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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 24/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat St. Johann

Am Dienstag, den 30.04.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Hans Bergmann die 34. Sitzung des Ortsgemeinderates St. Johann statt.

Ratsmitglied Schmidt-Modjesch beantragt die Aufnahme eines neuen 8 zu Fördermitteln.

Die Niederschrift der letzten Sitzung liegt noch nicht vor.

Die Tagesordnung mit veränderter Reihenfolge wird wie folgt abgehandelt:

1: Fragen der Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.

2: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Grolsheim für den Bereich der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße (K10) und der L400- Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.02.2024 die Änderungsplanung für den Bereich der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße und der L400 gebilligt. In diesem Bereich soll die Parkfläche des Ausstellungsgebäudes mit Gastronomiebetrieb im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden.

Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.

Die Planunterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

Vom FNP der Ortsgemeinde Grolsheim ist die Ortsgemeinde St. Johann nicht betroffen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat St. Johann stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Grolsheim für den Bereich der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße und der L400 zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen : 8

Enthaltungen : 1

3: Vergabe von PlanungsleistungenSiGe-Koordination; Vergabe von Planungsleistungen

Sach- und Rechtslage:

Die Kindertagesstätte St. Johann bietet derzeit 40 Plätze, davon 24 Ganztagsplätze in zwei Gruppen. Das vorhandene Raumangebot reicht für eine dauerhafte Auslastung mit 40 Kindern nicht aus und muss erweitert werden. Aufgrund der Gespräche mit den Fördermittelgebern und dem Beschluss des Ortsgemeinderates wurde der Neubau einer 3-zügigen Kindertagesstätte angestrebt und die Vorplanung zum Neubau erstellt. Weiterhin wurde ein Zuwendungsantrag beim Landkreis Mainz-Bingen am 19.09.2019 eingereicht, welcher am 31.03.2020 in Höhe von 120.000 € bewilligt wurde.

Am 12.01.2022 wurde der Bauantrag genehmigt und die weiteren Schritte zur Realisierung des Neubaus wurden veranlasst. Zwischenzeitlich wurden die Objektplanung und Fachplanungen vergeben und die Gewerke befinden sich in der Ausschreibungsphase. Der geplante Baubeginn ist Anfang Juni.

Für die Bauausführung wird ein Sicherheitskoordinator zur Überwachung der Baustelle benötigt, daher wurden durch die Verwaltung 2 Angebote eingeholt, welche als Anlage der Beschlussvorlage anhängen.

Die geprüften Angebote liegen zwischen 9.744,32 € brutto und 10.002,43 € brutto.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.

Verlauf der Beratung:

Frau Ehrenberg von der Bauverwaltung erhält das Wort. Sie gibt Auskunft über ihre Kalkulation zur Vergabe von Planungsleistungen. Da beide Angebote auf unterschiedlichen Zeitangaben bei der Bauausführung beruhen (15 bzw. 16 Monate), habe sie beide Angebote auf 16 Monate kalkuliert.

Im Ratsgremium geht es in der weiteren Diskussion um etwas Grundsätzliches. Da sich mittlerweile die Förderrichtlinien geändert haben, ist das Gremium bestrebt, den bereits genehmigten Förderantrag für ein bereits begonnenes Bauprojekt auf die neuen Richtlinien anzupassen.

Frau Ehrenberg erklärt dazu, dass die Planungsleistungen bereits vergeben seien, die Baumaßnahme bereits begonnen habe, die notwendigen Ausschreibungen raus und die ersten beiden Gewerbe schon submittiert sind. Weiter räumt sie ein, eine neue Förderung könne nur unter der Voraussetzung beantragt werden, wenn sich elementare Änderungen am Bauprojekt ergeben, wie bspw. die Ergänzung der Kita um eine weitere Gruppe. Dennoch sei der Leiter des Bürgerservice, Krollmann, derzeit in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung mit der Klärung beschäftigt, ob eine Änderung des Förderantrags dennoch möglich sein könnte.

Der Gemeinderat diskutiert, ob in dieser Situation eine Beschlussfassung möglich ist und entscheidet wie folgt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat St: Johann vergibt den Auftrag für die SiGe-Koordination an den günstigsten Bieter.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Durchführung der Maßnahme sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen : 8

Enthaltungen : 1

4: Neubau Kindertagesstätte; Vergabe von Vermessungsarbeiten

Sach- und Rechtslage:

Die Kindertagesstätte St. Johann bietet derzeit 40 Plätze, davon 24 Ganztagsplätze in zwei Gruppen. Das vorhandene Raumangebot reicht für eine dauerhafte Auslastung mit 40 Kindern nicht aus und muss erweitert werden. Aufgrund der Gespräche mit den Fördermittelgebern und dem Beschluss des Ortsgemeinderates wurde der Neubau einer 3-zügigen Kindertagesstätte angestrebt und die Vorplanung zum Neubau erstellt. Weiterhin wurde ein Zuwendungsantrag beim Landkreis Mainz - Bingen am 19.09.2019 eingereicht, welcher am 31.03.2020 in Höhe von 120.000 € bewilligt wurde.

Am 12.01.2022 wurde der Bauantrag genehmigt und die weiteren Schritte zur Realisierung des Neubaus wurden veranlasst.

Zwischenzeitlich wurden die Objektplanung und Fachplanungen HLS, Elektro, Statik, Brandschutz und Wärmeschutznachweis, Fachplanungsleistung Prüfstatik und Freiflächenplanung vergeben. Für die weitere Bearbeitung ist es nun noch erforderlich, die Vermessungsarbeiten zu vergeben.

Da die Leistungen für die Vermessung nicht nach HOAI abgerechnet werden und nicht gleichartig zu den anderen Ingenieurleistungen sind, muss hier keine europaweite Ausschreibung erfolgen.

Für die Vermessungsarbeiten wurde durch die Verwaltung 1 Angebote eingeholt, welche als Anlage der Beschlussvorlage anhängt.

Die Auftragssumme liegt unterhalb der Wertgrenze, sodass eine Vergabe ohne Vergleichsangebote erfolgen kann.

Das Angebot beläuft sich auf gesamt 3.362,76€ brutto.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Auftrag an den auf dem Angebot vermerkten Bieter zu vergeben.

Ohne Diskussion beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat St. Johann beschließt die Auftragsvergabe für die Vermessungsarbeiten gem. dem angehängten Angebot an den dort benannten Prüfingenieur.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Durchführung der Maßnahme sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen : 8

Enthaltungen : 1

5: Neubau Kindertagesstätte; Vergabe von Bauleistungen - hier Erd-Kanal-Mauer-Beton- und Stahlbetonarbeiten

Sach- und Rechtslage:

Für den Neubau der Kindertagesstätte in St. Johann wurde die Ausschreibung für die Erd- Kanal- Mauer- Beton- Stahlbetonarbeiten vorgenommen. Die Unterlagen für die öffentliche Ausschreibung der o. g. Leistungen wurden am 20.03.2024 auf die Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz hochgeladen.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte zusätzlich im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sowie bei

  • bi Medien GmbH,
  • Subreport Verlag Schawe GmbH und
  • Submissions-Anzeiger Verlag GmbH

Zum Eröffnungstermin am 09.04.2024, 10.00 Uhr, waren 5 elektronische Angebote eingegangen. Schriftliche Angebote wurden nicht eingereicht.

Alle Angebote enthalten das Hauptangebot. Nebenangebote wurden nicht eingereicht.

Ein Bieter hat ein Angebot in Form einer GAEB-Datei und einer PDF eingereicht. Hier gab es bei den Angebotssummen Differenzen. Die Summen wurden mehrfach von Fr. Schlechtweg und auch in zweiter Durchsicht von Fr. Ehrenberg geprüft. Ursache der Differenz sind fehlende Preisangaben bei den Pauschalpositionen in der GAEB-Datei. Aufgrund der widersprüchlichen Preisangaben ist das Angebot grundsätzlich auszuschließen. Sofern das Angebot für den Zuschlag in Betracht käme, könnte entsprechend § 16 a Abs. 2 VOB/A überlegt werden, ob die Preisangeben lediglich bei unwesentlichen Positionen fehlen und eine entsprechende Prüfung vorgenommen werden kann. Nach den Ergebnissen der rechnerischen und formalen Prüfung ist dies jedoch vorläufig nicht der Fall, da wirtschaftlichere Angebote eingereicht wurden.

In den Angeboten der übrigen Bieter fehlen in unterschiedlichem Umfang Erklärungen und/oder Nachweise, die sofern die Angebote für den Zuschlag in Betracht kommen, nachgefordert werden müssen.

Aufgrund der formalen und rechnerischen Prüfung kommt für den Zuschlag am ehesten das Angebot des günstigsten Bieters in Betracht. Dieses Angebot wurde ohne die geforderten Eignungsnachweise eingereicht. Die Nachforderung gem. § 16 a Abs. 4 und 5 VOB/A verfolgt am 15.04.2024. Am 16.04.2024 wurden die nachgeforderten Unterlagen fristgerecht und vollständig eingereicht.

Die abgegebenen Angebote lagen ungeprüft zwischen 590.570,32 € und 788.818,66 €.

Vorbehaltlich der technischen und fachlichen Prüfung der eingegangenen Angebote empfiehlt die Vergabestelle, den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen auf das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters zu erteilen.

Die technische und fachliche Prüfung erfolgt derzeit noch durch das beauftragte Architekturbüro und den FB 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen - Gensingen., konnte jedoch aufgrund der Vielzahl der Angebote sowie des Umfangs der Positionen noch nicht final abgeschlossen werden.

Verlauf der Beratung:

Frau Ehrenberg von der Bauverwaltung informiert darüber, dass es sich bei dem günstigsten Bieter um ein der VG Sprendlingen-Gensingen unbekanntes Unternehmen handelt. Deshalb soll es für dieses Unternehmen noch ein Bietergespräch geben.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat St. Johann ermächtigt den Ortsbürgermeister vorbehaltlich der technischen und fachlichen Prüfung mit der Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter für die Erd-Kanal-Maurer-Beton und Stahlbetonarbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Durchführung der Maßnahme sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen : 8

Enthaltungen : 1

6: Neubau Kindertagesstätte; Vergabe von Bauleistungen - hier Gerüstbauarbeiten

Sach- und Rechtslage:

Für den Neubau der Kindertagesstätte in St. Johann wurde die Ausschreibung für die Gerüstarbeiten vorgenommen.

Die Unterlagen für die öffentliche Ausschreibung der o. g. Leistungen wurden am 20.03.2024 auf die Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz hochgeladen.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte zusätzlich im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sowie bei

  • bi Medien GmbH,
  • Subreport Verlag Schawe GmbH und
  • Submissions-Anzeiger Verlag GmbH

Zum Eröffnungstermin am 10.04.2024, 10.15 Uhr, waren 8 elektronische Angebote eingegangen. Schriftliche Angebote wurden nicht eingereicht.

Alle Angebote enthalten das Hauptangebot. Nebenangebote wurden nicht eingereicht.

Bei einem Bieter ist zu überprüfen, ob eine Eintragung in der Handwerksrolle vorliegt.

Die Angebote der übrigen Bieter wurden vollständig und fristgerecht eingereicht.

Die abgegebenen Angebote lagen ungeprüft zwischen 15.833,29 € und 50.340,68 €.

Die technische und fachliche Prüfung erfolgt derzeit noch durch das beauftragte Architekturbüro und den FB 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen - Gensingen., konnte jedoch aufgrund der Vielzahl der Angebote sowie des Umfangs der Positionen noch nicht final abgeschlossen werden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat St. Johann ermächtigt den Ortsbürgermeister vorbehaltlich der technischen und fachlichen Prüfung mit der Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter für die Gerüstbauarbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Durchführung der Maßnahme sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen : 8

Enthaltungen : 1

7: Annahme einer Geldspende für die Ortsgemeinde St. Johann

Der Landfrauen-Verein St. Johann spendet 200,00 € zugunsten der Johannishalle St. Johann

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat St. Johann stimmt der Annahme der Spende zu.

Finanzielle Auswirkung:

Der Spendenbetrag stammt aus Privatvermögen, hat somit keine Auswirkungen auf den Haushalt und ist dem Allgemeinwohl zuträglich.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

8: Prüfung Fördermittel für Kita-Neubau

Ratsmitglied Schmidt-Modjesch trägt ohne Tischvorlage bzw. Sachdarstellung vor.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 08.12.2022 (Az. 7 A 10774/21.OVG) entschieden, dass der Landkreis eine angemessene Kostenbeteiligung in Höhe von 40% der Bau- und Ausstattungskosten eines Neu- bzw. Umbaus einer Kindertagesstätte zu übernehmen hat.

Die Ortsgemeinde könnte auf Grundlage der geänderten Rechtslage mit erheblich höheren Fördermitteln rechnen. Der Gemeinderat beantragt daher, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz damit zu beauftragen, ob und wie ggf. die höheren Fördermittel in Anspruch genommen werden können.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat St. Johann beschließt die Prüfung der o.g. Fördermittel durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

9: Mitteilungen und Anfragen

9.1: Förderung für Regenrückhaltebecken

Ratsmitglied Schmidt-Modjesch möchte wissen, ob es eine Förderung vom Land gibt für die Errichtung des Regenrückhaltebeckens. Der Vorsitzende wird dieses in der Bauverwaltung prüfen lassen.

9.2: Bodenhülsen

Der Erste Beigeordnete und Ratsmitglied Hauenstein meint „Gefahr in Verzug“, da eine Bodenhülse nach dem Umbau der barrierefreien Haltestelle aus dem Boden herausschaut und zur Stolperfalle werden könnte.