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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 16/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in den Gemeinden Gensingen und Grolsheim

In der Gemarkung Gensingen

Flur 4:

Flurstücke 237/39, 237/42

Flur 5:

Flurstücke 1, 252/3, 254, 256/2, 258/2, 260, 314/2

Flur 7:

Flurstücke 605/2, 606, 614, 615, 616, 617, 618, 619, 620, 621, 625, 630

Flur 10:

Flurstücke 1, 8, 13

Flur 14:

Flurstücke 599/5, 603/3, 603/4, 604/3, 604/4, 605/3, 605/4, 606/3, 606/4, 607/2, 607/3, 608/2, 608/3, 609/2, 609/3, 610/2, 610/3, 611/2, 611/3, 612/1, 612/2, 613, 614, 615, 616, 617

In der Gemarkung Grolsheim

Flur 6,

Flurstücke 14, 15, 208, 231, 234, 250

wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Grenzwiederherstellung auf Antrag der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 13.04.2023 eine Grenzniederschrift angefertigt. Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 2019-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen und einzelne Grenzpunkte einer bereits festgestellten Flurstücksgrenze werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 04.05.2023 bis 05.06.2023 bei der öffentlichen Vermessungsstelle

Vermessungsbüro Strauß & Benzel (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) in 66869 Kusel, Lehnstraße 16, Zimmer 8 ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag-Freitag von 8:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr) eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBI. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle (Vermessungsbüro Strauß & Benzel) einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungsbüro Strauß & Benzel, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, 66869 Kusel, Lehnstraße 16, Zimmer 8 erhoben werden.

Kusel, den 19.04.2023
Vermessungsbüro Strauß & Benzel
B.Sc. Michell Benzel
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Lehnstraße 16, 66869 Kusel
(Öffentliche Vermessungsstelle)