Der Ortsgemeinderat Grolsheim hat in seiner Sitzung am 03.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028 gefasst.
Die Vorschlagsliste ist gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Sie liegt daher in der Zeit von Freitag, 14.07.2023, bis Freitag, 21.07.2023, zur Einsichtnahme aus
| - | während der Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters im Rathaus der Ortsgemeinde Grolsheim sowie |
| - | während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer Nr. 119. |
Gegen die Vorschlagsliste kann gem. § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.