Übersichtslageplan – unmaßstäblich
Liegenschaftskarte - unmaßstäblich
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Zotzenheim hat in der Sitzung am 06.03.2025 gemäß des § 4 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz für das Anwesen auf den Grundstücken in der Gemarkung Zotzenheim, Flur 1, Nr. 206/2 bis 217/2 die Wohnplatzbezeichnung „In den Reben 1“ festgelegt. Nach Einholung einer Stellungnahme der Vermessungs- Katasterverwaltung wird hiermit die Festlegung / Verleihung des Wohnplatznamens „In den Reben 1“ für das Anwesen auf den Grundstücken in der Gemarkung Zotzenheim, Flur 1, Nr. 206/2 bis 217/2 verfügt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: vg-sprendlingen-gensingen@poststelle.rlp.de eingelegt werden.