Die Aufbaugemeinschaft Wolfsheim (Körperschaft des öffentlichen Rechts) lädt hiermit alle Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung ein am 28.04.2025 um 19:30 Uhr in der Vinothek des Weinguts Kathrinenhof Mainzer Straße 1 ein. Um den rechtzeitigen Versammlungsbeginn zu ermöglichen, erfolgt die Stimmerfassung bereits zwischen 18:45 und 19:30 Uhr.
Tagesordnung
| 1. | Eröffnung der Mitgliederversammlung |
| 2. | Ernennung von Schriftführer und Stimmzählern |
| 3. | Neuwahl des Vorstandes der Aufbaugemeinschaft |
| 4. | Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters durch den Vorstand (intern) |
| 5. | Abtrennung und Verschiebung des Projekts Wolfsheim III: Beratung und Beschlussfassung |
| 6. | Abtrennung und Verschiebung des Projekts Wolfsheim IV: Beratung und Beschlussfassung |
| 7. | Informationen zum anstehenden Bodenordnungsverfahren (Projekt Wolfsheim II) durch die Bodenordnungsbehörde: Aktueller Stand |
| 8. | Verschiedenes |
Das Aufbaugebiet (§ 11 Absatz 2 Weinbergsaufbaugesetz) umfasst die gesamte Weinbergsfläche der Gemarkung Wolfsheim.
Stimmberechtigte Mitglieder der Aufbaugemeinschaft sind die Eigentümer von Rebflächen im Aufbaugebiet, sowie die Inhaber von dinglichen oder persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung dieser Rebflächen berechtigen und deren Nutzung sie tatsächlich ausüben (z.B. Pächter) (vgl. § 11 Abs. 2 S. 2 WAG).
Die Mitglieder werden gebeten, vor Beginn der Versammlung zur Ermittlung der Stimmzahl ihre im Aufbaugebiet liegende Weinbergsfläche zu Protokoll zu geben, da die Abstimmung gemäß § 11 der Satzung flächenmäßig vorgenommen werden muss. Für den Nachweis der Stimmzahl sind die EU-Weinbaukartei oder Grundbuchauszüge zur Mitgliederversammlung mitzubringen.
Um eine rasche Registrierung zu gewährleisten werden die Mitglieder dringend ersucht, bereits vor der Stimmerfassung eine Addition ihrer im Aufbaugebiet (Gemarkung Wolfsheim) gelegenen Weinbergsflächen vorzunehmen.