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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 17/2025
Amtlicher Teil
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Digitales Lichtbild im Reisepass und Personalausweis ab 1. Mai 2025

Ab dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden.

Zur Erstellung des digitalen biometrischen Lichtbildes gibt es zwei Möglichkeiten.

Die erste Möglichkeit:

Das digitale Lichtbild kann bei der Beantragung des Dokumentes in unserem Einwohnermeldeamt angefertigt werden.

Für die Anfertigung des Lichtbildes ist, zusätzlich zur Ausstellungsgebühr für das Dokument, eine Gebühr von 6,00 € zu entrichten. Das Lichtbild ist ausschließlich für die Produktion des Dokumentes bestimmt und kann nicht ausgehändigt werden.

Die zweite Möglichkeit:

Das digitale Lichtbild kann bei Fotodienstleistenden angefertigt werden.

Dort muss das Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochgeladen werden und Ihnen muss ein Data-Matrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code) ausgehändigt werden.

Diesen Data-Matrix-Code-Ausdruck müssen Sie bei der Beantragung des Dokumentes in der Behörde vorlegen, damit das Behördenpersonal Ihr Lichtbild aus der Cloud herunterladen kann.

Welche Kosten hierfür entstehen, erfragen Sie bitte bei den Fotodienstleistenden.

Verbandsgemeindeverwaltung
Sprendlingen-Gensingen
Fachbereich Bürgerservice