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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 19/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Planungs- und Bauausschuss des Ortsgemeinderates Gensingen

Am Donnerstag, dem 20.04.2023, fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Armin Brendel die 11. öffentliche Sitzung des des Planungs- und Bauausschusses des Ortsgemeinderates Gensingen statt.

Über die Ergebnisse des öffentlichen Teils der Ausschusssitzung wird gemäß Nr. 7.1 der VV zu § 41 GemO wie nachstehend informiert:

TOP 1: Bauleitplanung Gensingen "Am Lettkopf"Vorstellung von drei Planvarianten

Sach- und Rechtslage:

In der Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Lettkopf“ beschlossen. Die Auftragsvergabe erfolgte in der Sitzung am 15.12.2022. Hier wurde um die Erstellung von drei Planvarianten gebeten.

In den Vorgesprächen zwischen Ortsgemeinde, Verwaltung, VG Werke und dem Ingenieurbüro wurde die Idee entwickelt, eine Fläche zur Bebauung mit sog. Kleinsthäusern auszuweisen. Diese Fläche soll auch die notwendige Versickerungsfläche mit Zweitnutzung durch die Anwohner als Erholungsfläche beinhalten.

Ebenfalls sollte zur Bahnlinie hin eine Riegelbebauung eingeplant werden, welche aus Mehrfamilienhäusern bestehen soll.

Diese Ideen wurden durch das Planungsbüro umgesetzt. Herr Marx wird diese in der Sitzung vorstellen.

Die ausgearbeiteten Planungsvarianten sind als Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.

Beschluss:

Der Planungs- und Bauausschuss des Ortsgemeinderates Gensingen entscheidet sich für eine Planungsvariante und empfiehlt diese dem Ortsgemeinderat.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Erstellung des Bebauungsplanes stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 2: BV Umnutzung eines Gebäudes (23033)

Sach- und Rechtslage:

20.04.2023 öffentlich beschließend

Hinweis: Der Antrag ist am 05.04.2023 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 als erteilt, wenn es nicht binnen von zwei Monaten nach Eingang verweigert wurde.

Der Antragsteller beabsichtigt die Nutzungsänderung einer des Erdgeschosses eines Geschäfts- und Wohngebäudes in eine Glücksspielhalle.

Bauvoranfrage und Lageplan des geplanten Vorhabens sind dieser Vorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes für das Gebiet „Alexander Bretz Straße“.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können nach § 31 Abs. 1 BauGB solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.

Der Bebauungsplan „Alexander Bretz Straße“ besteht aus 6 Ordnungsbereichen. Das o.g. Grundstück liegt im Ordnungsbereich 6, der ein Gewerbegebiet ist. Die Zulässigkeit der Ausnahmen im Ordnungsbereich 6 ist im Bebauungsplan nicht vorgesehen.

Gemäß § 8 (3) Nr.3 BauNVO können Vergnügungsstätten in Gewerbegebieten ausnahmsweise zugelassen werden. Laut der unteren Bauaufsichtsbehörde wird hierzu ein Einvernehmen der Gemeinde benötigt.

Über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.

Der Ortsgemeinderat Gensingen entscheidet über die Erteilung des erforderlichen Einvernehmens der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 1 BauGB.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen lehnt die Umnutzung eines Gebäudes in eine Glücksspielhalle ab.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3: Mitteilungen und Anfragen

TOP 3.1: Sachstand P+R-Anlage

Herr Pitthan fragt nach dem Sachstand der P+R-Anlage am Bahnhof, hier fehlen nur die Asphaltarbeiten. Der Vorsitzende sagt Klärung zu.

TOP 3.2: Reinigung Sinkkästen

Auf Kosten der Firmen, die derzeit den Ausbau der Glasfaserversorgung vornehmen, sollte die Reinigung der Sinkkästen erfolgen. Diese sind wegen der Maßnahme stark verschmutzt.

Der Vorsitzende gibt dies an die Bauabteilung der VG weiter.