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Am Donnerstag, dem 22.05.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jörg Galle die 7. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 2: Ertüchtigung des Reilchens "Grabengasse - Dorfplatz"
Sach- und Rechtslage:
Aktuell wird in dem Reilchen ankommendes Niederschlagswasser der angrenzenden Dachflächen über einen Einlauf am Ende des Reilchens in eine Verrohrung geleitet und über ein privates Grundstück in den Schmutzwasserkanal in der Grabengasse eingeleitet. Der Eigentümer der Fläche hat festgestellt, dass eine Seite der Halbschalen abkippt und vermutet, dass sich hierdurch an dem nahestehenden Gebäude bereits Risse im Mauerwerk gebildet haben. Der Eigentümer würde den Graben gerne aus der Nutzung nehmen und verschließen.
| In mehreren Gesprächen wurden die Möglichkeiten erörtert: | |
| 1. | Sanierung des Grabens mittels Verrohrung sowie Befestigung der Hoffläche |
| 2. | Außerbetriebnahme des Grabens und Austragung der Grunddienstbarkeit |
Ortsbürgermeister und Verwaltung favorisieren die Lösung Nr. 2, da sie sich mit relativ geringem Aufwand umsetzen lässt. Es wurde vorab mit den Eigentümern der Dachflächen gesprochen die aktuell noch Niederschlagswasser in das Reilchen einleiten. Die Eigentümer der Dachflächen haben der Verlegung der Dachflächenentwässerung mündlich zugestimmt. Eine schriftliche Vereinbarung liegt der Verwaltung bereits vor. Die Eigentümer der an das Reilchen angrenzenden Gebäude wurden gebeten, das Einverständnis zur Anbringung von geeigneten Materialien zum Schutz der Gebäude zuzustimmen.
Verlauf der Beratung:
Der Rat ist sich einig, für den Lösungsvorschlag 2 die Kosten von der Verwaltung ermitteln zu lassen. Zusätzlich sollen für eine mögliche Vor-Ort-Versickerung die Machbarkeit geprüft und auch hier die Kosten ermittelt werden. Sobald die Maßnahmen umgesetzt sind, soll die Grunddienstbarkeit zugunsten der Ortsgemeinde ausgetragen werden. Seitens des Rates wird um Information zur Eigentümerschaft zu Grundstück 830 gebeten.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler beauftragt die Verwaltung, für den Lösungsvorschlag 2 die Kosten zu ermitteln. Ebenso wird die Verwaltung beauftragt, die Alternative „Vor-Ort-Versickerung“ hinsichtlich ihrer Machbarkeit zu prüfen sowie auch hierfür die Kosten zu ermitteln. Weiterhin beschließt der Rat, die Grunddienstbarkeit auf dem Grundstück 870/1 zugunsten der Ortsgemeinde austragen zu lassen, sobald die Maßnahmen durchgeführt sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Sanierung eines Grabmals am Friedhof in der Ortsgemeinde Horrweiler
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler ermächtigt den Ortsbürgermeister den Auftrag für die erforderlichen Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter nach Eingang und Wertung der Angebote zu vergeben.
Ergänzend beauftragt der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister, Kontakt mit dem Eigentümer des Grabmals aufzunehmen, um das weitere Vorgehen hinsichtlich der Abrissmaßnahmen zu besprechen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 1
TOP 4: Errichtung eines Gartenhauses (25041)
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Gartenhauses. Die geplante Größe des Gartenhauses beträgt 63 m³. Somit kann das Gartenhaus nicht im genehmigungsfreien Vorhaben nach § 62 LBauO errichtet werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Mitteilungen und Anfragen
TOP 5.1: Eilentscheidung gem. § 48 GemO über Wegebaumaßnahmen in der Ortsgemeinde Horrweiler
Der Ortsbürgermeister kann in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu einer Sitzung des Gemeinderates oder des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden kann, im Benehmen mit den Beigeordneten anstelle des Rats oder des Ausschusses entscheiden.
Der Rat oder der zuständige Ausschuss kann in seiner Sitzung die Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters aufheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind. (§ 48 GemO)
In diesem Fall ging es um eine Vergabe von Wegebaumaßnahmen.
TOP 5.2: Aufstockung Stellenbesetzung Gemeindearbeiter
Der derzeitige Gemeindearbeiter ist mit 0,5 Stellen im Stellenplan vorgesehen.
Der Pflegeaufwand der gemeindeeigenen Liegenschaften ist insbesondere in den Sommermonaten in diesem Rahmen nicht zu bewältigen.
| Angestrebt wird eine der folgenden Alternativen ab 2026: | |
| - | Aufstockung der bestehenden Stelle auf 1,0 |
| - | Eine neue Stelle mit 0,5 Anteilen jeweils befristet für die Sommermonate |
| - | Eine Minijob-Stelle (556 €/Monat) |
Der Beschluss hierüber wird im Rahmen der Haushaltssitzungen für das Jahr 2026 erfolgen.
TOP 5.3:
Der Ortsbürgermeister informiert und nimmt folgende Fragen mit in die Verwaltung:
| • | Die Verwaltung wurde gebeten, Terminvorschläge für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zum Haushalt 2023 mitzuteilen. |
| • | Folgende Sitzungstermine des Gemeinderates im 2. Halbjahr wurden anberaumt: 21.08.2025, 18.09.2025. 23.10.2025, 20.11.2025 (HH-Sitzung) und 18.12.2025. |
| • | Am 04.07.2025, 20 Uhr bis 05.07.2025, 6 Uhr morgens ist der Bahnübergang Gensingen-Horrweiler gesperrt. |