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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 23/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung des Zweckverband Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim für das Jahr 2026 vom 20.05.2026

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.294.300  Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

896.855  Euro

der Jahresüberschuss

397.445  Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

688.945  Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

43.080  Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

350.000  Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-306.920  Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

-382.025  Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Umlage

Eine Verbandsumlage wird nicht festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Haushaltssatzung lag noch keine festgestellte Bilanz der Jahre 2018 bis 2025 vor.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 (Jahresabschluss 2017) betrug 16.868.563,40 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2018 beträgt

16.194.328 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2019 beträgt

21.010.090 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 beträgt

18.760.590 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt

18.382.032 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt

26.153.843 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt

25.038.311 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt

24.960.036 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025 beträgt

20.874.833 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt

21.272.278 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.

§ 8 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Eine Wertgrenze von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im jeweiligen Teilhaushalt wird nicht festgelegt.

Bingen am Rhein, den 20.05.2026
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Manfred Scherer
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.04.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 08.06.2026 bis Freitag, 19.06.2026

Montags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Dienstags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

bei der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, Zimmer Nr. 48, öffentlich aus.

Bingen am Rhein, den 20.05.2026
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Manfred Scherer
Verbandsvorsteher

Hinweis nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG i.V. mit § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim, 55411 Bingen am Rhein, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bingen am Rhein, den 20.05.2026
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Manfred Scherer
Verbandsvorsteher