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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 17/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Allgemeinverfügung über die Festlegung / Verleihung des Wohnplatznamens „In den Reben 1“ für das Anwesen auf den Grundstücken in der Gemarkung Zotzenheim, Flur 1, Nr. 206/2 bis 217/2

Übersichtslageplan – unmaßstäblich

Liegenschaftskarte - unmaßstäblich

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Zotzenheim hat in der Sitzung am 06.03.2025 gemäß des § 4 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz für das Anwesen auf den Grundstücken in der Gemarkung Zotzenheim, Flur 1, Nr. 206/2 bis 217/2 die Wohnplatzbezeichnung „In den Reben 1“ festgelegt. Nach Einholung einer Stellungnahme der Vermessungs- Katasterverwaltung wird hiermit die Festlegung / Verleihung des Wohnplatznamens „In den Reben 1“ für das Anwesen auf den Grundstücken in der Gemarkung Zotzenheim, Flur 1, Nr. 206/2 bis 217/2 verfügt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: vg-sprendlingen-gensingen@poststelle.rlp.de eingelegt werden.

Sprendlingen, 15.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-gensingen
Im Auftrag:
gez.: Ahr
(Ahr)