Am Mittwoch, den 26.04.2023 fand unter Vorsitz von Bürgermeister Manfred Scherer die 4. Sitzung des Ausschusses für neue Energien und Umwelt des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen in der Johannishalle in St. Johann statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 1: Rückblick über Tätigkeiten und Projekte der SSt 1 im Jahr 2022
Klimaschutz
Einstellung eines Sanierungsmanagers bei der Verbandsgemeindeverwaltung im Juli 2022 zur Umsetzung des energetischen Quartierskonzepts Gensingen
Energiemanagement- und Controlling
Beginn der Einführung des Energiemanagementsystems für die Liegenschaften der Verbandsgemeinde (VG) inkl. einer Software unter Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative
Gebäudebegehung abgeschlossen und benötigter Technikeinsatz erfasst
Einbindung bei technischer Gebäudeunterhaltung, bei Ausschreibungen und effizienten Einsatz von Heizungssystemen
Steigerung der Effizienz für Heizungsanlagen
| • | Workshop Krisenresilienz kommunaler Gebäude mit gasbetriebenen Heizungen |
| • | Durchführung des Hydraulischen Abgleichs für das Verwaltungsgebäude der VG |
| • | Überprüfung der Heizungsanlagen in den Liegenschaften der Ortsgemeinden, in Abstimmung mit Ortsbürgermeistern |
| - Heizungsanlagen überprüft und Maßnahmen zur Optimierung identifiziert |
| • | Prüfung Einbindung BHKW Gutenbornhalle vor dem 24.02.2022, danach erfolgte eine Betrachtung ohne fossile Brennstoffe |
| • | Installation von zwei Klima-Splitgeräte mit Wärmepumpentechnik in der Energieagentur |
| - Reduktion Stromverbrauch um über 50 % |
Beratungen zur energetischen Sanierung
| • | Energetische Beratungen durchgreifender und objektbezogener Sanierungsmaßnahme |
| - Seit Juli 2022: 136 Bürgerberatungen; Photovoltaik, Batteriespeicher und bidirektionales Laden 30%; Fördermittel 16%; Heizungstausch 33%; Dämmung 8%; Energieeinsparung 13% |
| • | Anschaffung der Software EVEBI zu Berechnung der Heizlast. |
| - Verbesserung des Beratungsangebots zur energetischen Sanierung, Heizlastberechnung und Berechnungen für hydraulischen Abgleich als Grundlage zur Auslegung des Einsatzes einer Wärmepumpe |
Umstellung Beleuchtung auf LED
Vorbereitung Fördermittelantragstellung, Umstellung Innenbeleuchtung Gutenbornhalle
Vorbereitung und Erstellung LV mit Lichtplanung, Umstellung Sportplatzbeleuchtung Gensingen am Matzgraben
Vorbereitung Fördermittelantragstellung der Innenbeleuchtung für die Gutenbornhalle
PV- Dachbelegungsmöglichkeiten
Identifizierung geeigneter kommunaler Dächer für PV
Prüfung verschiedener Dachnutzungsvarianten.
Öffentlichkeitsarbeit
| • | Bürgerberatung Energieeinsparung für Flüchtlinge aus der Ukraine und Syrien |
| • | Einführung der EnergiesparChecks von CO2-Online auf der Homepage der Verbandsgemeinde |
| • | Teilnahme am Netzwerk der Verbraucherzentrale RLP zur Durchführung gemeinsamer Online-Veranstaltungen in der Region Rheinhessen-Nahe |
| - “Wohngebäude energetisch sanieren” |
| - “Runter mit dem Energieverbrauch - so gelingt es“ |
| - “Heizen mit Wärmepumpe – passt das zu meinem Haus?“ |
Klimaschutz und Bildung
Teilnahme am Sommerferienprogramm der Jugendpflege der VG durch Gestaltung von zwei Programmtagen
Vorstellung der Arbeit eines Klimaschutzmanagers in einer Vorlesung des Studiengangs “Klimaschutz in Kommunen” der TH Bingen im Januar 2022
Klimaschutz und Klimaanpassung in der Baugebietsentwicklung
Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange bei der Erstellung von Bebauungsplänen
Planung und Durchführung von Infoveranstaltungen im Rahmen von Gemeinderatssitzungen oder Ausschüssen in den Ortsgemeinden sowie des Verbandsgemeinderates mit Fachreferenten, in denen die Berücksichtigung der Themen Klimaschutz und Klimaanpassung bei der Entwicklung von Baugebieten hinsichtlich der planerischen Möglichkeiten, rechtlichen Rahmenbedingungen und energetischen Möglichkeiten dargestellt wurden
Teilnahme an Bauanlaufbesprechungen
Beratung der Ortsgemeinden hinsichtlich der Berücksichtigung der Themen Klimaschutz und Klimaanpassung bei der Entwicklung von Neubaugebieten
Beginn der Erstellung eines Energiekonzepts für das Neubaugebiet “Hinter dem Dorf” in Aspisheim
Rheinhessen-Energie GmbH
Beratung und Zusammenarbeit bei Energie-Themen
Bürgerbeteiligung
| • | Beitritt und Teilnahme am “Netzwerk Ehrenamt” des Landkreises Mainz-Bingen |
| • | Einführung des “Mobilen Dorfladens” in der VG |
| - Planung des Starts des mobilen Dorfladens |
| - Koordination des Projektes |
| • | Ansprechpartner für ehrenamtlich Aktive in der VG |
| • | Bearbeitung der Anträge der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz |
| • | Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragen, Beirat für Migration und Integration sowie Beirat für Menschen mit Behinderungen |
Biodiversität und Klimaanpassung
| • | Planung und Durchführung der dreiteiligen Online-Veranstaltungsreihe “Nachhaltig Gärtnern” |
| • | Planung und Durchführung einer Veranstaltung im Gemeinschaftsgarten Gensingen zum Thema “nachhaltig Gärtnern” |
| • | Teilnahme am Projekt “Biodiversitätsleitfaden” der TH Bingen in Kooperation mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz |
| - Leitfäden für Grolsheim, Wolfsheim, Sprendlingen und Horrweiler sowie VG-Verwaltung wurden erstellt |
| • | Renaturierung des Wiesbaches |
| - Erweiterung des Renaturierungsgebietes |
| - Fertigstellung der Genehmigungsunterlagen |
Nachhaltigkeit
Fertigstellung des Projekts “Berichtsrahmen nachhaltige Kommune” als Datengrundlage für die Erstellung einer kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie
Teilnahme am Projekt “Global nachhaltige Kommune Pfalz” zur Erstellung einer kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie für die Verbandsgemeinde
Verabschiedung einer Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung von Büromaterialien im VG-Rat
Teilnahme an der “Prozessbegleitung zur Stärkung der Zusammenarbeit in der kommunalen Entwicklungspolitik” der SKEW von Engagement Global
Partnerschaftsprojekt mit der ukrainischen Gemeinde Boratyn
| • | Koordination von humanitären Hilfslieferungen nach Boratyn |
| • | Bürgerbeteiligung |
| • | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung von Spendenaufrufen |
| • | Planung und Begleitung eines Videobeitrags der “Servicestelle Kommunen in der Einen Welt” über die Partnerschaft mit Boratyn |
| • | Koordination des Projekts “Effiziente Heizgeräte” zur Sicherung der Wärmeversorgung in Boratyn |
| - Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln zur Lieferung effizienter Wärmepumpenheizgeräte |
| - Koordination der Lieferungen und Umsetzung |
TOP 2: Geplante Tätigkeiten und Projekte der SSt 1 im Jahr 2023
Sach- und Rechtslage:
Entgegen der letztjährigen geplanten Haushaltsmitteleinstellung wurden aufgrund der aktuellen Haushaltssituation folgende Kostenstellen für das Jahr 2023 nicht berücksichtigt:
| - | 8.000 € European Energy Award |
| - | 5.000 € Maßnahmenumsetzung Eh-Da-Flächen |
| - | 15.000 € Maßnahmenumsetzung, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen im Bereich Biodiversität |
| - | 5.000 € Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Klimaschutz für Beratungsleistungen der SSt 1 |
| - | 10.000 € Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung |
| - | 20.000 € Förderprogramm zur energetischen Sanierung der Verbandsgemeinde |
| - | 1.500 € Projekte in Bildungseinrichtungen |
| - | 3.000 € Maßnahmenumsetzung Bürgerbeteiligung |
| - | 2.200 € Bürgerportal „Markplatz der Ideen“ |
| - | 3.500 € Dienstwagen-Leasing |
Laufende Projekte und Maßnahmen, die bereits durch Fördermittel finanziert werden, sind nicht von den Kürzungen betroffen.
Folgende Maßnahmen und laufende Projekte sind für das Jahr 2023 geplant:
Klimaschutz
| - | Quartierskonzept Gensingen |
| • Durchführung von verschiedenen Veranstaltungen und Aktionen im Quartier |
| - | Umsetzung der PV-Dachbelegungsmöglichkeiten kommunaler Liegenschaften |
| - | Veranstaltung und Beratungen zur Energieeinsparung |
| - | Förderantragstellung kommunale Wärmeplanung |
| - | Abschluss der Einführung des Energiemanagementsystems für Liegenschaften der VG |
| - | Beitritt zum kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz |
| - | Umstellung der Innenbeleuchtung in kommunalen Liegenschaften auf LED |
| - | Infrastruktur für Elektromobilität |
| • Erarbeitung einer landkreisübergreifenden Lösung in den Bereichen Ladeinfrastruktur und E-Carsharing mit den Landkreisen Bad Kreuznach, Alzey- Worms und Mainz-Bingen |
| - | Beantragung und Abwicklung der KIPKI-Mittel |
| - | Rheinhessen-Energie GmbH: Einbindung bei Energie-Themen |
Nachhaltigkeit
| - | Erstellung einer kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie im Rahmen des Projekts “Global Nachhaltige Kommune Pfalz”, Koordination des Projektes |
| - | Gründung einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe zum Thema “nachhaltige Verwaltung” |
| - | Öffentlichkeitsarbeit |
| - | Aufstellung einer Handysammelbox in der Energieagentur (bereits erfolgt) |
| - | Nachhaltigkeitsberichtserstellung |
Biodiversität und Klimaanpassung
| - | Weiterführung der Renaturierung des Wiesbachs in Gensingen |
| - | Planung und Durchführung von Veranstaltungen in dem Bereich “Nachhaltig Gärtnern” |
| - | Öffentlichkeitsarbeitskampagne für Biodiversität und Klimaanpassung |
| - | Ausbau der Beratung in den Bereichen Klimaanpassung, Biodiversität, nachhaltig Gärtnern |
| - | Vorbehaltlich der Nutzung von KIPKI-Mitteln: |
| • Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Biodiversität |
| - Umsetzung des Biodiversitätsleitfadens der TH Bingen in der VG-Verwaltung |
| - Bepflanzungen von Eh-Da-Flächen in Abstimmung mit den Ortsgemeinden |
| - Begleitung von Umsetzungsmaßnahmen in den Ortsgemeinden |
| • Kommunales Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung |
Bürgerbeteiligung
| - | Weiterführung Mobiler Dorfladen |
| • Betreuung ehrenamtlicher Projektgruppe |
| • Koordination des Projekts und der Projektpartner |
| • Öffentlichkeitsarbeit |
| - | Teilnahme an Netzwerk Ehrenamt des Landkreises Mainz-Bingen |
| - | Bearbeitung der Anträge der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz |
| - | Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragen, Beirat für Migration und Integration sowie Beirat für Menschen mit Behinderungen |
Verlauf der Beratung:
Die geplanten Tätigkeiten der SSt I für das Jahr 2023 werden von Herrn Pfaff, wie in der Vorlage dargestellt, vorgestellt. Zur Nahwärmeversorgung im alten Ortskern von Gensingen wird folgendes ergänzt:
Bereits bei der Erstellung des energetischen Quartierskonzeptes wurde das Nahwärmenetz betrachtet, jedoch war zu der Zeit aufgrund der niedrigen Öl- und Gaspreise ein Nahwärmenetz wirtschaftlich nicht interessant. Im Jahr 2022 und 2023 wurde erneut die Umsetzung einer Nahwärmeversorgung im alten Ortskern Gensingens im Zuge der Straßensanierungen geprüft. Die Umsetzung aber ist aufgrund nicht verlängerbarer Fördermittelzeiträume nicht darstellbar.
Beschluss:
Der Ausschuss für Neue Energien und Umwelt des VG-Rates Sprendlingen-Gensingen stimmt den vorgetragenen Maßnahmen für das Jahr 2023 zu.
Finanzielle Auswirkung:
Die entsprechenden Mittel wurden im Haushalt 2023 eingestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Entwicklung des "Förderprogramms zur energetischen Sanierung und Maßnahmen zur Energieeinsparung in Wohngebäuden und Wohnungen" und des Förderprogramms zur "Dachflächen- und Fassadenbegrünung" der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
Das „Förderprogramm zur energetischen Sanierung und Maßnahmen zur Energieeinsparung in Wohngebäuden und Wohnungen“ und das „Förderprogramm Dachflächen- und Fassadenbegrünung" der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen können dieses Jahr aufgrund der aktuellen Haushaltssituation nicht angeboten werden. Deshalb prüft die Verwaltung, inwiefern durch Inanspruchnahme der KIPKI-Mittel eine Förderung in den Bereichen angeboten werden kann.
Auf einer intern angelegten Liste werden die eingegangenen Förderanträge für dieses Jahr erfasst. Dieses Jahr sind bereits 22 Förderanträge eingegangen.
Weitere 30 Bürger*innen haben sich in einer Liste aufnehmen lassen. Über diese Liste werden die Bürger*innen über Neuigkeiten zu Fördermöglichkeiten der Verbandsgemeinde informiert.
Im Folgenden werden die Entwicklungen der beiden Förderprogramme dargestellt.
Förderprogramm zur energetischen Sanierung und Maßnahmen zur Energieeinsparung in Wohngebäuden und Wohnungen
Das Förderprogramm der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen „Förderprogramm zur energetischen Sanierung und Maßnahmen zur Energieeinsparung in Wohngebäuden und Wohnungen“ wurde im Jahr 2022 sehr stark in Anspruch genommen. Der Fördertopf war bereits im August 2022 das dritte Jahr in Folge ausgeschöpft.
Im September wurde eine Warteliste für die Antragstellenden errichtet. Im Dezember konnten die Maßnahmen aller Antragsteller auf der Warteliste durch nicht verausgabte Mittel des Förderprogramms „Dachflächen- und Fassadenbegrünung“ in der Höhe von 9.641,33 € bezuschusst werden.
Entwicklung seit Inkrafttreten des Förderprogramms (nach Auszahlungsjahr):
| Jahr | Anzahl Anträge | Anzahl Maßnahmen | Summe Fördermittel | Summe Investitions-kosten | Investitions-kosten durch Unternehmen mit Sitz in der VG | Investitionskosten durch Unternehmen mit Sitz außerhalb der VG |
| 2016 | 22 | 30 | 6.995,83 € | 48.487,04 € | 10.064,43 € | 38.422,61 € |
| 2017 | 45 | 58 | 12.679,87 € | 97.329,88 € | 17.202,04 € | 80.127,84 € |
| 2018 | 42 | 83 | 18.292,72 € | 96.080,85 € | 19.901,77 € | 76.179,08 € |
| 2019 | 35 | 52 | 13.076,08 € | 206.137,04 € | 3.145,32 € | 202.991,72 € |
| 2020 | 39 | 64 | 19.895,96 € | 172.085,61 € | 17.460,05 € | 154.625,56 € |
| 2021 | 56 | 79 | 34.027,75 € | 490.589,49 € | 25.213,08 € | 465.376,41 € |
| 2022 | 56 | 62 | 29.641,33 € | 777.553,36 € | 4.119,50 € | 773.433,86 € |
| Anzahl Maßnahmen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | Summe |
| Oberste Geschossdecke und bzw. oder der Dachschrägen | 5 | 9 | 10 | 6 | 6 | 6 | 6 | 48 |
| Austausch auf eine Hocheffizienz- Heizungspumpe | 18 | 35 | 47 | 14 | 16 | 17 | 5 | 152 |
| Hydraulischer Abgleich | 2 | 6 | 2 | 1 | 0 | 3 | 0 | 14 |
| Luftdichte Rollladenkasten- dämmung |
| 2 | 4 | 4 | 1 | 0 | 2 | 13 |
| Dämmung der Heizungsrohre |
| 0 | 2 | 9 | 8 | 2 | 2 | 23 |
| Einbau eines Magnet- Schlamm- abscheiders |
| 3 | 13 | 9 | 17 | 14 | 2 | 58 |
| Austausch auf eine energieeffiziente Wasser- zirkulationspumpe |
| 3 | 5 | 6 | 2 | 4 | 1 | 21 |
| Installation einer Solarthermie- anlage zur Warmwasser- versorgung und Heizungs- unterstützung |
|
|
| 2 | 1 | 0 | 0 | 3 |
| Installation einer Solarthermieanlage zur Warmwasser- versorgung |
|
|
| 1 | 1 | 4 | 3 | 9 |
| Dämmung der Kellerdecke nach Gebäude- energiegesetz |
|
|
|
| 0 | 2 | 0 | 2 |
| Erstinstallation oder Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage |
|
|
|
| 12 | 27 | 41 | 80 |
Anträge Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung
Bezuschusste Maßnahmen seit Inkrafttreten des Förderprogramms (nach Auszahlungsjahr)
| Anzahl Maßnahmen | 2021 | 2022 |
| Dachflächenbegrünung | 2 | 1 |
| Fassadenbegrünung | 1 | 0 |
| Jahr | Anzahl Anträge | Anzahl Maß- nahmen | Summe Förder- mittel | Summe Investitions-kosten | Investitions-kosten durch Unternehmen mit Sitz in der VG | Investitionskosten durch Unternehmen mit Sitz außerhalb der VG |
| 2021 | 3 | 3 | 487,52 € | 2.308,84 € | 0,00 € | 2.308,84 € |
| 2022 | 1 | 1 | 358,67 € | 1.793,33 € | 1.793,33 € | 0,00 € |
Ausschussmitglied Karlfried Pflug fragt nach, ob im Rahmen des Förderprogramms zur energetischen Sanierung und Maßnahmen zur Energieeinsparung in Wohngebäuden und Wohnungen auch sogenannte „Balkonkraftwerke“ förderfähig waren, was von Herrn Pfaff bestätigt wird.
TOP 4: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
Sach- und Rechtslage:
Im Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität in Deutschland und dem immer noch sehr hohen Anteil fossiler Energieträger im Wärmesektor (ca. 89 %), plant die Bundesregierung ein Gesetzesbeschluss zur kommunalen Wärmeplanung. Zweck der kommunalen Wärmeplanung ist es, ein Planungs- und Steuerungselement für die Wärmewende vor Ort zu sein, mit dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Mindestinhalte der Wärmeplanung sind dabei:
| 1. | Bestandsanalyse (Erhebung aktueller Wärmebedarf) |
| 2. | Potenzialanalyse (vorhandene Potenziale zur Senkung Wärmebedarf/zur klimaneutralen Wärmeversorgung) |
| 3. | Zielszenario (Szenarien, wie die zukunftsfähige Wärmeversorgung) |
| 4. | Wärmewendestrategie (Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs inkl. Zeitplan) |
| 5. | Verstetigungsstrategie, Kommunikationsstrategie (langfristiger, dauerhafter Prozess) |
Ergebnisse der Wärmeplanung sind somit die Hervorhebung von Einsparpotentialen im privaten Bereich (Gebäudesanierung, Heizungstausch) und das Aufzeigen von Gebieten, die sich für den Aufbau eines Wärmeversorgungsnetzes eignen sowie die Auflistung erneuerbarer Energiequellen, die als Wärmequellen für ein Wärmenetz dienen können. Weiterhin entsteht ein Zeitplan zur Zielerreichung. Der Wärmeplan soll in regelmäßigen Zeitabständen (5 Jahre) aktualisiert werden.
Das Bundesgesetz soll die Länder bzw. deren Kommunen dazu verpflichten, eine Wärmeplanung auf Ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Pflicht betrifft nur Kommunen ab einer bestimmten Einwohnerzahl. Im Diskussionspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), auf dessen Grundlage der Gesetzentwurf entstehen soll, wird eine Pflicht für Kommunen mit einer Einwohnerzahl ab 10.000 bis 20.000 Einwohnern aufgeführt – eine genaue Zahl ist mit dem tatsächlichen Gesetzesentwurf zu erwarten. Laut BMWK wird das Inkrafttreten des Gesetzes auf Bundesebene bis Ende des dritten Quartals 2023 erwartet, anschließend erfolgt die Gesetzgebung auf Landesebene.
Derweil wird die Planungsleistung zur Erstellung von Wärmeplänen durch externe Dienstleister wie folgt gefördert (kein Kostendeckel):
| • | Bis Ende 2023: | 90 % |
|
| 100 % bei finanzschwachen Kommunen |
| • | Ab 2024: | 60 % |
|
| 80 % bei finanzschwachen Kommunen |
Soll die höhere Förderung beansprucht werden, muss die Antragstellung bis zum 31.12.2023 erfolgen. Weiterhin sind folgende Leistungen im Zusammenhang mit der Wärmeplanung förderfähig:
Endredaktion und Druck: bis 5.000 €
Akteursbeteiligung (Organisation und Durchführung): bis 10.000 €
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit: bis 5.000 €
Ab Inkrafttreten des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung auf Landesebene wird es voraussichtlich keine Förderungen mehr geben, da ab dann die Pflicht zur Umsetzung besteht.
Die Antragstellung ist ganzjährig über das Förderportal des Bundes möglich, das Vorhaben darf aber erst mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden! Zwischen Antragstellung und dem Erhalt des Zuwendungsbescheids werden voraussichtlich wenigstens 5 Monate vergehen.
Die Fördersumme ist vom Antragsteller im Vorfeld zu ermitteln, indem Richtpreisangebote von externen Dienstleistern eingeholt und dem Förderantrag beigelegt werden. Wenn eine Verbandsgemeinde die Antragstellung übernehmen möchte, ist das Einverständnis aller zugehörigen Kommunen notwendig, welches beispielsweise in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten und ebenfalls dem Förderantrag beigefügt wird.
Verlauf der Beratung:
Die Möglichkeiten zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung werden vom Sanierungsmanager Herrn Dahn vorgestellt und mit einer Powerpoint-Präsentation verdeutlicht. Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt. Nach kurzer Diskussion wird der Beschluss wie vorgeschlagen gefasst.
Kay Dahn beantwortet Fragen aus dem Gremium, u.a. ob kommunale Gebäude eine besondere Rolle bei der Wärmeplanung spielen und ob Neubaugebiete dabei im Fokus stehen.
Es werden Fokusgebiete mit hohen Emissionen ausgewählt und nach sinnvollen Maßnahmen geschaut. Bei der Ausschreibung kann die besondere Betrachtung kommunaler Gebäude berücksichtigt werden.
Der kommunale Wärmeplan ist kein statisches Instrument; er wird regelmäßig aktualisiert, weshalb auch Neubaugebiete nach der Erstellung des Wärmeplans noch mitaufgenommen werden können. Besonders kleine Neubaugebiete mit geringem Wärmebedarf können einfach an bestehende Nahwärmenetze angeschlossen werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Neue Energien und Umwelt des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen empfiehlt die Beantragung von Fördermitteln zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans sowie die nach Bewilligung folgende Ausschreibung der lieferbaren Leistungen.
Finanzielle Auswirkung:
Die Kostenschätzung zur Erstellung eines Wärmeplans für Kommunen mit ca. 16.000 Einwohnern liegt – ohne Berücksichtigung der Förderung – nach Kostenschätzung der Energieagentur Rheinland-Pfalz bei ca. 50.000 € bis 70.000 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Beitritt zum "Kommunalen Klimapakt" KKP
1. Beitritt zum "Kommunalen Klimapakt" KKP
Der Beitritt zum "Kommunalen Klimapakt" KKP wurde am 14.03.2023 in der 23. Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen beschlossen. Auch Ortsgemeinden können gebündelt über die Verbandsgemeindeverwaltung dem KKP beitreten. Dazu müssen der Verbandsgemeinde die entsprechenden Beschlüsse der Ortsgemeinden vorliegen. Diese Beschlussvorlage wurde für alle Ortsgemeinderäte erstellt.
Das Angebot zum "Kommunalen Klimapakt" KKP beizutreten wurde von den kommunalen Verbänden und dem Land Rheinland-Pfalz ausgearbeitet. Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen.
Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.
Das Angebot zum "Kommunalen Klimapakt" KKP beizutreten wurde von den kommunalen Verbänden und dem Land Rheinland-Pfalz ausgearbeitet. Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen.
Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.
2. Allgemeiner Hintergrund
Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen. Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Mobilität / ÖPNV. Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage 1).
3. Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts
Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen.
Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden. Durch die angestrebte Tiefe der Beratungen sind individuelle Beratungskapazitäten der begleitenden Institutionen begrenzt. Zunächst kommen 50 Kommunen zum Zuge, im Folgejahr weitere 50 Kommunen.
Die Vergabe für die intensivere KKP-Begleitung ist bereits nach dem Windhundprinzip an die ersten 50 Kommunen erfolgt. Durch den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz könnte unsere Kommune zunächst erst nächstes Jahr in der zweiten Runde von der intensiven KKP-Begleitung in Sachen Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz und das Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen profitieren.
Dabei ist zu beachten, dass die Zahl 50 eher als "Größenordnung" zu verstehen ist, da die Beratungsintensität individuell je nach Ausgangslage einer Kommune deutlich unterschiedlich sein kann, können im Laufe des Jahres noch Kommunen vorgezogen werden, die erst für das Folgejahr vorgesehen waren.
Neben dem Vorteil der intensiveren KKP-Begleitung sollen die KKP-Kommunen laut dem Faktenpapier zum Kommunalen Klimapakt perspektivisch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren können.
Durch den Beitritt zum KKP entstehen für die Ortsgemeinden keine Nachteile.
4. Verstärktes Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts
Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt.
Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten.
Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst. Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.
5. Zielsetzung und Maßnahmen der VG
Durch den Beitritt zum KKP könnten z. B. (weitere) Maßnahmen und Projekte des Masterplankonzeptes 100 % unter Einbindung relevanter Interessen-, Akteur- und Zielgruppen fortgeschrieben werden. Dadurch könnten eine sinnhafte und konkrete Planung mit Zeitplan zu den noch durchzuführenden Projekten bzw. Maßnahmen realisiert werden, angepasst auf bspw. Neue gesetzliche Vorgaben und neue Gegebenheiten innerhalb der VG. Erstrebenswert wäre es, bspw. innerhalb der VG weitere Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien –z.B. durch PV-Freiflächenanlagen oder Windanlagen- zu realisieren. Bei diesen Anlagen könnten sich evtl. auch Bürger oder die Ortsgemeinden beteiligen.
Eine weitere mögliche Maßnahme wäre die Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge, z.B. durch die Planung einer Wassermanagementstrategie, die Ausweitung des Hochwasser-, Starkregenkonzeptes und ein Konzept für die Dürrevorsorge. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Grundwasserneubildung
Bewässerungsstrategie
Retentions-, Versickerungsplan (auch Starkregenvorsorge)
Schwammstadt-Konzept
Renaturierungsmaßnahmen
Maßnahmen/Beratung für die Landwirtschaft (Dürre, Starkregen)
Des Weiteren wäre auch die Erarbeitung einer Grünflächenstrategie für die VG möglich. Mit der Unterstützung durch den Beitritt zum KKP könnten bei der Erarbeitung der Strategie nicht nur die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt werden, sondern auch die Förderung der Biodiversität.
Finanzielle Auswirkung:
Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden. Zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen stehen - neben originären Eigenmitteln - im Wesentlichen folgende Optionen zur Verfügung:
a) Im Rahmen der Kommunalen Klima-Offensive wird das Land flankierend zum KKP über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) den Kommunen 2023 insgesamt 180 Mio. Euro zur Verfügung stellen; davon entfallen auf unsere Kommune voraussichtlich 428.278,69 Euro; diese können und sollen für die ausgewählten investiven Maßnahmen eingesetzt werden und entlasten insoweit den kommunalen Haushalt.
b) Weitere maßgebliche Finanzierungsquellen sind daneben öffentliche Fördermittel aus den einschlägigen Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU. Eine möglichst weitgehende Ausnutzung dieser Fördermöglichkeiten ist zentraler Gegenstand und Zielsetzung des begleitenden Beratungsangebots aus dem KKP heraus.
Nachfrage:
Wer entscheidet, welche 5 Maßnahmen ausgewählt werden? Es sollten Maßnahmen mit dem größten Handlungs- und Beratungsbedarf ausgewählt werden. Nachdem die Maßnahmen eingereicht wurden, werden sie gemeinsam mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz geprüft und ggf. nachgebessert. Ziel des KKP ist nicht nur die intensivierte Beratung, sondern auch der Aufbau eines Netzwerks mit allen KKP-Kommunen, in dem Erfahrungen ausgetauscht werden.
TOP 6: Verwendung der KIPKI-Mittel
Sach- und Rechtslage:
Was ist KIPKI?
Das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) stellt allen rheinland-pfälzischen Kommunale Gebietskörperschaften unbürokratisch Fördermittel für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelfolgenanpassung zur Verfügung. Insgesamt umfasst das Programm 250 Millionen Euro. Das Programm besteht aus zwei Teilen:
| 1. | 180 Millionen Euro für eine einwohnerbezogene Pauschalförderung an alle Verbandsgemeinden, Städte und Kreise. Ortsgemeinden profitieren über die Verbandsgemeinden. Ein kommunaler finanzieller Eigenanteil ist nicht notwendig. Diesen Teil verantwortet das Klimaschutzministerium. |
| Der Verbandsgemeinde stehen 428.278,69 € zur Verfügung. |
| 2. | 60 Millionen Euro für einen Wettbewerb für Kommunale Gebietskörperschaften und private Unternehmen für Klimaschutzmaßnahmen. Diesen Teil verantwortet das Wirtschaftsministerium. |
Die restlichen Mittel beinhalten Administrierungskosten sowie Beratungskosten.
Antragstellung:
Das Besondere am KIPKI-Förderprogramm ist seine Einfachheit: Ohne großen bürokratischen Aufwand können Kommunale Gebietskörperschaften aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was bei ihnen vor Ort sinnvoll und gut umzusetzen ist.
Einschränkungen:
Die beantragten Maßnahmen dürfen nicht bereits begonnen oder im Haushalt 2023 vorgesehen sein. Bei Energieerzeugungsanlagen darf es sich nicht um vergütete Maßnahmen nach dem EEG handeln.
Umsetzungsmöglichkeiten zum Förderprogramm (1):
1. Investitionen in kommunale Klimaschutzmaßnahmen
Investitionen in eine nachhaltige kommunale Energieversorgung
Investitionen in Nutzung von Biomasse
Investitionen in energetische Sanierung, Ressourcenschonung und Effizienz
Investitionen in die klimafreundliche Mobilität
Investitionen in multimodale und Sharing-Mobilität
Investitionen in nachhaltigen Logistikverkehr
2. Investitionen in kommunale Maßnahmen zur Klimawandelanpassung
Investitionen in Maßnahmen zur Klimaresilienz, Entsiegelung- und Begrünungsmaßnahmen
Klimawandelanpassung für Schulen und Kindertagesstätten
Als Anlage ist die sogenannte Positivliste förderfähiger Maßnahmen der Vorlage angehangen. Es können auch nicht aufgeführte Maßnahmen individuell beantragt und geprüft werden.
Die Gemeinden können die KIPKI-Mittel zur Ko-Finanzierung bei Förderprogrammen anderer Fördermittelgeber nutzen, soweit deren Programme dies erlauben. Eine Weiterleitung der Mittel an Ortsgemeinden ist prinzipiell möglich.
Antragsfrist:
Momentan befindet sich das Gesetz noch im Abstimmungsprozess und wird voraussichtlich im Mai 2023 verabschiedet. Ist dies passiert, können ab 1. Juli 2023 bis zum 31.01.2024 entsprechende Förderanträge gestellt werden.
Umsetzungsmöglichkeiten zum Wettbewerb (2):
| 1. | Wasserstoffstrategie |
| 2. | Schaffung und Stärkung lebenswerter und nachhaltiger Innenstädte und Ortszentren |
| 3. | Soziale und nachhaltige Orte in den Kommunen |
| 4. | Innovative kommunale Wärmeversorgung |
Die Entwicklungsphase startet unmittelbar, dann folgen Bewerbungs- und Bewertungsphasen der Projektskizzen. Die tatsächlichen Anträge können zwischen September 2023 und März 2024 gestellt werden. Der Austausch mit der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe (EDG) hat begonnen, da die Anträge im Bereich der innovativen kommunalen Wärmeversorgung als erstes abzuarbeiten sind.
Gewichtung der Maßnahmen:
Der Schwerpunkt muss auf dem Klimaschutz liegen. Mindestens 75 Prozent der ihr zufließenden Gelder muss die Kommune in Maßnahmen zum Klimaschutz investieren. Die Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung hingegen dürfen maximal 25 Prozent betragen.
Umsetzungsphase:
Mit der Bewilligung der Anträge können die einzelnen Projektanträge vor Ort umgesetzt werden. Der Verwendungsnachweis der Projekte muss bis zum 31. Juli 2026 beim MWVLW eingereicht worden sein. Der Aufbau der Förderanträge liegt noch nicht vor.
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung stellt im Ausschuss für Neue Energien und Umwelt geeignete Umsetzungsmöglichkeiten dar, die unter Einbindung des Masterplanbeirats 100 % Klimaschutz und der Ortsbürgermeister diskutiert werden.
Umsetzungsmöglichkeiten in den Ortsgemeinden werden in den Gremien der Ortsgemeinden abgefragt, diskutiert und Vorschläge bis Ende Mai gesammelt.
Alle eingehenden Vorschläge sind in den Bereichen Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen aufzuführen, mit Kostenansätzen und Wirksamkeit zu gewichten.
In einer weiteren Sitzung des Ausschusses Neue Energien und Umwelt ist eine Empfehlung der Förderantragstellung und Mittelverwendung an den Verbandsgemeinderat zu beschließen.
Verlauf der Beratung:
Beispiele für die Möglichkeiten der Verwendung der KIPKI-Mittel werden von Herrn Pfaff vorgestellt und mit einer Präsentation verdeutlicht. Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.
Herr Scherer ergänzt, dass die kommunalen Spitzenverbände aktuell im Gespräch sind, dass Maßnahmen, die bereits 2023 im Haushalt vorgesehen waren ebenfalls über die KIPKI-Mittel finanziert werden können.
Ein Beispiel für die Verwendung der KIPKI-Mittel ist die Bildung einer sogenannten Energieregion durch eine Bilanzkreisbildung, bei dem das Netz selbst der Speicher ist und die Gemeinden von günstigeren Stromkosten profitieren können. Dieses Modell wird bereits bspw. in Cochem-Zell erfolgreich angewendet. Optimal wären dafür viele unterschiedliche erneuerbare Energien Erzeuger vor Ort. Die Einbindung privater Haushalte in einen solchen Bilanzkreis muss geprüft werden, könnte aber möglich sein. Auch PV-Anlagen bspw. der VG-Werke AöR, die demnächst aus der EEG-Vergütung fallen, könnten dann in den Bilanzkreis mit aufgenommen werden. Es sollen zeitnah vertiefende Gespräche mit Cochem-Zell geführt werden, um deren Erfahrung nutzen zu können und weitere Informationen hinsichtlich Kosten, Voraussetzungen etc. zu erhalten. Die Bildung von Energieregionen wird ausdrücklich in der Positiv-Liste zur Verwendung der KIPKI-Mittel genannt. Es wäre eine Mittel-Verwendung, wodurch langfristig positive Effekte in der gesamten VG erzielt werden können.
Die reine Finanzierung von eigenen PV-Anlagen mithilfe von KIPKI-Mitteln wäre ebenfalls machbar. Jedoch dürfen diese Anlagen dann keine EEG-Vergütung erhalten, wodurch nicht selbst verbrauchter Strom ohne Vergütung ins Netz eingespeist werden müsste. Dieses Problem könnte mit der Bildung eines Bilanzkreises auf VG-Ebene umgangen werden, da sämtliche Stromerzeugnisse in ein gemeinsames Netz eingespeist werden und allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird.
Weitere beispielhafte Möglichkeiten zur Verwendung der KIPKI-Mittel können sein:
| - | Förderprogramme für Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde |
| - | Ein Vorschlag aus dem Gremium: Ausstattung der VG-Verwaltung und Grundschulen mit Wallboxen, an denen Mitarbeitende zum handelsüblichen Preis ihr E-Auto laden können als Angebot und Anreiz für Mitarbeitende |
Im Rahmen der KIPKI-Förderung gibt es zusätzlich die Möglichkeit, an einem Wettbewerb teilzunehmen und zusätzliche Fördermittel zu erhalten. Auch diese Möglichkeit sollte geprüft werden und Ideen werden gesammelt.
Im nächsten Schritt wird die Verwaltung mit den Ortsgemeinden ins Gespräch gehen und zunächst in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 09.05.2023 über das Thema sprechen. Die Verwaltung schlägt vor, in jeder Ortsgemeinde mit Verwaltungsmitarbeitenden aus dem Fachbereich Planen und Bauen sowie der SSt I Gespräche zu führen und Maßnahmen zu sammeln.
In einer weiteren Sitzung des Ausschusses für Neue Energien und Umwelt des Verbandsgemeinderates werden die gesammelten Maßnahmen priorisiert und eine Empfehlung zur Mittelverwendung und Förderantragstellung an den Verbandsgemeinderat beschlossen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Neue Energien und Umwelt stimmt der möglichen Maßnahmenabfrage in den Ortsgemeinden, der darauffolgenden Gewichtung eingehender Vorschläge und der empfehlenden Beschlussfassung an den Verbandsgemeinderat in einer weiteren Sitzung des Ausschusses zu.
Finanzielle Auswirkung:
Da es sich um ein Förderprogramm ohne Eigenanteil handelt, wird es keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen geben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 7: Vorstellung des Sanierungsmanagements
Zum 01.07.2022 wurde Kay Dahn als Sanierungsmanager für das energetische Quartierskonzept Gensingen eingestellt. Zu seinen Aufgaben gehören die Umsetzung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung in öffentlichen Gebäuden sowie die Beratung von Anwohnern zu folgenden Themen:
Für die Anwohner werden regelmäßig Beratungstermine im Rathaus Gensingen angeboten, wofür Termine im Amtsblatt veröffentlicht werden. Hinzu kommen Beratungen vor Ort sowie Beratungen in der Energieagentur in Sprendlingen und an einem Stand am mobilen Dorfladen. Die Beratungen stehen den Bürger:innen kostenfrei zur Verfügung.
Bei den Heizlastberechnungen handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, die vom Sanierungsmanager angeboten werden. Die Berechnungen liefern Aufschluss über die Möglichkeit, ob eine Wärmepumpe im Altbau betrieben werden kann bzw. welche Schritte notwendig sind, um den wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen (größere Heizkörper, Dämmung). Weiterhin sind Heizlastberechnungen Grundlage für den hydraulischen Abgleich, womit Energieeinsparungen von bis zu 15 % möglich sind.
Zusätzlich wurden vom Sanierungsmanagement Umfragen und Berechnungen zu einer Nahwärmenetzplanung im Quartier angestellt. Betroffene Anwohner wurden dabei an der Haustür befragt bzw. ein Fragebogen übergeben, worin sie ihr grundsätzliches Interesse an einem Anschluss an ein Nahwärmenetz bekunden konnten. Die Umfragen wurden an mehreren Tagen zu unterschiedlichen Uhrzeiten durchgeführt, um möglichst alle Bewohner anzutreffen. Im Ergebnis haben 55 % direktes Interesse an einem Anschluss an das Nahwärmenetz bekundet, wobei weitere 20 % noch unentschlossen waren. Betrachtet man nur den 2. + 3. Bauabschnitt, so lag das direkte Interesse an einem Anschluss bereits bei 65% und 14% waren noch unentschlossen, während sich der kleinere Teil der Anwohner:innen gegen einen Anschluss an das Nahwärmenetz ausgesprochen hatten. Aus Zeit- und Kostengründen wurde die weitere Verfolgung des Projekts im März 2023 eingestellt. Als Folge müssen Einzellösungen für die zum Teil sehr alten Heizungsanlagen je Gebäude gefunden werden, damit die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert wird und die gesetzlichen Bestimmungen für neu eingebaute Heizungen ab 2024 eingehalten werden. Hierfür werden Kampagnen zu verschiedenen Themen der energetischen Sanierung vom Sanierungsmanagement intensiviert.
Das Sanierungsmanagement befasst sich Hauptsächlich mit der Maßnahmenumsetzung zur Umsetzung des energetischen Quartierskonzepts Gensingen, übernimmt aber auch Aufgaben für die Verbandsgemeinde allgemein. So werden im Rahmen der Beleuchtungsumrüstung auf LED im Haus der Kultur auch andere Liegenschaften in Gensingen sowie anderer Ortsgemeinden aufgenommen, in denen die Umstellung der Beleuchtung auf LED erfolgen soll.
Weitere Planungen des Sanierungsmanagers sehen es vor, Kampagnen zu verschiedenen energetischen Sanierungsmaßnahem bzw. erneuerbaren Energien durchzuführen, worunter folgende Themen fallen:
Die Kampagnen sollen dabei sowohl Online- als auch Vor-Ort-Veranstaltungen zu den jeweiligen Themen umfassen. Dazu kommen spezielle Sprechstunden ausschließlich zu diesen Themen und – je nach Möglichkeit - einen finanziellen Anreiz in Form von Gewinnspielen/Auslosung bzw. zusätzlicher Förderung zu schaffen. Weiterhin sollen Informationen über verschiedene Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit gestreut werden. Im April 2023 finden zur genaueren Abstimmung Gespräche mit der Ortsgemeinde statt.
Die Vorstellung des Sanierungsmanagers Kay Dahn wird durch eine Powerpoint-Präsentation ergänzt.
Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.
Die Resonanz bei den Bürgerinnen und Bürgern in Gensingen hinsichtlich der Energieberatungen ist sehr groß, besonders die Verunsicherung durch die neuen Gesetze bezüglich des Heizungstausches ist stark zu spüren. Die Verwaltung prüft, inwiefern am besten beraten werden kann, damit frühzeitig vorbereitende Maßnahmen angegangen werden können, wie bspw. Dämmmaßnahmen oder die Installation kleiner Luft-Wasser-Wärmepumpen, damit nicht alle Maßnahmen auf einmal umgesetzt werden müssen und inwiefern vorab durchgeführte Maßnahmen auf die vorgegebenen 65 % Anteil erneuerbarer Energien angerechnet werden können.
TOP 8: Projekt "Global Nachhaltige Kommune Pfalz"
Am 26.09.2022 wurde vom Verbandsgemeinderat der Beschluss gefasst, am Projekt „Global nachhaltige Kommune Pfalz“ teilzunehmen.
Im Rahmen des Projekts wird für bestimmte Handlungsfelder ein sogenannter SDG-Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, Leitlinien und Zielsetzungen entwickelt. Dieser soll der Verbandsgemeinde als kommunale Nachhaltigkeitsstrategie dienen und kann im Anschluss für weitere Handlungsfelder fortgeschrieben werden.
Ein verwaltungsinternes Kernteam hat die im Projekt zu behandelnden Handlungsfelder und dazugehörige Leitthemen vorausgewählt. Eine Steuerungsgruppe sammelt in drei durch ein Fachbüro moderierten Sitzungen Leitlinien und Maßnahmen, die vom Kernteam geprüft, ggf. weiterentwickelt und optimiert werden. Die Sitzungen finden im Zeitraum von März bis Oktober 2023 statt. Die erste Sitzung der Steuerungsgruppe hat am 04.03.2023 stattgefunden, die nächste Sitzung ist für Ende Juni/Anfang Juli geplant.
Um die Bereiche der ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit bei der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie umfassend berücksichtigen zu können, ist die Steuerungsgruppe durch Akteure aus möglichst unterschiedlichen Bereichen zusammengesetzt - wie bspw. Akteure aus Bildungseinrichtungen, Vertreter:innen der Ortsgemeinden und der politischen Fraktionen des VG-Rates, Mitarbeitende der VG-Verwaltung, Vertreter:innen des Beirats für Migration und Integration und des Beirats für Menschen mit Behinderungen des VG-Rates und die Gleichstellungsbeauftragte der VG.
Folgende vier Handlungsfelder und Leitthemen wurden vom verwaltungsinternen Kernteam vorausgewählt:
| Globale Verantwortung/Kommunen in der Einen Welt (durch Projektträger vorgegeben) | |
| - Partnerschaften & Kooperationen |
| Nachhaltige Wirtschaft und Tourismus | |
| - Veranstaltungen |
| - Regionale Versorgung & Vermarktung |
| - Nachhaltiger Konsum |
| Zukunftsfähige Verbandsgemeinde | |
| - Ortskernentwicklung |
| - Infrastruktur |
| - Mobilität |
| Zukunftsfähige Gesellschaft | |
| - Gesellschaftliche Teilhabe aller & Integration |
| - Gesundheit |
Das Handlungsfeld „nachhaltige Verwaltung“ wird bewusst nicht im Rahmen des Projekts behandelt. Dieses Thema soll gesondert in einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe behandelt werden. Die Themen Klimaschutz, Biodiversität oder Klimaanpassung wurden ebenfalls bewusst nicht als gesonderte Handlungsfelder ausgewählt, da in diesen Bereichen bereits viele Maßnahmen umgesetzt werden. Diese Themen sollen aber unbedingt immer bei allen Maßnahmen und Leitlinien mitgedacht und beachtet werden.
Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.
TOP 9: Biodiversitätsleitfaden im Rahmen eines Studierendenprojekts der TH Bingen
Von der TH Bingen und Energieagentur RLP wurde als Kooperation Ende 2022 für interessierte Gemeinden ein Studienprojekt angeboten, bei dem durch Studierende der TH Bingen Biodiversitätsleitfäden erstellt wurden. Dabei wurde ein Schwerpunktthema ausgesucht, für das im Rahmen eines Projektes von Studentengruppen ein kurzer Biodiversitätsleitfaden erarbeitet wurde.
Aus der Verbandsgemeinde haben Grolsheim, Horrweiler, Sprendlingen und Wolfsheim, sowie die VG-Verwaltung am Projekt teilgenommen.
Inhalt des Biodiversitätsleitfadens für die VG-Verwaltung ist die biodiverse Vorgartengestaltung. Ziel war es, einen Leitfaden zu erhalten, wie der Vorgarten des Verwaltungsgebäudes möglichst biodivers umgestaltet werden kann und diese Gestaltung in diesem Jahr umzusetzen, um als gutes Beispiel voran zu gehen und aufzuzeigen, wie auch kleine Vorgärten ansprechend und biodiversitätsfördernd gestaltet werden können.
Der von den Studierenden erarbeitete Leitfaden ist im Anhang beigefügt.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wurden Mittel für freiwillige Leistungen, u.a. im Bereich Biodiversität, nicht im Haushalt 2023 veranschlagt. Es werden alternative Finanzierungsmöglichkeiten zur Umsetzung der Maßnahme geprüft.
TOP 10: Mitteilungen und Anfragen
TOP 10.1: Anfrage zum Projekt Freiflächen-Photovoltaikanlage in Gensingen
Ausschussmitglied Markus Schnorrenberger fragt, wie die Verbandsgemeinde zum Projekt Freiflächen-Photovoltaikanlage in Gensingen steht, welches ein Unternehmen realisieren möchte. Das Unternehmen biete gute Pachten an und sei sehr verkaufsoffensiv.
Bürgermeister Scherer antwortet, dass zu dem Thema eine Einwohnerversammlung durchgeführt wurde, auch der Fachbereich Planen und Bauen war durch eine Mitarbeiterin vertreten. Die Verwaltung hat ein Anschreiben an die Anwohner versendet, mit dem Hinweis, dass nicht vorschnell Verträge unterzeichnet werden sollen. Es gehe insbesondere um die Sicherung der Böden, die durch eine klassische Freiflächen-Photovoltaikanlage nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden können. Die Verwaltung ist momentan in der Prüfung und Diskussion inwiefern ein solchen Vorhaben selbst bzw. in Zusammenarbeit, ggf. auch mit der Bürgergenossenschaft Rheinhessen e.G., realisiert werden kann. So könnte dort ggf. das Thema Agri-Photovoltaikanlage angegangen werden, sodass die Flächen zusätzlich noch landwirtschaftlich genutzt werden können. Mit der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Gensingen wurden von dem Unternehmen noch keine Gespräche geführt, die sollten erst zuletzt erfolgen.
TOP 10.2: Anfrage zum Radweg entlang der L 400
Es wird gefragt, ob bei dem Radweg entlang der L 400 ein Stück bei der Anbindung Welgesheim vergessen wurde. Herr Scherer antwortet, dass am Tag der Ausschusssitzung an der Stelle Bauteile deponiert waren, weshalb davon auszugehen ist, dass das Teilstück nun realisiert wird.
Darüber hinaus wird angemerkt, dass die Straßenüberquerung bei Gensingen in Höhe der Auf- und Abfahrten als sehr schwierig und gefährlich erscheint. Dazu wurden bereits Gespräche mit dem LBM geführt und dabei auch die Möglichkeit einer Ampel angesprochen. Ausschussmitglied Pflug schlägt vor, dass der Radverkehr ggf. durch das Neubaugebiet „Westlich der Alzeyer Straße“ in Gensingen geführt werden könnte. Der Vorschlag wird aufgenommen, das müsste bei der Beschilderung geprüft und beachtet werden.
Nicht öffentliche Mitteilungen und Anfragen gibt es nicht.