herzlich willkommen. Außerdem weist er darauf hin, dass die Änderungen bei den Ausschussbesetzungen nachgereicht werden müssen.

TOP 3: Bauleitplanverfahren ''Südlich der St. Johanner Straße''

Beratung über die im Rahmen der Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen/Stellungnahmen

Billigung der Begründung und Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet ‘‘Südlich der St. Johanner Straße'' beschlossen.

Den Entwurf des Bebauungsplanes billigte der Ortsgemeinderat Sprendlingen in seiner Sitzung am 01.12.2020 und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung, Artenschutz- und Schallschutzgutachten, Abfalluntersuchung lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.09.2022 bis einschließlich 02.11.2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 04.10.2022 um eine Stellungnahme gebeten.

Die im Rahmen dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Würdigung zusammengestellt und es wurden entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet.

Der Rat hat die Anregungen abzuwägen.

Verlauf der Beratung

Herr Marx vom Ingenieurbüro Dillig stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor. Bei den Stellungnahmen die Beschlüsse erfordern, werden die Änderungen direkt beschlossen. Im Einzelnen sind das

1.

GDKE Direktion Denkmalpflege: einstimmig beschlossen

2.

Forstamt: einstimmig beschlossen

3.

Mainzer Netze: einstimmig beschlossen

4.

Kreisverwaltung Mainz-Bingen: einstimmig beschlossen

5.

SGD Süd: einstimmig beschlossen

Im Anschluss wird die Befassung der einzelnen Stellungnahmen wird der Satzungsbeschluss durchgeführt.

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt den Bebauungsplan für das Gebiet ''Südlich der St. Johanner Straße'' einschließlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung; die Begründung wird gebilligt.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt aufgrund der Ermächtigung nach § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz die in dem Bebauungsplan für das Gebiet ''Südlich der St. Johanner Straße'' aufgeführten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) als Satzung. Diese Vorschriften werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz in diesen Bebauungsplan aufgenommen.

Finanzielle Auswirkung:

Die Planungskosten werden von Investoren getragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Enthaltungen: 1

TOP 4: Weitere Vorgehensweise bei dem Wohnbauprojekt "Backhausgasse" - Vorschlag der Wohnbaugesellschaft (Präsentation)

Der Geschäftsführer der Kreiswohnungsbaugesellschaft, Herr Roman Becker, ist eingeladen, um über mögliche Kooperationen mit der Ortsgemeinde Sprendlingen beim Backhausgassenprojekt vorzustellen.

Ortsbürgermeister Bucher lässt die Konzeptvergabe zum Projekt noch einmal Revue passieren. Leider habe nur eine Investorengruppe einen „Konzeptvorschlag“ abgegeben. Leider wurden hier die Vorgaben nicht ausreichend erfüllt, sodass man das Verfahren ergebnislos eingestellt habe. Eine Überlegung sei nun, die Kreiswohnungsbaugesellschaft anzusprechen und die Möglichkeit einer gemeinsamen Entwicklung zu beleuchten. Herr Becker stellt sich und die Kreiswohnungsbaugesellschaft vor und präsentiert erste Vorstellungen einer möglichen Bebauung. Der Rat diskutiert durchaus positiv über das Projekt und man wird nun im Lenkungsausschuss die weitere Vorgehensweise besprechen.

TOP 5: Bauleitplanverfahren ''Am Höllenpfad 1. Änderung''

a) Aufstellung eines Bebauungsplanes

b) Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Beauftragung der erforderlichen Planungsarbeiten und Gutachten

Sach- und Rechtslage:

im Rahmen der Bearbeitung eines Bauantrages hat der Ortsgemeinderat Sprendlingen in seiner Sitzung am 26.03.2019 die Änderung des Bebauungsplanes ‘‘Am Höllenweg‘‘ beschlossen. Hierdurch sollten die Bestimmungen über die Einfriedungshöhe aus dem Bebauungsplan herausgenommen werden.

Verlauf der Beratung

Der Rat berät sich über die weitere Vorgehensweise. Die Angelegenheit soll im Bauausschuss besprochen werden, bevor der Rat den endgültigen Beschluss fasst.

Beschluss:

Die Vorlage wird zur weiteren Besprechung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Planungs- und Bauausschuss überwiesen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Enthaltungen: 2

TOP 6: Umbau/Umnutzung eines Gebäudes zur Orthopädietechnik und Podologie im Erdgeschoss. (22136)

Sach- und Rechtslage:

Der Antrag ist am 17.11.2022 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 als erteilt, wenn nicht binnen zwei Monate nach Eingang verweigert wurde.

Der Antragsteller beabsichtigt ein Gebäude in der Ortslage umzubauen und in Orthopädietechnik und Podologie umzunutzen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.

Finanzielle Auswirkung:

Der Beschluss hat keine finanzielle Auswirkung

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 7: Auftragsvergabe Heimatmuseum

Sach- und Rechtslage:

Die Fassade am Heimatmuseum ist in Teilbereichen in schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. Insbesondere sind Zimmerer-, Lehmbau- und Malerarbeiten erforderlich. Die Arbeiten erfordern eine sehr gute Detailplanung und ein hohes Maß an Fachwissen. Die erforderlichen Arbeiten betreffen die Giebel- und Hofseite, sowie eine Traufseite des Gebäudes.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt die Beauftragung des Architekturbüros Gallé aus Sprendlingen mit den erforderlichen Architektenleistungen, gemäß den vorgelegten Angeboten vom 11.11.2022 zur Sanierung der Fassade an der Giebel- und Hofseite, sowie an der Traufseite des Heimatmuseums.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Durchführung der Maßnahme stehen ausreichend Mittel im Haushalt zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 8: Annahme einer Geldspende zur Beschaffung von Medien zum Thema "Inklusion"

Sach- und Rechtslage:

Die Bibliothek Sprendlingen-Gensingen hat vom Beirat für Menschen mit Behinderung die Zusage für die Kostenübernahme zur Beschaffung von Medien zum Thema „Inklusion“ erhalten. Die Bibliothek hat daraufhin Material im Wert von 500,00 € beschafft, die entstandenen Kosten werden nun durch den Beirat für Menschen mit Behinderung bar ausgeglichen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende zu.

Finanzielle Auswirkung:

Die Spende hat durch die Finanzierung des Beirates für Menschen mit Behinderung keine finanziellen Auswirkungen, ist dennoch dem Gemeinwohl zuträglich, insbesondere Menschen mit Behinderung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 9: Annahme einer Sachspende für die Ortsgemeinde Sprendlingen

Sach- und Rechtslage:

Spendengeber: Frau Jutta Bucher, Am Wiesbach 8, 55576 Sprendlingen

Spendenart / -höhe: LED-Leuchtmittel i.H.v. 132,00 €

Spendenzweck: Verteilung der Leuchtmittel in der OG Sprendlingen im Rahmen der Energieberatung

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende zu.

Finanzielle Auswirkung:

Die Spende ist aus Privatmitteln der Spenderin finanziert.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 10: Richtlinie über die Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Sach- und Rechtslage:

Die Verbandsgemeinde hat eine Richtlinie zur Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens aufgelegt (siehe Anlage). Diese galt auch für das Jahr 2022. Die Ortsgemeinden Gensingen und Sprendlingen betreiben in Kooperation die Bibliothek Sprendlingen-Gensingen mit dem Ziel, ein leistungsfähiges öffentliches Bibliothekssystem für alle Einwohnerinnen und Einwohner aufzubauen und ein starker Bildungspartner für Schulen, Kitas und sonstige Bildungsträger zu sein. Zwecks Antragstellung ist ein entsprechender Ratsbeschuss notwendig. Die Anträge wurden bereits fristgerecht gestellt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt einen entsprechenden Förderantrag (15.000,00 €) zu stellen, bzw. stimmt nachträglich dem bereits gestellten Förderantrag für das Jahr 2022 zu.

Finanzielle Auswirkung:

entfällt

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 11: Mitteilungen und Anfragen

TOP 11.1: Anzeige über die Erweiterung einer Sende- und Empfangsanlage für mobiles Breitband durch Telefonica Germany GmbH & Co. OHG

Mit dem Schreiben vom 24.11.2022 teilte uns die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG mit, dass der bestehende Funkmast in der Gemarkung Sprendlingen; Flur 3 Nr. 211 mit einer neuen Sende- und Empfangsanlage erweitert wird.

TOP 11.2: Mobiler Dorfladen

Die Verwaltung startet nun das Projekt „Mobiler Dorfladen. In Sprendlingen soll nur die Station am Altenpflegeheim angefahren werden, da Sprendlingen über die notwendigen Einkaufsmöglichkeiten verfügt.

TOP 11.3: Suppenküche

Es soll ein Angebot der Suppenküche geben, das nächstes Jahr jeden Freitag um 12:00 im Tresor stattfindet.