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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 15/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Aspisheim

Am Donnerstag, dem 13.03.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Michael Kirch die 5. Sitzung des Ortsgemeinderates Aspisheim statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1:

Fragen der Einwohner

Fragen seitens der Einwohner zu Grundsteuer, Hundesteuer, Beleuchtung in der Ortslage und Verkleinerung des Glascontainers werden beantwortet.

TOP 2:

Fragen zum Protokoll

Es liegen keine Fragen zum Protokoll vor.

TOP 3:

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Aspisheim sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben und des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Verlauf der Beratung:

Zu diesem Punkt sind Oliver Wernersbach (Erster VG-Beigeordneter), Michael Kirch (ehemaliger Beigeordneter), Thomas Geyer (Erster Beigeordneter) gem. § 22 GemO befangen und rücken vom Ratstisch ab.

Als ältestes Ratsmitglied übernimmt Ludwig Geyer den Vorsitz zu diesem Punkt. Ratsmitglied Goedert erläutert als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses das Ergebnis der Prüfung, die ohne Beanstandungen stattgefunden habe. Herr Geyer verliest anschließend den Beschluss und lässt darüber abstimmen.

Beschluss:

1.

Der Ortsgemeinderat Aspisheim stellt die Bilanz mit einer Bilanzsumme von 6.280.621,67 € fest.

Der Ortsgemeinderat stellt weiterhin die Jahresergebnisse

Der Ergebnisrechnung mit

136.337,68 €

Der Finanzrechnung mit

206.023,24 €

fest.

2.

Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO)

3.

Der Ortsgemeinderat Aspisheim erteilt dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung nach § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4:

Beschaffung von Strom für die gemeindeeigenen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung für die Lieferjahre 2026-2028;

Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom des GStB Rheinland-Pfalz

Sach- und Rechtslage:

Die laufenden Stromlieferverträge der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und aller Ortsgemeinden enden am 31.12.2025. Aufgrund des Auftragsvolumens und der mehrjährigen Laufzeit der Verträge erfolgt die Beschaffung regelmäßig durch gemeinsame europaweite Ausschreibungen.

Verlauf der Beratung:

Zur Information der Ratsmitglieder wird die Empfehlung der Neuanlagequote mit 33% erklärt.

Mit dieser Neuanlagenquote verpflichten sich die Unternehmen, Strom aus neuen, innovativen Anlagen anzubieten (also bspw. über PV-Anlagen oder WEA erzeugten Strom), die nicht älter als bis zu 6 Jahre alt sein dürfen. Ziel der Quote ist es, Investitionsanreize in neue und effizientere Anlagen zu schaffen.

Beschluss:

1.

Der Ortsgemeinderat Aspisheim nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen.

4.

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde für Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote gelten.

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Abstimmungsergebnis: für Nr. 5

Ja-Stimmen

: 7

Nein-Stimmen

: 2

B.

Beschaffungsmodell

X

Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr

C.

Zuordnung

X

Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5:

Beschaffung von Erdgas für die gemeindeeigenen Liegenschaften für die Lieferjahre 2026-2028;

Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung Erdgas des GStB Rheinland-Pfalz

Sach- und Rechtslage:

Die laufenden Erdgaslieferverträge der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Ortsgemeinden enden am 01.01.2026. Aufgrund des Auftragsvolumens und der mehrjährigen Laufzeit der Verträge erfolgt die Beschaffung regelmäßig durch gemeinsame europaweite Ausschreibungen.

Beschluss:

1.

Der Ortsgemeinderat Aspisheim nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Ortsgemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis.

4.

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde mit Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen gelten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6:

Neufassung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von

Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

Satzungsbeschluss

Sach- und Rechtslage:

Durch den Gemeinde- und Städtebund wurde eine neue Mustersatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen erstellt. Die aktuelle Satzung der Ortsgemeinde Aspisheim ist aus dem Jahr 2011 und bedarf daher einer Neufassung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Aspisheim beschließt die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen, in der beigefügten Fassung gem. § 24 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG).

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 7:

Beratung über das weitere Vorgehen der NBG in Aspisheim

Sach- und Rechtslage:

Um den Bedarf an Wohnraum und Infrastruktur zu decken, plant die Ortsgemeinde Aspisheim die Entwicklung von zwei Baugebieten (Bauleitplanung „Hinter dem Dorf“ & Bauleitplanung „Am Schlag“).

Des Weiteren wurde durch die Ortsgemeinde Aspisheim ein Entwurf für ein städtebauliches Konzept beauftragt.

Verlauf der Beratung:

Der Ortsgemeinderat diskutiert die in der Beschlussvorlage dargestellten Varianten zur Weiterentwicklung der Ortsgemeinde und beschließt wie folgt:

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Aspisheim beschließt,

1.

die Bauleitplanung „Hinter dem Dorf“ nicht weiter zu verfolgen,

2.

die Möglichkeit zur Ausweisung eines Baugebietes „Am Schlag“ noch einmal zu überprüfen und

3.

die Fläche unterhalb der Fritz-Huxel-Straße unter Berücksichtigung der Abstandsflächen u.a. zum Aussiedlerhof zur Ausweisung eines möglichen Baugebietes zu prüfen.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Erstellung von Bebauungsplänen hat die Ortsgemeinde Aspisheim 55.000 € im Haushalt 2025 veranschlagt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 8:

Vergabe von Bauleistungen - hier Arbeiten am TW-System in der Gutenbornhalle

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Aspisheim beauftragt die Arbeiten gemäß dem vorgelegten Angebot der Fa. Adam und Lorey.

Finanzielle Auswirkung:

Im Haushalt 2025 sind Mittel in Höhe von 10.000€ für die Herrichtung des Sanitärbereiches veranschlagt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 9:

Antrag auf Verbesserung des Wirtschaftsweges in der Ortsgemeinde Aspisheim

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 05.04.2024 erhielt die Ortsgemeinde Aspisheim einen Antrag auf Ausbesserung des gemeindeeigenen Wirtschaftsweg Flur 7 Nr. 866 in der Gemarkung Aspisheim.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Aspisheim beschließt, die Schlaglöcher auf Eigeninitiative der Ortsgemeinde auszubessern; ansonsten wird die Beratung zu diesem Thema in den Landwirtschaftsausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 10:

Mitteilungen und Anfragen

TOP 10.1:

Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan 2025 der Ortsgemeinde Aspisheim

Mit Schreiben vom 27. November 2024 hat die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen mitgeteilt, dass gegen die vom Ortsgemeinderat am 19.11.2024 beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 sowie gegen den Stellenplan keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen bestehen.

TOP 10.2:

Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 in der Fassung der zweiten Teilfortschreibung vom 19.04.2022 für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) - Erneute Anhörung und öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat durch Beschluss vom 26. November 2024 den Entwurf zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe für das erneute Anhörungsverfahren und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 5 und § 10 Landesplanungsgesetz (LPlG) freigegeben. Die erneute Offenlage wird auf drei Wochen gem. § 9 Abs. 3 ROG verkürzt.

Die Unterlagen zur Anhörung sind im Internet auf der Seite der Planungsgemeinschaft https://www.pg-rheinhessen-nahe.de/projekte/fortschreibungen-rop/ veröffentlicht.

Die Verwaltung bittet um Beachtung, dass die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen am 25.03.2025 endet.

TOP 10.3:

Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Der Termin für den zweiten Bürgerworkshop ist für die Ortsgemeinde Aspisheim ist für Mittwoch, 25.06.2025, um 18 Uhr in der Gutenbornhalle festgesetzt.

TOP 10.4:

Schulungsangebot für Mandatsträger zur digitalen Gremienarbeit;

Ratsinformationssystem / Dipolis-App

Für Mandatsträger besteht die Möglichkeit, das Ratsinformationsystem der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, der VG-Werke und der Ortsgemeinden zu nutzen.

Hierzu werden zwei Schulungstermine angeboten:

Montag, den 14.04.2025, um 19:00 Uhr

im Besprechungszimmer (1OG) in der Verbandsgemeindeverwaltung in Sprendlingen

oder

Mittwoch, den 30.04.2025, um 19:00 Uhr

per Videokonferenz (Zoom)

Für eine bessere Planung bitten wir, sich bei Frau Nadja Kiese unter n.kiese@vg-sg.de oder telefonisch 06701-201-138 anzumelden.