Die Aufbaugemeinschaft Wolfsheim (Körperschaft des öffentlichen Rechts) lädt hiermit alle Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung ein am 01.07.2025 um 18:30 Uhr in Dorfgemeinschaftshaus Ringstrasse ein. Um den rechtzeitigen Versammlungsbeginn zu ermöglichen, erfolgt die Stimmerfassung bereits zwischen 17:45 und 18:30 Uhr.
Tagesordnung
Das Aufbaugebiet (§ 11 Absatz 2 Weinbergsaufbaugesetz) umfasst die gesamte Weinbergsfläche der Gemarkung Wolfsheim.
Stimmberechtigte Mitglieder der Aufbaugemeinschaft sind die Eigentümer von Rebflächen im Aufbaugebiet, sowie die Inhaber von dinglichen oder persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung dieser Rebflächen berechtigen und deren Nutzung sie tatsächlich ausüben (z.B. Pächter) (vgl. § 11 Abs. 2 S. 2 WAG).
Die Mitglieder werden gebeten, vor Beginn der Versammlung zur Ermittlung der Stimmzahl ihre im Aufbaugebiet liegende Weinbergsfläche zu Protokoll zu geben, da die Abstimmung gemäß § 11 der Satzung flächenmäßig vorgenommen werden muss. Für den Nachweis der Stimmzahl sind die EU-Weinbaukartei oder Grundbuchauszüge zur Mitgliederversammlung mitzubringen.
Um eine rasche Registrierung zu gewährleisten werden die Mitglieder dringend ersucht, bereits vor der Stimmerfassung eine Addition ihrer im Aufbaugebiet (Gemarkung Wolfsheim) gelegenen Weinbergsflächen vorzunehmen.