Am Montag, dem 25.11.2024 fand die 2. öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR in der Johannishalle in St. Johann statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und entschieden:
| TOP 1: | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2023 und die Verwendung des Jahresergebnisses der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR sowie die Entlastung des Vorstandes |
| Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen: | |
Der Wirtschaftsprüfer Herr Dr. Höflich stellt den geprüften Jahresabschluss mittels einer Präsentation vor und bestätigt im Anschluss die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. In 2023 schlagen erstmals die Auswirkungen der Tariferhöhung aus 2022 zu buche. Die Bilanzsumme erhöht sich um rund 20 %.
Beschluss:
Der Verwaltungsrat der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR beschließt einstimmig
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| 1. | die Feststellung des Jahresabschlusses der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR zum 31. Dezember 2023 mit einer Bilanzsumme von EUR 66.095.670,15 und |
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| 2. | die Feststellung des Jahresverlustes für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR -492.694,49 sowie den Vortrag dieses Verlustes auf das Geschäftsjahr 2024. |
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| 3 | . Die Entlastung des Vorstandes gemäß Anstaltssatzung §7 (h) für das Geschäftsjahr 2023. |
Finanzielle Auswirkung:
./.
TOP 2: | Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für das Wirtschaftsjahr 2024 |
Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:
Nach Abstimmung des Verwaltungsratsvorsitzenden und des Vorstandes der VG-Werke ist es sinnvoll, die Wirtschaftsprüfung bis zum Abschluss des Projektes der Zentralisierung der Abwasserreinigung mit dem derzeitigen Wirtschaftsprüfer durchzuführen.
Beschluss:
Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig gem.7 § Absatz 2 g) der Anstaltssatzung, die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fundus Dr. Höflich GmbH aus Mainz zum Abschlussprüfer für den Gesamtabschluss der VG-Werke für das Jahr 2024.
Finanzielle Auswirkung:
Entsprechende Aufwendungen werden mit dem Wirtschaftsplan 2025 zur Verfügung gestellt.
| TOP 3: | Wirtschaftsplan der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR für das Jahr 2025 |
Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:
Der digitale Zugriff auf den Wirtschaftsplan steht dem Gremium zunächst nicht zur Verfügung, der Fehler wird aber direkt behoben. Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig, den Tagesordnungspunkt trotzdem zu behandeln. Der Vorsitzende empfiehlt eine Erhöhung der Entgelte in der Wasserversorgung, die unter anderem durch anstehende Sanierungsmaßnahmen, viele Rohrbrüche und steigende Personalkosten nach der Tariferhöhung begründet ist. Dazu wird dem Verwaltungsrat die Anlage 3 als möglichen Vorschlag als Tischvorlage vorgelegt. Zusätzlich ist im kaufmännischen sowie im technischen Service jeweils eine neue Stellenbesetzung eingeplant. Nach kurzer Beratung wird der Erhöhung dahingehend zugestimmt.
Im Betriebszweig Schwimmbäder wird der Warmbadetag im Hallenbad Gensingen abgeschafft. Die Temperatur bleibt künftig konstant auf 28 Grad. Zudem erfolgt eine Gebührenerhöhung für das Hallenbad. Als weitere Anlage wird dem Gremium auch ein Preisvergleich der Hallenbäder der Region mitgesandt. Der aktualisierte Wirtschaftsplan 2025 ist als Anlage beigefügt.
Beschluss:
| 1. | Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig mit 1 Enthaltung den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR inklusive der Änderung der Entgelte und Gebühren in der Wasserversorgung für die Grundgebühr i.H.v. 163,55 € netto (175,00 € brutto) und der Verbrauchsgebühr nur für die Zählergröße 3-5 m³ i.H.v. 2,62 € netto (2,80 € brutto) sowie die Änderung der Gebührenordnung für das Hallenbad Gensingen des Betriebszweiges Schwimmbäder in der zu dieser Sitzung vorliegenden Form für das Wirtschaftsjahr 2025 zum 01.01.2025. |
| 2. | Der Verwaltungsrat bittet den Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen um Zustimmung zur Festlegung der gegenüber dem Vorjahr geänderten Entgelte und Gebühren für die Wasserversorgung und das Hallenbad Gensingen gemäß § 7 (3g) der Anstaltssatzung. |
Finanzielle Auswirkung:
Die in den Betriebszweigen entstehenden Jahresverluste werden durch Entnahmen aus dem Kassenbestand des entsprechenden Betriebszweiges gedeckt.
Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.
(https://vg-sg.gremien.info/)