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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 26/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Gensingen

Am Donnerstag, dem 04.05.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Armin Brendel die 44. Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen statt.

Ferner informiert der Vorsitzende zur Tagesordnung. Einige Punkte (zu Kunstrasensanierung, Ortskernsanierung und Straßenbau) mussten aufgrund des nicht genehmigten Haushalts wegfallen.

Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt.

TOP 1: Fragen der Einwohner

TOP 1.1: Stolpersteine

Ein Einwohner erkundigt sich zum Sachstand Verlegung Stolpersteine, was auf Initiative von Pfarrer Weickardt angestoßen wurde. Ortsbürgermeister Brendel erklärt, die Sache sei auf dem Weg; die Stellen, an denen die Stolpersteine verlegt werden sollen, seien mit der Bauverwaltung besprochen und der Planer sei darüber informiert.

TOP 2: Beanstandung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan 2023 der Ortsgemeinde Gensingen - Mögliche Einsparungen bzw. Erhöhung von Einnahmen

Sach- und Rechtslage:

Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat mit Schreiben vom 12.04.2023 mitgeteilt, dass der vorgelegte Haushalt 2023 der Ortsgemeinde Gensingen gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs nach § 93 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) verstößt und in der vorgelegten Fassung nicht genehmigungs-fähig ist. Außerdem wird auf das Haushaltsrundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 13.12.2022, Ziff. 1.3 „Kommunale Haushaltswirtschaft“ ausdrücklich Bezug genommen und hingewiesen. Der vorgelegte Haushalt schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag von 394.696 € ab. Das Schreiben der Kommunalaufsicht sowie der Auszug aus dem Haushaltsrundschreiben sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

Der Ortsgemeinde wird in dem genannten Schreiben aufgetragen, alle gestaltbaren Möglichkeiten vorrangig zur höchstmöglichen Ausgabenreduzierung sowie zur Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen zu nutzen. Sollte trotz aller Einsparmaßnahmen der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, wir die Erhöhung der Realsteuersätze (Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer) über den derzeitigen Nivellierungssatz hinaus für vertretbar und geboten gehalten.

In einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten und der Verwaltung am 18.04.2023wurden die einzelnen Haushaltspositionen kritisch geprüft. Nach Aufrechnung aller Einsparungen bzw. Mehreinnahmen könnte der Haushaltsausgleich erreicht und sogar mit einem geringen Überschuss von 3.804 € ausgewiesen werden.

Folgende Positionen wurden erarbeitet:

Bisheriges Ergebnis  —  -394.696 €

• Mehreinnahmen Gewerbesteuer (aktuelle Sollstellung)  —  + 340.000 €

• Erhöhung Gewerbesteuerumlage  —  - 31.500 €

• Kommunale Krankenhäuer und Kliniken  —  +15.000 €

• Dorferneuerung, Städtebauförderung  —  +55.000 €

• Wohnungsbau  —  +10.000 €

Energie- und Umweltberatung  —  +10.000 €

Neues Ergebnis  —  +3.804 €

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende führt zu den Korrekturen des Haushalts aus, diese zusammen mit Herrn Wagner und Herrn Krollmann erarbeitet zu haben.

Seitens des Rates wird darüber informiert, dass die Ortsgemeinde Gensingen 9.000 Euro für die Aufnahme von Flüchtlingen erhalten soll; dies sei im jüngsten VG-Rat so beschlossen worden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt die vorgeschlagenen Änderungen und beauftragt die Verwaltung der Kommunalaufsicht die beschlossenen Einsparungen vorzulegen.

Finanzielle Auswirkung:

Die betroffenen Haushaltsansätze vermindern sich um die beschlossenen Einsparungen und müssen entweder komplett eingespart oder auf mehrere Haushaltsjahre verteilt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3: Beitritt zum "Kommunalen Klimapakt" KKP

Sach- und Rechtslage:

1. Gegenstand und Ziel des Beschlusses

Das Ziel des Beschlusses ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Dieses Angebot wurde von den kommunalen Verbänden und dem Land Rheinland-Pfalz ausgearbeitet. Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.

2. Allgemeiner Hintergrund

Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen. Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Mobilität / ÖPNV. Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage 1).

3. Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.

Durch die angestrebte Tiefe der Beratungen sind individuelle Beratungskapazitäten der begleitenden Institutionen begrenzt. Zunächst kommen 50 Kommunen zum Zuge, im Folgejahr weitere 50 Kommunen. Die Vergabe für die intensivere KKP-Begleitung ist bereits nach dem Windhundprinzip an die ersten 50 Kommunen erfolgt. Durch den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz könnte unsere Kommune zunächst erst nächstes Jahr in der zweiten Runde von der intensiven KKP-Begleitung in Sachen Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz und das Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen profitieren.

Dabei ist zu beachten, dass die Zahl 50 eher als "Größenordnung" zu verstehen ist, da die Beratungsintensität individuell je nach Ausgangslage einer Kommune deutlich unterschiedlich sein kann, können im Laufe des Jahres noch Kommunen vorgezogen werden, die erst für das Folgejahr vorgesehen waren.

Neben dem Vorteil der intensiveren KKP-Begleitung sollen die KKP-Kommunen laut dem Faktenpapier zum Kommunalen Klimapakt perspektivisch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren können.

Durch den Beitritt zum KKP entstehen für die Ortsgemeinden keine Nachteile.

4. Verstärktes Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts

Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst. Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.

5. Zielsetzung und Maßnahmen der VG

Durch den Beitritt zum KKP könnten z. B. (weitere) Maßnahmen und Projekte des Masterplankonzeptes 100 % unter Einbindung relevanter Interessen-, Akteur- und Zielgruppen fortgeschrieben werden. Dadurch könnten eine sinnhafte und konkrete Planung mit Zeitplan zu den noch durchzuführenden Projekten bzw. Maßnahmen realisiert werden, angepasst auf bspw. Neue gesetzliche Vorgaben und neue Gegebenheiten innerhalb der VG. Erstrebenswert wäre es, bspw. innerhalb der VG weitere Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien –z. B. durch PV-Freiflächenanlagen oder Windanlagen- zu realisieren. Bei diesen Anlagen könnten sich evtl. auch Bürger oder die Ortsgemeinden beteiligen.

Eine weitere mögliche Maßnahme wäre die Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge, z. B. durch die Planung einer Wassermanagementstrategie, die Ausweitung des Hochwasser-, Starkregenkonzeptes und ein Konzept für die Dürrevorsorge. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

• Grundwasserneubildung

• Bewässerungsstrategie

• Retentions-, Versickerungsplan (auch Starkregenvorsorge)

• Schwammstadt-Konzept

• Renaturierungsmaßnahmen

• Maßnahmen/Beratung für die Landwirtschaft (Dürre, Starkregen)

Des Weiteren wäre auch die Erarbeitung einer Grünflächenstrategie für die VG möglich. Mit der Unterstützung durch den Beitritt zum KKP könnten bei der Erarbeitung der Strategie nicht nur die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt werden, sondern auch die Förderung der Biodiversität.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt.

Verlauf der Beratung:

Seitens des Rates wird vorgeschlagen, im Planungs- und Bauausschuss Vorschläge zum Klimaschutz in der Ortsgemeinde zu erarbeiten. Dabei sollte die Renaturierung des Wiesbachs als eines der Klimaschutzziele mitberücksichtigt werden. Die Energieagentur wird gebeten, kurzfristig eine Vorlage für den Planungs- und Bauausschuss zu erstellen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt. Die Energieagentur wird gebeten, kurzfristig eine Vorlage für den Planungs- und Bauausschuss zu erstellen.

Finanzielle Auswirkung:

Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden. Zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen stehen - neben originären Eigenmitteln - im Wesentlichen folgende Optionen zur Verfügung:

a) Im Rahmen der Kommunalen Klima-Offensive wird das Land flankierend zum KKP über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) den Kommunen 2023 insgesamt 180 Mio. Euro zur Verfügung stellen; davon entfallen auf unsere Kommune voraussichtlich 428.278,69 Euro; diese können und sollen für die ausgewählten investiven Maßnahmen eingesetzt werden und entlasten insoweit den kommunalen Haushalt.

b) Weitere maßgebliche Finanzierungsquellen sind daneben öffentliche Fördermittel aus den einschlägigen Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU. Eine möglichst weitgehende Ausnutzung dieser Fördermöglichkeiten ist zentraler Gegenstand und Zielsetzung des begleitenden Beratungsangebots aus dem KKP heraus.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4: Mitteilungen und Anfragen

TOP 4.1: Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt startete am Montag den 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase erhalten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen die Möglichkeit der ausführlichen Darstellung ihrer Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Das Eisenbahn-Bundesamt bietet die Möglichkeit eine Beteiligung für die gesamte Verbandsgemeinde abzugeben. Eine Abgabe von einzelnen Beteiligungen jeder Ortsgemeinde ist nicht vorgesehen.

Die Verwaltung bittet um Rückmeldung der Stellungnahmen bis zum 13.04.2023 an Frau Ewigleben. Eine Fehlanzeige ist ebenfalls erforderlich. Die Stellungnahmen werden gesammelt dem Eisenbahn-Bundesamt eingereicht.

TOP 4.2: "Handys für die Umwelt" - Handy-Sammelbox in der Energieagentur Sprendlingen-Gensingen

In der Energieagentur Sprendlingen-Gensingen steht ab sofort eine Handy-Sammelbox des Umwelt- & Energieberatungszentrums des Landkreises Mainz-Bingen (UEBZ). Dort können nicht mehr benötigte Handys, Smartphones, Tablets, etc. - egal ob kaputt oder noch funktionsfähig - abgeben werden, wodurch ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird.

Die gesammelten Produkte werden vom UEBZ an den NABU übergeben. Der NABU gibt die Handys weiter an AfB Group gGmbH, welches die Produkte recycelt oder repariert. In Handys bzw. Smartphones stecken viele seltene Erden und viele weitere Rohstoffe deren Gewinnung mit sehr viel Aufwand, Ressourcen, hohem Energieeinsatz und oftmals fragwürdigen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verbunden.

Durch Reparatur oder Recycling von Handys werden Umweltbelastungen reduziert, wichtige Ressourcen und Rohstoffe geschont sowie Elektroschrott und dessen Ausfuhr in Schwellen- und Entwicklungsländern reduziert.

Plakate zum Bewerben der Aktion werden den Ortsgemeinden zur Verfügung gestellt.

Falls Interesse besteht eine eigene Handy-Sammelbox in der Ortsgemeinde aufzustellen, kann diese kostenfrei beim UEBZ ausgeliehen werden.

Auf der Homepage der Verbandsgemeinde sind alle weiterführenden Informationen zur Handy-Sammelbox veröffentlicht: www.sprendlingen-gensingen.de/buergerservice-2/energieagentur/handys-fuer-die-umwelt

TOP 4.3: Pflicht zur Veröffentlichung von Art, Umfang, und Vergütung aus Ehrenämtern und Nebentätigkeiten bis zu einem Schwellenwert

Zum 01.01.2021 wurden Änderungen in der Nebentätigkeitsverordnung Rheinland-Pfalz vorgenommen.

Gemäß §119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Für außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter gilt dies nur, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Mittels eines fraktionsübergreifenden Antrags konnte eine Änderung des Landesbeamtengesetzes dahingehend erreicht werden, dass Ehrenämter nur noch der Berichtspflicht unterliegen, soweit die erzielten Vergütungen aus den Nebentätigkeiten und Ehrenämtern 4.000,00 Euro in einem Jahr (Gesamtbetrag der Einkünfte pro Jahr; Reisekosten werden nicht mit eingerechnet) übersteigen.

Der Ortsbürgermeister Armin Brendel, die Beigeordneten der Ortsgemeinde, Herrn Rudolf Priesel und Herrn Pascal Leclerc haben keine unterrichtspflichtigen Tätigkeiten im Jahr 2022, die den Schwellenwert von 4.000,00 € im Jahr übersteigen, ausgeübt.

TOP 4.4: Abschiedsschreiben Bordt

Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder über das Ausscheiden des Ratsmitgliedes Martin Bordt.

Das Schreiben von Herrn Bordt ist als Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.

TOP 4.5: Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in RLP

Ortsbürgermeister Brendel informiert über ein Informationsschreiben des Innenministeriums zum Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“. Der Schreiben ist als Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.

TOP 4.6: Neujahrsempfang 2024

Der Vorsitzende teilt bereits jetzt aus organisatorischen Gründen mit dem 13.01.2024 den Termin für den Neujahrsempfang mit.

TOP 4.7: Naturnahe Bestattung

Ortsbürgermeister Brendel teilt mit, dass die Genehmigung für eine naturnahe Bestattung auf dem Friedhof noch nicht vorliegt.

TOP 4.8: Sachstand Leipziger Straße

Nach einem Gespräch mit dem Eigentümer treffen beim Ortsbürgermeister zurzeit keine Beschwerden mehr ein. Eventuell wird angedacht, einen Shuttle-Service zum Auftraggeber einzurichten. Ergänzend wird mitgeteilt, dass ein Ratsmitglied aus einer anderen Ortsgemeinde Ratsfrau Schmitt über ein Urteil des OVG Baden-Württemberg informiert hat, wonach diese Art von Beherbergung in der Leipziger Straße rechtswidrig sei. Die Prüfung, ob dieser Rechtsspruch auch auf Gensingen zutrifft, läuft seit ca. 2 Monaten.

TOP 4.9: PV-Freiflächen-Anlage

Ortsbürgermeister Brendel berichtet von einem Investoren-Schreiben betreffend einer korridoralen Aufstellung von Freiflächen-PV-Anlagen an Grundstückseigentümer vor ca. 6 – 8 Wochen. Geplant ist wohl eine zweispurige Errichtung einer ca. 200 m langen Anlage; die Autobahn A 61 in der Mitte. Zu einem Ortstermin waren Ortsbürgermeister und die Ratsmitglieder nicht eingeladen. Neben dem Investor waren lediglich Eigentümer eingeladen; ein Vertreter der VG-Verwaltung war auch anwesend.

Der Rat fürchtet Missbrauch von wertvoller Ackerfläche. Der Vorsitzende habe sich bereits mit einem Schreiben seinerseits an die betreffenden Eigentümer gewandt.

TOP 4.10: Nicht genehmigter Hundesportplatz

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass auf der Fläche im Gewerbegebiet „Der vordere Kieselberg“ hinter Kientzler ein nicht genehmigter Hundesportverein aus Ingelheim aktiv ist und dort mindestens ein Dutzend Hunde frei herumlaufen lässt. Die Polizei prüft derzeit die Zulässigkeit.

TOP 4.11: Verkehrsfrei machen

Ratsmitglied Hein regt an, die in einen Wirtschaftsweg mündende Mainzer Straße komplett – einschließlich des Wirtschaftsweges – verkehrsfrei zu machen, weil dieser letzte Teil zunehmend von Pkws frequentiert wird.

Den einzigen Rat, den der Vorsitzende ihm geben kann, ist, den Verkehrssünder in Eigeninitiative anzuzeigen.

TOP 4.12: Anfrage zu Weinhaus Hess

Wie es mit dem Weinhaus Hess weitergehen wird, ist dem Vorsitzenden auf Anfrage von Ratsmitglied Weickardt nicht bekannt.

TOP 4.13: Anfrage Sachstand P&R-Parkplätze

Ratsmitglied Wilde erkundigt sich zum Sachstand der geplanten P&R-Anlage am Bahnhof Gensingen-Horrweiler und möchte wissen, wie es weitergeht. Der Vorsitzende erklärt, dass seitens der Deutschen Bahn noch keine Genehmigung vorliege.