Am Donnerstag, den 06.03.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Alexander Strack die 3. Sitzung des Ortsgemeinderates Zotzenheim im Dorfgemeinschaftshaus in Zotzenheim statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 1: Fragen der Einwohner
Es werden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Brückenneubau am Welgesheimer Weg und in der Mainzer Straße in der Ortsgemeinde Zotzenheim
Sach- und Rechtslage:
In der Ortsgemeinde Zotzenheim sollen 2 Brücken erneuert werden. Hierbei handelt es sich um das Brückenbauwerk in der Mainzer- Straße sowie um das Brückenbauwerk im Welgesheimer Weg.
Verlauf der Beratung:
Herr Gonschorek von der Fa. Dillig/IBU informiert über Ausbau und Größe der geplanten neuen Brücken.
Problematisch sei die Kostensteigerung seit 2019 und gegenüber 2024. Deshalb wird eine eventuelle Verkleinerung diskutiert, die allerdings wieder verworfen wird. Beide Brücken sollen eine Durchfahrtsbreite von 4,50 Meter erhalten.
Eine Kostenersparnis könnte die Einrichtung nur einer Baustelle sein (statt wie geplant zwei), sofern die Brücken nacheinander und nicht zeitgleich gebaut werden könnten. Darauf einigt sich der Rat.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Zotzenheim beschließt, beide Brücken nacheinander mit nur einer einzigen Baustelleneinrichtung in der geplanten Breite und Ausführung zu bauen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Vergabe von Bauleistungen - hier Neubau Lagerhalle
Sach- und Rechtslage:
Im Zuge der Herstellung der Lagerhalle des Bauhofes sind noch weitere Arbeiten / Gewerke zu vergeben.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Welgesheim beschließt
| a) | Die Arbeiten entsprechend dem geprüften Nachtrag 2 an die Firma Gemünden zu vergeben. |
| b) | Den Auftrag (Elektro) entsprechend dem vorliegenden Angebot zu vergeben. |
| c) | Den Auftrag (Gewerk HLS) entsprechend dem vorliegenden Angebot zu vergeben. |
| d) | Den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, die Zimmermannsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: Beschaffung von Strom für die gemeindeeigenen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung für die Lieferjahre 2026-2028;
Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom des GStB Rheinland-Pfalz
Sach- und Rechtslage:
Die laufenden Stromlieferverträge der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und aller Ortsgemeinden enden am 31.12.2025. Aufgrund des Auftragsvolumens und der mehrjährigen Laufzeit der Verträge erfolgt die Beschaffung regelmäßig durch gemeinsame europaweite Ausschreibungen.
Verlauf der Beratung:
Die Empfehlung für alle Ortsgemeinden mit 33% Neuanlagenquote wird auf Anfrage aus dem Rat erklärt.
Mit einer prozentualen Neuanlagenquote verpflichten sich die Unternehmen, Strom aus neuen, innovativen Anlagen anzubieten (also bspw. über PV-Anlagen oder WEA erzeugten Strom), die nicht älter als 3-6 Jahre sein dürfen. Ziel der Quote ist es, Investitionsanreize in neue und effizientere Anlagen zu schaffen.
Beschluss:
| 1. | Der Ortsgemeinderat Zotzenheim nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde für Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote gelten. |
|
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
Abstimmungsergebnis: für Nr. 5
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 1
| B. | Beschaffungsmodell |
| X | Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr |
| C. | Zuordnung |
| X | Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Beschaffung von Erdgas für die gemeindeeigenen Liegenschaften für die Lieferjahre 2026-2028;
Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung Erdgas des GStB Rheinland-Pfalz
Sach- und Rechtslage:
Die laufenden Erdgaslieferverträge der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Ortsgemeinden enden am 01.01.2026. Aufgrund des Auftragsvolumens und der mehrjährigen Laufzeit der Verträge erfolgt die Beschaffung regelmäßig durch gemeinsame europaweite Ausschreibungen.
Verlauf der Beratung:
Seitens der Verwaltung wird der Entschluss für Erdgas ohne Biogasanteil mit mangelnden Angeboten, zu hohem Preisgefüge und einer Reduzierung der Lieferungen begründet.
Beschluss:
| 1. | Der Ortsgemeinderat Zotzenheim nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Ortsgemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde als Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen erfolgen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6: Bauleitplanverfahren "Im vorderen Rohr"
Voraussetzung für die Versetzung des Ortschildes sowie Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Sach- und Rechtslage:
Die Ortsgemeinde Zotzenheim hat am 12.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im vorderen Rohr Abschnitt 1“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschlossen. Der Verkehrslärm überschreitet den sogenannten Orientierungswerte. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Kreisstraße durch die Verlegung der Ortstafel könnte der Verkehrslärm reduziert werden und dadurch unter Umständen die Errichtung einer Schallschutzwand ersparen. Der LBM Worms hat verschiedene Varianten mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen die Verlegung der Ortstafel denkbar wäre.
Verlauf der Beratung:
In längerer Diskussion einigt sich der Rat darauf, die Zuwegung zum Neubaugebiet entlang des Friedhofes zu installieren (Variante 1).
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Zotzenheim stimmt der Änderung der Planurkunde zu.
In der Planurkunde soll der Vorschlag Nr. 1 eingearbeitet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen einarbeiten zu lassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Versetzung des Ortsschildes sowie die Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Finanzielle Auswirkung:
Für die Erstellung des Bebauungsplanes „Im vorderen Rohr 1. Abschnitt“ hat die Ortsgemeinde Zotzenheim 35.000 € im Haushalt 2025 veranschlagt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 7: Neufassung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)
Satzungsbeschluss
Sach- und Rechtslage:
Der Gemeinde- und Städtebund hat eine neue Mustersatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen erstellt. Die aktuelle Satzung der Ortsgemeinde Zotzenheim ist aus dem Jahr 2010 und bedarf daher einer Neufassung.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Zotzenheim beschließt die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen, in der beigefügten Fassung gem. § 24 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG).
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 8: Gemarkungsgrenzänderung im Flurbereinigungsverfahren Zotzenheim I
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Zotzenheim beschließt aufgrund der Kartenpräsentation des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rhein-Nahe-Hunsrück zur Gemarkungsgrenzänderung im Flurbereinigungsverfahren Zotzenheim I, der Änderung des Gemarkungsgrenzverlaufs zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 9: Festlegung eines Wohnplatznamens für die "Produktionsstätte für Wein, Flaschenlager, Maschinenhalle und in den nächsten Jahren eines Wohnhauses"
Zu diesem Punkt sind Christian und Werner Pitthan gem. § 22 GemO befangen und rücken vom Ratstisch ab.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Zotzenheim legt für das Vorhaben „Produktionsstätte für Wein, Flaschenlager, Maschinenhalle und in den nächsten Jahren auch eines Wohnhauses“ des Weingutes Christian Pitthan auf den Grundstücken Flur 1, Nr. 206/2 bis 217/2 den Wohnplatznamen „In den Reben 1“ fest.
Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der zustimmenden Stellungnahme des zuständigen Vermessungs- und Katasteramtes Rheinhessen-Nahe, Alzey.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 10: Errichtung eines Wintergartens über 50m³ (25019)
Zu diesem Punkt sind Karina und Guido Sieben gem. § 22 GemO befangen und rücken vom Ratstisch ab.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Zotzenheim erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 11: Erweiterung des Einfamilienhauses (24105)
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Zotzenheim erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 12: Mitteilungen und Anfragen
TOP 12.1: Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 in der Fassung der zweiten Teilfortschreibung vom 19.04.2022 für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) - Erneute Anhörung und öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat durch Beschluss vom 26. November 2024 den Entwurf zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe für das erneute Anhörungsverfahren und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 5 und § 10 Landesplanungsgesetz (LPlG) freigegeben. Die erneute Offenlage wird auf drei Wochen gem. § 9 Abs. 3 ROG verkürzt.
Die Unterlagen zur Anhörung sind im Internet auf der Seite der Planungsgemeinschaft https://www.pg-rheinhessen-nahe.de/projekte/fortschreibungen-rop/ veröffentlicht.
Die Verwaltung bittet um Beachtung, dass die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen am 25.03.2025 endet.
TOP 12.3: Weitere Anfragen
Der Ortsbürgermeister nimmt Anfragen zu folgenden Themen mit:
| - | Entwidmung des Radweges an der Sprendlinger Straße, der keiner mehr ist |
| - | Sachstand Ortschronik |
| - | Lose Pflastersteine nach Glasfaserverlegung |
| - | Sachstand Wiederherstellung des Sportplatzes nach Glasfaserverlegung; am 04.06.2024 erfolgte eine Mängelanzeige an Westconnect |
| - | Vermietung Foyer als Thema für die nächste Ratssitzung |
| - | Sachstand zu Neubaugebiet „Im Johannispfad“: Außengebietsentwässerung und Kampfmittelsondierung |
| - | Mängelliste zu Dorfgemeinschaftshaus |
| - | Nutzung Meldoo-App: wg. Müll im Wingert / nochmal Thema auf der nächsten OB-Besprechung. |