Der Feiertag „Tag der Arbeit“ macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses im Verlag erforderlich.
Die Textbeiträge müssen für die Ausgabe 19/2026
bis Mittwoch, den 29.04.2026, 12:00 Uhr
Außerdem macht der Feiertag „Christi Himmelfahrt eine Vorverlegung für die Ausgabe 20/2026 erforderlich.
bis Mittwoch, den 06.05.2026, 12:00 Uhr
der Verbandsgemeinde vorliegen.