Am Mittwoch, 08.06.2022 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jan Ott die 20. Sitzung des Ortsgemeinderates Badenheim statt.
Der Antrag des Vorsitzenden, die TOPs 5 + 7 mangels Beratungsreife von der Tagesordnung zu nehmen, wird einstimmig angenommen.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt.
TOP 1: Fragen der Einwohner
Es werden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Möglichkeiten der zukunftsorientierten Baugebietsentwicklung
Sach- und Rechtslage:
Es gibt für die Ortsgemeinden vielfältige Möglichkeiten ihre Neubaugebiete möglichst zukunftsorientiert, nachhaltig, klimafreundlich und klimaangepasst zu planen.
Einen Überblick dieser Möglichkeiten stellen die Referenten in Fachvorträgen zu folgenden Themen vor:
| - | Planerische Möglichkeiten der zukunftsorientierten Baugebietsentwicklung (Andreas Jestaedt, Jestaedt + Partner) |
| - | Rechtliche Möglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz und Klimaanpassung (Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen) |
| - | Energiekonzepte (Joachim Walter, Transferstelle Bingen) |
Die Referenten stehen im Anschluss für Fragen zur Verfügung.
Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:
Nach einleitenden Wort von Energie-Agentur-Mitarbeiterin Vivienne König übergibt sie das Wort zunächst an Herrn Greiner vom Planungsbüro Jestaedt in Mainz. Dieser erläutert den Zusammenhang von Klimaschutz und Klimaanpassung, das sich optimaler Weise in jedem neuen Bebauungsplan niederschlagen sollte.
Wichtig sei auch der richtige Umgang mit dem Außengebietswasser, wie etwa bei Starkregen, das durch das sog. „Schwammstadtprinzip“ abgefangen werden könnte. Wichtig auch eine ausreichende Begrünung in den Gemeinden sowie die Energie schonende Umsetzung von Mobilitätskonzepten, einschließlich Carsharing oder Umsatteln auf den Fahrradsattel.
Im Anschluss erläutert Herr Walter von der TSB Bingen mögliche Energie- und Heizkonzepte. Ziel sei die Klimaneutralität bis 2035 unter Einsparung und sinnvollem Einsatz von Energie („Entschwenden“ von Energie) und gänzlichem Verzicht auf Treibhausgase und fossile Energien, und dabei nicht auf die Umsetzung durch den Bund zu warten, sondern jetzt, in den Kommunen, aktiv zu werden und den Strom selbst zu erzeugen. Herr Walter empfiehlt die Kombination von Kalter Nahwärme und PV-Anlage auf den Dachflächen. Letzteres sollte zur Pflicht gemacht werden.
Eine mögliche rechtliche Ausgestaltung erläutert anschließend Herr Prof. Dr. Roller. Für die Umsetzung von Klimaschutz im Bebauungsplan müsse ein rechtssicheres Fundament geschaffen werden, das begründet, warum was getan wird - bspw. die Verpflichtung zu PV-Anlage, ein einheitliches Heizkonzept, das Verbot fossiler Energieträger und die Festlegung von Flächen für E-Ladestationen, Carsharing etc. - und deren Verhältnismäßigkeit prüfen. Dazu habe die Kommune mehrere Möglichkeiten: Zum einen über Abschluss eines städtebaulichen Vertrages oder über Einzelverträge mit den jeweiligen Bauherren.
Seitens des Rates bestehen Zweifel an der Umsetzung von soeben Gesagten, da sich das Neubaugebiet bereits in der Umsetzungsphase befinde. Die Experten wenden ein, dass auch heute vieles noch möglich sei; Entscheidungen können widerrufen und erneuert werden.
Nachdem alle Fragen beantwortet sind, bedankt sich der Vorsitzende bei den Referenten und entlässt sie aus der Ratsrunde.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Finanzielle Auswirkung:
Der Punkt wirkt sich aktuell nicht auf den Haushalt der Ortsgemeinde aus. Bei der künftigen Entwicklung von Baugebieten sollten die gewonnen Erkenntnisse in die Planung einfließen.
TOP 3: Entwurf einer Vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Vierte Teilfortschreibung LEP IV) Anhörungs- und Beteiligungsverfahren 12.05. - 23.06.2022
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 03.05.2022 (eingegangen am 04.05.2022) informiert das Ministerium des Innern und für Sport mit Übersendung der Entwurfsfassung zur Vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Vierte Teilfortschreibung LEP IV) über die geplanten Änderungen.
Die Offenlage, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen, gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz beginnt am 12.05.2022 und endet am 23.06.2022.
Der Entwurf der Rechtsverordnung zur Vierten Zielfortschreibung des LEP IV einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie des Fachgutachtens „Kartierung von Ausschlusszonen für Windenergieanlagen außerhalb des Rahmenbereichs des Welterbes Oberes Mittelrheintal (Z 163j)“ können im Internet unter https://lep.rlp.de eingesehen werden. Das Anschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport mit den wesentlichen Änderungen ist in der Anlage beigefügt.
Auf Wunsch können die Unterlagen auch in Papierform übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die VG Verwaltung / Fachbereich 2 / Frau Ewigleben.
Zu der Entwurfsfassung wird wie folgt Stellung genommen:
Zunächst ist zu erläutern, dass es sich bei den „Zielen - Z“ um endabgewogene Vorgaben der Landesplanung handelt, die auf örtlicher Ebene nicht abwägungsfähig oder änderbar sind. Hingegen sind „Grundsätze - G“ auf örtlich kommunaler Ebene abwägungsfähig und gestaltbar.
1. Zu G 162 a
Der Formulierung, dass kommunale Klimaschutzkonzepte zukünftig insbesondere Wärmestrategie und - Energieplanungen beinhalten sollen, wird begrüßt.
Damit die Energiewende gelingt wird ergänzend angeregt, dass die Verbandsgemeinden zukünftig mit der Flächennutzungsplanung verbindliche Klimaschutzkonzepte erstellen und umsetzen müssen.
2. Zu G 163 a
Die Flächenerfassung von zur Ausbauentwicklung der Windenergie bereitstehenden Flächen wird begrüßt.
3. Zu Z 163 d
Naturparkkernzonen sind für den Bereich der VG Sprendlingen Gensingen nicht relevant. Es besteht daher keine Betroffenheit
4. Zu (Z) G 163 g
Das Konzentrationsgebot von mindestens 3 Windenergieanlagen zu einem abwägungsfähigen Grundsatz abzustufen und als Sollbestimmung zu formulieren wird begrüßt. Hierdurch wird für die Ebene der Flächennutzungsplanung eine örtlich umsetzbare Flexibilität erreicht.
5. Zu Z 163 h
Die Reduzierung der Abstandsflächen zu Siedlungsgebieten wird zur Unterstützung des Energie-wandels und Stärkung der regenerativen Energieerzeugung zustimmend zur Kenntnis genommen.
6. Zu Z 163 i
Die Reduzierung der Mindestabstandsflächen zu Siedlungsgebieten im Falle des Repowering wird aus den zu Z 163 h genannten Gründen ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen.
7. Zu Z 163 j-neu
Die Ausführungen zum UNESCO-Welterbe sind für den Bereich der VG Sprendlingen Gensingen nicht relevant. Es besteht daher keine Betroffenheit
8. Zu G 166
Die Festlegung wird grundsätzlich begrüßt. Es sollte aber eine Definition der regionaltypischen Ertragszahl erfolgen und wer dieses festlegt. In Verbindung mit Z 166 b-neu müsste das die Planungsgemeinschaft sein.
9. Zu Z 166 b-neu
Es wird angeregt, dass die Planungsgemeinschaft für ihr gesamtes Gebiet eine PV-Nutzungsstruktur erarbeitet, welches als Folgenutzung für die Verbandgemeinden zum Flächennutzungsplan herangezogen werden können.
10. Zu G 166 c-neu
Die Erfassung und Beobachtung von landwirtschaftlichen Flächen, welche für PV-Freiflächenanlagen in Anspruch genommen werden, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
11. Zu G 168 b
Was unter geeigneten Maßnahmen der Raumordnung und der Bauleitplanung zur Erschließung von Anlagen, die im Rahmen der Eigenstromversorgung mit erneuerbaren Energien betrieben werden, ist unklar und bedarf einer genaueren Ausführung bzw. Erläuterung
Damit die Stellungnahmen der Ortsgemeinden sowie der Verbandsgemeinde fristgerecht eingereicht werden können, bittet die Verwaltung um Mitteilung der gewünschten Inhalte bzw. der gefassten Beschlüsse bis spätestens 15.06.2022 durch die Ortsbürgermeister.
Ortsbürgermeister Ott fasst die Punkte zusammen; ohne Diskussion beschließt der Rat, sich der Verbandsgemeinde anzuschließen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Badenheim schließt sich der Stellungnahme zur Sachverhaltsdarstellung der Punkte 1 bis 11 der Verbandsgemeinde an.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: Integriertes Verkehrskonzept des Landkreises Mainz-Bingen
Sach- und Rechtslage:
Der Landkreis Mainz-Bingen ist einer der bevölkerungsreichsten Landkreise in Rheinland-Pfalz und steht aufgrund seiner Lage und seiner Einbindung in die stetig wachsende Rhein-Main-Region vor großen Herausforderungen um dem steigenden Verkehrsaufkommen zu begegnen. Es sollen daher Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse erarbeitet und aufgezeigt werden. Hierzu hat der Kreistag Mainz-Bingen die Erstellung eines integrierten Verkehrsentwicklungskonzeptes mit Zieldatum 2030 beschlossen. Dabei wurde eine Vielzahl von Fragen, welche die Aus- und Neubaumaßnahmen im Straßenverkehr, dem ÖPNV und dem Alltagsradverkehr betreffend sind, beleuchtet. Unter anderem steht der Ausbau von Landes-und Kreisstraßen, die Anlage von Busspuren, P+R-Parkplätzen und Erschließung von Rad- und Fußwegen mit gegenseitigen Wechselwirkungen im Fokus. Insbesondere die Pendlerverkehre spielen eine besondere Rolle.
Ergebnis ist das genannte Verkehrskonzept. Dieses möchte die vorhandenen und zukünftigen Verkehrsaufgaben im Kreisgebiet aufzeigen und ressourcenschonende, nachhaltige und wirtschaftlich machbaren Lösungen aufzeigen.
Aufgrund des Umfangs ist das Verkehrskonzept ausschließlich online im Ratsinformationssystem einsehbar.
Das Konzept wurde am 11.05.2022 auf der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung durch das Planungsbüro HEINZ + FEIER GmbH vorgestellt. Dabei wurden die in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Forderungen erhoben.
Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:
Ergänzend wünscht der Rat die Aufnahme der Weiterführung des Alltagsradweges Sprendlingen-Gensingen an der L400 nach Badenheim bis Gau-Bickelheim in das integrierte Verkehrskonzept.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Badenheim begrüßt das integrierte Verkehrskonzept des Landkreises Mainz-Bingen. Er bittet um Prüfung und Aufnahme folgender Punkte:
| - | Die Anbindung des Gewerbegebiets Grolsheim/Sponsheim an den regionalen ÖPNV mit Anschluss an den Bahnhof Gensingen, sowieso zu den Stadtbusverbindungen in Bingen-Sponsheim |
| - | Die Einbindung der Bürgerbusse in das Verkehrskonzept |
| - | Die Errichtung einer Rheinquerung bei Bingen |
| - | Die Schaffung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zum Ausbau des Radwegenetzes durch Land und Kommunen |
| Ergänzend: | |
| - | Die Weiterführung des Alltagsradweges Sprendlingen-Gensingen an der L400 nach Badenheim bis Gau-Bickelheim |
Finanzielle Auswirkung:
Die Finanzierung möglicher Umsetzungen aus dem vorstehend genannten Verkehrskonzept wird durch den jeweiligen Baulastträger gewährleistet. Die Erstellung des Konzepts hat keine finanzielle Auswirkung auf die entsprechenden Haushalte.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Mitteilungen und Anfragen
TOP 5.1: Eilentscheidung über Antrag Ehrenamtsförderung der SG 1920 Badenheim
Ortsbürgermeister Ott teilt mit: Er hat zusammen mit den Beigeordneten, Stefan Lufft (Erster BO) und Simone Euler (Uwe Gutenberger war gem. § 22 GemO befangen) am 25.05.2022 eine Eilentscheidung bezüglich eines Antrags des Badenheimer Sportvereins auf Ehrenamtsförderung getroffen, über die einstimmig abgestimmt wurde.
Der Antrag sei am 24.05.2022 bei ihm eingegangen. Am 30.05.2022 habe sich der Kreisausschuss damit befasst. Die derzeitigen Fördermittel seien weitgehend aufgebraucht. Um noch in den Genuss einer Förderung zu kommen und weil ein gut hergerichteter Sportplatz auch ein Aushängeschild für die Ortsgemeinde ist, wurde der Antrag als eilbedürftig angesehen. Weitere Anträge auf Ehrenamtsförderung liegen der Ortsgemeinde nicht vor.
TOP 5.2: Quartalsmäßige Überprüfung der Verkehrssicherheit
Die quartalsmäßige Überprüfung der Verkehrssicherheit innerhalb der Ortslage steht wieder an.
Der Vorsitzende bittet die Ratsmitglieder um entsprechende Mitteilung, wer sich daran beteiligen wird. Dies werden Ratsfrau Euler und das Ratsmitglied Dexheimer sein.
TOP 5.3: Neues Spielgerät
Das zweite neue Spielgerät ist eingetroffen. Im Rahmen der Gemeinschaftsaktion am 11.06.2022 sollen auf dem Spielplatz erste Vorbereitungen für den Aufbau getroffen werden.
TOP 5.4: Gespräche mit den Jugendlichen
Am 12.05.2022 hat im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Kultur-, Jugendarbeit und Sport ein gemeinsames Gespräch mit den Badenheimer Jugendlichen stattgefunden.
Der Ortsbürgermeister bezeichnet es als ein sehr konstruktives Gespräch. Mit anwesend war auch der Jugendpfleger der VG, Gregor Schneider. Er kannte bereits einige Jugendliche. Vereinbarungsgemäß haben die Jugendlichen rechtzeitig vor der Ratssitzung gegenüber der Ortsgemeinde Ansprechpartner zur Nutzung des Jugendraumes benannt. In der Verantwortung von Felix Euler liegt der Schlüssel zum Jugendhaus. Tina Zimmer ist die Ansprechpartnerin und Betreuerin für Kinder zwischen 7 und 13 Jahren.
Ein weiteres Anliegen der Jugendlichen war einen Bolzplatz und/oder Basketballkorb zu errichten. Als möglicher Standort wurde in der o.g. Ausschusssitzung das Gelände zwischen Sportheim und Tennisplatz identifiziert. Stefan Lufft und Michael Burgund holen aktuell Informationen über verschiedene Varianten eines sogenannten „Soccer Court“ ein. Die Bedenken von Ratsfrau Euler wegen des Unfallschutzes der Jugendlichen werden von Ratsmitglied Dr. Auernheimer mit Hinweis auf die GVV entkräftet.
Ortsbürgermeister Ott will zudem abklären, wie es sich mit der Verkehrssicherungspflicht verhält, wenn ein Verein den „Soccer Court“ errichtet. Diese Variante hätte den Charme, dass eine Teilfinanzierung unter Nutzung der Ehrenamtsförderung des Landkreises Mainz-Bingen möglich wäre.
TOP 5.5: Anfrage zu Bauplätzen
Der Vorsitzende teilt mit, dass es z.T. dringliche Anfragen zu den Bauplätzen gebe. Zur Vergabe der Bauplätze wird es ein Vergabeverfahren geben, für das die Kriterien im Ortsgemeinderat noch erarbeitet werden müssen.
TOP 5.6: Anregung zu Bestattungsformen
Der Vorsitzende sei auf eine mögliche Erweiterung der Bestattungsformen auf dem Friedhof angesprochen worden. Dazu soll es zu gegebener Zeit eine Änderung der Friedhofssatzung geben.
TOP 5.7: Gemeindehalle / Scheune
Ortsbürgermeister Ott berichtet von einem Gespräch mit Frau Scheffler von der Bauaufsicht der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, in dem baurechtliche Fragestellungen hinsichtlich der geplanten Sanierung der Gemeindehalle erörtert wurden.
Bezüglich des Scheunendurchgangs habe Herr Ott heute, am 08.06.2022, einen Termin mit der Architektin Schuster gehabt. Sie werde Vorschläge ausarbeiten und diese dem Rat vorstellen.
TOP 5.8: Resümee zur Kerb
Der Erste Beigeordnete Stefan Lufft berichtet von der wieder einmal stattgefundenen Kerb, nachdem diese Corona bedingt zweimal ausfallen musste. Sie sei sehr erfolgreich verlaufen. Bemerkenswert war die große Anzahl an Helfer*innen, es waren auch viele neue Helfer*innen zu sehen. Mit dem Orga-Team, bestehend aus Verantwortlichen der mitwirkenden Vereine und zusammen mit den zahlreichen Helfern*innen mache es großen Spaß eine solches Event zu organisieren. Die positiven Feedbacks bestärken darin, jetzt schon mit den Ideen und Planungen für das kommende Jahr zu beginnen. Stefan Lufft informiert über die geplante Anschaffung von zwei Glaskühlschränken, damit im nächsten Jahr an der Kuchentheke auch wieder Torten angeboten werden können.
TOP 5.9: "Kunst unter dem Maulbeerbaum"
Ratsmitglied Dr. Auernheimer übergibt der Ortsgemeinde das neu erschienene Buch „Kunst unter dem Maulbeerbaum“. In dem Buch werden alle bisherigen Ausstellungen zusammengefasst und ist im Asmus-Verlag, Oppenheim erschienen. Ab Sonntag, 12.06.2022, um 13 Uhr, beginnt die aktuelle Ausstellung „Waldwärts“, ein Thema zu Umwelt und Natur, im Hof von Familie Auernheimer.
Ortsbürgermeister Ott bedankt sich bei Herrn Dr. Auernheimer für das Buch und den Hinweis auf die aktuelle Ausstellung.