Am Montag, dem 19.06.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Gunter Dautermann die 27. Sitzung des Ortsgemeinderates Aspisheim statt.
Mit TOP 7 neu wird die Aufnahme einer Bauangelegenheit auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen. Zu TOP 6 wird der Antragsteller des Heimatvereins, Herr Hothum, gem. § 35 GemO als Sachverständiger einstimmig beschlossen.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
TOP 1: Fragen der Einwohner
TOP 1.1: Anfrage zu Energiekonzept der VG
Ein Einwohner möchte wissen, ob es möglich ist, die Vorstellungen für ein Energiekonzept der VG, sofern es einen Plan gibt, diesen in einer Bürgerinformationsveranstaltung zu vermitteln und den Sachverhalt zu erklären.
Der Vorsitzende erklärt, niemand wisse genau, was energie-technisch auf die Verbandsgemeinde zukommen werde; auch vom Land sei diesbezüglich nichts bekannt.
TOP 1.2: Anfrage zu regenerativen Energien
Dazu möchte ein weiterer Einwohner wissen, ob es bezüglich des Vogelfluggebietes im Rahmen der Installierung von regenerativen Energien (z.B. Windkraftanlagen) schon Neuigkeiten gibt.
Die Angaben zum Vogelfluggebiet seien noch immer aktuell, werde diese Frage an die Verwaltung weiterleiten, erklärt der Vorsitzende.
TOP 1.3: Anfrage zu PV-Anlage auf Gutenbornhalle
Weiter erkundigt sich der Einwohner zur eventuellen PV-Anlage auf der Gutenbornhalle und fragt nach dem Sachstand. Es gibt eine Lösung, erklärt der Vorsitzende; auch gibt es Fördermittel über das sog. Kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI).
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Wahl von Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und das Landgericht für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Dieser Punkt wird um 19:12 h verschoben, bis der Bewerber eintrifft, um ihm Gehör zu verschaffen.
Sach- und Rechtslage:
Die Amtszeit der aktuellen tätigen Schöffinnen und Schöffen läuft 2023 aus und für die nächste Wahlperiode sind von den Gemeinden Vorschlagslisten zu erstellen (§ 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)).
Der Präsident des Landgerichts Mainz hat mit Schreiben vom 23.02.2023 mitgeteilt, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Schöffinnen und Schöffen vorschlagen können, die sich wie folgt verteilen:
| Ortsgemeinde | Anzahl |
| Aspisheim | 1 |
| Badenheim | 1 |
| Gensingen | 3 |
| Grolsheim | 1 |
| Horrweiler | 1 |
| St. Johann | 1 |
| Sprendlingen | 3 |
| Welgesheim | 1 |
| Wolfsheim | 1 |
| Zotzenheim | 1 |
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils (aber auch - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung).
Das Amt der/s Schöffin/Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG).
Die Verwaltung hat im Amtsblatt Nr. 9 vom 01.03.2023 und im Amtsblatt Nr. 17 vom 26.04.2023 sowie ab dem 21.02.23 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Interessierte zur Bewerbung aufgerufen.
Aus der Ortsgemeinde Aspisheim haben sich um das Amt der/s Schöffin/Schöffen beworben:
| Name | Vorname | Straße | Wohnort |
| Agsten | Carl Lukas | Hauptstr. 1 | 55459 Aspisheim |
Die Verwaltung hat geprüft, ob die Bewerber formal für das Amt einer/s Schöffin/Schöffen geeignet sind (Anlage 1).
Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt einer/s Schöffin/Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich bewerben, bei Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die Bewerbungsunterlagen sind beigefügt (Anlage 2).
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Ortsgemeinderates erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2, § 77 GVG).
Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne von § 40 Gemeindeordnung (GemO) mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Gemeinderates das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs. 3 GemO) sowie, dass der Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.
Verlauf der Beratung:
Ca. 1 Stunde später erhält der eingetroffene Herr Agsten das Wort. Er möchte neben seiner beruflichen Tätigkeit als Notfallsanitäter und die Bekleidung verschiedener Ehrenämter mal etwas Anderes machen. Seitens des Rates ergeht der Vorschlag, Schöffe*in solle jede/r Bürger*in einmal gewesen sein, um zwischen Recht und Unrecht unterscheiden zu können.
Frau Krämer von der Verwaltung erklärt zum Wahlvorgang, dass auch per Akklamation abgestimmt werden könne. Daraufhin beantragt der Erste Beigeordnete Thomas Geyer die Abstimmung per Handhebung, was so einstimmig beschlossen wird.
Ohne den Vorsitzenden wird wie folgt abgestimmt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Aspisheim beschließt folgende Personen in die Vorschlagsliste für das Schöffenamt aufzunehmen:
| Name | Vorname | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| Agsten | Carl Lukas | 9 | --- | --- |
Vorgeschlagen sind die Personen, die nach obigem Abstimmungsergebnis die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens aber die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Ortsgemeinderates auf sich vereinigen konnten.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Vorschläge für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen entstehen der Ortsgemeinde keine Kosten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Bebauungsplan "Hinter dem Dorf"Kostenvoranschlag für die Änderung der Entwurfsplanung.Durchführung eines Standsicherheitsgutachtens.
Sach- und Rechtslage:
Der Ortsgemeinderat Aspisheim plant die Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Dorf“.
Ziel der Änderung ist die Verlegung des Regenrückhaltebeckens zwischen die geplante Bebauung.
Das Planungsbüro IGR wurde gebeten, ein Kostenvoranschlag für die oben genannte Änderung einzureichen.
Das Angebot ist in der nichtöffentlichen Anlage beigefügt.
Bei einem Ortstermin am 23.03.2023 (Anwesende: FB2, VG-Werke, Planungsbüro IGR, Ortsbürgermeister und Beigeordneter) wurde festgestellt, dass aufgrund der geologischen Bedingungen (Hangrutschgebiet), das erforderliche Regenrückhaltebecken nicht bzw. nur mit erheblichem Aufwand an dem aktuell geplanten Standort (Flur 1 Nr. 419/1) errichtet werden kann. Dies hätte auch eine deutliche Kostensteigerung zur Folge.
Da es sich bei dem geplanten Gebiet laut Landesamt für Geologie und Bergbau / Kartenviewer um ein nachgewiesenes Hangrutschgebiet handelt, empfiehlt der FB2 und das Planungsbüro IGR die Durchführung einer Standsicherheitsprüfung.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Aspisheim stimmt der Änderung der Entwurfsplanung für den Bebauungsplan „Hinter dem Dorf“ zu und ermächtigt Ortsbürgermeister Dautermann den Auftrag zu erteilen.
Der Ortsgemeinderat Aspisheim stimmt der Durchführung einer Standsicherheitsprüfung für den neuen Geltungsbereich des Regenrückhaltebeckens zu und ermächtigt Ortsbürgermeister Dautermann den Auftrag zu erteilen.
Die Verwaltung wird gebeten ein Angebot für die Standsicherheitsprüfung einzuholen.
Finanzielle Auswirkung:
Der Ortsgemeinderat Aspisheim hat für die Erstellung von Bebauungsplänen 57.000 € im Haushalt 2023 eingestellt.
Verlauf der Beratung:
Der Vorsitzende referiert den Sachstand und damit auch die Ablehnung der AöR für den ursprünglichen Standort des Entwässerungssystems. Überlegt wird seitens des Rates in kontroverser Diskussion, das Regenrückhaltebecken weiter in Richtung östlichen Ortsrand zu „verschieben“ und unter Berücksichtigung der ökologischen Verhältnisse eventuell einen attraktiven Aufenthaltsort für die Anwohner zu schaffen.
Schließlich schlägt Ortsbürgermeister Dautermann vor, mit dem Planer zu sprechen und Alternativen auszuarbeiten, um anschließend ein geologisches Gutachten in Auftrag geben zu können.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Aspisheim beschließt, Ortsbürgermeister Dautermann zu beauftragen, sich mit dem Planer über den für das Regenrückhaltebecken festzulegenden neuen Bereich abzustimmen und ein geologisches Gutachten für diesen Bereich einzuholen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Enthaltungen: 1
TOP 4: Errichtung eines Urnengrabfeldes auf dem Friedhof in Aspisheim
Sach- und Rechtslage:
Auf dem Friedhof in der Gemeinde Aspisheim, sollen Urnenerdgräber um einen Weinstock zur Bestattung errichtet werden. Der Rebstock soll in der nordwestlichen Ecke des Friedhofes in der Nähe zum Zaun am Gehweg gepflanzt werden. Um den Rebstock sollen 12 Urnenröhren in einem Kreis eingebaut werden. Der Einbau der Urnenröhren soll in Eigenleistung durch die Gemeinde erfolgen.
Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wurden Angebote für die Lieferung der Urnenröhren inkl. Abdeckplatten aus Granit in den Maßen 30 cm x 30 cm eingeholt. Die Urnenröhren haben hierbei eine Länge von 75 cm und können 2 Urnen aufnehmen.
Die eingeholten Angebote für 12 Urnenröhren inkl. der Abdeckplatten, liegen zwischen 5.569,20 € und 6.699,70 €.
Verlauf der Beratung:
Nach kurzer, klärender Beratung, zu was sich der Rat im Januar 2023 entschieden hat, beschließt der Rat beschriebene Angebot mit 12 Urnenröhren mit eckigen Abdeckplatten.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Aspisheim vergibt den Auftrag zur Lieferung der Erdurnenröhren inkl. Abdeckplatten an den günstigsten Bieter.
Finanzielle Auswirkung:
Die notenwendigen Finanzmittel stehen im Haushalt der Ortsgemeinde Aspisheim zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 9
Nein-Stimmen : 1
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über das Punktesystem zur Vergabe der Kitaplätze
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund einer Vielzahl von Anmeldungen für die Kita Aspisheim im Verhältnis zu den freien Plätzen ist es erforderlich, ein Punktesystem für die Vergabe der freien Plätze anzuwenden.
Der als Anlage beigefügte Entwurf wurde in Abstimmung mit der Kitaleitung entworfen. Eine einheitliche Lösung auf Kreisebene gibt es nicht.
Nach derzeit gültiger Betriebserlaubnis dürfen insgesamt 30 Kinder im Alter von 2 Jahren bis Schuleintritt aufgenommen werden. Bisher waren es 25 Kinder. Im Sommer verlassen voraussichtlich 3 Kinder die Einrichtung. Aufgrund der bisherigen Anmeldungen ist es so, dass es nach heutigem Stand ab Anfang 2024 eine Warteliste geben wird. Um dann eine Priorität festlegen zu können, sind Vergabekriterien notwendig.
Der beigefügte Entwurf soll als Diskussionsgrundlage dienen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Aspisheim beschließt, die Vergabe von Kitaplätzen ab sofort gem. dem vorgelegten Punktesystem vorzunehmen.
Verlauf der Beratung:
Der Rat diskutiert lange und kontrovers um die Punktevergabe. Schließlich wird das Punktesystem vereinfacht, die Unterscheidung „nach erstem und zweitem erwerbstätigen Elternteil“ gestrichen, die Punktzahl für Alleinerziehende erhöht und auch die Anmeldedauer zum Stichtag 01. des Quartals gestrichen.
Der Rat beschließt wie folgt:
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Aspisheim beschließt, die Kitaplätze ab sofort gemäß folgendem Punktesystem zu vergeben:
| Wohnsituation |
| Punkte |
| In der Gemeinde |
| 20 |
| Innerhalb der VG (derzeit nicht relevant, da Warteliste) | 0 |
|
| Außerhalb der VG ( im Landkreis) | 0 |
|
| Familien- u. Arbeitssituation |
|
|
| Erwerbstätig | 100 % | 4 |
| Erwerbstätig | 75 % | 3 |
| Erwerbstätig | 50 % | 2 |
| Arbeitssuchend |
| 1 |
| Alleinerziehend |
|
|
| Erwerbstätig | 100 % | 9 |
| Erwerbstätig | 75 % | 7 |
| Erwerbstätig | 50 % | 5 |
| Arbeitssuchend |
| 3 |
| Alter des Kindes |
|
|
| Zum Stichtag 01. des Quartals | Je Monat | 0,2 |
| Geschwisterkinder in der Einrichtung | Je Kind | 2 |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 8
Enthaltungen : 2
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Vereines "Heimatfreunde Aspisheim e.V." zum alten Rathausplatz, Ergänzungsmaßnahmen
Sach- und Rechtslage:
Der Verein „Heimatfreunde Aspisheim e.V.“ hat am 31.05.2023 einen Antrag zur Beschlussfassung über die Ergänzung des alten Rathausplatzes gestellt.
Verlauf der Beratung:
Der Vorsitzende des Vereins Heimatfreunde Aspisheim e.V., Frieder Hothum, erläutert seinen Antrag zur Gestaltung des alten Rathausplatzes zur Versetzung des Reliefs mehr Richtung Hauptstraße, zur Bestrahlung des Reliefs, Ergänzung vorhandener Poller und Säuberung des Sandsteintroges und der Kupferabdeckung des Brunnens.
Der Rat diskutiert die Maßnahmen und ist bereit, dem Antrag des Heimatvereins zuzustimmen. Einiges wird der Heimatverein selbst übernehmen. Die Ortsgemeinde ist bereit, die Kosten für zusätzliche 2-3 Poller zu übernehmen. Ob im Zusammenhang mit der Versetzung des Reliefs Baumwurzeln beschädigt werden könnten, wird geprüft. Für die Reinigung der Kupferabdeckung muss eventuell entsprechendes Reinigungsmaterial eingesetzt werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Aspisheim stimmt dem Antrag des Heimatvereins zu. Die Kosten für die zusätzlichen Poller wird die Gemeinde übernehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Enthaltungen : 1
TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Am Flurweg 5. Änderung" a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 ABs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahrenb) Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Auftragsvergabe an das Planungsbüro igr GmbH
Sach- und Rechtslage:
Die Ortsgemeinde Aspisheim plant die Änderung des Bebauungsplanes „Am Flurweg 4. Änderung“.
Bei der 5. Änderung soll der vorhandene Weg und die Baugrenzen der drei Grundstücken an die aktuelle Planung angepasst werden. An den textlichen Festsetzungen wird festgehalten, eine Änderung ist nicht gewünscht.
Das Plangebiet erfasst die Grundstücke Flur 1 Nr. 660/1, Nr. 660/2, Nr. 660/4, Nr. 660/5 und Nr. 660/6
Übersicht Lageplan:
Die Art der baulichen Nutzung ist und bleibt ein allgemeines Wohngebiet.
Das Planungsbüro igr GmbH erstellte 2021 den Bebauungsplan „Am Flurweg 4. Änderung“.
Aus diesem Grund soll das Planungsbüro auch den Bebauungsplan „Am Flurweg 5. Änderung“ erstellen, da somit die vorhandenen Unterlagen übernommen und weitere Kosten verhindert werden können.
Das vollständige Angebot des Planungsbüros igr GmbH ist in der nichtöffentlichen Anlage beigefügt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Aspisheim beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Flurweg 5. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Das Plangebiet erfasst die Grundstücke Flur 1 Nr. 660/1,
Nr. 660/2, Nr. 660/4, Nr. 660/5 und Nr. 660/6.
Ortsbürgermeister Dautermann wird ermächtigt, den Planungsauftrag an das Planungsbüro igr GmbH zu vergeben.
Finanzielle Auswirkung:
Der Ortsgemeinderat Aspisheim hat für die Erstellung von Bebauungsplänen 57.000 € im Haushalt 2023 eingestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 8: Mitteilungen und Anfragen
TOP 8.1: Preisausschreibung für Zivilcourage vom Ministeriums des Innern und für Sport
Sehr geehrte Damen und Herren,
jedes Jahr ehrt der Minister des Innern und für Sport Menschen, die in außergewöhnlichen Situationen mutig und zivilcouragiert gehandelt haben. Diese Menschen dienen als Vorbilder für uns alle und haben eine entsprechende Würdigung und Aufmerksamkeit verdient.
Die Vorschläge für potentielle Preisträgerinnen und Preisträger kommen teils von den Polizeipräsidien, jedoch auch von Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Um über die Möglichkeit Vorschläge für diese Auszeichnung einzureichen, zu informieren und gleichzeitig das Thema "Zivilcourage" ins Bewusstsein zu rufen, finden Sie anhängend die Ausschreibung des Ministeriums.
Die Preisverleihung erfolgt durch Minister Michael Ebling am 12. Dezember 2023 in Mainz.
TOP 8.2: Schreiben von Herrn Minister Ebling vom 03.05.2023 und die übersandten Ausführungen des Ministeriums des Innern und für Sport vom 02.05.2023 zum Thema Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht
Dieser Mitteilung beigefügt ist das Schreiben von Herrn Minister Ebling sowie die Ausführungen und Anweisungen des Ministeriums des Innern und für Sport für die ADD und die Kommunalaufsichten bei den Landkreisen zur Thematik Haushaltsausgleich und der Neuausrichtung der Tätigkeit der Kommunalaufsicht, deren künftige Handlungsweise bei unausgeglichenen Haushalten und mögliche Konsequenzen für die Gemeinden.
Diese Ausführungen sind somit zwingend bei der Erstellung der künftigen Haushalte zu beachten und einzuhalten, da ansonsten die Gemeinde nur die Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten darf, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Außerdem dürfen Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erhoben werden.
Siehe hierzu auch § 99 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GemO.
TOP 8.3: Dank
Der Vorsitzende bedankt sich beim Orga-Team und allen Helferinnen und Helfern für die Ausrichtung der Kerb am vergangenen Wochenende.
TOP 8.4: Mauer am Germaniaplatz
Auf den Hinweis zur kaputten Mauer am Germaniaplatz von Ratsmitglied Ludwig Geyer erklärt der Vorsitzende, dass die Reparatur in Planung sei; aufgrund der Abwesenheit des Gemeindearbeiters verschiebt sich diese Arbeit.
TOP 8.5: Anfrage zu Schotterung
Der Schotter auf dem unteren Teil des Gemeindeackers ist für den Wegebau, erklärt der Vorsitzende auf die Frage von Ratsmitglied Eckardt, ob der Schotter auf dem Acker der Gemeindegehört oder der Baufirma. Weiter möchte er wissen, ob der Gensinger Weg geschottert werde. Dazu ergänzt der Vorsitzende, dass die Bauverwaltung abklärt, ob es Zuschuss für den richtigen Ausbau als kombinierter Rad- und Wirtschaftsweg gibt
TOP 8.6: Anfrage zu Straßenausbau
Weiter möchte Ratsmitglied Eckardt wissen, ob nach Verlegung der Wasserleitung auch die Gehrenstraße ausgebaut werde. Der Vorsitzende wird dafür eine Vorberatung im Haupt- und Bauausschuss einberufen