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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 24/2025
Amtlicher Teil
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Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen der Verbandsgemeinde Sprend-lingen-Gensingen und der Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen habe ich heute dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.

Sie haben die Möglichkeit, ab jetzt bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 in die entsprechenden Unterlagen im Rathaus der Verbandsgemeinde Sprendlingen, Elisabethenstraße 1, 2. OG - Zimmer 223, während der allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht zu nehmen.

Ferner können Sie innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 3, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Adresse: j.wagner@vg-sg.de oder j.duepre@vg-sg.de) Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025, dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird der Verbandsgemeinderat befinden.

Sprendlingen, den 11.06.2025
Manfred Scherer
Bürgermeister