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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 20/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates St. Johann

Am Donnerstag, den 13.02.2025 fand unter Vorsitz von Sandra Bergmann die 1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Ortsgemeinderates St. Johann im Aufenthaltsraum FB3, 2 OG der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen in St. Johann statt.

Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt.

TOP 1: Wahl eines/einer Vorsitzenden

Zur Wahl wird Volker Nitz vorgeschlagen, weitere Vorschläge gab es nicht. Auf Antrag von Alexander Wolf lässt Frau Bergmann über den Vorschlag per Akklamation abstimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Herr Nitz nimmt die Wahl zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses des Ortsgemeinderats

St. Johann an.

Ortsbürgermeisterin Bergmann übergibt den Vorsitz an Herrn Nitz und verlässt um 18.10 Uhr die Sitzung.

TOP 2: Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Ortsgemeinde St. Johann und Beschlussempfehlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Sach- und Rechtslage:

Herr Nitz übergibt das Wort an den Leiter des Fachbereichs Finanzen. Herr Wagner stellt die Eckdaten vor und gibt einen allgemeinen Überblick über die vorgelegte Jahresrechnung:

Im Anschluss an die allgemeinen Ausführungen werden die einzelnen Positionen gemeinsam besprochen und wo notwendig nochmals erläutert bzw. klargestellt. Stichprobenartig werden sowohl Forderungen und Verbindlichkeiten der Ortsgemeinde geprüft. Gründe für eine eingehende und intensive Prüfung sieht der Ausschuss aufgrund der sehr übersichtlichen Aktivitäten im Jahr 2023 nicht.

Im Anschluss wird eine digitale Belegprüfung stichprobenhaft durchgeführt. Beanstandungen ergaben sich auch hier nicht.

Beschlussempfehlung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat

1.

die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 in der vorgelegten Fassung,

2.

die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt,

3.

die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO).

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen