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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 28/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat St. Johann

Am Donnerstag, den 13.06.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Hans Bergmann die 35. Sitzung des Ortsgemeinderates St. Johann statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Fragen der Einwohner

Es sind keine Einwohner zugegen.

TOP 2: Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 in der Fassung der zweiten Teilfortschreibung vom 19.04.2022 für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) - Anhörung und öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Sach- und Rechtslage:

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat durch Beschluss vom 27. Februar 2024 den Entwurf zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe für das Anhörungsverfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) freigegeben.

Der Planentwurf wird auch im Internet unter http://www.pg-rheinhessen-nahe.de/download digital zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Anregungen und Hinweise können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 2. Juli 2024) schriftlich oder elektronisch gegenüber der Planungsgemeinschaft Rheinhessen Nahe, Ernst-Ludwig-Str.2, 55116 Mainz, E-Mail: geschaeftsstelle@pg-rheinhessen-nahe.de oder gegenüber den auslegenden Stellen zur entsprechenden Weiterleitung vorgebracht werden.

Später vorgebrachte Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet.

Stellungnahmen der betroffenen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden festgehalten.

Die Verwaltung bittet bis spätestens 25.06.2024 um Mitteilung, ob Anregungen oder Bedenken vorgetragen werden sollen. Die Frist zur Einreichung der Anregungen/Bedenken läuft bis zum 02.07.2024.

Die ausführlichen Unterlagen zur Vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes können unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www.pg-rheinhessen-nahe.de/service/download/.de) Die Unterlagen werden auch im Ratsinformationssystem bereitgestellt. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen werden diese nicht in Papierform mitgeschickt. In Einzelfällen können diese zugeschickt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Ewigleben, a.ewigleben@vg-sg.de oder 06701/201-403

Ohne weitere Vorschläge und ohne Diskussionsbedarf stimmt der Rat ab.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat St. Johann beschließt die in der Sitzung vorgebrachten Anregungen oder Bedenken im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Planungsgemeinschaft vorzutragen und bittet die Verwaltung diese in Ihre Stellungnahme aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3: Neubau Kindertagesstätte; Vergabe von Bauleistungen

Sach- und Rechtslage:

Für den Neubau der Kindertagesstätte in St. Johann wurde die Ausschreibung für folgende Gewerke vorgenommen und sind aktuell am Laufen:

Gewerk 08: Blitzschutzanlage

Gewerk 09: Dachdecker-, Dachabdichtung- und Klempnerarbeiten

Gewerk 10: Brandmeldeanlage

Gewerk 06: Elektro- und Fernmeldetechnik

Gewerk 07: Zimmer- und Holzbauarbeiten

Gewerk 05: Lüftungstechnische Anlagen

Gewerk 04: Wärmeversorgung

Gewerk 03: Sanitärinstallationsarbeiten

Die Unterlagen für die öffentliche Ausschreibung der o. g. Leistungen wurden am auf die Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz hochgeladen.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte zusätzlich im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sowie bei

- bi Medien GmbH,

- Subreport Verlag Schawe GmbH und

- Submissions-Anzeiger Verlag GmbH

Die Submission der Gewerke erfolgt zwischen dem 11.06.2024 und 26.06.2024.

Die Bindefrist endet zwischen dem 26.07.2024 und dem 07.08.2024.

Vorbehaltlich der technischen und fachlichen Prüfung der eingegangenen Angebote empfiehlt die Vergabestelle, den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen auf das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters zu erteilen.

Verlauf der Beratung:

Auf Antrag soll Herr Krollmann die Stellungnahme vom Gemeinde- und Städtebund bzgl. der Fördermöglichkeiten (höhere Förderung) liefern. Weiterhin fordert der Rat eine Mitteilung über den zeitlichen Ablauf, welche Fristen einzuhalten sind und wann was gemacht wurde. Unabhängig davon wurde die Notwendigkeit der Ermächtigung erklärt. Daraufhin wurde abgestimmt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat St. Johann ermächtigt aufgrund der anstehenden Sommerpause den Ortsbürgermeister vorbehaltlich der technischen und fachlichen Prüfung mit der Auftragsvergabe an die wirtschaftlichsten Bewerber für

Gewerk 08: Blitzschutzanlage

Gewerk 09: Dachdecker-, Dachabdichtung- und Klempnerarbeiten

Gewerk 10: Brandmeldeanlage

Gewerk 06: Elektro- und Fernmeldetechnik

Gewerk 07: Zimmer- und Holzbauarbeiten

Gewerk 05: Lüftungstechnische Anlagen

Gewerk 04: Wärmeversorgung

Gewerk 03: Sanitärinstallationsarbeiten

für den Neubau der Kindertagesstätte.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Durchführung der Maßnahme sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 1

TOP 4: Nutzungsänderung einer Scheune zu einem Wohnhaus (24043)

Sach- und Rechtslage:

Hinweis:

Der Antrag ist am 16.05.2024 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 BauGB als erteilt, wenn es nicht binnen von zwei Monaten nach Eingang verweigert wurde.

Die Antragsteller beabsichtigen die Umnutzung einer Scheune zu einem Wohnhaus.

Ein Lageplan und Pläne des Bauvorhabens sind in der nichtöffentlichen Anlage beigefügt.

Das Grundstück ist von einem Bebauungsplan noch nicht erfasst.

Es befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil und im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.

Das Vorhaben ist nach den Vorschriften des § 34 BauGB und der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zu beurteilen.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus dem § 34 BauGB ergebenden Gründen versagt werden (§ 36 Abs. 2 BauGB).

U. E. fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Einvernehmen der Gemeinde kann erteilt werden.

Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat wie folgt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat St. Johann erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB. Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5: Mitteilungen und Anfragen

TOP 5.1: Verkauft

Das Rathaus wurde verkauft.

TOP 5.2: Abgeschlossen

Der städtebauliche Vertrag mit der Universitätsmedizin Mainz wurde notariell abgeschlossen.

TOP 5.3: Anfrage zu Regenrückhaltebecken

Auf Anfrage zum Regenrückhaltebecken erklärt Ortsbürgermeister Bergmann Folgendes:

Die Rückmeldung ist noch offen. Herr Paul von der Bauverwaltung ist bzgl. der Erdbewegungen noch in Klärung. Im Anschluss erfolgt eine Mitteilung an den Rat.

Laut Ratsmitglied Schmidt-Modjesch Ist auch die Frage, ob die Gemeinde überhaupt verpflichtet ist, das Becken zu bauen. Weiterhin wird eine Rückmeldung erwartet, welche Rechtsgrundlagen für die Förderung besteht und wie das Verfahren abläuft.