Am Mittwoch, den 10.04.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Michael Leisenheimer die 23. Sitzung des Ortsgemeinderates Welgesheim statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
Auf Antrag des Vorsitzenden, die TOPs 4+5 als TOPs 2+3 zu behandeln, wird einstimmig beschlossen.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt.
| TOP 1: | Fragen der Einwohner |
| TOP 1.1: | Anfrage zu Baustelle Bahnhofstraße |
Eine Einwohnerin möchte wissen, welche Bauarbeiten in der Bahnhofstraße zurzeit ausgeführt werden.
Herr Nieminarz von der Bauverwaltung erklärt, es werden neue Kanäle und Trinkwasserleitungen verlegt.
Der Vorsitzende führt aus, am 12.03.2023 habe eine gemeinsame Begehung mit Ortsbürgermeister, der VG-Verwaltung und der VG Werke AöR stattgefunden und festgelegt, dass im Zuge der Straßensanierung auch Kanal und die Trinkwasserleitung neu verlegt werden solle. Nun wurde er vor vollendete Tatsachen gestellt, indem die Werke vor der eigentlichen Sanierung der Bahnhofstraße Kanal und Trinkwasserleitung erneuern. In einem kurzfristig einberaumten Ortstermin am 03.04. wurde vereinbart, dass die Straße nach der Kanalsanierung nur provisorisch geschlossen wird mit einer 10cm dicken Tragdeckschicht. Die Komplett-Sanierung der Bahnhofstraße und der Neubau der Brücke erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Dass es über dieses Vorgehen keine Information über das Amtsblatt gegeben hat, wird allgemein kritisiert und bedauert.
| TOP 1.2: | Anfrage zu Altkleider-Container |
Dieselbe Einwohnerin moniert die Platzierung des Altkleider-Containers am Bahngelände. Der Vorsitzende erklärt, da es sich um Bahngelände handelt liege die Verantwortung in dieser Angelegenheit nicht in der Verantwortung der Ortsgemeinde. Der Container sei auch nicht von der Ortsgemeinde, dennoch habe er selbst oft Müll weggefahren, der dort nicht hingehöre. Die Einwohnerin möchte sich mit der Firma in Verbindung setzen und auf die Missstände hinweisen.
| TOP 1.3: | Bäume gepflanzt |
Weiter weist dieselbe Einwohnerin darauf hin, dass bereits 2 von den 3 gepflanzten Bäumen am Wiesbach eingegangen sind und möchte wissen, ob die Bäume neu gepflanzt werden.
Der Vorsitzende erklärt, diese Bäume eventuell im Rahmen der Einrichtung einer Streuobstwiese (Vorschlag der Seniorengruppe) neu zu pflanzen. Der Förderantrag dazu sei bereits eingereicht worden. Die Streuobstwiese soll evtl. „am Klettenberg“ angelegt werden, ergänzt der Vorsitzende auf Anfrage.
Ferner ist von Interesse bei den Zuhörerinnen, ob an Spielplatz und auf dem Friedhof eine Baumanpflanzung geplant ist. Denn es gebe ihrer Meinung nach zu wenig Bäume im Ortsbereich von Welgesheim.
Ortsbürgermeister Leisenheimer meint dazu, dass auf dem Spielplatz noch nichts geplant sei; und auf dem Friedhof sei es nicht möglich, da das Wurzelwerk die Gräber zerstören könnte. Sollte einer der älteren Bäume entfernt werden, wird selbstverständlich ein neuer Baum gepflanzt.
| TOP 1.4: | Anfrage nach Dreckwegtag |
Auf die Frage nach einem Dreckwegtag erklärt der Ortsbürgermeister, dieser wäre für nächstes Jahr vor Ostern eingeplant.
| TOP 1.5: | Anfrage zu Hundekot-Mülleimer |
Eine Anfrage aus der Zuhörerschaft betrifft die Hundekot-Entsorgung. Der Vorsitzende erklärt, dieser Punkt sei Thema der nächsten Ratssitzung.
| TOP 1.6: | Anfrage Patenschaften für Grünpflege |
Der Vorschlag einer weiteren Zuhörerin, Patenschaften zur Grünpflege an den Pflanzbeeten in der Ortsgemeinde an die Anwohner zu vergeben, sei bei der letzten Anfrage vom Kulturausschuss gescheitert, erklärt Ortsbürgermeister Leisenheimer. Seitens der Anwohner bestehe kein Interesse.
| TOP 1.7: | Anfrage neues Lärmschutzgutachten |
Eine weitere Einwohnerin möchte wissen, wann das letzte Lärmschutzgutachten (LSG) erstellt worden ist. Denn sie habe das Gefühl von verstärktem Lärmaufkommen, so dass wieder mal ein neue LSG vom LBM angefordert werden müsse. Sie wisse, dass die Lärmgrenze auf 66 db gesenkt worden sei.
Der Vorsitzende erklärt, er glaube nicht an Zugeständnisse, denn Welgesheim liege noch weiter von der BAB 61 entfernt als Zotzenheim; und diese Ortsgemeinde liegt noch unter dem Grenzwert.
| TOP 2: | Zustimmung zur Ausführungsplanung und Ausschreibung für die Erschließung des Neubaugebietes „In der Leimenkaute“ in der Ortsgemeinde Welgesheim |
Sach- und Rechtslage:
Für die Erschließung des Neubaugebietes „In der Leimenkaute“ in der Ortsgemeinde Welgesheim wurde zwischenzeitlich die Entwurfsplanung für den Straßenbau durch das beauftragte Ingenieurbüro gemacht. Ebenfalls fand ein Abstimmungsgespräch mit der unteren Wasserschutzbehörde der Kreisverwaltung
Mainz–Bingen statt. Hierbei wurde die Thematik der Außengebietsentwässerung zum Schutz für das Neubaugebiet und die untere Ortslage thematisiert. Hierbei ergab sich, dass am Randbereich des Neubaugebietes auf dem von der Gemeinde angekauften Grundstück, ein Wall angelegt werden sollte, um das anfallende Niederschlagswasser in das Gewässer III Ordnung einzuleiten. Die Straßenbauplanung wird in der Sitzung detailliert vom beauftragten Planungsbüro vorgestellt und erläutert. Weiterhin wurden notwendige Bodengutachten und eine Kampfmittelauswertung per Luftbild gemacht. Bei der Kampfmittelauswertung hat sich herausgestellt, dass es in diesem Bereich zu Kampfhandlungen gekommen ist. Somit muss hier zwingend eine örtliche Kampfmittelsondierung durchgeführt werden.
Verlauf der Beratung:
Stephan Bickmann erhält das Wort und präsentiert an Hand eines Planes die LPH 3 für den vorgesehenen Straßenbau im NBG.
| - | Die Erschließung erfolgt über die Bergstraße. |
| - | Die VG Werke AöR übernimmt die Wasserversorgung. |
| - | Für die Verlegung von Glasfaser ist die Deutsche Giga Access und für den Strom die EWR Worms verantwortlich; für die Beleuchtung sind im NBG insgesamt 15 Lampen vorgesehen. |
| - | Es sollen eine Bodenuntersuchung durchgeführt und ein Gutachten zur Kampfmittelfreiheit erstellt werden. Herr Bickmann informiert über die Straßenausführung (bzgl. Material und Straßenstärke), das niveaugleich zum Fußgängerbereich in der Bergstraße bis zur Einbiegung ins NBG ausgebaut werden soll. |
| - | Die Straßenbreite beträgt 5,50 Meter im Bereich Bergstraße und |
| - | im Bereich der Planstraßen B bis D; Planstraße A erhält eine Breite von 6,50 m. |
| - | Die mittig platzierten Regenrinnen im NBG haben eine Breite von jeweils 30 bis 50 cm; das Wasser wird in das geplante Regenrückhaltebecken bei einem Entwässerungsgefälle von 2,5% abgeführt. |
| - | Der Ausbau der Kurvenbereiche erfolgt aus Gründen der Stabilität als Bitumenbelag; der übrige Straßenbereich im NBG wird mit Doppel-T-Steinen gepflastert. |
Neben einem Regenrückhaltebecken empfiehlt die Untere Wasserbehörde das Anlegen eines 1 Meter hohen Erdwalls im nord-östlichen Bereich des NBG, um das Oberflächenwasser aus Richtung Horrweiler gezielt in die Gräben III. Ordnung einleiten zu können.
Schließlich beziffert der Fachmann die Baukosten, einschließlich der 15 Lampen und der Baunebenkosten mit ca. 812.000 Euro. Eine detailliertere Kosten-Aufstellung ist als nicht öffentliche Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.
Der Rat diskutiert die Entwurfsplanung. Der Planer schlägt eine verkehrsberuhigte Zone im NBG vor. Diskutiert wird auch über die Art des Ausbaus der Entwässerung auf der Fahrbahn der Bergstraße kurz vor Abbiegung in das NBG (Höhe Friedhof) als Senke (wie im Plan vorgesehen) oder als Rinne. (Die Abstimmung darüber ist Bestandteil des Beschlusses).
Beschluss:
1. Der Ortsgemeinderat Welgesheim befürwortet für die Art des Ausbaus der Entwässerung auf der Fahrbahn eine Senke (wie im Plan vorgesehen), statt einer Rinne.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 5 |
| Enthaltungen: | 1 |
2. Der Ortsgemeinderat Welgesheim nimmt die vorgestellte Straßenbauplanung an und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Ausschreibung. Die Auftragsvergabe für die Bauleistungen soll sodann nach erfolgter Submission sowie nach Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote in einer der nächsten Sitzungen vergeben werden.
Finanzielle Auswirkung:
Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt der Ortsgemeinde veranschlagt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 3: | Umbau einer Mittelspannungsfreileitungstrasse im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes „In der Leimenkaute“ in der Ortsgemeinde Welgesheim |
Sach- und Rechtslage:
In der Ortsgemeinde Welgesheim soll das Neubaugebiet „In der Leimenkaute“ erschlossen werden.
Als Vorarbeiten für die eigentliche Erschließung des Neubaugebietes ist es notwendig die vorhandene Mittelspannungsfreileitungstrasse, welche über das geplante Neubaugebiet geht umzubauen. Hierfür wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen–Gensingen ein Angebot vom Netzbetreiber für die erforderlichen Leistungen eingeholt.
Der Umbau der Mittelspannungsfreileitung erfordert eine teilweise Erdverkabelung der bestehenden Mittelspannungsfreileitungstrasse (Welgesheim Station 001 nach Welgesheim Mastnummer 8) mit Demontage von zwei Beton- und zwei Stahlmasten. Im Gegenzug hierfür muss auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flur Nr. 1 Parzelle 296 ein neuer Gittermast errichtet werden.
Die neu herzustellende Erdleitungstrasse hat nach Fertigstellung eine Gesamtlänge von ca. 300 m.
Die Leitungsführung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden. Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme der Mittelspannungsfreileitungstrasse belaufen sich gemäß dem vorgelegten Angebot auf ca. 241.200,00 €.
Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen–Gensingen wird empfohlen, den Auftrag gemäß dem vorgelegten Angebot zu erteilen.
Verlauf der Beratung:
Der Rat diskutiert das Vorhaben. Der Vorsitzende berichtet von einer Verteuerung von ca. 20-25 €/m2 für das Bauland für die geplante Trasse. Herr Nieminarz von der Bauverwaltung klärt auf, dass das EWR nur für die Stromversorgung im Neubaugebiet zuständig ist, nicht aber für die Straßenbeleuchtung. Anschließend beantragt er, kurz die Nicht-Öffentlichkeit herzustellen, um Informationen an den Rat zu geben.
Dem wird 20:01 Uhr stattgegeben.
Um 20:05 Uhr wird die Öffentlichkeit wiederhergestellt und folgender Beschluss gefasst.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Welgesheim nimmt die Empfehlung der VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen an und erteilt den Auftrag gemäß vorliegendem Angebot.
Finanzielle Auswirkung:
Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushalt der Ortsgemeinde zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 4: | Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 in der Fassung der zweiten Teilfortschreibung vom 19.04.2022 für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung - Anhörung und öffentliche Auslegung des Planentwurfs |
Sach- und Rechtslage:
Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat durch Beschluss vom 29. November 2023 den Entwurf zur dritten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe für das Anhörungsverfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) freigegeben.
Gemäß § 6 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) wurde der Planentwurf vom 30. Januar bis einschließlich 12. März 2024 an folgenden Stellen öffentlich ausgelegt und konnte dort während der genannten Zeiten des Publikumsverkehrs eingesehen werden.
Der Planentwurf wird auch im Internet unter http://www.pg-rheinhessen-nahe.de/download digital zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Anregungen und Hinweise können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 26. März 2024) schriftlich oder elektronisch gegenüber der Planungsgemeinschaft Rheinhessen Nahe, Ernst-Ludwig-Str.2, 55116 Mainz, E-Mail: geschaeftsstelle@pg-rheinhessen-nahe.de oder gegenüber den auslegenden Stellen zur entsprechenden Weiterleitung vorgebracht werden.
Die Verwaltung bittet bis spätestens 21.03.2024 um Mitteilung ob Anregungen oder Bedenken vorgetragen werden sollen. Die Frist zur Einreichung der Anregungen/Bedenken läuft bis zum 26.03.2024.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt die folgenden Anregungen/Bedenken vorzutragen und bittet die Verwaltung diese in die Stellungnahme aufzunehmen.
oder
Der Ortsgemeinderat beschließt keine Anregungen/Bedenken vorzutragen.
Ohne Diskussion beschließt der Rat wie folgt.
Beschluss:
Aufgrund des Fristablaufs nimmt der Ortsgemeinderat Welgesheim Kenntnis von den Vorschlägen zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 5: | Neubau einer Weinbauhalle und Umbau eines Bestandsgebäudes des Weinbaubetriebes. (24016) |
Sach- und Rechtslage:
Hinweis:
Der Antrag ist am 14.03.2024 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 BauGB als erteilt, wenn es nicht binnen von zwei Monaten nach Eingang verweigert wurde.
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Weinbauhalle und den Umbau eines Bestandsgebäudes.
Ein Lageplan und Pläne des Bauvorhabens sind als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Das Grundstück ist von einem Bebauungsplan noch nicht erfasst.
Es befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Das Vorhaben ist nach den Vorschriften des § 34 BauGB zu beurteilen.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus dem § 34 BauGB ergebenden Gründen versagt werden (§ 36 Abs. 2 BauGB).
U.E. fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Einvernehmen der Gemeinde kann erteilt werden.
Verlauf der Beratung:
Ratsmitglied Schnorrenberger ist gem. § 22 GemO befangen und rückt vom Ratstisch ab.
Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat. Das Vorhaben wurde vom Rat bei einer der vergangenen Sitzungen als Bauvoranfrage schon beraten.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Welgesheim erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Schnorrenberger kehrt an den Ratstisch zurück.
| TOP 6: | Mitteilungen und Anfragen |
| TOP 6.1: | Personalkostenanteil 2024 |
Der Personalkostenanteil an der Kita Edith Stein für 2024 beträgt für die Ortsgemeinde Welgesheim 29.864,51 €.
| TOP 6.2: | Besichtigung Lagerhalle |
Am Mittwoch, 17.04.2024, um 17 Uhr besichtigt der Gemeinderat auf Einladung der Fa. Remondis die neue Lagerhalle für Plastikmüll. Der Vorsitzende erinnert noch einmal an den Termin.
| TOP 6.3: | Sperrung Bahnhofstraße |
Am Mittwoch, 03.04.2024 gab es zwei Termine wegen des Ausbaues der Bahnhofstraße mit dem Planer Bickmann, der ausführenden Baufirma und dem Vertreter der VG Werke AöR, Herrn Spenst. Der Vorsitzende hatte erst kurz vorher erfahren, dass die Bahnhofstraße ab Montag gesperrt werde.
Herr Spenst zeigte sich wenig kompromissbereit und setzte seine Planungen zur Erneuerung des Kanals und der Wasserleitungen durch. Man sei an Fördergelder gebunden. Dazu ist die Bahnhofstraße in der Zeit vom 08.04. bis zum 26.07.2024 komplett gesperrt.
Eine Ersatzhaltestelle für den Busverkehr ist eingerichtet. Der Entwurf zum Ausbau der Bahnhofstraße wird in Kürze erstellt.
In Zukunft werde mit der Ortsgemeinde besser kommuniziert.