| 1. Leistung: | Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften in der VG Sprendlingen-Gensingen; |
| Überprüfung der ortsveränderlichen elektronischen Betriebsmittel |
| 2. Vergabestelle: | VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen |
| Vergabestelle, Zimmer-Nr. 120, 1. OG |
| Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen |
| Telefon: 06701/201-129 |
| Telefax: 06701/201-9129 |
| E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de |
| 3. Auftraggeber: | Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen, der Ortsgemeinde Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, Sankt Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim |
| 4. Vergabeverfahren: | Öffentliche Ausschreibung nach UVgO |
| Vergabenummer: | 2025-00-509 |
| 5. Form der Angebote: | Elektronisch über die Vergabeplattform |
| Kommunen Rheinland-Pfalz |
| https://rlp.vergabekommunal.de oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2 |
| 6. Ort der Leistungserbringung: | Einrichtungen der VG SG, VG-Werke SG und der Ortsgemeinden |
| 7. Art und Umfang der Leistung: | Erfassung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation der ortsveränderlichen Betriebsmittel - 5.976 Stück |
| 8. Aufteilung in Lose: | Nein |
| 9. Ausführungsfristen: | Beginn: 2 Wochen nach Zuschlagserteilung |
| Erstvertragslaufzeit: bis 31.12.2027 |
| 10. Nebenangebote: | Nebenangebote sind zugelassen. |
| 11. Anforderung der Vergabeunterlagen: | Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 5. Eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht. |
| 12. Schutzgebühr: | keine |
| 13. Angebotsfrist/Einreichungstermin: | 17.07.2025, 10.00 Uhr |
| 14. Anschrift für die Einreichung der Angebote: | Vergabestelle gem. Ziffer 2 |
| 15. Ablauf der Bindefrist: | 16.08.2025 |
| 16. Geforderte Sicherheiten: | Sicherheit für Mängelansprüche 3 v. H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) |
| 17. Wesentliche Zahlungsbedingungen: | s. Unterlagen |
| 18. Nachweise zur Eignung: | Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). |
| Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. |
| Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. |
| Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. |
| Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. |
| Das Formblatt 124 LD wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. |
| 19. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen | Nachweis der Befähigung nach TRBS 1203 Teil 3 |
| 20. Zuschlagskriterien: | Preis |
| 21. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben | Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. |
| 22. Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen | Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. |