Am Donnerstag, dem 13.02.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jan Ott die 4. Sitzung des Ortsgemeinderates Badenheim statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 2: Neufassung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)
Satzungsbeschluss
Sach- und Rechtslage:
Durch den Gemeinde- und Städtebund wurde eine neue Mustersatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen erstellt.
Die aktuelle Satzung der Ortsgemeinde Badenheim aus dem Jahr 2014 bedarf einer Neufassung.
Verlauf der Beratung:
Seitens der Verwaltung wird erklärt, dass durch Aktualisierung der Satzung mehr Rechtssicherheit gewährleistet wird. Durch die Neufassung entstehen den Bürger/innen keine Nachteile. Frau Ewigleben von der Bauverwaltung steht auch später für Fragen zur Verfügung. Der Rat beschließt wie folgt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Badenheim beschließt die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen, in der beigefügten Fassung gem. § 24 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG).
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Beschaffung von Strom für die gemeindeeigenen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung für die Lieferjahre 2026-2028;
Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom des GStB Rheinland-Pfalz
Sach- und Rechtslage:
Die laufenden Stromlieferverträge der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und aller Ortsgemeinden enden am 31.12.2025. Aufgrund des Auftragsvolumens und der mehrjährigen Laufzeit der Verträge erfolgt die Beschaffung regelmäßig durch gemeinsame europaweite Ausschreibungen.
Der GStB Rheinland-Pfalz bietet den rheinland-pfälzischen Gemeinden und ihren Einrichtungen aktuell die 6. Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum 01.01.2026-31.12.2028 an. Die operative Umsetzung erfolgt durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH. Mit der Teilnahme ist keine eigene Ausschreibung für die Stromlieferung mehr erforderlich.
Verlauf der Beratung:
Zu zwei Themen, die als Tischvorlage gereicht werden, wird um 19:20 Uhr eine Sitzungsunterbrechung von 10 Min beschlossen.
Nach kurzer Beratung einigt sich der Rat darauf, an der Bündelausschreibung für Strom teilzunehmen und bei der Abfrage zur Qualifizierung des Stroms Ökostrom mit einer Neuanlagenquote von 33 % zu bevorzugen.
Beschluss:
| 1. | Der Ortsgemeinderat Badenheim nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach folgender Maßgabe erfolgen: |
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| A. Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| B. Strukturierte Beschaffung – Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr |
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| C. Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 1
TOP 4: Beschaffung von Erdgas für die gemeindeeigenen Liegenschaften für die Lieferjahre 2026-2028; Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung Erdgas des GStB Rheinland-Pfalz
Sach- und Rechtslage:
Die laufenden Erdgaslieferverträge der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Ortsgemeinden enden am 01.01.2026. Aufgrund des Auftragsvolumens und der mehrjährigen Laufzeit der Verträge erfolgt die Beschaffung regelmäßig durch gemeinsame europaweite Ausschreibungen.
Der GStB Rheinland-Pfalz bietet den reinland-pfälzischen Gemeinden und ihren Einrichtungen aktuell die 4. Bündelausschreibung Erdgas für den Lieferzeitraum 01.01.2026-31.12.2028 an. Die operative Umsetzung erfolgt durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH. Mit der Teilnahme ist keine eigene Ausschreibung für die Erdgaslieferung mehr erforderlich.
Verlauf der Beratung:
Nach kurzer Beratung einigt sich der Rat darauf, an der Bündelausschreibung für Erdgas teilzunehmen und bei der Abfrage zur Qualifizierung des Erdgases Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen zu bevorzugen.
Beschluss:
| 1. | Der Ortsgemeinderat Badenheim nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Ortsgemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
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| Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12
Enthaltungen: 1
TOP 5: Kostenverteilung des Heckenschnitts zwischen der Ortsgemeinde und Anliegern
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Badenheim beschließt, die Rechnungen für den Heckenrückschnitt entlang der Wirtschaftswege bei den beitragsfähigen Kosten des Wirtschaftswegebaubeitrages entsprechend der Empfehlung des Bau- und Wegeausschusses in Höhe von 50 % zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6: Gemeindehalle - Festlegung der weiteren Schritte bezüglich Neubau/Sanierung
Ortsbürgermeister Ott informiert ohne Beschlussvorlage zum Thema „Gemeindehalle“. Die Gespräche mit dem Eigentümer um einen möglichen Erwerb eines Nachbargrundstücks zur Errichtung eines Neubaus in unmittelbarer Nähe der aktuellen Halle haben sich zerschlagen. Wichtig sei die weitere Vorgehensweise bzgl. Kosten, Fördergelder und möglichen Grundstücken.
In der sich anschließenden Diskussion geht es u.a. um die Kubatur, die Art der Bauweise, die Dachform sowie die Berücksichtigung einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen.
Es werden ein eingeschossiges Gebäude in Massivbauweise und einem geneigten Dach sowie einer Fläche für eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen als Rahmenbedingungen für den im Beschluss festgehaltenen Prüfauftrag festgelegt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Badenheim favorisiert die Variante 3 aus der Machbarkeitsstudie vom September 2021. Die Verwaltung erhält den Auftrag folgende Punkte zu prüfen:
| 1. | Eruierung geeigneter Grundstücksflächen über die VG-Verwaltung. |
| 2. | Einholung einer Kostenschätzung für einen Neubau zu aktuellen Preisen auf der Basis des Raumbedarfs aus der Machbarkeitsstudie. |
| 3. | Eruierung von Zuschüssen und Fördergeldern/-möglichkeiten. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 7: Mitteilungen und Anfragen
TOP 7.1: Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan 2025 der Ortsgemeinde Badenheim
Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat mit Schreiben vom 16.01.2025 mitgeteilt, dass gegen die Festsetzungen und Veranschlagungen der am 21.11.2024 beschlossenen Haushaltssatzung und des Haushaltsplan 2025 der Ortsgemeinde Badenheim keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben werden.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 der Ortsgemeinde Badenheim sind somit genehmigt und können ausgeführt werden.