Am Dienstag, den 18.04.2023 fand unter Vorsitz von Sebastian Immesberger die 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen im Besprechungszimmer der Verbandsgemeindeverwaltung statt.
Die Tagesordnung wurde wie folgt behandelt:
TOP 1: Prüfung der des Jahresabschlusses 2021 der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und Beschlussempfehlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
Sach- und Rechtslage:
Den Ausschussmitgliedern war mit der Einladung eine Ausfertigung des Jahresabschlusses 2021 zugegangen.
Herr Immesberger führt aus, dass die Ergebnisrechnung 2021 mit einem Verlust von 320.063,43 Euro, die Finanzrechnung ebenfalls mit einem Fehlbetrag von 843.321,99 Euro abschließt. Damit wird der Ausgleich nicht erreicht. Allerdings verfügt die Verbandsgemeinde immer noch über Rücklagen und sei auch weiterhin schuldenfrei.
Anschließend übergibt er das Wort an den Leiter des Fachbereich Finanzen, Herrn Wagner.
Herr Wagner stellt fest, dass
die Ergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag von -320.063,43 Euro schließt,
der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -3.355,55 Euro beträgt,
die Finanzrechnung mit einem Fehlbetrag von -843.321,99 Euro schließt,
der Zahlungsmittelbestand der Verbandsgemeinde zum Bilanzstichtag 1.631.648,57 Euro beträgt,
die Verbandsgemeinde am Bilanzstichtag weiterhin schuldenfrei ist,
die Bilanz ein positives Eigenkapital von 22.900.418,47 Euro ausweist und
dass die Jahresrechnung 2021 nicht ausgeglichen ist.
Im Anschluss an diese allgemeinen Ausführungen betrachtete der Ausschuss die Zu- und Abgänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen, dem Sachanlagevermögen und den Finanzanlagen. Die einzelnen Positionen waren im Anhang zur Jahresrechnung ausführlich dargestellt und erläutert. Gleiches gilt für den Bereich des Umlaufvermögens mit den Forderungen der Verbandsgemeinde und die Kassenbestände in der Verbandsgemeindekasse.
Das negative Jahresergebnis ist in der Hauptsache auf die erhöhte Zuführung zu den Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger zurückzuführen. Die Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger erhöhen sich 2021 aufgrund des geänderten Berechnungsmodus um 967.908,19 Euro. Der Berechnungsmodus ergibt sich aus dem Verhältnis der Beihilfezahlungen für Versorgungsempfänger zu den Versorgungsbezügen der letzten 3 Jahre. Dieser ermittelte Prozentsatz wird auf die Pensionsrückstellungen angewandt und ergibt, getrennt nach Versorgungsempfängern und aktiven Beamten den Rückstellungsbetrag.
Bedingt durch das negative Jahresergebnis von 320.063,43 Euro vermindert sich das Eigenkapital auf 22.900.418,47 Euro. Die freie Finanzspitze ist im Jahr 2021 ebenfalls negativ und beträgt -3.355,55 Euro. Allerdings ist die Verbandsgemeinde weiterhin schuldenfrei, verfügt über Rücklagen.
Abschließend prüfte der Ausschuss stichprobenweise die ordnungsgemäße Buchführung. Der Schwerpunkt galt hier dem Skontoabzug. Bei alle aufgerufenen Rechnungen wurde der gewährte Skontobetrag ordnungsgemäß berechnet und bei der Zahlung in Abzug gebracht. Andere Unregelmäßigkeiten wurden ebenfalls nicht festgestellt.
Auf Frage des Vorsitzenden beschließt der Ausschuss Folgendes:
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat
| 1. | Die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in der vorgelegten Fassung. |
| 2. | Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werde, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (gem. § 100 GemO). |
| 3. | Die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 2: Mitteilungen und Anfragen
Mitteilungen und Anfragen liegen nicht vor.