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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 29/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Sprendlingen

Am Donnerstag, den 25.05.2023 fand unter Vorsitz von Manfred Bucher die 35. Sitzung des Ortsgemeinderates Sprendlingen im Rathaus der Ortsgemeinde Sprendlingen statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Fragen der Einwohner

TOP 1.1: Parksituation St. Johanner Straße

Eine Einwohnerin moniert die Parksituation in der St. Johanner Straße. Sie möchte wissen, wer für die Kontrollen verantwortlich ist. Und weiter berichtet sie: In einigen anderen Straßen würde – aus Gründen der Abkürzung – sogar gegen die Einbahnstraße gefahren.

Ortsbürgermeister Bucher erklärt, die VG überprüfe den ruhenden Verkehr; der fließende Verkehr werde von der Kreisverwaltung überwacht. Ein Verkehrskonzept wurde in Auftrag gegeben. Eine schnelle Lösung wäre, wenn Eigentümer ihre Fahrzeuge auf ihrem eigenen Grundstück parkten. FFW- und Rettungsfahrzeugen ist ungehinderte Durchfahrt zu gewähren.

Die Fahrt gegen die Einbahnstraße betreffend, bestehe nur die Möglichkeit, denjenigen beim Ordnungsamt anzuzeigen, wenn man die Tat zweifelsfrei beweisen könne.

TOP 1.2: Anfrage zu Grünflächen

Dieselbe Einwohnerin möchte wissen, ob für die Grünflächen – wie bspw. bei ihr in der Mozartstraße – wiederkehrende Beiträge gezahlt werden müssen.

Der Vorsitzende erklärt, auf Bepflanzungen werden keine wiederkehrenden Beiträge erhoben. Allerdings würde er sich freuen, wenn Anwohner*innen die Ortsgemeinde bei der Grünpflege vor ihrem Anwesen unterstützten.

TOP 2: Gründung der "Wohnen in Sprendlingen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG"; Grundsatzbeschluss

Sach- und Rechtslage:

Die Ortsgemeinde Sprendlingen ist Eigentümerin verschiedener Grundstücke im Bereich Gertrudenstraße/ Backhausgasse/Zimmergasse. Für diese Grundstücke wurde in 2022 auf der Grundlage eines von BBP erarbeiteten Projektpapiers ein Verfahren zur Konzeptvergabe durchgeführt, das in der Phase der verbindlichen Bewerbung gescheitert ist, da kein den Anforderungen entsprechendes Angebot eingegangen war.

Zuletzt hat der Ortsgemeinderat den Erwerb weiterer Grundstücke in diesem Bereich (hier: Synagogengasse) beschlossen.

Nach dem Scheitern der Konzeptvergabe hat die Ortsgemeinde mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft (KWBG) des Landkreises Mainz-Bingen GmbH Kontakt wegen der Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft zur Realisierung einer Wohnbebauung in dem o. g. Bereich aufgenommen.

Die KWBG ist an dem Projekt interessiert und hat mit E-Mail vom 15.05.2023 Unterlagen für den Gründungsauftrag einer gemeinsamen Gesellschaft zwischen der OG Sprendlingen und der KWBG GmbH übersandt.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sprendlingen beschließt, die Verbandsgemeindeverwaltung zu beauftragen, die Gründung der Wohnen in Sprendlingen UG & Co. KG gemäß den Regelungen des beigefügten Entwurfs eines Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Einlage des gemeindeeigenen Grundstücke: Backhausgasse 4-8 und Gertrudenstraße 13-15

Flurstücke: 746, 752/1, 752/2, 753, 754 und 760/1 (untenstehend / Parkplatz)

Neu hinzugekommen: 751, 750, 749

gemeinsam mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen GmbH voranzutreiben und eine abschließende Beschlussfassung im Gemeinderat vorzubereiten.

Finanzielle Auswirkung:

Die Ortsgemeinde Sprendlingen hatte und hat für den Erwerb der Grundstücke und die beabsichtigte Freilegung Ausgaben, andererseits wird sie für dieses Projekt Fördermittel beantragen. Weiterhin ist ggf. eine Kommanditeinlage in Höhe von 10.000 € zu leisten. Diese Vorgänge wirken sich auf den Wert der Beteiligung, die als Finanzanlage im Anlagevermögen der Ortsgemeinde darzustellen wäre, aus.

Der Fachbereich 3 – Finanzen – wird die finanziellen Auswirkungen detailliert prüfen, sobald die erforderlichen Daten vorliegen.

Verlauf der Beratung:

Nach einleitenden Worten des Vorsitzenden übergibt dieser das Wort an Herrn Becker, Geschäftsführer der Kreiswohnungsbaugesellschaft Mainz-Bingen. Er beantwortet u.a. Fragen zum Einfluss auf den Sprendlinger Haushalt, auf die Anfrage zur Aufnahme weiterer Grundstücke in die Gesellschaft, zur Anfertigung eines Business-Plans und zur Sicherung von Fördergeldern. Herr Becker bekräftigt, dass es sich heute nur um eine Grundsatzentscheidung handelt.

Frau Biwer von der bbp, Kaiserslautern, bietet als Teilnehmerin der Lenkungsgruppe weiterhin ihre Mitarbeit mit der Ortsgemeinde und der Kreiswohnungsbaugesellschaft an. Sie spricht von zwei Detaillierungsstufen zwischen bbp und der Wohnbaugesellschaft, die zeitlich noch nicht klar seien, jedoch planungsrechtlich gesichert werden sollten. Diejenigen Grundstücke, die sich bereits im Eigentum der Gemeinde befinden, sollten schon jetzt mit der Wohnungsbaugesellschaft überplant werden; die bbp ergänze sich dazu.

Ortsbürgermeister Bucher spricht sich auch dafür aus, die Lenkungsgruppe für die Quartiersarbeit und für die Entwicklung weiterer Ideen bestehen zu lassen.

Die Frage nach der Beibehaltung des Vorkaufsrechts für die Ortsgemeinde bejaht der Vorsitzende und argumentiert mit dem Sanierungskonzept. Zudem wäre es sinnvoll, über einen Bebauungsplan für dieses Gebiet nachzudenken.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt, die Verbandsgemeindeverwaltung zu beauftragen, die Gründung der „Wohnen in Sprendlingen UG & Co. KG“ gemäß den Regelungen des beigefügten Entwurfs eines Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Einlage der gemeindeeigenen Grundstücke: Backhausgasse 4-8 und Gertrudenstraße 13-15, Flurstücke: 746, 752/1, 752/2, 753, 754 und 760/1 (untenstehend / Parkplatz), neu hinzugekommen: 751, 750, 749, gemeinsam mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen GmbH voranzutreiben und eine abschließende Beschlussfassung im Gemeinderat vorzubereiten.

Ergänzend werden Ortsbürgermeister und Verwaltung beauftragt, Fördergelder rechtzeitig zu beantragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3: Ausbau des Dichterviertel in der Gemeinde Sprendlingen

Vergabe der Bauleistungen für den Tief- und Straßenbau

Sach- und Rechtslage:

Für den Ausbau des Dichterviertels in der Gemeinde Sprendlingen wurde die Ausschreibung für den Tief- und Straßenbau vorgenommen. Die Ausschreibungsunterlagen für die o. a. Leistungen wurden am 21.03.2023 auf der Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de hochgeladen.

In den Baukosten für die Straßen- und Tiefbauarbeiten sind noch anteilig Kosten für Strom und die Breitbandverlegung in Höhe von 104.396,62 € enthalten. Diese Kosten werden durch die Unternehmen an dir Ortsgemeinde rückerstattet. Somit liegt der Anteil für den Ausbau des Dichterviertel bei 914.229.71 €.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter für die Straßen- und Tiefbauarbeiten zum Ausbau des Dichterviertels.

Finanzielle Auswirkung:

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt der Ortsgemeinde veranschlagt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 1

TOP 4: Umnutzung eines bestehenden Lagergebäudes in ein Wohngebäude mit einer Wohneinheit und Nebengebäude (23045)

Sach- und Rechtslage:

Der Antragsteller beabsichtigt die Umnutzung eines Lagergebäudes in ein Wohngebäude mit Nebengebäude.

Nach Meinung der Verwaltung kann das Einvernehmen der Ortsgemeinde erteilt werden.

Verlauf der Beratung.

Ratsmitglied Lukas ist gem. § 22 GemO befangen und rückt vom Ratstisch ab.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB. Die Gestaltungssatzung ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ratsmitglied Lukas nimmt wieder am Ratstisch Platz.

TOP 5: Bauvoranfrage Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Mittelgarage (23046)

Sach- und Rechtslage:

Der Antragsteller beabsichtigt eine Teilungserklärung durchzuführen und auf dem abgeteilten Grundstückeine Wohnbebauung zu errichten. Im Erdgeschoss ist eine Mittelgarage und im Obergeschoss generationenübergreifendes Wohnen geplant.

Über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus dem § 34 BauGB ergebenden Gründen versagt werden (§ 36 Abs. 2 BauGB).

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6: Bauvoranfrage; Aufstockung eines Staffelgeschosses auf ein MFH (23043)

Sach- und Rechtslage:

Die Antragstellerin beabsichtigt auf dem vorhandenen Mehrfamilienhaus die Aufstockung eines Staffelgeschosses.

Nach Meinung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Einvernehmen der Gemeinde kann erteilt werden.

Verlauf der Beratung:

Uneinigkeit besteht in der Annahme, ob das Gebiet von einem Bebauungsplan erfasst ist oder nicht.

Zudem passe sich das geplante, straßenseitige Pultdach aufgrund seiner Höhe nicht in die Umgebungsbebauung an. Der Rat beschließt entsprechend.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 8

Enthaltungen: 1

Damit ist die Bauvoranfrage zur Aufstockung eines Staffelgeschosses abgelehnt.

TOP 7: Mitteilungen und Anfragen

TOP 7.1: Preisausschreibung für Zivilcourage vom Ministeriums des Innern und für Sport

Sehr geehrte Damen und Herren,

jedes Jahr ehrt der Minister des Innern und für Sport Menschen, die in außergewöhnlichen Situationen mutig und zivilcouragiert gehandelt haben. Diese Menschen dienen als Vorbilder für uns alle und haben eine entsprechende Würdigung und Aufmerksamkeit verdient.

Die Vorschläge für potentielle Preisträgerinnen und Preisträger kommen teils von den Polizeipräsidien, jedoch auch von Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Um über die Möglichkeit Vorschläge für diese Auszeichnung einzureichen, zu informieren und gleichzeitig das Thema "Zivilcourage" ins Bewusstsein zu rufen, finden Sie anhängend die Ausschreibung des Ministeriums.

Die Preisverleihung erfolgt durch Minister Michael Ebling am 12. Dezember 2023 in Mainz.

TOP 7.2: Schreiben von Herrn Minister Ebling vom 03.05.2023 und die übersandten Ausführungen des Ministeriums des Innern und für Sport vom 02.05.2023 zum Thema Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht

Dieser Mitteilung beigefügt ist das Schreiben von Herrn Minister Ebling sowie die Ausführungen und Anweisungen des Ministeriums des Innern und für Sport für die ADD und die Kommunalaufsichten bei den Landkreisen zur Thematik Haushaltsausgleich und der Neuausrichtung der Tätigkeit der Kommunalaufsicht, deren künftige Handlungsweise bei unausgeglichenen Haushalten und mögliche Konsequenzen für die Gemeinden.

Diese Ausführungen sind somit zwingend bei der Erstellung der künftigen Haushalte zu beachten und einzuhalten, da ansonsten die Gemeinde nur die Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten darf, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Außerdem dürfen Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erhoben werden. Siehe hierzu auch § 99 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GemO.

Zum Schreiben von Minister Ebling äußert sich Ortsbürgermeister Bucher entsprechend kritisch.

TOP 7.3: Schüleraustausch mit Partnergemeinde

Ortsbürgermeister Bucher informiert die Ratsmitglieder über einen derzeitig stattfindenden Schüleraustausch aus der französischen Partnergemeinde Genlis. Derzeit nehmen französische Schüler*innen am Unterricht in der IGS Sprendlingen teil.

TOP 7.4: Einladung zu Info-Veranstaltung

Ratsmitglied Weller berichtet von einer Einladung zu einer Informationsveranstaltung am 12.06.2023, um 18 Uhr, in der Johannishalle in Sankt Johann, thematisiert mit einer eventuellen Übertragung der Kita-Trägerschaft auf die Verbandsgemeinde. Er ist der Meinung und glaube nicht, dass eine Abgabe der Trägerschaft der Sprendlinger Kita-Einrichtung an die VG gewünscht werde.

Auch Ortsbürgermeister Bucher ist der Meinung, dass die Kita-Trägerschaft zumindest bei den beiden großen Ortsgemeinden Gensingen und Sprendlingen in eigener Hand bleiben solle. Er begründet den Ruf nach einer VG-Kita-Trägerschaft bei den kleineren Ortsgemeinden mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Dennoch: Der Rat ist sich einig, sich über das Konzept der Veranstaltung informieren zu wollen. Anschließend soll auf Vorschlag des Vorsitzenden der Ortsgemeinderat darüber beraten, wie mit der Trägerschaft zukünftig umgegangen werden soll.