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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 15/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensing
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Vom Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

Am Dienstag, dem 19.09.2024 fand die 32. öffentliche Sitzung desVerwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR in St. Johann statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und entschieden:

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2022 und die Verwendung des Jahresergebnisses der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR sowie die Entlastung des Vorstandes

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Nach § 89 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu prüfen.

Mit der Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2022 der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR wurde aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsrates der VG-Werke vom 18.07.2022 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fundus Dr.höflich GmbH aus Mainz beauftragt.

Der Entwurf des Prüfungsberichtes sowie der geprüfte Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind mit der Einladung versendet worden. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 89 Abs. 3 GemO § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ist in den Prüfungsbericht integriert.

Über die Ergebnisse der Prüfung wird ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berichten. Diese Sitzung des Verwaltungsrates stellt somit gleichzeitig die Schlussbesprechung gemäß § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 dar.

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2022 durch den Verwaltungsrat erfolgt ebenso die Entlastung des Vorstandes gemäß Anstaltssatzung §7 (h) für das Geschäftsjahr 2022.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Herr Dr. Höflich stellt den Jahresabschluss anhand einer Präsentation vor und beantwortet die Fragen.

Dazu zählt auch die Frage, warum im Jahresabschluss keine Bankkonten ausgewiesen werden, die Herr Dr. Höflich wie folgt beantwortet: Grundsätzlich gilt für die Aktivierung von Vermögensgegenständen in der Bilanz der Grundsatz des zivilrechtlichen Eigentums als Ansatzkriterium. Dies gilt insofern im Allgemeinen für die weit überwiegende Anzahl aller kommenden Vermögensgegenstände und im Speziellen auch für die VG-Werke.

Eine Ausnahme ergibt sich lediglich auf der Aktivseite der Bilanz, wenn das wirtschaftliche Eigentum und das zivilrechtliche Eigentum auseinanderfallen. Dabei ist wirtschaftlicher Eigentümer immer derjenige, der die Verfügungsmacht über den relevanten Vermögensgenstand hat. Gemäß den handelsrechtlichen GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) ist in diesem Fall der wirtschaftliche Eigentümer – ausnahmsweise nicht der zivilrechtliche – zur Erfassung des betreffenden Vermögensgegenstandes verpflichtet. Genau das ist bei den Bankguthaben und dem Bausparguthaben der Fall. Die alleinige Verfügungsbefugnis über die flüssigen Mittel hat die Verbandsgemeindeverwaltung. Sie ist wirtschaftlicher Eigentümer, nicht die VG-Werke.

Herr Dr. Höflich verweist darauf, dass die Kosten für die Abschreibungen nach Abschluss der Zentralisierung der Abwasserbeseitigung in den kommenden Jahren steigen werden und das, wie im Vorjahr bereits angemerkt wurde, rechtzeitig gegengesteuert werden muss.

Herr Blaschke merkt an, dass die VG-Werke die Pflicht haben, Sanierungen durchzuführen und es herrscht ein Sanierungsstau. Eine Kostendeckung bei der Erschließung von Neubaugebieten muss angestrebt werden. Des Weiteren steht noch der Rückbau der Kläranlage Mittlerer Wiesbach an und ein neuer Brunnen wird geplant.

Herr Wernersbach informiert, dass bezüglich des Sanierungsstaus Personal aufgestockt wurde, um künftig Tätigkeiten in Eigenregie zu übernehmen und den steigenden Kosten entgegenzuwirken.

Nachlieferung einer Antwort:

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Herrn Schwarz, um welche Nachforderungen von Projekten es sich im Lagebericht bei den finanzwirtschaftlichen Risiken in der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung handelt, wird vereinbart, dass dies mit der Niederschrift mitgeteilt wird. Es handelt sich hierbei um strittige Nachforderungen aus der Baumaßnahme NBG „Westlich der Alzeyer Straße“ in Gensingen. Sobald verlässliche Angaben möglich sind, wird der Verwaltungsrat informieren.

Im Betriebszweig Energieversorgung merkt Herr Dr. Höflich an, dass die Nachhaltigkeit hier sehr wichtig ist und dass man sich auch mit anderen Energiearten beschäftigen sollte, um die Verluste dort zu reduzieren. Ratsmitglied Frau Bucher erwartet durch den Kauf der Netze einen Gewinn.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR beschließt einstimmig

1. die Feststellung des Jahresabschlusses der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR zum 31. Dezember 2022 mit einer Bilanzsumme von EUR 55.033.866,01 und

2. die Feststellung des Jahresverlustes für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR -389.658,09 sowie den Vortrag dieses Verlustes auf das Geschäftsjahr 2023.

3. Die Entlastung des Vorstandes gemäß Anstaltssatzung §7 (h) für das Geschäftsjahr 2022.

Finanzielle Auswirkung:

./.

TOP 2: Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für das Wirtschaftsjahr 2023

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Die VG-Werke benötigen gem. § 2 Abs.2 Nr.3 EigAnVO in Verbindung mit § 89 Abs.2 GemO einen Abschlussprüfer für eine Gesamtabschlussprüfung. Seit 2017 gibt es einen Gesamtabschluss für alle 4 Betriebszweige.

Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss sowie der Lagebericht der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR.

Neben den einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Vorgaben sind bei der Prüfung die Besonderheiten der Eigenbetriebsverordnung (EigAnVO) Rheinland-Pfalz sowie die Vorgaben des Energiewirtschaftsrechts zu berücksichtigen. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Haushaltsgrundgesetzes (HGrG).

In der Sitzung des Verwaltungsrates am 09.11.2017 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Görges / Schumann / Dr. Höflich / & Koll. GbR aus Mainz erstmals zum Abschlussprüfer für den Gesamtabschluss der VG-Werke für das Jahr 2017 beauftragt. Gemäß damaliger Ausschreibung und Angebot war eine weitere Beauftragung für Folgejahre (3 bis 5 Jahre) nicht ausgeschlossen.

Abweichend davon möchten die VG-Werke die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fundus Dr. Höflich GmbH als Nachfolger der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Görges / Schumann / Dr. Höflich / & Koll. GbR aus Mainz für das siebte Prüfungsjahr mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 beauftragen, da der Wechsel des Wirtschaftsprüfers nach 5 Jahren lediglich eine Empfehlung und keine Pflicht darstellt. Zudem ist die Folgebeauftragung insbesondere aufgrund des Großprojektes ARANT bis zu dessen Abschluss (auch aus kaufmännischer Sicht) sinnvoll. Des Weiteren wäre die Einarbeitung eines neuen Wirtschaftsprüfers zeitaufwändig und gegebenenfalls mit Zusatzkosten verbunden.

Es liegt ein Angebot von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fundus Dr. Höflich GmbH in identischer Höhe wie in den Jahren 2020 – 2022 vor.

Die VG-Werke bitten den Verwaltungsrat um Zustimmung zur weiteren Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fundus Dr. Höflich GmbH aus Mainz zum Abschlussprüfer für den Gesamtabschluss der VG-Werke auch für das Jahr 2023.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig, gem.7 § Absatz 2 g) der Anstaltssatzung, die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fundus Dr. Höflich GmbH aus Mainz zum Abschlussprüfer für den Gesamtabschluss der VG-Werke für das Jahr 2023.

Finanzielle Auswirkung:

Entsprechende Aufwendungen werden mit dem Wirtschaftsplan 2024 zur Verfügung gestellt.

TOP 3: Mitteilungen und Anfragen

TOP 3.1: Zwischenbericht der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR zum 30.06.2023 gem. § 5 Absatz 8 Anstaltssatzung

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Nach § 5 Abs. 8 Anstaltssatzung hat der Vorstand dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat spätestens zum 30. September des Wirtschaftsjahres über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.

In dem Erläuterungsbericht und den als Anlagen an die Einladung beigefügten Tabellen, die im Aufbau dem Wirtschaftsplan entsprechen, werden die Salden der Finanzbuchführung per 30.06.2023 den Ansätzen des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2023 (Halbjahresbudget) gegenübergestellt.

TOP 3.2: Organisationsentwicklung des Abwasserzweckverbandes Unterer Wiesbach

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Der Abwasserzweckverband Unterer Wiesbach hat in seiner Sitzung vom 19.07.2023 die Anpassung des Abwasserzweckverbandes Unterer Wiesbach an die Erweiterung des Einzugsgebietes unter besonderer Berücksichtigung der Einführung des §2b zum 31.12.2024 beraten und den Beschluss gefasst, die Modellvariante 2 weiter zu verfolgen und ihre Umsetzung unter Mitwirkung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG aus Frankfurt vorzubereiten.

Die Modellvariante 2 besagt, dass der Abwasserzweckverband aufgelöst wird und die Aufgaben an die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR übertragen werden sollen.

Die Verbandsgemeindewerke sind aktuell für die technische Betriebsführung des Abwasserzweckverbandes Unterer Wiesbach verantwortlich.

Die Niederschrift der Verbandsversammlung ist mit der Einladung versendet worden.

Eine Umsetzung sollte bis zum 31.12.2024 erfolgen, da sonst Kosten im Rahmen der Einführung des §2b anfallen würden.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Der Vorsitzende informiert über den geplanten Ablauf der Auflösung des Abwasserzweckverbandes Unterer Wiesbach. Die VG-Werke leisten bislang nur den technischen Betrieb. Mit Auflösung des Abwasserzweckverbandes übernehmen die VG-Werke auch den kaufmännischen Bereich.

Finanzielle Auswirkung:

Bei den VG-Werken ist im Wirtschaftsplan 2023 für diesbezügliche Beratungsleistungen kein Ansatz enthalten. Im Wirtschaftsplan 2024 werden anteilige Kosten für die Beratungsleistungen der KPMG zuzüglich der Beratungsleistungen der VG-Werke zur Vertragsgestaltung, Notarkosten, etc. aufgenommen.

Es liegen keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vor.