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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 28/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Abräumen abgelaufener Grabstätten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Sankt Johann

Öffentliche Bekanntmachung

gemäß § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) vom 02. März 2006 (GVBl. S. 56), in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354)

Nach § 24 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Sankt Johann vom 27.06.2016 sind nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit eines Grabes die Grabmale oder sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten von dem Nutzungsberechtigten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird der Nutzungsberechtigte durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal und/oder die sonstigen baulichen Anlagen nicht binnen drei Monaten abholen, geht es/gehen sie entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über.

Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

Um eine ordentliche Nutzung des Friedhofsgeländes zu gewährleisten und die weitere Belegung des Friedhofes nicht zu beeinträchtigen, ist es erforderlich, dass die abgelaufenen Grabstellen abgeräumt werden.

Das Nutzungsrecht kann gemäß § 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung einmal für die gesamte Grabstätte wieder erworben werden. Bitte informieren Sie sich dazu bei der Friedhofsverwaltung.

Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Sankt Johann, an denen das Nutzungsrecht bis zum 30.06.2022 (30 Jahre nach der letzten Beisetzung) abgelaufen ist und nicht wieder erworben werden kann bzw. soll, werden hiermit aufgefordert, diese bis spätestens 30.11.2022 abzuräumen. Grabstellen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht entfernt wurden, werden von der Ortsgemeinde Sankt Johann kostenpflichtig zu Lasten der Berechtigten/Verpflichteten abgeräumt.

Eine Lagerung der abgeräumten Grabsteine ist nicht möglich. Diese werden daher direkt nach dem Abräumen entsorgt. Falls die Nutzungsberechtigten ihr Eigentum an den Grabsteinen geltend machen wollen, kann dies bis zum 30.11.2022 geschehen.

Bei den folgenden Grabstätten ist die Nutzungszeit beendet:

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Grab betroffen ist, informiert Sie gerne die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 06701/201202.

Ortsgemeinde Sankt Johann
Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen
- Friedhofsverwaltung -