Titel Logo
Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 28/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für das Haushaltsjahr 2026

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gelten Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

 

gegenüber bisher Euro

verändert um

nunmehr

 festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

19.650.500

487.635

20.138.135

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

-19.627.610

-487.635

-20.115.245

der Jahresüberschuss

22.890

0

22.890

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

605.060

0

605.060

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

899.000

0

899.000

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-13.915.000

3.486.000

-10.429.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-13.016.000

3.486.000

-9.530.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

12.410.940

-3.486.000

8.924.940

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt

- zinslose Kredite

0 Euro

- verzinste Kredite

6.477.454 Euro

§§ 3 bis 9

bleiben unverändert

Sprendlingen, den 08.07.2026
Manfred Scherer
Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Diese Satzung wurde am 25.06.2026 der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim gemäß § 97 Abs. 1 GemO vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 30.06.2026, Az.: 51c-11821-10 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für das Haushaltsjahr 2026 genehmigt.

Hinweis

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für das Haushaltsjahr 2026 liegen zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 09.07.2026 bis einschließlich Dienstag, dem 14.07.2026 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer 223, öffentlich aus.

Hinweis

Es wird darauf verwiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn:

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.