Am Donnerstag, dem 27.04.2023 fand die 24. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen unter Vorsitz von Bürgermeister Scherer statt.
Änderungswünsche zur Tagesordnung gibt es nicht. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt.
| TOP 1: | Fragen der Einwohner |
Es waren keine Einwohner anwesend.
| TOP 2: | Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nord als Besetzungsvorschlag für das Amtsgericht |
Sach- und Rechtslage:
In der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sind zwei Schiedsamtsbezirke nach der Schiedsamtsordnung (SchO) eingerichtet, diese bestehen aus folgenden Bezirken:
| 1. | Schiedsamtsbezirk Nord mit den Ortsgemeinden: |
| - | Aspisheim |
| - | Gensingen |
| - | Grolsheim |
| - | Horrweiler |
| 2. | Schiedsamtsbezirk Süd mit den Ortsgemeinden: |
| - | Badenheim |
| - | St. Johann |
| - | Sprendlingen |
| - | Wolfsheim |
| - | Welgesheim |
| - | Zotzenheim |
Das Amtsgericht Bingen am Rhein hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des Schiedsmanns Dr. Claus Justus am 18. November 2023 endet. Gemäß §5 Abs. 1 SchO sind dem Direktor des Amtsgerichts Bingen eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger je Schiedsamtsbezirk vorzuschlagen.
Die Schiedsperson ist Ehrenbeamter des Landes (§3 Abs. 2 SchO) und wird auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates von dem Direktor des Amtsgerichts Bingen ernannt (§5 Abs. 1 SchO).
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre (§3 Abs. 3 SchO).
Die Ernennung zur Schiedsperson ist gemäß §4 SchO an nachstehende Voraussetzungen gebunden:
| 1. | Der Bewerber für das Schiedsamt muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. |
| 2. | Zur Schiedsperson darf nicht ernannt werden, wer |
| a) das Amt eines Staatsanwaltes ausübt oder zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, |
| b) als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist, |
| c) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt, |
| d) zu einer der im Buchstaben b) oder c) genannten Personen in einem Dienst- oder ähnlichen ständigen Geschäftsverhältnis steht. |
| 3. | Zur Schiedsperson soll nicht ernannt werden, wer |
| a) das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, |
| b) seinen Wohnsitz nicht im Schiedsamtsbezirk hat. |
Aufgabe der Schiedsperson ist es, den in §380 der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Sühneversuch und einen Sühneversuch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten durchzuführen (§2 SchO).
Darüber hinaus ist die Schiedsperson gemäß §9 SchO die zum Zwecke des Sühneversuchs zuständige Vergleichsbehörde bei den Vergehen:
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten beschränkt sich der Sühneversuch auf vermögensrechtliche Ansprüche.
Das Ehrenamt der Schiedspersonen wurde im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen ausgeschrieben, hierauf sind folgende Bewerbungen eingegangen:
Für den Schiedsamtsbezirk Nord:
Die Bewerber werden zur Ältestenratssitzung der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen eingeladen.
Bei der Benennung handelt es sich gemäß Nr. 2 der VV zu § 40 GemO um eine Wahl.
Daher ruht gemäß §36 Abs. 3 Nr. 1 GemO das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist.
Bei Wahlen können nur solche Personen gewählt werden, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.
Nach §40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann durch Beschluss der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates die Abstimmung offen durch Handzeichen erfolgen.
Verlauf der Beratung:
Der Vorsitzende stellt kurz den Inhalt der Vorlage vor. Er teilt mit, dass sich die Fraktionsvorsitzenden zuvor ein Bild der Bewerber machen konnten.
Zur Durchführung der Wahl bat Herr Scherer Herrn Dr. Auernheimer und Herrn Pitthan den Wahlausschuss zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
| a) | Wahl bei mehreren Vorschlägen: |
14 Stimmen für Paul Blaschke
8 Stimmen für Georg Simon
0 ungültige Stimmen/Enthaltungen
Als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nord wurde Herr Paul Blaschke gewählt.
| TOP 3: | Nachwahl eines Auschussmitgliedes für den Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen |
Sach- und Rechtslage:
Nach § 44 Abs. 1 GemO kann der Gemeinderat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzten sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen. Das Bürgerrecht Ratsmitglied bzw. Ausschussmitglied zu sein erlischt mit Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde. Verzichtet ein Ratsmitglied auf sein Ratsmandat, scheidet es sogleich aus allen Ausschüssen des Gemeinderats, in die es als Ratsmitglied gewählt wurde aus. Wenn das Verhältnis zwischen Ratsmitgliedern und Bürger im Ausschuss gewahrt bleibt, kann ein ausgeschiedenes Ratsmitglied als Bürgervertreter im Ausschuss verbleiben (siehe VV Nr. 4 zu § 45 GemO).
Frau Isolde Tobe hat aufgrund der Wahl zur Beigeordneten der Verbandsgemeinde ihr Mandat im Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsgemeinde niedergelegt. Entsprechend § 45 Abs. 1 GemO steht der SPD Fraktion das Vorschlagsrecht für den frei gewordenen Ausschusssitz zu. Gemäß § 36 Abs. 3 Nr.1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei der Nachwahl der Ausschussmitglieder. Nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann per Beschluss der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates die Abstimmung offen durch Handzeichen erfolgen
Verlauf der Beratung:
Herr Scherer teilt den Ratsmitgliedern die Vorschläge der SPD Fraktion mit. Die SPD Fraktion schlägt als ordentliches Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen Herrn Thomas Geyer für Frau Isolde Tobe vor.
Außerdem schlagen Sie Frau Heidi Hahn-Axt als Stellvertreterin von Herrn Hans Bergmann vor.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat wählt für Frau Isolde Tobe als Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss Herr Thomas Geyer.
Des Weiteren wird für Herrn Thomas Geyer als stv. Mitglied Frau Heidi Hahn-Axt als Stellvertreterin von Herrn Hans Bergmann gewählt.
Finanzielle Auswirkung:
keine
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen (Enthaltungen der Betroffenen)
| TOP 4: | Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen- Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes regenerative Energien- Vorstellung des aktuellen Planungsstands und weitere Vorgehensweise |
Sach- und Rechtslage:
Die Digitalisierung des Flächennutzungsplanes aus 2002 ist durch das Ingenieurbüro WSW abgeschlossen und die Einzeländerungen wurden eingearbeitet. Frau Mazak wird den aktuellen Stand, den Zeitplan und die weitere Vorgehensweise vorstellen.
Angedacht war, in dem Gesamtverfahren der Neuaufstellung den bestehenden, jedoch nur in Teilbereichen wirksam gewordenen Teilflächennutzungsplan regenerative Energien zu überprüfen und die Festsetzungen in den neuen Flächennutzungsplan aufzunehmen.
Sinnvoller erscheint jedoch die Regelungen für regenerative Energien aus dem Gesamtverfahren auszukoppeln und einen eigenen Teilflächennutzungsplan regenerative Energien aufzustellen. Im Hinblick auf die aktuelle Situation und die Beschleunigung in der Energiewende (Privilegierung der PV Anlagen etc.) ist zukünftig eher im Bereich der regenerativen Energien mit evtl. Gesetzesänderungen und damit einhergehenden notwendigen Planänderungen zu rechnen als bei der Siedlungsentwicklung.
Somit ist es aus Sicht der Verwaltung vorteilhaft einen eigenen Teilflächennutzungsplan aufzustellen. Beide Pläne können unabhängig voneinander aufgestellt und ggf. auch fortgeschrieben werden. Dies erfordert jedoch auch zwei getrennte Aufstellungsverfahren. Jedoch können bspw. die Umweltprüfungen für beide Verfahren genutzt werden.
Ein ergänzendes Angebot ist dieser Vorlage als nicht öffentliche Anlage beigefügt.
Die Vorteile einer getrennten Aufstellung überwiegen, aus Sicht der Verwaltung, gegenüber den Mehrkosten.
Verlauf der Beratung:
Herr Scherer stellt zunächst die Vorlage vor und übergab das Wort an Frau Mazak.
Frau Mazak stellt die Rahmenbedingungen der VG Sprendlingen-Gensingen vor. Die aktuelle Plangrundlage sei laut Frau Mazak mehr als 20 Jahre alt. Sie erklärt kurz die wesentlichen Bestandteile einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.
Das Verfahren der Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes besteht aus einer vorgeschalteten Abstimmung/Diskussion mit allen maßgeblichen Beteiligten und Formalien nach BauGB.
Im weiteren Verlauf stehen zunächst die Ortsbegehungen, die Diskussion zur Siedlungsflächenentwicklung, die Aufarbeitung der relevanten Vorgaben sowie das Flächenmanagement als Grundlage für Flächenausweisungen an.
Herr Scherer ergänzt, dass dies nur in enger Beteiligung der Ortsgemeinden zustande kommen kann.
Frau Mazak stellt kurz die Thematik der Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes regenerativer Energien vor.
Herr Scherer ist zuversichtlich, dass einige Gebiete der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen als Windflächen ausgewiesen werden können.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt den vorgestellten Planungsstand zustimmend zur Kenntnis.
Weiter beschließt der Verbandsgemeinderat die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes regenerative Energien und beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung mit der Auftragsvergabe.
Finanzielle Auswirkung:
Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes stehen für 2023 insgesamt 172.000,00 € zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 5: | Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Ortslage Sankt Johann "Am Ewiger"- Beratung und Beschlussfassung gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
Sach- und Rechtslage:
Der Ortsgemeinderat Sankt Johann hat in seiner Sitzung am 14.02.2023 den Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines Bebauungsplanes „Am Ewiger“ 5. Änderung und Erweiterung gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA).
Der Geltungsbereich erfasst die Flurstücke Flur 1 Nr. 300/7, 302/5 und 474 teilw. Im aktuellen Flächennutzungsplan sind die Flächen Flur 1 Nr. 300/7 und 474 teilw. als Grünfläche mit der Zweckbindung Sportplatz und das Grundstück 302/5 als Fläche für den Gemeinbedarf Kindergarten festgesetzt.
Lageplan:
aktueller FNP:
Damit der Bebauungsplan rechtsverbindlich werden kann, ist gem. § 8 BauGB der Flächennutzungsplan zu ändern.
Finanzielle Auswirkung:
Für Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans in der Ortslage Sankt Johann in dem Bereich „Am Ewiger“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch. Diese Planung erstreckt sich über die Grundstücke Flur 1 Nr. 300/7, 302/5 und 474 teilw.
Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten.
Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Dem Planungs- und Bauausschuss werden alle Entscheidungen des Bauleitplanverfahrens mit Ausnahme des, das Verfahren abschließenden Billigungs- und Feststellungsbeschlusses, übertragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 6: | Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen im Bereich Sprendlingen "Südlich der Sankt Johanner Straße"- Beratung und Beschlussfassung gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
Sach- und Rechtslage:
Die Ortsgemeinde Sprendlingen hat in 2022 den Bebauungsplan „Südlich der Sankt Johanner Straße“ aufgestellt. Dieses Gebiet ist im aktuell gültigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche (M) festgelegt. Im Rahmen des Verfahrens zur Unterrichtung von Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen im Rahmen ihrer Stellungnahme als Untere Landesplanungsbehörde, keine Bedenken gegen die die Umwandlung der gemischten Bauflächen (M) in Wohnbauflächen (W) geäußert. Aus planungsrechtlicher Sicht wird der Bebauungsplanvorentwurf als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen.
In der Sitzung am 14.02.2023 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südl. der Sankt Johanner Straße 1. Änderung und 1. Erweiterung“ beschlossen. Da diese Erweiterung in den Außenbereich führt und im nördlichen Bereich nun auch eine gewerbliche Baufläche in Wohnbaufläche umgewandelt werden soll, muss der FNP geändert werden. Die beiden Grundstücke unterhalb der Ortslage sind in dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan mit Dauergrünland dargestellt.
Plangebiet:
aktueller FNP:
Damit der Bebauungsplan rechtsverbindlich werden kann, ist gem. § 8 BauGB der Flächennutzungsplan zu ändern.
Finanzielle Auswirkung:
Die Kosten des Verfahrens trägt der Investor.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Sprendlingen in dem Bereich „Südl. der Sankt Johanner Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch. Diese Planung erstreckt sich über die Grundstücke Flur 10: Flurstücke: 169/1, 169/6, 168, 264/1, 161, 162/2, 162/3, 162/4, 166/4, 166/3, 167, 197, 198, 263/1, 183/1 Flur 11 Nr. 339/1, 339/2 und 16/16. Die Flurstücke werden von der Planung ganz oder teilweise erfasst.
Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten.
Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Dem Planungs- und Bauausschuss werden alle Entscheidungen des Bauleitplanverfahrens mit Ausnahme des, das Verfahren abschließenden Billigungs- und Feststellungsbeschlusses, übertragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 7: | Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen im Bereich Sprendlingen "An der Rich"- Beratung und Beschlussfassung gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
Sach- und Rechtslage:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat in seiner Sitzung am 14.02.2023 den Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines Bebauungsplanes „An der Rich“ gefasst. Die Art der Nutzung wird im Verfahren festgelegt.
Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich des Bebauungsplanes ‘‘Südlich der St. Johanner Straße‘‘ und erfasst die Grundstücke Flur 10 Nr. 179 teilweise, Nr. 198 teilweise, Nr. 199, Nr. 201/1, Nr. 202, Nr. 203 und Nr. 204.
Im aktuell gültigen FNP sind die Flächen teilweise mit Obstanlage, Siedlungsfläche im Außenbereich, Vorrangflächen für die Neupflanzung von Obstbäumen, landwirtschaftliche Vorrangflächen und Dauergrünland erfasst.
Lageplan:
aktueller FNP:
Damit der Bebauungsplan rechtsverbindlich werden kann, ist gem. § 8 BauGB der Flächennutzungsplan zu ändern.
Finanzielle Auswirkung:
Für Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Sprendlingen „An der Rich“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch. Grundstücke Flur 10 Nr. 179 teilweise, Nr. 198 teilweise, Nr. 199, Nr. 201/1, Nr. 202, Nr. 203 und Nr. 204
Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten.
Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Dem Planungs- und Bauausschuss werden alle Entscheidungen des Bauleitplanverfahrens mit Ausnahme des, das Verfahren abschließenden Billigungs- und Feststellungsbeschlusses, übertragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 8: | Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für den Bereich "Auf dem Schleich" in Sankt Johann- Feststellungsbeschluss |
Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung am 06.02.2023 wurden die im Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und der Verbandsgemeinderat hat die Vorschläge des Ingenieurbüros zu Beschlüssen erhoben und den endgültigen Planentwurf gebilligt.
Gem. § 67 Abs. 2 Satz 3 GemO sind, vor dem Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung, die Ortsgemeinden zu beteiligen.
Die Zustimmung der Ortsgemeinden gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung hatten 8 von 10 Ortsgemeinden der Planung zugestimmt. In diesen Ortsgemeinden wohnen 90,10 % der Einwohner. Demnach gilt die Zustimmung als erteilt und der Verbandsgemeinderat kann den Feststellungsbeschluss fassen.
Verlauf der Beratung:
Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder, dass heute der Feststellungsbeschluss gefasst wird.
Finanzielle Auswirkung:
Für die Planungsleistungen stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Beschluss:
Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sankt Johann für den Bereich „Auf dem Schleich“ wird durch den Verbandsgemeinderat festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einzuholen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 9: | Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Horrweiler "Am Aspisheimer Weg"- Feststellungsbeschluss |
Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung am 06.02.2023 wurden die im Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und der Verbandsgemeinderat hat die Vorschläge zu Beschlüssen erhoben und den endgültigen Planentwurf gebilligt.
Gem. § 67 Abs. 2 Satz 3 GemO sind, vor dem Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung, die Ortsgemeinden zu beteiligen. Die Zustimmung der Ortsgemeinden gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung hatten 8 von 10 Ortsgemeinden der Planung zugestimmt. In diesen Ortsgemeinden wohnen 90,10 % der Einwohner. Demnach gilt die Zustimmung als erteilt und der Verbandsgemeinderat kann den Feststellungsbeschluss fassen.
Finanzielle Auswirkung:
Für die Planungsleistungen stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Beschluss:
Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Horrweiler für den Bereich „Am Aspisheimer Weg“ wird durch den Verbandsgemeinderat festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einzuholen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 10: | Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für das Jahr 2021 sowie die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) |
Sach- und Rechtslage:
| 1. | Eigenkapital (Bilanz Passivseite) |
| 1.1 | Stand 31.12.2021 — 22.900.418,47 Euro |
| 1.2 | Stand 31.12.2020 — 23.220.481,90 Euro |
| 1.3 | Veränderung — -320.063,43 Euro |
| 2. | Ergebnishaushalt |
| 2.1 | Jahresergebnis gem. Haushaltsplan — 2.540,00 Euro |
| 2.2 | Ist-Jahresergebnis — -320.063,43 Euro |
| 3. | Finanzhaushalt |
| 3.1 | Jahresergebnis gem. Haushaltsplan — -843.321,99 Euro |
| 3.2 | Ist-Jahresergebnis — -4.830.390,00 Euro |
| 4. | Zahlungsmittelbestand (31.12.2021) — 1.631.648,57 Euro |
| (Stand der liquiden Mittel) |
| 5. | Stand der Verbindlichkeiten aus Darlehen — 0,00 Euro |
| 6. | Bericht und Antrag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses |
Über das Ergebnis der Rechnungsprüfung, die am 18.04.2023 vorgenommen wurde, wird in der Sitzung berichtet.
Verlauf der Beratung:
Herr Scherer übergibt zu Beginn der Abstimmung den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied Herrn Dr. Auernheimer.
Ratsmitglied Immesberger stellt die Ergebnisse der Beratung über den Jahresabschluss aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vor.
Herr Dr. Auernheimer verliest den Beschlussvorschlag vor und leitete die Abstimmung ein.
Finanzielle Auswirkung:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus dem Entlastungsbeschluss nicht.
Beschluss:
| 1. | Der Verbandsgemeinderat stellt die Bilanz mit einer Bilanzsumme von 54.950.759,53 Euro fest. |
| 2. | Der Verbandsgemeinderat stellt weiterhin die Jahresergebnisse der |
| Ergebnisrechnung mit — -320.063,43 Euro |
| Finanzrechnung mit — -843.321,99 Euro |
| 3. | Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt. |
| 4. | Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen erteilt dem Bürgermeister und den Beigeordneten, sofern sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung nach § 114 GemO. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 11: | Partnerschaft mit der ukrainischen territorialen Gemeinde Boratyn;Abschluss einer Partnerschaftsvereinbarung |
Sach- und Rechtslage:
Unsere Verbandsgemeinde ist sehr aktiv in den Bereichen Klima- und Umweltschutz sowie Klimaanpassung und Bürgerbeteiligung. Viele Aktivitäten decken sich mit Themenfeldern der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, was zum Bestreben geführt hat, kommunale Nachhaltigkeitsstrategien zu erarbeiten und eine Entwicklungspartnerschaft im globalen Süden aufzubauen. Mit der daraufhin mit Hilfe der SKEW (Servicestelle Kommunen in der Einen Welt) neu gefundenen Partnerschaftsgemeinde Boratyn, wurde im Jahr 2021 begonnen, sich vor allem zu Klima- und Umweltfragen auszutauschen.
Diese Situation der beginnenden Partnerschaft und dem Aufbau von einer stabilen Partnerschaftsstruktur wurde Anfang letzten Jahres, mit Beginn des schrecklichen Krieges in der Ukraine, in eine andere Richtung gelenkt. Der Kontakt innerhalb der Verwaltungen der Partnergemeinden intensivierte sich und führte zu Hilfslieferungen und Projekten wie der Beschaffung von Heizgeräten um die öffentliche Infrastruktur in Boratyn wie Verwaltung und Schulen aufrecht zu halten. Boratyn ist momentan kein aktives Kriegsgebiet, dennoch hat der Krieg einen großen Einfluss auf das tägliche Leben.
Viele Männer sind an die Front gerufen worden und gleichzeitig sind viele Binnenflüchtlinge in Boratyn angekommen, welche auf Hilfe angewiesen sind. Die Kommunikation und Zusammenarbeit mit unseren Kollegen in Boratyn ist sehr gut und stößt auf gegenseitige Zustimmung.
Mit dieser Erfahrung intensiviert sich der Wunsch eine Partnerschaft auf Augenhöhe aufzubauen. Diese soll sowohl mit kulturellem Austausch als auch mit Themen wie Klimaanpassung und Nachhaltigkeit unter Einbezug von ansässigen Schulen, Vereinen und interessierten Mitbürgern gefüllt werden. Der Grundstein hierfür soll während des Besuchs der Delegation aus Boratyn vom 11.-14. Mai 2023 bei uns in Sprendlingen gelegt werden. In diesem Rahmen soll auch die Partnerschaftsvereinbarung unterzeichnet werden und somit die Partnerschaft zwischen der Gemeinde Boratyn und der Verbandsgemeinde Sprendlingen- Gensingen offiziell besiegelt werden.
Chronologie der Partnerschaft:
| Ab dem 20.11.2020 | - Erstkontakt mit der SKEW durch Teilnahme an einer Osteuropakonferenz am 17./18.11.2020 von Herrn Bürgermeister Scherer. - Erfahrungsaustausch mit der Stadt Gudensberg (Nordhessen) über ihre Partnerschaft mit einer ukrainischen Stadt. - 11.02.2021: Nennung von 4 möglichen Partnerstädten/Gemeinden in der Ukraine durch die SKEW. - Videokonferenzen mit den möglichen Partnern und gemeinsame Entscheidung für den Aufbau einer Partnerschaft zwischen der territorialen Gemeinde Boratyn und der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. |
| 15.03.2021 10. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen – Gensingen Top 11: | - Beschluss der Erarbeitung einer VG-Nachhaltigkeitsstrategie auf Basis der 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030. |
| 07.06.2021 11.öffenliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen TOP 7: | - Beschluss des Aufbaus einer kommunalen Entwicklungspartnerschaft mit der territorialen Gemeinde Boratyn. - Zustimmung der Beantragung von Fördermitteln für eine Personalstelle, sollte die Entwicklungspartnerschaft zustande kommen. |
| 14.-19.09.2021 | - Erste Besuchsreise der ukrainischen Partnerschaftsgemeinde Boratyn durch Herrn VG-Beigeordneten Elmar Braun und Klimaschutzmanager Herrn Andreas Pfaff. - Übergeordnetes Thema: Energieeffizienz am Beispiel LED Straßenbeleuchtung. |
| 30.11.2021 15. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen TOP 12: | - Beschluss der weiteren Schritte zum Aufbau der Partnerschaft. - Antragstellung für ein Begleitprojekt bei der SKEW (50T€). - Einladung einer Delegation in die VG Sprendlingen-Gensingen, ggf. als Partnerschaftskonferenz. - Antrag Zuschussgewährung für eine Koordinationsstelle. |
| 24.02.2022 Kriegsbeginn in der Ukraine | - Spendensammlung für Hilfsgüter. -Organisation von Hilfslieferungen nach Boratyn. - 5 durchgeführte Hilfslieferungen. -Geldspendensumme seit Kriegsbeginn welches bei der VG eingegangen ist: rund 75.000€. - 2x Abholung von Flüchtlingen an der Grenze zu Polen zu Kriegsbeginn. |
| 16.11. 2022 19. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen TOP 1: | - Beschluss der Inanspruchnahme des „Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik“ zur Anschaffung von 37 Klimaheizgeräten für die Partnerschaftsgemeinde Boratyn und der Kostenübernahme des Eigenanteils durch die Antragstellerin wird unter der Voraussetzung der kompletten Abwicklung in 2022 zugestimmt. Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von 49.214€. - Planung und Durchführung des Projekts auf Seiten der Verbandsgemeinde durch die SST 1 im Dezember 2022. |
| 31.01.2023 | - Beantragung der KePolStelle (Personalstelle Koordination kommunale Entwicklungspolitik). - Rückmeldung steht noch aus. |
| 11.-14. Mai 2023 - In Planung | - 1. Besuch einer Delegation aus Boratyn in der Verbandsgemeinde Sprendlingen – Gensingen. |
Verlauf der Beratung:
Herr Scherer informierte die Ratsmitglieder, dass die SKEW die Ganztagsstelle zur Betreuung der Partnergemeinde für 2 Jahre bewilligt hat. Außerdem teilt er mit, dass eine Delegation aus Boratyn vom 11.05. bis 14.05. zu Besuch in unserer Verbandsgemeinde sein wird.
Finanzielle Auswirkung:
Im Haushalt 2023 sind Mittel für die Partnerschaftsbeziehung veranschlagt. Die SKEW in Bonn unterstützt Delegationsreisen (Reise- und Hotelkosten, Honorarkosten für mögliche Dolmetscher). Hierfür ist die Verbandsgemeinde bereits im Austausch mit der SKEW.
Beschluss:
Der VG-Rat beschließt eine offizielle Partnerschaft der Verbandsgemeinde mit der territorialen Gemeinde Boratyn/Ukraine einzugehen und der vorgelegten Partnerschaftsvereinbarung zuzustimmen.
Die Unterzeichnung soll im Rahmen eines ersten offiziellen Partnerschaftstreffens vom 11.-14. Mai 2023 in unserer Verbandsgemeinde erfolgen. Hierfür ist die Partnerschaftsfeier am 13.05.23 ab 18 Uhr in der Wißberghalle in Sprendlingen vorgesehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 12: | Weiterleitung der sog. Integrationsmittel 2022 |
Sach- und Rechtslage:
Von Seiten des Kreises wurde 2/3 der erhaltenen Sonderzahlung aus dem Landesaufnahmegesetz jetzt an die Kommunen weitergeleitet. Dies erfolgte nach einem entsprechenden Verteilungsschlüssel, welcher aus den im Jahr 2022 aufgenommen Flüchtlingen ermittelt wurde. Im Jahr 2022 wurden in unserer Verbandsgemeinde 338 Personen aufgenommen, bzw. betreut. Hieraus ergab sich demnach ein Auszahlungsbetrag in Höhe von 207.674,94 €.
Von Seiten der Verbandsgemeinde wurden Ausgaben für die Flüchtlingshilfe in Form von Lohnkosten der im Bereich Asyl tätigen Mitarbeiter und sowie Anschaffungen, Vorhaltungen und Veranstaltungen welche nicht durch Erstattungen gedeckt wurden, in Höhe von mindestens ca. 175 Tsd. Euro aufgewandt. Somit würde ein Restbetrag in Höhe von ca. 33 Tsd. Euro verbleiben.
In der Sitzung des Ältestenrates wurde die Verteilung besprochen und ein Aufteilungsbetrag an die Ortsgemeinden von 35.000,00 € empfohlen.
Eine Verteilung des Betrages würde entsprechend des vom Kreis angewandten Verteilungsschlüssel erfolgen. Aufgrund dieser Vorgehensweise würden auf jeden Fall die Kosten der Kleiderkammern, welche durch die Ortsgemeinden Gensingen und Sprendlingen getragen wurden, gedeckt.
Eine entsprechende Verteilungsliste nach Ortsgemeinden ist als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Der Rat der Verbandsgemeinde beschließt die Verteilung der Integrationsmittel aus dem Jahr 2022 in Höhe von 35.000,00 € an die Ortsgemeinden, entsprechend des Verteilungsschlüssels nach aufgenommenen und betreuten Personen.
Finanzielle Auswirkung:
Die Ausgaben sind durch die erhaltenen Integrationsmittel gedeckt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 13: | Verpachtung und Umbaukosten Freibadkiosk |
Sach- und Rechtslage:
Frau Kutscher hatte ihre Kioskpacht im Freibad Sprendlingen zum Ende der Freibadsaison 2022 aufgegeben. Neben der Findung neuer Pächter*innen, wurden Mittel für kleinere Renovierungsarbeiten, nach Auszug von Frau Kutscher, für die Saison 2023 im Haushalt der Verbandsgemeinde eingeplant.
| 1. | Verpachtung |
Es konnten 2 Damen gefunden werden, die unser Freibad in Sprendlingen kennen und starkes Interesse haben, den Betrieb des Freibadkiosks zu übernehmen. Ein Pachtvertrag ist in Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsleiter der Schwimmbäder, Herrn Matthes, und der Verbandsgemeinde in Arbeit.
Die Verbandsgemeindewerke und die Verbandsgemeindeverwaltung sind der Ansicht, dass ein Pachtvertrag auf Umsatzbasis die passende vertragliche Grundlage bilden könnte. Zudem sollte die anfängliche Maximalpacht nicht zu hoch angesetzt werden aber die Möglichkeit auf jährliche Nachbesserung vorhanden sein. Letztlich geht es darum, eine möglichst langjährige Verbindung auf eine verträgliche Basis zu stellen.
Vor Unterzeichnung des Pachtvertrages ist die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Genehmigung für die beiden Betreiberinnen allerdings zwingend erforderlich.
| 2. | Umbaukosten |
Durch den Pachtwechsel werden für die künftige Nutzung seitens des Veterinäramtes Vorgaben gemacht, die in dem Umfang nicht vorhersehbar waren.
Im Rahmen der Verwaltungsratssitzung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR am 23.03.2023 berichtete der Betriebsleiter der Schwimmbäder bereits über die Einbeziehung des Veterinäramtes für die Renovierung des Freibadkiosk, insbesondere für die Ausführung der Kücheneinrichtung.
Inzwischen gibt es hierzu neue Erkenntnisse, die sowohl im Verwaltungsrat als auch im Verbandsgemeinderat beschlossen werden müssen, um einen planmäßige Freibadsaison für 2023 nicht zu gefährden. Das sind:
Der ehemals angedachte Renovierungsumfang ist nicht mehr haltbar. Da die Maßnahme vom Veterinäramt als Neuerrichtung angesehen wird, entfällt der Bestandschutz. Es geht nun nicht mehr um den Erhalt eines Kiosks mit Essenausgabe, sondern um die die neue Genehmigung von einem Kiosk mit Imbissküche. Keine der noch übrig gebliebenen Einrichtungen kann, so wie vorhanden, weiterverwendet werden. Statt einer kleinen Renovierung mit neuer Beschaffung von fehlenden Einrichtungsgegenständen, ergibt sich nun eine Kernsanierung in dessen Folge ebenfalls die komplette Erneuerung der Elektroinstallation unumgänglich wird. Wie sich die Forderungen des Veterinäramtes finanziell auswirken, zeigte sich erst jetzt, nach Eingang der diesbezüglich eingeholten Angebote.
| 3. | Fazit: |
Neben den höheren Kosten, ergeben sich auch Vorteile in der Betrachtung des zukünftigen Kioskbetriebes. Da der Küchenbestand mit sämtlichen Einrichtungsgegenständen nun komplett in den Händen des Schwimmbadbetreibers befinden, beschränken sich die Aktionen bei einem Pächterwechsel in der näheren Zukunft, ausschließlich um die Pächterfindung. Außerdem kommen nun elektrische Geräte zum Einsatz, welche im Hinblick auf ihren effizienten Stromverbrauch, in keiner Weise mehr mit den Geräten der letzten Saison vergleichbar sind.
Ohne diesen Umbau wird es im Freibad Sprendlingen keinen Kioskbetrieb mehr geben.
Der Betriebsleiter der Schwimmbäder steht für weitere Fragen und Ausführungen gerne zur Verfügung.
Dem Verwaltungsrat der VG-Werke wird dieser Beschluss nach Entscheidung des Verbandsgemeinderates in einer separaten Sitzung zum Beschluss vorgelegt.
Finanzielle Auswirkung:
Für kleine Renovierungsmaßnahmen wurden Kosten in Höhe von 4.500 € im Wirtschaftsplan 2023 eingeplant. Nach den vorliegenden, bereits ausgewerteten Angeboten, erhöhen sich die Kosten um 11.500 €, auf den Gesamtumfang von rund 16.000 € netto. Im Haushalt der Verbandsgemeine sind dafür keine Mittel enthalten. Die Kosten von 11.500 € müssen durch Einsparungen gegenfinanziert werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen stimmt der Verpachtung des Kiosks zu, sofern die erforderlichen gaststättenrechtlichen Genehmigungen erteilt werden und ermächtigt den Vorstand der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR, zur Beauftragung der notwendigen Arbeiten für den Umbau des Kiosks.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 14.1: | Dankesbrief des Vorsitzenden der Räte der Nationalgemeinschaften der Ukraine |
Inhalt der Mitteilung:
Beigefügten Dankesbrief des Vorsitzenden der Räte der Nationalgemeinschaften der Ukraine zur Kenntnis.
| TOP 14.2: | "Handys für die Umwelt" - Handy-Sammelbox in der Energieagentur Sprendlingen-Gensingen |
Inhalt der Mitteilung:
In der Energieagentur Sprendlingen-Gensingen steht ab sofort eine Handy-Sammelbox des Umwelt- & Energieberatungszentrums des Landkreises Mainz-Bingen (UEBZ). Dort können nicht mehr benötigte Handys, Smartphones, Tablets, etc. - egal ob kaputt oder noch funktionsfähig - abgeben werden, wodurch ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird.
Die gesammelten Produkte werden vom UEBZ an den NABU übergeben. Der NABU gibt die Handys weiter an AfB Group gGmbH, welches die Produkte recycelt oder repariert. In Handys bzw. Smartphones stecken viele seltene Erden und viele weitere Rohstoffe deren Gewinnung mit sehr viel Aufwand, Ressourcen, hohem Energieeinsatz und oftmals fragwürdigen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verbunden. Durch Reparatur oder Recycling von Handys werden Umweltbelastungen reduziert, wichtige Ressourcen und Rohstoffe geschont sowie Elektroschrott und dessen Ausfuhr in Schwellen- und Entwicklungsländern reduziert.
Auf der Homepage der Verbandsgemeinde sind alle weiterführenden Informationen zur Handy-Sammelbox veröffentlicht: www.sprendlingen-gensingen.de/buergerservice-2/energieagentur/handys-fuer-die-umwelt
| TOP 14.3: | Sicherheitsberaterinnen und -berater für Seniorinnen und Senioren Bedarfsabfrage des Landkreises Mainz-Bingen |
Inhalt der Mitteilung:
Die Verwaltung hat per Mail die nachfolgende Anfrage der Kreisverwaltung erhalten, welche wir auch an die Ortsbürgermeister weitergeleitet haben. Weiterhin erfolgt hierzu auch noch ein Aufruf im Amtsblatt:
Sehr geehrte Herren Oberbürgermeister,
sehr geehrte Herren Bürgermeister,
bereits seit 1997 werden in vielen kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater für Seniorinnen und Senioren (SfS) durch die Polizei ausgebildet und von den Kommunen ehrenamtlich eingesetzt.
Aufgabe dieser SfS ist es, älteren Menschen Informationen zu vermitteln, wie sie in ihrem Umfeld Kriminalität und Alltagsgefahren erkennen und sich davor schützen können.
Nähere Informationen zum Projekt finden Sie hier: https://kriminalpraevention.rlp.de/de/unsere-themen/seniorensicherheit/
Ältere Menschen können über Gefahren aus allen Lebensbereichen sachlich aufgeklärt werden, ohne dass vorhandene Ängste verstärkt werden.
Frauen und Männer aus der gleichen Altersgruppe können älteren Menschen einen richtigen Weg vermitteln, Selbstbewusstsein zu stärken und Vertrauen in die richtigen Institutionen wie Polizei zu erhalten. Sie sprechen die Sprache älterer Menschen, kennen und teilen deren Sorgen.
Im Landkreis Mainz-Bingen sind aktuell 15 SfS ehrenamtlich aktiv. Die letzte Neuausbildung hat im Jahr 2019 stattgefunden.
Die Kreisverwaltung prüft aktuell die Möglichkeit einer Neuausbildung für 2023.
Für unsere Planung bitten wir Sie, Interessentinnen und Interessenten zu ermitteln und uns bis zum 1. Juni 2023 mitzuteilen, wie viele Personen an einer Neuausbildung teilnehmen würden.
Bitte achten Sie dabei auch auf die persönliche Eignung der Interessenten und Interessentinnen für dieses sensible ehrenamtliche Tätigkeitsfeld.
SfS können Frauen und Männer werden,
Die Ausbildung zum SfS / zur SfS umfasst insgesamt 14 Stunden und findet an 3 Tagen statt. Der Veranstaltungsort im Landkreis Mainz-Bingen wird noch festgelegt.
Die Ausbildung wird in Kooperation mit dem Polizeipräsidium Mainz durchgeführt. Die Teilnehmenden werden am letzten Schulungstag offiziell durch den Landkreis in das Ehrenamt ernannt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Gerne können Sie die Abfrage auch an andere Stellen weiterleiten.
Rückmeldungen bei Interesse und Fragen sind an die Verbandsgemeindeverwaltung per Mail an die Adresse: buergerservice@vg-sg.de zu richten.
Interessenten werden von uns dann gesammelt an die Kreisverwaltung gemeldet.
Verlauf der Beratung:
Ratsmitglied Riedel schlägt vor, diese Mitteilung im Amtsblatt zu bewerben.
| TOP 14.4: | Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsfördergesetz - GaFöG) |
Inhalt der Mitteilung:
Beigef. übersenden wir Ihnen zwei Anlagen bezgl. des im Betreff genannten Ganztagsfördergesetzes zu Ihrer Information.
Aus dem im beigef. Schreiben des GStB genannten Fördertopf „Beschleunigungsmittel“ haben wir bereits im Jahr 2021 eine Förderung in Höhe von rund 1,6 Mio € beantragt und erhalten. Hier wurden in unseren beiden Grundschulen eine Vielzahl von Investitionen und Unterhaltungsarbeiten getätigt.
| TOP 14.5: | Pflicht zur Veröffentlichung von Art, Umfang, und Vergütung aus Ehrenämtern und Nebentätigkeiten bis zu einem Schwellenwert |
Inhalt der Mitteilung:
Zum 01.01.2021 wurden Änderungen in der Nebentätigkeitsverordnung Rheinland-Pfalz vorgenommen.
Gemäß §119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Für außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter gilt dies nur, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Mittels eines fraktionsübergreifenden Antrags konnte eine Änderung des Landesbeamtengesetzes dahingehend erreicht werden, dass Ehrenämter nur noch der Berichtspflicht unterliegen, soweit die erzielten Vergütungen aus den Nebentätigkeiten und Ehrenämtern 4.000,00 Euro in einem Jahr (Gesamtbetrag der Einkünfte pro Jahr; Reisekosten werden nicht mit eingerechnet) übersteigen.
Beigeordneter Elmar Braun hat keine unterrichtspflichtigen Tätigkeiten im Jahr 2022, die den Schwellenwert von 4.000,00 € im Jahr übersteigen, ausgeübt.
Aus der beigefügten Übersicht können die unterrichtspflichtigen Tätigkeiten sowie die dadurch erzielte Vergütung von Herrn Bürgermeister Manfred Scherer für das Kalenderjahr 2022 entnommen werden.