Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.
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Am Dienstag, den 15.04.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Frank Eckweiler die 9. Sitzung des Ortsgemeinderates Sprendlingen statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 2: Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Ortsbürgermeister Eckweiler verpflichtet das neue Ratsmitglied Günster Stoppelbein als Nachrücker für Udo Klingels durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO).
TOP 3: Kreisverkehrsplatz an der Sankt-Johanner-Straße gegenüber Wißberghalle
Sach- und Rechtslage:
In der Ortsgemeinde Sprendlingen soll im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes ‘‘Südlich der St. Johanner – Straße‘‘ eine Kreisverkehrsanlage errichtet werden. Die Vorstellung der Ausführungsplanung und der damit verbundenen Kostenberechnung [Kostenschätzung] erfolgte im Oktober 2024 in der Ortsgemeinderatssitzung Sprendlingen [10.10.2024]. Die dort vorgestellte Kostenberechnung schloss mit einem Betrag von 996.278,12 € ab.
Nach kurzer Darstellung vom Vorsitzenden beschließt der Rat ohne weiteren Diskussionsbedarf.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen stimmt den Mehrkosten, die im Rahmen der allgemeinen Haushaltsdeckung zur Verfügung gestellt werden, zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Enthaltungen: 1
TOP 4: Nachpflanzung von Bäumen gemäß der Regelkontrolle von 2024 – Auftragsvergabe
Sach- und Rechtslage:
Es wurde bei der Regelkontrolle 2024 festgestellt, dass einzelne Bäume eine schlechte Vitalität aufweisen und teilweise bereits abgestorben sind.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt, den Auftrag gemäß den beiliegenden Angeboten an die Firma Grüneffekt zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in der Ortsgemeinde Sprendlingen
Sach- und Rechtslage:
In der Ortsgemeinde Sprendlingen sollen nach Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister die beiden Bushaltestellen am Europakreisel sowie eine Bushaltestelle aus Sankt Johann kommend in Höhe der Wißberghalle barrierefrei ausgebaut werden.
Verlauf der Beratung:
Im Verlauf der Diskussion wird die Verpflichtung zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in der Ortsgemeinde geklärt. Ferner wird darüber informiert, dass der Ausbau erst beauftragt wird, wenn die Fördergelder bewilligt sind.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt die Auftragsvergabe für die notwendigen Planungsleistungen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Auftragsvergabe der Planungsleistungen sind im Haushalt der Ortsgemeinde veranschlagt.
Sobald auf Grundlage der Planungsleistungen eine Entwurfsplanung und eine Kostenschätzung für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen vorliegt, soll dies dem Gemeinderat in einer der folgenden Sitzungen vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Enthaltungen: 1
TOP 6: Neubau eines landwirtschaftliche Geräte- und Maschinenschuppens (25025)
Sach- und Rechtslage:
Die Antragstellerin beabsichtigt den Neubau eines landwirtschaftlichen Geräte- und Maschinenschuppens mit einer Grundfläche von 250m².
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 7: Bauvoranfrage; Abweichung zum Bebauungsplan; Teilüberdachung des bereits gepflasterten Bereiches, sowie ein Tor in der bestehenden Mauer (25029)
Sach- und Rechtslage:
Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Neben dem Brühl“.
Lt. Bebauungsplan ist das betreffende Grundstück mit der Zweckbestimmung „öffentliche Grünfläche – Parkanlage“ überplant.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 8: Teilabriss von Objekten im Zuge der Weiterentwicklung des "Backhausgassen-Projekt"
Sach- und Rechtslage:
Im Zuge der Weiterentwicklung der innerörtlichen Raumplanung wurden in der Vergangenheit diverse Grundstücke mit der bestehenden Bebauung seitens der Ortsgemeinde gekauft.
Ziel ist es, eine entsprechende Quartiersbebauung sowie die Infrastruktur neu zu gestalten.
Verlauf der Beratung:
Seitens des Rates wird der Vorschlag begrüßt, ein Abbruch-Unternehmen mit der Aufgabe zu betrauen, weil dieses das Vorgehen sowie das zu leistende Quantum am besten beurteilen kann. Zudem wird daran erinnert, dass der Abriss erledigt sein soll, bevor mögliche Investoren mit ihren Vorstellungen beginnen können. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, gleichzeitig mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft in Ingelheim Kontakt aufzunehmen.
Mit diesem Vorgehen ist der Rat einverstanden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen folgt der Empfehlung des Planungs- und Bauausschusses und beauftragt die Verwaltung mit der Einschaltung eines Ingenieurbüros für die Begleitung des Projektes sowie die Ausschreibung der Gebäudeabrisse in der Backhausgasse 4, Gertrudenstraße 13 und Gertrudenstraße 15.
Parallel dazu soll Ortsbürgermeister Eckweiler beauftragt werden, mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft das weitere Vorgehen abzustimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Enthaltungen: 1
TOP 9: Vergabe von Bauleistungen Kita "Blaues Haus" - hier Akustikmaßnahmen
Sach- und Rechtslage:
Im Zuge der Testatsbegehungen wurde seitens der Unfallkasse die Akustik in der Kita „Blaues Haus“ bemängelt. Seitens der Verwaltung wurden Messungen durchgeführt.
Im Ergebnisse sind sowohl der Flur, wie auch der „Schulraum“ nicht entsprechend der Norm, daher wurde ein Angebot zur Verbesserung der Akustik eingeholt, welches durch die Verwaltung geprüft und als Anlage beigefügt ist.
Die angebotenen Pinnwände wurden in Abstimmung mit der Kitaleitung ausgewählt, da hierdurch ein doppeltes Nutzen entsteht.
Verlauf der Beratungen:
Ortsbürgermeister Eckweiler erläutert den „doppelten Nutzen“. Das verwendete Material kann einerseits als Pinnwände genutzt werden und wird andererseits als Schallschutz an der Decke verarbeitet werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beauftragt die Akustikmaßnahmen entsprechend dem vorliegenden Angebot.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Enthaltungen: 1
TOP 10: Mitteilungen und Anfragen
TOP 10.1: Tätigkeiten von Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit für die OG Sprendlingen
Zum 01.01.2021 wurden Änderungen in der Nebentätigkeitsverordnung Rheinland-Pfalz vorgenommen.
Ortsbürgermeister Frank Eckweiler und Beigeordneter Rainer Häusler haben keine unterrichtspflichtigen Tätigkeiten im Jahr 2024, die den Schwellenwert von 4.000,00 € im Jahr übersteigen, ausgeübt.
TOP 10.2: Antrag CDU-Fraktion Sprendlingen - Grundstück "Bürgerrathaus"
Die CDU-Fraktion im Ortsgemeinderat Sprendlingen hat einen Antrag zum möglichen Kauf des Grundstücks „Bürgerrathaus“ von der Verbandsgemeinde in der Ortslage „An der Karlsmühle“ in Sprendlingen gestellt. Für die Fraktion stellt Ratsmitglied Brandstätter den Antrag vor.
Der Antrag wird in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderats Sprendlingen als Punkt der Tagesordnung behandelt.
In Bezug auf den Antrag bietet die Verbandsgemeindeverwaltung im Vorfeld der Sitzung den inhaltlichen Austausch zur Grundstückssituation und Grundstücksbedarfen der Verbandsgemeinde an. Ursprünglich geplant war die Errichtung eines Bürgerrathauses auf der Fläche. Das Vorhaben fand vor einigen Jahren keine Mehrheit im Verbandsgemeinderat.
In seiner jüngsten Sitzung am Montag, dem 07.04.2025, beschloss der Verbandsgemeinderat unter anderem, dass die Verwaltung möglichst nach Sanierung, samt Um- und Anbau am bisherigen Standort in der Elisabethenstraße verbleiben sollte. Vor der finalen Entscheidung soll zunächst ein Ingenieurbüro damit beauftragt werden, unter anderem Kosten- und Raumbedarfe für die dafür notwendigen Baumaßnahmen zu ermitteln. Erst nach dieser Prüfung können aus Sicht der Verwaltung weitergehende und möglichst verbindliche Beschlüsse des Verbandsgemeinderats zum künftigen Standort der Verwaltung und damit zur künftigen Nutzung des Grundstücks „An der Karlsmühle“ erfolgen.