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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 23/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Badenheim

Am Mittwoch, den 08.05.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jan Ott die 33. Sitzung des Ortsgemeinderates Badenheim statt.

Der Antrag des Vorsitzenden zur Aufnahme eines neuen TOP 5 wird einstimmig beschlossen.

Die Tagesordnung wird in veränderter Reihenfolge abgehandelt:

TOP 1:

Fragen der Einwohner

Es sind keine Einwohner anwesend.

TOP 2:

Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

In der Kommunalwahl 2019 wurde Herr Dr. Richard Auernheimer in den Ortsgemeinderat Badenheim gewählt. Herr Dr. Auernheimer ist am 05.04.2024 verstorben.

Nach dem am 28.05.2019 vom Wahlausschuss festgestellten Ergebnis für die Wahl zum Ortsgemeinderat Badenheim, ist Herr Paul Nicolay aus dem Wahlvorschlag der Wählergruppe Brigitte Auernheimer, aufgrund der abgegebenen Personenstimmen der nächste noch nicht berufene Bewerber. Herr Nicolay hat die Einberufung mit Schreiben vom 15.04.2024 angenommen.

Ortsbürgermeister Ott hat Herrn Nicolay in öffentlicher Sitzung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO) verpflichtet.

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO). Ist ein Ratsmitglied erneut gewählt worden, ist auch eine erneute Verpflichtung vorzunehmen, da das bisherige Mandat nicht fortgesetzt, sondern ein neues übernommen wird. Die Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten als Ratsmitglied ist eine formale Bekräftigung. Sie ist darüber hinaus eine feierliche Deklaration, die die besondere Bedeutung des Amtes eines Ratsmitglieds zum Ausdruck bringt. Eine rechtsbegründende Wirkung hat die Verpflichtung nicht. Den Ratsmitgliedern wird ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültige, konstitutiv wirkende Wahl übertragen. Verweigert ein Ratsmitglied die Verpflichtung, gilt dies als Verzicht auf den Amtsantritt (§ 30 Abs. 2 Satz 2 GemO). Der Verzicht auf das Mandat ist damit nicht verbunden. Der Verzicht auf den Amtsantritt bewirkt lediglich den vorläufigen Verzicht des Ratsmitglieds, die Mitgliedschaftsrechte ab diesem Zeitpunkt auch auszuüben. Die Verpflichtung kann jederzeit nachgeholt werden

TOP 3:

Nachwahl von Ausschussmitgliedern

Sach- und Rechtslage:

Nach § 44 Abs. 1 GemO kann der Gemeinderat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzten sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen. Das Bürgerrecht Ratsmitglied bzw. Ausschussmitglied zu sein, erlischt mit Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde.

Verzichtet ein Ratsmitglied auf sein Ratsmandat, scheidet es sogleich aus allen Ausschüssen des Gemeinderats, in die es als Ratsmitglied gewählt wurde, aus. Wenn das Verhältnis zwischen Ratsmitgliedern und Bürger im Ausschuss gewahrt bleibt, kann ein ausgeschiedenes Ratsmitglied als Bürgervertreter im Ausschuss verbleiben (siehe VV Nr. 4 zu § 45 GemO).

Herrn Dr. Richard Auernheimer ist am 05.04.2024 verstorben. Somit sind die Ausschusssitze unbesetzt.

Herr Dr. Auernheimer war für die Wählergruppe Brigitte Auernheimer Mitglied in folgenden Gremien des Ortsgemeinderates Badenheim:

Rechnungsprüfungsausschuss (Stellv. Frau Brigitte Auernheimer)

Stellv. Ausschussmitglied für Frau Brigitte Auernheimer im Bau- und Wegeausschuss

Entsprechend § 45 Abs. 1 GemO steht der Wählergruppe Brigitte Auernheimer das Vorschlagsrecht für den frei gewordenen Ausschusssitz zu.

Gemäß § 36 Abs. 3 Nr.1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei der Nachwahl der Ausschussmitglieder.

Nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann per Beschluss der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates die Abstimmung offen durch Handzeichen erfolgen.

Verlauf der Beratung:

Dieser Beratungspunkt wird um 19:07 Uhr aufgrund der noch nicht anwesenden Ratsfrau Brigitte Auernheimer als Antragsberechtigte bis zu ihrem Eintreffen zurückgestellt.

Dieser Punkt wird um 20:10 Uhr wie folgt beraten, beschlossen und gewählt:

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Badenheim wählt auf Vorschlag der Wählergruppe Brigitte Auernheimer:

1.

Brigitte Auernheimer als Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss.

2.

Paul Nicolay als stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss.

3.

Susanne Lebensky als stellvertretendes Mitglied im Bau- und Wegeausschuss.

Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt

Nach der Abstimmung bedankt sich Ortsbürgermeister Ott mit einem herzlichen Dank an alle Ratsmitglieder für das konstruktive Miteinander, für die guten Entscheidungen und Lösungen in dieser Legislaturperiode.

TOP 4:

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Grolsheim für den Bereich der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße (K10) und der L400

- Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.02.2024 die Änderungsplanung für den Bereich der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße und der L400 gebilligt. In diesem Bereich soll die Parkfläche des Ausstellungsgebäudes mit Gastronomiebetrieb im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden.

Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.

Die Planunterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

Die Ortsgemeinde Badenheim ist von dem Vorhaben nicht betroffen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Badenheim stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Grolsheim für den Bereich der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße und der L400 zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5:

Erweiterung einer Telekommunikationsanlage - Aufstellen eines Repeaters

Sach- und Rechtslage:

Mit Email vom 06.05.2024 hat die NGN Fiber Network GmbH mitgeteilt, dass für eine Weitverkehrsverbindung zwischen Frankfurt/Main und Luxemburg Verstärkerpunkte für das Glasfasersignal errichtet werden sollen. Hierbei wurde das Grundstück Flur 5 Flurstück 173 in Betracht gezogen. Die Lagepläne und Ausführungsdetails sind in der Anlage beigefügt. Die in blau dargestellten Leitungen sind bereits vorhanden.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Errichtung des Repeaters auf dem o.g. Grundstück zu.

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende referiert mittels einer Tischvorlage zur beabsichtigten Aufstellung eines Repeaters durch die NGN Fiber Networt GmbH. Nach kurzer Diskussion ist sich der Rat einig, diesem Vorhaben nicht zuzustimmen; stattdessen zunächst einmal einige Punkte über die Verwaltung klären zu lassen, die im Beschluss aufgeführt sind und über die wie folgt abgestimmt wird.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Badenheim stimmt der Errichtung des Repeaters auf dem o.g. Grundstück nicht zu.

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen:

1.

Auf welcher Rechtsgrundlage die Anlage errichtet werden soll.

2.

Ob eine finanzielle Entschädigung möglich ist

3.

Ob die Platzierung des Repeaters Richtung der L415 möglich ist.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6:

Mitteilungen und Anfragen

TOP 6.1:

Pflicht zur Veröffentlichung von Art, Umfang, und Vergütung aus Ehrenämtern und Nebentätigkeiten bis zu einem Schwellenwert

Zum 01.01.2021 wurden Änderungen in der Nebentätigkeitsverordnung Rheinland-Pfalz vorgenommen.

Gemäß §119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Für außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter gilt dies nur, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Mittels eines fraktionsübergreifenden Antrags konnte eine Änderung des Landesbeamtengesetzes dahingehend erreicht werden, dass Ehrenämter nur noch der Berichtspflicht unterliegen, soweit die erzielten Vergütungen aus den Nebentätigkeiten und Ehrenämtern 4.000,00 Euro in einem Jahr (Gesamtbetrag der Einkünfte pro Jahr; Reisekosten werden nicht mit eingerechnet) übersteigen.

Aus der beigefügten Übersicht können die unterrichtspflichtigen Tätigkeiten sowie die dadurch erzielte Vergütung von Herrn Ortsbürgermeister Jan Ott für das Kalenderjahr 2023 entnommen werden.

TOP 6.2:

Sachstand Radweg Badenheim-Pleitersheim

Ortsbürgermeister Ott informiert zum Sachstand Radweg Badenheim-Pleitersheim. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat jetzt der Anpflanzung von 11 Bäumen auf einer Ausgleichsfläche zugestimmt.

Das offizielle Schreiben der naturschutzrechtlichen Genehmigung steht noch aus. Seitens der VG-Bauverwaltung wird prognostiziert, dass mit dem Bau noch in diesem Jahr begonnen werden wird.