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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 22/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bebauungsplan der Ortsgemeinde Horrweiler für das Gebiet „Kleingärten 1. Änderung“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Horrweiler hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Kleingärten 1. Änderung“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Horrweiler:

Geltungsbereich 1:

Flur 1 Nr. 484, 485, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 493, 494, 495, 496, 497, 498, 499, 500, 501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 526, 527, 528, 529, 530 und 837

Geltungsbereich 2:

Flur 1 Nr. 370, 371, 372, 373 und 374

Geltungsbereich 3:

Flur 1 Nr., 387, 388, 389, 390, 391, 392, 393, 394, 395, 398, 399, 400, 401/1, 401/2, 402, 403, 404, 405, 406, 407, 408, 409, 410, 791 teilweise (tw), 792 (tw), 793/2 (tw), 794 (tw), 795, 796 (tw), 867, 868 und Flur 3 Nr. 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126/1, 126/2, 127, 128, 1170/1 (tw), 1172/1, 1275, 1321 und 1332 (tw).

Übersichtslageplan:

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Die textlichen Festsetzungen wurden am 20.04.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die textlichen Festsetzungen und Rechtsgrundlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

Montag, den 12. Juni 2023 bis einschließlich

Freitag, den 14. Juli 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 008, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus.

Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ eingesehen werden.

Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben. Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich, zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder per E-Mail an info@vg-sg.de vorgebracht werden. Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden geprüft. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ abrufbar ist.

Horrweiler, den 31.05.2023
Eckhard Siegfried
Ortsbürgermeister