Der Ortsgemeinderat Grolsheim hat gemäß Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.Januar 2023 (BGBl. I S. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist, in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. 1998 S. 365) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Süd-Ost, Teil 1-Gärtnerei - 3. Änderung und Erweiterung“ beschlossen. In der Sitzung am 27.09.2022 beschloss der Ortsgemeinderat die Verkleinerung des Plangebietes.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst die Grundstücke:
Flur 1 Flurstücknummern 84/1, 364, 365, 366, 367 und 368 vollständig, sowie 274, 275/1, 371 und 372 teilweise, Flur 2 Flurstücknummern 29/98, 29/99 und 243/1 ganz, sowie 29/5, 36/5 und 242 teilweise.
Übersichtsplan:
Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.
Der geänderte Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 14.07.2021 befasste sich der Ortsgemeinderat mit den, im Unterrichtungsverfahren von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, vorgetragenen Anregungen. Der aufgrund dieser Beschlüsse aktualisierte Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung am 03.05.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Plan, Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Schallgutachten liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Donnerstag 22.06.2023 bis einschließlich Montag den 24.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 010 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus. Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ eingesehen werden.
Folgende umweltbezogenen Informationen liegen vor:
Der Umweltbericht mit folgenden Informationen:
Schutzgebiete/-objekte, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft/Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, besonderer Artenschutz.
Des Weiteren sind im Umweltbericht folgende Informationen enthalten:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:
Schutzgut Boden/Wasser
Schutzgut Tiere / Pflanzen / Schutzgebiete des Naturschutzrechts / Eingriffs-, Ausgleichsregelung
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Schutzgut Klima/Luft
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Schutzgut Mensch und seine Gesundheit
Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben. Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich, zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder per E-Mail an info@vg-sg.de vorgebracht werden. Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden geprüft. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ abrufbar ist.