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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 15/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensing
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Vom Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

Am Dienstag, dem 14.11.2023 fand die 33. öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR in St. Johann statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und entschieden:

Der Antrag des Vorsitzenden zur Tagesordnung wird einstimmig beschlossen:

Die Sitzung beginnt mit dem nichtöffentlichen Teil. Der nichtöffentliche TOP 3 wird vorgezogen auf TOP 1. Dementsprechend ändert sich die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte.

TOP 3: Wahl des Vorstandes der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

1. Wahl eines Vorstandsvorsitzenden

2 Wahl eines Vorstandes

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Der amtierende Vorstand des Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR, Herr Blaschke, scheidet zum 31.12.2023 aus.

Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 der Satzung für die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen Anstalt des öffentlichen Rechts der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen vom 06.03.2018 wählt der Verwaltungsrat den Vorstand und seine Mitglieder auf die Dauer von 5 Jahren. Dies gilt nach Satz 3 dieser Norm auch für den Vorstandsvorsitzenden.

Gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 der Satzung besteht der Vorstand aus zwei Mitgliedern. Es soll künftig ein kaufmännischer und ein technischer Vorstand bestellt werden. Wobei der kaufmännische Vorstand Vorstandsvorsitzender sein soll.

Im Nachgang und nach Amtsantritt der Vorstände sind die Geschäftsbereiche der Vorstandsmitglieder durch eine Geschäftsordnung in Abstimmung mit dem Verwaltungsratsvorsitzenden zu regeln.

Die Wahl hat nach den Grundsätzen von § 40 Gemeindeordnung zu erfolgen.

In getrennter Wahl ist hierbei ein Vorstandsvorsitzender und ein Vorstand, je frühestens ab dem 01.01.2024 auf die Dauer von 5 Jahren, zu wählen.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Aufgrund der Beratung im nichtöffentlichen Teil, erfolgt ausschließlich die Wahl von Herrn Stefan Classmann zum Vorstandsvorsitzenden. Das Ergebnis lautet: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.

TOP 4: Gebührenordnungen der Schwimmbäder

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Beschluss-Situation:

Die Gebührenordnungen der Schwimmbäder wurden im Jahre 2016 zuletzt grundlegend angepasst und entsprechend beschlossen.

Einen weiteren Beschluss für kleine Anpassung der Gebührenordnung des Hallenbades, gab es lediglich 2019 (gültig seit dem Jahre 2020), für die Tarife der Kinderschwimmkurse und die der Schulen.

Betriebsstätte Freibad Sprendlingen:

Eine Prüfung der Gebührenordnungen aus den Freibädern der Region ergab, dass eine prinzipielle Preiserhöhung für das Freibad Sprendlingen noch nicht erforderlich erscheint. Zum beispielhaften Vergleich wurde die Gebührenordnung des Neubornbades, betrieben durch die Verbandgemeinde Wörrstadt, in die Anlagen aufgenommen.

Durch die Einführung des neuen Kassenwesens mit Kassenautomat, ist es allerdings organisatorisch nicht mehr umsetzbar, die Herausgabe der Sonnenliegen in der bisherigen Form aufrecht zu erhalten. Hierfür würde nun zusätzlicher Personaleinsatz erforderlich. Um dem entgegenzuwirken und eine funktionelle Grundlage für die Nutzung herzustellen, sollte die Aufstellung und Einlagerung der Liegen künftig kostenlos und ausschließlich über das Schwimmbadpersonal erfolgen. Zudem wird es dem Personal dann möglich eine gerechte Liegennutzung zu steuern.

Die automatisierte Ein- und Ausgangstechnik erfordert außerdem eine Anpassung zum praktikablen Umgang mit der Tageskarte. Dem Gast soll die Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden, zwei Mal je Erwerbstag mit der Karte in das Freibad eintreten zu können.

Betriebsstätte Hallenbad Gensingen:

Die laufenden Kosten des Hallenbades Gensingen sind ungleich höher zu denen unseres Freibades. Um die Energiekosten-Explosion etwas abzufedern, ist eine moderate Preiserhöhung angedacht.

Das Hallenbad Gensingen ist ein Sport- und Gesundheitsbad und in seiner Art einzigartig in der Region. Das gilt ebenso für die Preisgestaltungen.

Was aber neben einer überschaubaren Preisanpassung noch fehlt, ist eine übersichtliche und zeitgemäße Gebührenordnung. Eine diesbezügliche Umsetzung könnte durch die Einführung von Geldwertkarten, welche die veralteten Mehrfachkarten ablösen, möglich gemacht werden.

Bei den Einzeltarifen möchten wir uns ebenfalls an der aktuell üblichen Tariflandschaft der deutschen Schwimmbäder orientieren. Aus den separaten Tarifen für Kinder und Jugendliche, soll zukünftig ein Kombitarif werden.

Die in der Anlage preislich verglichenen Schwimmbäder der Region, gelten nicht als Konkurrenzbetriebe.

Trotzdem lässt sich deren Preistrend mit den für uns angedachten zukünftigen Preisen, bei den Einzeltarifen und auch den Geldwertkarten, recht informell gegenüberstellen.

Gemäß §7 Absatz 3 (g) der Anstaltssatzung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR muss bei der Änderung von Gebühren der Verbandsgemeinderat um Zustimmung gebeten werden. Aus Termingründen hat der Verbandsgemeindesrat Sprendlingen-Gensingen den Änderungen bereits in seiner Sitzung vom 09.10.2023 zugestimmt.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR stimmt einstimmig den angedachten Änderungen der Gebührenordnungen der Schwimmbäder zum 01.01.2024 zu.

Finanzielle Auswirkung:

Es ist eine Kompensation der Kosten, in aktuell nicht einschätzbarer Höhe, zu erwarten.

TOP 5: Mehrkosten Betriebskostenumlage an AZV

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Die Ortsgemeinden Aspisheim, Gensingen, Grolsheim und Horrweiler liegen im Einzugsbereich der Abwasserreinigungsanlage Nahetal (ARA Nahertal), Grolsheim.

Die ARA Nahetal sowie der Verbindungssammler von Aspisheim über Bingen-Dromersheim und Bingen-Sponsheim zur Kläranlage werden vom Abwasserzweckverband Unterer Wiesbach (AZV) betrieben. Mitglieder des AZV sind die Stadt Bingen am Rhein und die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen.

Die Finanzierung der laufenden Kosten erfolgt durch Umlagen.

Die Betriebskostenumlage umfasst auch anteilig die Abwasserabgabe der Kläranlage Grolsheim. Diese wird sich mit Zentralisierung der Kläranlagen in den kommenden Jahren erhöhen, gleichzeitig wird die Abwasserabgabe der VG-Werke mit Auflösung der Kläranlage Welgesheim sich reduzieren.

Durch den Umschluss des Einzugsgebietes der Kläranlage Mittlerer Wiesbach in Welgesheim an die ARA Nahetal im Dezember 2022 verändert sich der Aufteilungsmaßstab. Gemäß dem Beschluss des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR vom 08.05.2018 (siehe Anlage 1) erfolgt die Verteilung nach dem Umschluss analog dem für die Investitionskosten beschlossenen Kostenschlüssel.

Die Verteilung vor und nach dem Umschluss stellt sich wie folgt dar:

Das heißt: Für die VG-Werke steigt der Anteil an den Kosten von 71% auf 83,7% mit dem Umschluss.

Bei der Planung der VG-Werke für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde mit dem Schlüssel aus dem Grundlagenvertrag gerechnet und die Planung war nicht an den Aufteilungsmaßstab nach dem Umschluss angepasst.

Ebenso lagen die finalen Plankosten des Abwasserzweckverbandes Unterer Wiesbach den VG-Werken zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vor und wurden geschätzt. Der tatsächliche Wirtschaftsplanansatz des AZV ist höher als die Schätzung zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanerstellung 2023 der VG-Werke und beinhalten bereits den geänderten Aufteilungsschlüssel.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Für das Jahr 2023 fallen somit Mehrkosten i.H.v. 186.000 € an.

Bisher wurden an den Abwasserzweckverband Unterer Wiesbach für 3 Quartale in 2023 die vereinbarten 90% als Vorausleistung in der vom AZV geforderten Höhe von 672.000 € gezahlt.

Abwasserabgabe:

In der Berechnung der Betriebskostenumlage des AZV ist die anteilige Abwasserabgabe für den Teil der ARA Nahetal nicht enthalten.

Eine anteilige Abwasserabgabe an die ARA-Nahetal wurde im Wirtschaftsplan 2023 der VG-Werke nicht geplant.

Laut Berechnung des AZV entfallen anteilig auf die VG-Werke hierbei  —  62.775 €

Dieser Betrag stellt ebenfalls Mehrkosten für das Jahr 2023 dar und verschlechtert zusätzlich das Ergebnis.

Gemäß §7 Absatz 4 (b) der Anstaltssatzung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR benötigen Mehrausgaben über 10.000€ die Zustimmung des Verwaltungsrates.

Die VG-Werke bitten den Verwaltungsrat deshalb um Zustimmung für die Mehrausgaben in Gesamthöhe von 248.775 €.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR stimmt einstimmig den Mehrausgaben gem. §7 (4) b) der Anstaltssatzung im Betriebszweig Abwasserbeseitigung in Höhe von 248.775 € brutto zu.

Finanzielle Auswirkung:

Die Mehrausgaben in den Betriebszweigen Abwasserbeseitigung sind nicht im Wirtschaftsplan 2023 enthalten und werden das geplante Jahresergebnis 2023 verschlechtern.

TOP 6: Mitteilungen und Anfragen

Es liegen keine Mitteilungen und Anfragen vor.