Am Dienstag, dem 11.03.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister René Pieroth die 8. Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
Der Antrag des Vorsitzenden, TOP 12 mangels beschlussfähiger Informationen von der Tagesordnung aufzunehmen, wird einstimmig beschlossen.
TOP 2: Änderung der Hauptsatzung
Sach- und Rechtslage:
Der Ortsgemeinderat Gensingen hat in seiner Sitzung vom 20.02.2025 die Verbandsgemeindeverwaltung zur Vorbereitung einer Änderung des § 8 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Gensingen beauftragt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landes-verordnung über die Aufwandentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die Hauptsatzung der Ortsgemeinde neu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 4
TOP 3: Beschaffung von Strom für die gemeindeeigenen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung für die Lieferjahre 2026-2028;
Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom des GStB Rheinland-Pfalz
Sach- und Rechtslage:
Die laufenden Stromlieferverträge der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und aller Ortsgemeinden enden am 31.12.2025. Aufgrund des Auftragsvolumens und der mehrjährigen Laufzeit der Verträge erfolgt die Beschaffung regelmäßig durch gemeinsame europaweite Ausschreibungen.
Ortsbürgermeister Pieroth ist der Meinung, die Ortsgemeinde sei schon immer mit Strom aus 33%iger Neuanlagenquote versorgt worden. Seitens des Rates wird um Mitteilung zur Ersparnis gegenüber dem Grundversorger gebeten. Nach kurzer Beratung beschließt der Rat.
| Beschluss: | |
| 1. | Der Ortsgemeinderat Gensingen nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote |
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| ergeben. |
| Die Beschaffung soll strukturiert erfolgen - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr. |
| Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: Beschaffung von Erdgas für die gemeindeeigenen Liegenschaften für die Lieferjahre 2026-2028; Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung Erdgas des GStB Rheinland-Pfalz
Sach- und Rechtslage:
Die laufenden Erdgaslieferverträge der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Ortsgemeinden enden am 01.01.2026. Aufgrund des Auftragsvolumens und der mehrjährigen Laufzeit der Verträge erfolgt die Beschaffung regelmäßig durch gemeinsame europaweite Ausschreibungen.
Nach kurzer Erläuterung, dass Erdgas ohne Biogasanteil aus Kostengründen und Lieferengpässen nicht angeboten werde, beschließt der Rat.
Beschluss:
| 1. | Der Ortsgemeinderat Gensingen nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Ortsgemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde mit Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen erfolgen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Bauleitplanung "Gewerbegebiet östlich der L242"Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Verlauf der Beratung:
Ziel der Planung sollte es sein, in der Ortsgemeinde Gensingen auch in der Zukunft Gewerbeflächen zur Verfügung zu stellen. Frau Ewigleben empfiehlt zur Sicherung der Bauleitplanung die Veränderungssperre zu verlängern.
Der Ortsgemeinderat Gensingen spricht sind unabhängig von dieser Planung, grundsätzlich gegen die Errichtung von Freiflächen PV Anlagen auf fruchtbarem Ackerboden aus.
Der Rat einigt sich auf folgende Vorgehensweise.
Beschluss:
| Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt, | |
| 1. | die Satzung um ein weiteres Jahr zu verlängern und |
| 2. | zur weiteren Beratung in den Planungs- und Bauausschuss zu verweisen und |
| 3. | dass die Verwaltung gebeten wird, ohne weitere Kenntnis keinen Planer zu beauftragen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6: Bauleitplanung "In den Nahegärten"
Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Planungsleistungen
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen ermächtigt den Ortsbürgermeister, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Finanzielle Auswirkung:
Die Kosten werden durch den Investor getragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 7: Brückenneubau der Fuß- und Radwegebrücke am Matzgraben in der Ortsgemeinde Gensingen
Beschluss:
Nach eingehender Diskussionen zur weiteren Vorgehensweise beschließt der Ortsgemeinderat Gensingen, zunächst einen Förderantrag für den Neubau der Brücke zu stellen. Anschließend soll im Planungs- und Bauausschuss unter Beteiligung des planenden Ingenieurbüros über das Projekt und das weitere Vorgehen beraten werden.
Finanzielle Auswirkung:
Für den Bau der Fuß- und Radwegebrücke wurde gemäß der Kostenschätzung aus 2023 die notwendigen Gelder in den Haushalt der Gemeinde eingestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 8: Beratung und Beschlussfassung zum Ausbau des kleinen Weges im Gartenfeld
Verlauf der Beratung:
Seitens des Rates wird vorgeschlagen, der Ortsbürgermeister möge mit beiden Anliegern zwecks Kostenübernahme sprechen. Von der Verwaltung kommt der Vorschlag, den Weg im Zuge der Ortskernsanierung mit auszubauen. Der Rat einigt sich auf Folgendes.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen ermächtigt den Ortsbürgermeister, mit beiden Anliegern zwecks Kostenübernahme zu sprechen. Sollten die Gespräche erfolgreich verlaufen, soll mit der Verwaltung zwecks Ausbauplanung Kontakt aufgenommen werden.
Finanzielle Auswirkung:
Die Kostenhöhe der Baumaßnahme steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 9: Mitteilungen und Anfragen
TOP 9.1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Gensingen für das Haushaltsjahr 2025
Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat mit Schreiben vom 10.02.2025 mitgeteilt, dass gegen die Festsetzungen/Veranschlagungen in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben werden.
TOP 9.3: Sachstand zu den Bauzeitenplänen für die Ortskernsanierung in der Ortsgemeinde Gensingen 1 und 2+3 Bauabschnitt
Die beiden Baumaßnahmen der Ortsgemeinde Gensingen für den 1. sowie den 2. und 3. Bauabschnitt laufen derzeit gemäß festgesetztem Bauzeitenplan. Der erste Bauabschnitt hat hier einen Verzug von 3 Wochen zum ursprünglich geplanten Bauende. Für den 2. und 3. Bauabschnitt war das Bauende gemäß dem festgelegten Bauzeitenplan auf Mitte September festgelegt. Nach jetzigem Stand der Baumaßnahme sind die Arbeiten ca. 2 Monate früher beendet. Einer fristgerechten Fertigstellung der Maßnahmen steht zum jetzigen Zeitpunkt nichts hingegen.
Seitens des Rates ist von Interesse, ob Nachträge mit der Schlussrechnung zu erwarten sein könnten.
Eine Firma habe Nachtragsanträge gestellt, andere wiederum nicht, erklärt Herr Nieminarz von der Bauverwaltung.
TOP 9.4: Mitteilung der Verwaltung - Wahl von Ausschussmitgliedern
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besetzung der Mitglieder der Ausschüsse des Ortsgemeinderates Gensingen noch nicht abschließend erfolgt ist.
Daher werden die Fraktionen bzw. der Ortsbürgermeister gebeten, der Verbandsgemeindeverwaltung mitzuteilen, wann die erneute Wahl der Ausschussmitglieder auf die Tagesordnung einer Ortsgemeinderatssitzung gesetzt werden kann.
TOP 9.5: Rücknahme von Kündigungen für die Tageseinrichtungen der Ortsgemeinde Gensingen
In der Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen am 20.02.2025 wurde aufgrund eines Antrages aller Fraktionen im Ortsgemeinderat beschlossen, bereits ausgesprochene Kündigungen beim Hort und angekündigte Kündigungen bei dem Naturkindergarten und der Sternschnuppe für auswärtige Kinder, ohne Kostenzusage der abgebenden Ortsgemeinden, zum 31.07.2025 erst einmal zurück zu nehmen.
Um eine Klarheit zu schaffen, ist eine zeitnahe Klausurtagung zwingend erforderlich.
TOP 9.6: Schulungsangebot für Mandatsträger zur digitalen Gremienarbeit;
Ratsinformationssystem / Dipolis-App
Für Mandatsträger besteht die Möglichkeit, das Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, der VG-Werke und der Ortsgemeinden zu nutzen.
Hierzu werden zwei Schulungstermine angeboten:
oder
Für eine bessere Planung bitten wir, sich bei Frau Nadja Kiese unter n.kiese@vg-sg.de oder telefonisch 06701-201-138 anzumelden.
TOP 9.7: Weitere Anfragen
| Der Ortsbürgermeister nimmt Anfragen zu folgenden Themen mit: | |
| - | Anfrage und Sachstand zur Verlegung von Stolpersteinen; mit der Bauverwaltung soll der einfachste und schnellste Weg besprochen werden. |
| - | Sachstand zu Fördermitteln zur Sanierung der evang. Kita; dem evang. Dekanat Ingelheim-Oppenheim ist es gelungen, 200.000 € an Fördermitteln für eine mögliche Sanierung der evang. Kita Morgensonne zu sichern (Schreiben vom 07.02.2025); der Ortsbürgermeister soll Kontakt zum Träger aufnehmen, um über die Gelder zu sprechen. |
| - | Anfrage zu Sachstand Deichsanierung; Spundwand soll von 650 m um 40 m verlängert werden; Eruierung der Eigentumsverhältnisse Grillplatz / Spundwand. |