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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 25/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Zotzenheim I

Eintritt der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes und Aufhebung der zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums

gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)

Im Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Zotzenheim ILandkreis Mainz-Bingenist der durch die Nachträge Ibis IVgeänderte Flurbereinigungsplan seit dem 20.05.2025unan­fechtbar.

Vom vorgenannten Zeitpunkt ab sind daher die mit dem Flurbereinigungsbeschluss sowie den Änderungsbeschlüssen vom 21.12.2020und 14.02.2022angeord­ne­ten "zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 FlurbG" aufgehoben, wo­nach für Änderungen der Nutzungsart der Grundstücke über den ord­nungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb hinaus, Errichtung und Veränderung von Bauwerken und Einfriedungen, Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Rebstöcken, Hecken, Feld- und Ufergehölzen usw. sowie Holzeinschläge, die Zustimmung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum erforderlich war.

Im Auftrag

gez.
Nina Lux
(Gruppenleiterin)