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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 21/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Horrweiler

Am Donnerstag, dem 24.04.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jörg Galle die 6. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler statt.

Die Tischvorlage „Kauf eines Rasenmähers für den Bauhof der OG Horrweiler“ wurde einstimmig als neuer TOP 5 in die Tagesordnung aufgenommen

Die Tagesordnung wurde in veränderter Reihenfolge abgehandelt.

2:

Vergabe von Bauleistungen - hier: Ertüchtigung der Eingangstür (1. Rettungsweg) in der Kindertagesstätte

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler beauftragt die Herstellung des 1. Rettungsweges am Seiteneingang gem. dem vorliegenden Angebot.

Finanzielle Auswirkung:

Für Unterhaltungsmaßnahmen in der Kindertagesstätte wurden im aktuellen Haushalt 10.500€ veranschlagt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

3:

Barrierefreier Umbau von 2 Bushaltestellen in der Ortsgemeinde Horrweiler

Sach- und Rechtslage:

In der Ortsgemeinde Horrweiler sollen 2 Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut werden. Dies betrifft die beiden Bushaltestellen am Ortseingang aus Richtung Gensingen kommend

Verlauf der Beratung:

Nach kurzer Besprechung wurde durch die Wählergruppe folgender Beschlussvorschlag in den Rat eingebracht:

Beschluss:

Der OG-Rat Horrweiler beschließt die Rückstellung des TOP, bis durch die Verwaltung geklärt ist, ob der Ausbau der beiden Haltestellen notwendig ist.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

4:

Nutzungsänderung einer Garage zu Wohnraum sowie der Anbau einer neuen Garage (25027)

Sach- und Rechtslage:

Die Antragstellerin beabsichtigt die Nutzungsänderung einer Garage zu Wohnraum sowie den Anbau einer neuen Garage.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

5:

Kauf eines Rasenmähers für den Bauhof der Ortsgemeinde Horrweiler

Sach- und Rechtslage:

Die Ortsgemeinde Horrweiler plant, für den Bauhof der Ortsgemeinde einen Rasenmäher zur Pflege der ortsgemeindeeigenen Grünflächen anzuschaffen. Die Kosten laut Angebot belaufen sich auf 3.558,39 €.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Horrweiler stimmt der Anschaffung des Rasenmähers zu und ermächtigt Herrn Ortsbürgermeister Jörg Galle zur Vergabe des Auftrages.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Anschaffung eines Rasenmähers sind im Haushalt für das Jahr 2025 12.000 € veranschlagt worden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

6:

Mitteilungen und Anfragen

6.1:

Tätigkeiten von Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit für die OG Horrweiler, Pflicht zur Veröffentlichung von Art, Umfang und Vergütung aus Ehrenämtern und Nebentätigkeiten bis zu einem Schwellenwert

Zum 01.01.2021 wurden Änderungen in der Nebentätigkeitsverordnung Rheinland-Pfalz vorgenommen.

Gemäß §119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr.

Für außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter gilt dies nur, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Mittels eines fraktionsübergreifenden Antrags konnte eine Änderung des Landesbeamtengesetzes dahingehend erreicht werden, dass Ehrenämter nur noch der Berichtspflicht unterliegen, soweit die erzielten Vergütungen aus den Nebentätigkeiten und Ehrenämtern 4.000,00 Euro in einem Jahr (Gesamtbetrag der Einkünfte pro Jahr; Reisekosten werden nicht mit eingerechnet) übersteigen.

Ortsbürgermeister Jörg Galle und Beigeordneter Jens Korndörfer haben keine unterrichtspflichtigen Tätigkeiten im Jahr 2024, die den Schwellenwert von 4.000,00 € im Jahr übersteigen, ausgeübt.

6.3:

Keine Funktion zur Entwässerung der Ortsmitte

Das umgangssprachlich genannte "Reilchen" in der Dorfmitte kann zur Entwässerung der gemeindeeigenen Flächen nicht mehr genutzt werden. Somit ist es auch im Starkregenkonzept der VG nicht mehr zu berücksichtigen. Die Anwohner wurden durch die VG informiert.

6.6:

Sanierung/Restaurierung des Grabmals "Schmitt-Horr"

Die Sanierung/Restaurierung des Grabmals "Schmitt-Horr" kostet laut Kostenvoranschlag ca. 4.900 Euro (Stand Frühjahr 2025). In diesen Kosten sind noch nicht der Abbruch sowie die Entsorgung enthalten.

Die Kosten hierzu sind nach Anfrage von 2 Bauunternehmungen schwer abzuschätzen. Da keine Haushaltsmittel hierfür bereitstehen, muss die Sanierung in den Haushalt 2026 eingebracht werden.

Sodann wird auch das vorliegende Angebot nochmals zu besprechen sein.

6.7:

Anfrage der Wählergruppe zur Grabnutzung

Die Wählergruppe Horrweiler möchte aufgrund der bestehenden Friedhofssatzung Auskunft zur Grabnutzung.