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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 17/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welgesheim für das Haushaltsjahr 2023

Der Ortsgemeinderat Welgesheim hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

770.800 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

- 826.900 €

Jahresfehlbetrag

- 56.100 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

auf

- 11.690 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

135.200 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 1.548.190 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

- 1.412.990 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

1.424.680 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

zusammen auf

0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuer werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf

345 v.H.

-

Grundsteuer B auf

465 v.H.

-

Gewerbesteuer auf

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

-

für den ersten Hund

50,00 €

-

für den zweiten Hund

95,00 €

-

für jeden weiteren Hund

125,00 €

-

für den ersten gefährlichen Hund

400,00 €

-

für den zweiten gefährlichen Hund

760,00 €

-

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.000,00 €

§ 5 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (lt. Plan)

2.909.384 €

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (lt. Plan)

2.840.554 €

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des

Haushaltsjahres (lt. Plan)

2.784.454 €

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als

 —  5.000,00 €

überschritten sind.

§ 7 Wertgrenzen für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von

 —  5.000,00 €

sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2023 in Kraft.

Welgesheim, den 26.04.2023

Michael Leisenheimer
Ortsbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Diese Satzung wurde am 27.03.2023 der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim gemäß § 97 Abs. 1 GemO vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 14.04.2023, Az.: 51c-11821-10 gegen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Welgesheim für das Haushaltsjahr 2023 keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben (§ 97 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GemO).

Hinweis:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Welgesheim für das Haushaltsjahr 2023 liegen zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 27.04.2023 bis einschließlich Montag, dem 08.05.2023 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer 223, öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf verwiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht wenn:

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.