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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 26/2026
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bebauungsplanverfahren „Am Bahnhof“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Welgesheim hat gemäß Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. 1998 S. 365) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Am Bahnhof“ beschlossen. In der Sitzung am 14.06.2023 beschloss der Ortsgemeinderat die Aufstellung des Plangebietes.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst die Grundstücke Flur 2 Flurstücke 181/12, 181/7, 181/11 und 181/8 teilweise.

Übersichtsplan:

 

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.

In der Sitzung am 09.04.2024 beschloss der Ortsgemeinderat die gewürdigten Abwägungen und das aufgrund der Stellungnahme der Deutschen Bahn benötigte Schallgutachten, hinsichtlich des Verkehrslärms. In der Sitzung am 28.05.2026 billigte der Ortsgemeinderat den Bebauungsplanentwurf und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Plan, Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Schallgutachten liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Donnerstag 25.06.2026 bis einschließlich Montag den 27.07.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 010 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus. Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offen- legungen/ eingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Informationen liegen vor:

Der Umweltbericht mit folgenden Informationen:

Schutzgebiete und Objekte; Schutzgüter gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a) BauGB: Mensch/menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft,

Wirkungsgefüge; weitere Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) ff. BauGb;

Des Weiteren sind im Umweltbericht folgende Informationen enthalten:

  • Darlegung der Bestandssituation
  • Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft
  • Darlegung der Landschaftspflegerischen Zielvorstellungen
  • Darlegung der Prognose des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
  • Darlegung geprüfter Alternativen
  • Darlegung und Bewertung von erwarteten Auswirkungen der Planung auf die Umweltgüter
  • Darlegung der Prognose zu weiteren Umweltauswirkungen
  • Eingriffs- / Ausgleichsermittlung

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

Schutzgut Boden/Wasser

  • Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Bauen und Umwelt 10.01.2025 (Fließgewässer „Welgesheimer Bach“, Verrohrtes Gewässer „Welgesheimer Bach“, Sammlung von Niederschlagswasser)
  • SGD Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz 16.12.2024 Verrohrtes Gewässer „Welgesheimer Bach“, Sammlung von Niederschlagswasser, Hohe Grundwasserstände bei Bauphase, Altlastenverdächtig da Bahnhofsnah) 

Schutzgut Landschaftsbild

  • Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Bauen und Umwelt 10.01.2025 (Befürchtung ein Splittersiedlung)
  • Ausführungen im Umweltbericht

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit

  • Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, Frankfurt 09.12.2024 (Schallgutachten)

Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben. Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich, zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder per E-Mail an info@vg-sg.de vorgebracht werden. Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden ge- prüft. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ abrufbar ist.

Welgesheim, den 18.06.2026
gez. Michael Leisenheimer
Ortsbürgermeister