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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 19/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bebauungsplan der Ortsgemeinde Aspisheim für das Gebiet „Am Flurweg 5. Änderung“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Ortsgemeinderat Aspisheim hat in seiner Sitzung am 19.06.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Am Flurweg 5. Änderung“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Aspisheim:

Flur 1 Nr. 660/1, Nr. 660/2, Nr. 660/4, Nr. 660/5 und Nr. 660/6

Übersichtslageplan:

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Die Planurkunde, die textlichen Festsetzungen und die Begründung wurden am 19.03.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom Freitag, den 17. Mai 2024 bis einschließlich Freitag, den 21. Juni 2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 008, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus.

Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ eingesehen werden.

Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben. Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich, zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder per E-Mail an info@vg-sg.de vorgebracht werden.

Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden geprüft. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen abrufbar ist.

Aspisheim, den 08.05.2024
Gunter Dautermann
Ortsbürgermeister