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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 24/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Sprendlingen

Am Dienstag, den 02.04.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Manfred Bucher die 41. Sitzung des Ortsgemeinderates Sprendlingen statt

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Fragen der Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.

TOP 2: Gemeinsame Erklärung des Ältestenrates Sprendlingen

Der Ältestenrat hat sich geeinigt, eine gemeinsame Erklärung abzugeben. Herr Bucher verliest die Erklärung.

TOP 3: Nachwahl von Stellvertretenden Ausschussmitgliedern im Umweltausschuss und Landwirtschafts- und Wegeausschuss der Ortsgemeinde Sprendlingen

Sach- und Rechtslage:

Durch das Ausscheiden von Herrn Michael Pfeufer sind einige Ausschusssitze unbesetzt.

Herr Pfeufer war für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stellvertretendes Mitglied in folgenden Gremien des Ortsgemeinderates Sprendlingen:

  • Landwirtschafts- und Wegeausschuss (Vertreter von Baltes, Jörg)
  • Umweltausschuss (Vertreter von Boos, Volker)

Entsprechend § 45 Abs. 1 GemO steht der Bündnis 90/Die Grünen Fraktion das Vorschlagsrecht für den frei gewordenen Ausschusssitz zu. Diese verzichtet auf die Nachbenennung, da aufgrund der nahen Kommunalwahlen keine Sitzungen der Ausschüsse mehr zu erwarten ist.

TOP 4: Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 in der Fassung der zweiten Teilfortschreibung vom 19.04.2022 für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung - Anhörung und öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Sach- und Rechtslage:

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat durch Beschluss vom 29. November 2023 den Entwurf zur dritten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe für das Anhörungsverfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) freigegeben.

Zu den Änderungen im Kapitel Gewerbe:

Die Planungsgemeinschaft hat ein regionales Gewerbeflächenkonzept erstellen lassen. Die innerhalb dieses Konzeptes geprüften Flächen 10, 11 und 17 zur Erweiterung des Gewerbe- und Industrieparks Bingen / Grolsheim werden bis auf die Fläche 17 nicht in die Änderung des ROP übernommen. Die Fläche 17 liegt innerhalb der Gemarkung der Stadt Bingen am Rhein. Die Fläche 12 Sprendlingen/Zotzenheim soll ebenfalls in den ROP als Vorranggebiet Gewerbe übernommen werden. Die Erweiterungsfläche des bestehenden Gewerbegebietes in Zotzenheim soll nicht in den Raumordnungsplan übernommen werden. Eine Erweiterung des Gewerbegebietes und Darstellung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist mit der Planungsgemeinschaft zu besprechen.

Die Ziele und Grundsätze unter Nr. 18 und 19 wurden neu formuliert bzw. eingefügt:

Die Verwaltung bittet bis spätestens 21.03.2024 um Mitteilung ob Anregungen oder Bedenken vorgetragen werden sollen. Die Frist zur Einreichung der Anregungen/Bedenken läuft bis zum 26.03.2024.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat beschließt die folgenden Anregungen/Bedenken vorzutragen und bittet die Verwaltung diese in die Stellungnahme aufzunehmen.

oder

Der Ortsgemeinderat beschließt keine Anregungen/Bedenken vorzutragen.

Verlauf der Beratung:

Herr Bucher fasst den Inhalt der Vorlage zusammen. Die Mitglieder des Ortsgemeinderates sind sich in der Diskussion über diesen Punkt einig, dass alle Flächen in der Machbarkeitsstudie für neue Gewerbeflächen mit in die Teilfortschreibung “Gewerbeentwicklung” aufgenommen werden sollen. Gerade für die Konversionsfläche der ehemaligen Tierkörperbeseitungsanlage würden sich Nutzungsmöglichkeiten, wie beispielsweise ein Hubschrauberlandeplatz, finden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen fordert die Planungsgemeinschaft auf, sämtliche Gewerbeflächen aus der Machbarkeitsstudie mit aufzunehmen. Auch wenn sie nicht zusammenliegen, betrachtet die Ortsgemeinde diese als Einheit. Ein denkbarer Nutzen für die Flächen der ehemaligen Tierkörperbeseitigungsanlage wäre u.a. ein Hubschrauberlandeplatz.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5: Gestaltungssatzung 1. ÄnderungSatzungsbeschluss gem. § 24 GemO i.V.m. § 88 LBauO

Sach- und Rechtslage:

Im Jahr 2020 wurde für den Bereich des Ortskerns Sprendlingen eine Gestaltungssatzung erlassen. Nun ist unter § 6 ein Interpunktionsfehler aufgefallen. Die Kreisverwaltung bittet um Änderung der Satzung und Korrektur. Der Punkt nach Zeltdächern muss durch ein Komma ersetzt werden. Weiterhin regt die Kreisverwaltung an, einen Passus in die Satzung aufzunehmen wonach die Ansichten, die von dem öffentlichen Raum nicht einsehbar sind, von der Satzung ausgenommen werden.

Der Planungs- und Bauausschuss der Ortsgemeinde hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 die Empfehlung erarbeitet unter § 6.1 Abs. 4 folgenden Satz einzufügen: „Für Garagen sind Flachdächer erlaubt, auch wenn kein Hauptgebäude auf dem Grundstück vorhanden ist.“

Die „Gestaltungssatzung der Gemeinde Sprendlingen 1. Änderung“ ist dieser Vorlage beigefügt. Gem. § 88 Abs. 5 LBauO wird die Satzung im Benehmen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde erlassen. Die Satzung wird der Denkmalschutzbehörde vorgelegt.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt, gem. § 24 GemO i.V.m. § 88 LBauO, die „Gestaltungssatzung 1. Änderung der Ortsgemeinde Sprendlingen“, in der in der Anlage beigefügten Fassung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt, gem. § 24 GemO i.V.m. § 88 LBauO, die „Gestaltungssatzung 1. Änderung der Ortsgemeinde Sprendlingen“, in der in der besprochenen Fassung. Es soll allerdings mitaufgenommen werden, dass bei Nebengebäuden mit Flachdächern die Dachbegrünung empfohlen wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6: Neufassung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Sprendlingen

Sach- und Rechtslage:

In seiner Sitzung am 16.05.2023 hat der Beirat für Migration und Integration der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen über eine Empfehlung muslimischer/islamischer Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Ortsgemeinden beraten und sich mit Schreiben vom 21.06.2023 an die Ortsbürgermeister gewandt. Dieser Punkt wurde daher in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 31.10.2023 behandelt.

Herr Ortsbürgermeister Manfred Bucher hat in dieser Sitzung Bereitschaft signalisiert, die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Sprendlingen entsprechend überarbeitet in den Ortsgemeinderat einzubringen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen verweist die Angelegenheit zur detaillierten Prüfung und gegebenenfalls Ausarbeitung einer Empfehlung zur Neufassung der Friedhofssatzung und weiterer Maßnahmen an den Haupt- und Finanzausschuss bzw. den Planungs- und Bauausschuss. Es soll geprüft werden, den Friedhof grundsätzlich für alle Glaubensgemeinschaften zu öffnen.

Finanzielle Auswirkung:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich möglicherweise aus der Ausweisung eines neuen Grabfeldes.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 7: Weitere Entwicklung des Geländes der ehem. Tierkörperverwertungsanlage (TKV) und der angrenzenden Grundstücke

Sach- und Rechtslage:

Am 16.11.2023 fand eine gemeinsame Besprechung zwischen der SGD in der Funktion der oberen Bodenschutzbehörde, Herrn Landrat Schnur in der Funktion als Vorsitzender des Zweckverbandes (Eigentümer des Grundstücks der TKV), dem Büro Schirmer Umwelttechnik, dem Ortsbürgermeister Herrn Bucher, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herrn Scherer und Frau Ewigleben für die VG-Verwaltung statt. Hierbei wurde auch über die Nutzungsmöglichkeiten der TKV gesprochen. Es wurde sich auf folgende Vorgehensweise geeinigt:

Auszug aus dem Besprechungsprotokoll vom 24.01.2024:

„Um eine verbindliche Aussage zu den städtebaulichen Nutzungsmöglichkeiten treffen zu können, sollte ein Investor gesucht werden. Mit diesem gemeinsam kann die gewünschte Nutzung des Geländes geprüft und in einem städtebaulichen sowie bodenschutzrechtlichen Konzept, welches mit einem Fachgutachter erarbeitet werden kann, dargestellt werden. Dies soll in enger Abstimmung mit der SGD erfolgen, damit von dieser eine verbindliche Bewertung des dann geplanten Vorhabens und eine Aussage zur Nutzung des Grundstücks sowie der Gewährleistung der geforderten gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse getroffen werden kann.“

Wie Herr Dr. Jäger (SGD) auch in der Umweltausschusssitzung am 21.02.2024 dargestellt hat, sieht die SGD die Möglichkeit einer wenig sensiblen gewerblich-industriellen städtebaulichen Nutzung des Grundstückes, wie bspw. mit einem offenen Lagerplatz für Baumaterialien. Geschlossene Gebäude zur Lagerung sind nur mit ausreichender Durchlüftung vorstellbar. Hierzu wäre die Fläche jedoch zunächst zu sichern, Eingriffe in das Erdreich sind zu vermeiden.

Die Verwaltung bleibt bei ihren mehrfach, zuletzt mit Sitzungsvorlage 2023-0516 zu Top 6 der Sitzung am 05.12.2023, vorgebrachten Bedenken zur baulichen Nutzung eines so hochgradig mit krebserregenden Stoffen belasteten Grundstücks und der angrenzenden Flächen. Im Rahmen der, der Verbandsgemeinde nach der Gemeindeordnung obliegenden Beratungspflicht, hat die Verwaltung zu jedem Zeitpunkt darüber informiert, dass aus ihrer Sicht die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eine bauliche Nutzung aus den genannten Gründen nicht möglich ist, da die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht gewährleistet werden können.

Verlauf der Beratung:

Der Ortsgemeinderat bedauert, dass die VG-Verwaltung nach wie vor keine Lösungsansätze zur Nutzung der Flächen anbietet, - ja sich in der Sachdarstellung selbst widerspricht. Die Ratsmitglieder sind festen Willens weiter Nutzungsmöglichkeiten für die Flächen zu suchen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beauftragt den Ortsbürgermeister, mit der Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines B-Planes vorzubereiten. Außerdem wird der Ortsbürgermeister beauftragt, nach geeigneten Investoren zu suchen, um schließlich in Zusammenarbeit mit der SGD Süd einen vorhabenbezogenen B-Plan zu entwickeln.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 8: Festlegung des Straßennamens in dem Neubaugebiet

„Erweiterung Kurt-Schumacher-Straße“

Sach- und Rechtslage:

Herr Ortsbürgermeister Bucher und die Verwaltung empfehlen die Straße in dem Erweiterungsgebiet als Kurt-Schumacher-Straße weiterzuführen:

Verlauf der Beratung:

Nach vorheriger Beratung im Ältestenrat einigte sich das Gremium auf den Straßennamen „Kurt-Schumacher-Straße“. Dem folgt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen legt für die Verkehrsanlage in dem Neubaugebiet „Erweiterung Kurt-Schumacher-Straße“ den Namen „Kurt-Schumacher-Straße“ fest.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 9: Bauvoranfrage, Errichtung eines Wohngebäudes und Umnutzung einer Lagerhalle in Wohnen. (24014)

Sach- und Rechtslage:

Der Antragsteller beabsichtigt ein Wohngebäude zu errichten und eine Lagerhalle in ein Wohnhaus umzunutzen.

U. E. kann eine Bebauung mit einem Wohngebäude und die Umnutzung einer Lagerhalle in ein Wohngebäude zugestimmt werden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.

Die Untere Bauaufsicht wir gebeten, in Ihrem Bauvorbescheid mit aufzunehmen, dass bei einem Bauantrag die Gestaltungssatzung zu beachten ist.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 10: Bauvoranfrage, Errichtung eines Wohnhauses.(24015)

Sach- und Rechtslage:

Der Antragsteller beabsichtigt ein Wohnhaus mit zwei Vollgeschossen, einem Dachgeschoss und evtl. einem Keller zu errichten.

Anschreiben und ein Lageplan der beantragten Bauvoranfrage sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Sach- und Rechtslage ist unverändert. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. U.E. ist das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 11: Mitteilungen und Anfragen

TOP 11.1: Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan 2024 der Ortsgemeinde Sprendlingen

Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat mit Schreiben vom 24.01.2024 mitgeteilt, das gegen die Festsetzungen und Veranschlagungen in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen bestehen. Dies gilt auch für den Stellenplan unter der Voraussetzung das die maßgeblichen tarifrechtlichen Bestimmungen beachtetet wurden.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung ist die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 der Ortsgemeinde Sprendlingen dann rechtskräftig und kann ausgeführt werden.

TOP 11.2: Mitteilung zu TOP 6 der Sitzung am 05.12.2023

In der Ortsgemeinderatssitzung am 05.12.2023 wurde zu dem Tagesordnungspunkt 6: Bauleitplanverfahren ''Erweiterung Am Karlzehnten'' der folgende Beschluss gefasst:

Der Ortsgemeinde Sprendlingen beschließt, die Beschlussfassung über die Bauleitplanung „Am Karlszehnten“ zurückzustellen. Zunächst soll die Kommunalaufsicht um Prüfung gebeten werden, ob die Formulierung im Hinweis so zulässig ist; ferner solle sie feststellen, ob nicht eine Stellungnahme der SGD Süd mit in die Bewertung des Grundstückes hätte mit einfließen müssen, weil sich die Ortsgemeinde aktuell in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt sieht.

Die Verbandsgemeinde ist, mit dem in der Vorlage gegebenen Hinweis, ihrer Beratungspflicht gemäß § 70 Abs. 2 GemO nachgekommen. Der Ortsgemeinderat kann sich über die Beschlussvorschläge der Verbandsgemeindeverwaltung hinwegsetzen und diese abändern. Die vorgetragenen Bedenken der Verbandsgemeindeverwaltung können nicht durch die Kommunalaufsicht aufgehoben werden. Die Planungshoheit im Bebauungsplanverfahren liegt bei der Ortsgemeinde, daher muss die Kommunalaufsicht nicht angehört werden.

TOP 11.3: Glasfaserausbau

Ortsbürgermeister Bucher teilt mit, dass Bürger*innen darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass sie trotz vorhandener Verträge keine Hausanschlüsse bekämen. Der Vorsitzende findet insgesamt die Vorgehensweise von EON beim Glasfaserausbau sehr kritikwürdig und hat die Verwaltung beauftragt, das Land darüber zu informieren.

TOP 11.4: Projekt gestoppt

Das Projekt Gau-Bickelheimer-Straße SÜD ist gestoppt worden, da der Geschäftsführer durch einen tragischen Unfall ums Leben gekommen ist; dennoch hofft der Ortsbürgermeister, dieses Projekt baldmöglichst weiterführen zu können.

TOP 11.5: PV-Flächen

Der Vorsitzende teilt mit, dass es Interessenten für die Errichtung von PV-Anlagen auf den Flächen zwischen der Autobahn BAB 61 und der L400 in der Sprendlinger Gemarkung gibt.

TOP 11.6: 60jähriges Jubiläum

Anlässlich des 60jährigen Jubliäums der deutsch-französischen Jumelage, ist ein Gemeinschaftskonzert der beiden befreundeten Orchester geplant.

TOP 11.7: Grünflächen zugeparkt

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grünflächen am Europakreisel von Mitarbeitern der Euramobil zugeparkt werden. Der Vorsitzende erklärt, dass diese Flächen der Euramobil gehören.

TOP 11.8: Hunde-Hinterlassenschaft

Der Vorsitzende erklärt auf Hinweis von Ratsmitglied Stellwagen, dass ein Amtsblatt-Artikel bezüglich Hunde-Hinterlassenschaften und ihren Umgang damit in Vorbereitung sei.

TOP 11.9: Seilbahn

Ein Hinweis aus dem Rat betrifft die Seilbahn, die die Kinder vermissen würden. Diese soll bis zum Sommer repariert sein, erklärt der Vorsitzende.