Am Donnerstag, dem 03.04.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister René Pieroth die 9. Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
| TOP 2: | Aufstockung auf einem Teilbereich des Wohnhauses (25021) |
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt die Aufstockung auf einem Teilbereich des Wohnhauses.
Laut Antragsteller würde sich die neu geplante Aufstockung bzgl. ihrer Höhe dem auf dem Grundstück befindenden 2-geschossigen Büro- und Werkstattgebäude anpassen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 3: | Anbau eines Nebengebäudes mit einer Betriebshalle und Pferdeboxen (25024) |
Sach- und Rechtslage:
Der Antragssteller beabsichtigt den Anbau eines Nebengebäudes mit einer Betriebshalle und mehreren Pferdeboxen.
Die Bauvoranfrage zählt zu den privilegierten Vorhaben. U.E. ist das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.
Verlauf der Beratung:
Der Rat diskutiert das Vorhaben skeptisch. Aus unterschiedlichen Gründen könne dem Bauvorhaben nicht zugestimmt werden. Der Antragsteller habe weder nachgewiesen, dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt, noch, dass die Erschließung und auch die verkehrstechnische Anbindung gesichert ist, noch, dass das Abstandsgebot zur Bahn eingehalten wird. Der Rat ist der Meinung, der Eigentümer habe die Zulässigkeit zu begründen. Deshalb beschließt er wie folgt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen versagt das erforderliche Einvernehmen. Der Antragsteller habe weder dargelegt,
| 1. | dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt, |
| 2. | noch dass die Erschließung – unabhängig vom Baurecht, was zu prüfen wäre – gesichert ist. |
| 3. | Ferner ist zu prüfen, ob es ein Abstandsgebot zur Bahntrasse für derartige Bauvorhaben gibt. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | : 13 |
| Nein-Stimmen | : 1 |