Am Mittwoch, den 24.05.2023 fand unter Vorsitz von Mechthild Walldorf die 24. Sitzung des Ortsgemeinderates Wolfsheim im Dorfgemeinschaftshaus Wolfsheim statt.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt.
TOP 1: Fragen der Einwohner
TOP 1.1: Parksituation in Kirchgasse
Eine Einwohnerin moniert zum wiederholten Mal nach Gesprächen mit Ortsbürgermeister Hofmann im Oktober 2022 die Parksituation in der Kirchgasse 16. Es werde noch immer direkt vor ihrer Haustür geparkt – angeblich dürfe ein Pkw sogar 1/3 über der Begrenzungslinie parken -, so dass ihr Hauseingang nahezu komplett zugeparkt werde. Außerdem habe eine mögliche Rettung keine Chance durchzukommen.
Sie schlägt vor, die Parkmarkierungen entsprechend zu erweitern.
Die Vorsitzende sagt umgehende Hilfe zu, auch um mögliche Schäden der Anwohner zu vermeiden.
Bislang seien Schilder bestellt und bereits ein Verkehrsspiegel angebracht worden.
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung übergibt die Einwohnerin der Vorsitzenden eine Mappe mit Beweismaterial.
TOP 1.2: Sachstand Spielplatz "Wittumweg"
Eine weitere Einwohnerin erkundigt sich zum Sachstand Spielplatz „Wittumweg“. Die Vorsitzende Walldorf erklärt, es wurde wegen eines Zuschusses nachgefragt, weil die Voraussetzungen für eine Förderung nicht gegeben waren. Leider ist beides aufgrund der Haushaltslage für dieses Jahr 2023 nicht vorgesehen.
Frau Walldorf schlägt vor, im zuständigen Ausschuss über kostengünstige Alternativen zu beraten und bestärkt gleichzeitig die Elternschaft auf Vorschlag der Einwohnerin, selbstständig aktiv zu werden.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 der Ortsgemeinde Wolfsheim
Sach- und Rechtslage:
Der Vorlage ist der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2023 der Ortsgemeinde Wolfsheim beigefügt.
Verlauf der Beratung:
Die Vorsitzende Walldorf trägt den vorgelegten Haushalt 2023 vor:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.809.885 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — - 1.748.058 €
Jahresüberschuss — 61.827 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 139.282 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 61.790 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — - 114.500 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — - 52.710 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 86.572 €
Ferner erläutert sie die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A (von 300 auf 345 v.H.) und B (von 365 auf 465 v.H.) sowie für die Gewerbesteuer (von 365 auf 380 v.H.).
Zu den wesentlichen Einnahmen und Aufwenden werden folgenden Angaben gemacht:
Einnahmen
Grundsteuer A — 18.240 €
Grundsteuer B — 94.400 €
Gewerbesteuer — 42.230 €
Gemeindeanteil an Lohn- und ESt — 481.940 €
Gemeindeanteil an USt — 16.240 €
Beteiligung der OG an USt-Mehreinnahmen d.L. — 56.080 €
Schlüsselzuweisung A — 222.300 €
Schlüsselzuweisung B (erstmals) — 116.680 €
Aufwendungen:
Gewerbesteuerumlage (vorauss.) — 3.890 €
Kreisumlage — 302.790 €
VG-Umlage — 340.910 €
Um den gestiegenen Energiekosten Rechnung zu tragen, wurden die Ansätze für Strom um 200 % und für Gas um 300 % auf Basis der vorjährigen Abrechnungen kalkuliert.
Zu den geplanten Ausgaben macht Frau Walldorf folgenden Angaben:
Kita Tageseinrichtung
Personalkosten (ggf. Förderung von 593.100 €) — 674.050 €
Planungskosten für die Erweiterung
der Kita-Einrichtung / Container — 20.000 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung Kita — 5.500 €
Anschaffung Schaukel für Kita — 3.500 €
Musikal. Früherziehung — 2.000 €
Gemeindestraßen
Straßen, Wege, Plätze — 30.000 €
Baumpflegearbeiten — 20.000 €
Umbau zweier Bushaltestellen
(Vom Land evtl. mit 58.790 € gefördert) — 61.000 €
Friedhof
Einrichtung eines Urnen-Kolumbariums — 15.000 €
Als Fazit verliest die Vorsitzende die Konsequenzen aus den Zahlungen der Schlüsselzuweisungen A und B, mit der Folge, ohne diese die Ortsgemeinde ihren Zahlungsverpflichtungen nicht (mehr) nachkommen zu können. Daher werde empfohlen, sich über weiteres Einsparpotential Gedanken zu machen.
In seiner Stellungnahme äußert sich der Fraktionsvorsitzende der Wolfsheimer Wählergruppe, Ratsmitglied Blaß, kritisch zum vorliegenden Haushalt, der aufgrund einer Sondersituation jetzt erst im Mai 2023 verabschiedet werden könne. Er thematisiert die prekäre Lage der Ortsgemeinde und möchte wissen, warum sich die liquiden Mittel seit mehreren Jahren kontinuierlich reduzieren, ohne genau zu wissen, für welche Ausgaben die Finanzmittel verwendet wurden. Es habe seit Jahren keine Rechnungsprüfung mehr stattgefunden, so dass es nicht möglich sei, getätigte Ausgaben (u.a. bspw. zu den Kosten für den Fußgängerüberweg im Zusammenhang mit dem barrierefreien Umbau einer Bushaltestelle) nachvollziehen zu können. Sein großes Problem: Einen Haushalt vorgelegt zu bekommen, ohne zu diskutieren, wie und woher das Geld kommt und wohin es fließt. Deshalb könne er und seine Fraktion dem vorliegenden Haushalt nicht zustimmen.
In einer von ihm zitierten Email von Haushaltssachbearbeiter Dupré (als Anlage im Ratsinfosystem) moniert Ratsmitglied Blaß die „Arbeits-Anweisungen“ von Herrn Dupré an den Ortsgemeinderat, wie bspw. die Änderung bzw. Anhebung der Hundesteuersätze.
Jens Wagner, Leiter der Finanzverwaltung, begründet diese außerordentliche Ausnahmesituation mit mehreren, auch ihn selbst betreffende, Krankheitsfällen, die auch mit Aushilfs- bzw. Vertretungskräften nicht hätte aufgefangen werden können. Auch Ortsbürgermeister Hofmann sei krankheitsbedingt mehrfach ausgefallen.
Zudem mussten die Vorschriften eines erst im Oktober 2022 erlassenen neuen Länderfinanzausgleichsgesetzes mitberücksichtigt werden, der u.a. die Gewährung von Schlüsselzuweisung B möglich machte.
Die Vorsitzende Walldorf warnt davor, den aktuell vorliegenden Haushalt aufgrund des folgenden längeren Prozederes ändern zu wollen, um die Handlungsfähigkeit der Ortsgemeinde ohne einen beschlossenen Haushalt nicht zu gefährden und bittet die Ratsmitglieder, dem Haushalt zuzustimmen. Anschließend müsse dieser Haushalt erst einmal genehmigt werden, was auch noch eine Zeit lang dauere.
Jens Wagner schlägt ebenfalls vor, aufgrund notwendiger Handlungsfähigkeit diesen Haushalt 2023 zu beschließen und – wenn nötig – einen entsprechenden Nachtrag zu vereinbaren.
Ratsmitglied Ralf Bernhard, Pro Wolfsheim, zeigt für seine Fraktion Verständnis für die Ausnahmesituation.
Die Ortsgemeinde sei durch den Verkauf von Baugrundstücken (2019) durchaus liquide gewesen. Leider wurden jedoch keine Rücklagen gebildet, so dass auch die Kita hätte bedient werden können. Und die Personalkosten seien um ca. 400 Tsd. Euro gestiegen …
Aufgrund der kontroversen Lage wird um 19:55 h eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten vorgeschlagen und vereinbart. Um 20:05 h einigt sich der Rat. Die Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag; der Rat stimmt wie folgt ab.
Fazit:
Die nachfolgend ausgewiesenen Ergebnisse sind ausschließlich auf die Schlüsselzuweisungen A und B zurückzuführen. Ohne diese Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs wäre die Ortsgemeinde nicht in der Lage ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen. Im privaten Bereich müsste eine Firma bzw. Privatperson in dieser Situation Insolvenz anmelden. Dank der Zuweisungen ist dies im öffentlichen Bereich nicht der Fall. Dar[1]aus ergibt sich jedoch für den Ortsgemeinderat zwingend die Aufgabe, sich über weiteres Einsparpotential Gedanken zu machen. Seitens der Verwaltung wurden im Rahmen der Haushaltsplanung bereits einige Anregungen gegeben. Freiwillige Leistungen sind eine schöne Sache, man muss sich diese aber auch leisten können. Nach wie vor hat die Ortsgemeinde zu viele Immobilien, deren Nutzung in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Kosten steht. Im Haushaltsjahr 2023 wird der Überschuss in Höhe von 86.572 € dazu verwendet, den im Rahmen der Einheitskasse ausgewiesenen negativen Kassenstand der Ortsgemeinde auszugleichen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2023 in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Enthaltungen: 4
TOP 3: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für den Bereich "Auf dem Schleich" in Sankt Johann
- Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO
Sach- und Rechtslage:
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.02.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Auf dem Schleich“ in Sankt Johann gefasst.
Auf der Ausgleichsfläche Flur 6 Nr. 46, des Bebauungsplanes „Auf dem Schleich“ soll ein Sendemast errichtet werden. Der Bebauungsplan „Auf dem Schleich 1. Teilaufhebung und Ergänzung“ wurde beschlossen. Die Ausgleichsfläche wurde auf dem Grundstück Flur 4 Nr. 98 und 99 ausgewiesen.
Da die Ausgleichsfläche verlegt wurde, gilt auf der ursprünglichen Fläche wieder der Nutzungszweck Grünfläche mit Zweckbindung Friedhof. Auf einer solchen Fläche kann kein Funkturm errichtet werden. Hierzu ist die Fläche als eine Fläche für eine Versorgungsanlage gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB auszuweisen. Gleichzeitig wird die Verbandsgemeinde gebeten die Ausgleichsflächen im Flächennutzungsplan darzustellen. Auf dem Grundstück Flur 4 Nr. 100 wurde Ausgleichfläche für das Baugebiet „Am neuen Friedhof“ ausgewiesen. Diese wird ebenfalls in die Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet.
Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 06.02.2023 gebilligt. Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.
Ohne Beratungsbedarf lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sankt Johann für den Bereich „Auf dem Schleich“ zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Horrweiler "Am Aspisheimer Weg"
- Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO
Sach- und Rechtslage:
Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Am Aspisheimer Weg“ in Horrweiler beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung „Feuerwehr“.
Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 06.02.2023 gebilligt. Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.
Ohne Beratungsbedarf lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Horrweiler für den Bereich „Am Aspisheimer Weg“ zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Beitritt zum "Kommunalen Klimapakt" KKP
Sach- und Rechtslage:
1. Gegenstand und Ziel des Beschlusses
Das Ziel des Beschlusses ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Dieses Angebot wurde von den kommunalen Verbänden und dem Land Rheinland-Pfalz ausgearbeitet. Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.
2. Allgemeiner Hintergrund
Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen. Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Mobilität / ÖPNV. Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage 1).
3. Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts
Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.
Durch die angestrebte Tiefe der Beratungen sind individuelle Beratungskapazitäten der begleitenden Institutionen begrenzt. Zunächst kommen 50 Kommunen zum Zuge, im Folgejahr weitere 50 Kommunen. Die Vergabe für die intensivere KKP-Begleitung ist bereits nach dem Windhundprinzip an die ersten 50 Kommunen erfolgt. Durch den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz könnte unsere Kommune zunächst erst nächstes Jahr in der zweiten Runde von der intensiven KKP-Begleitung in Sachen Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz und das Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen profitieren.
Dabei ist zu beachten, dass die Zahl 50 eher als "Größenordnung" zu verstehen ist, da die Beratungsintensität individuell je nach Ausgangslage einer Kommune deutlich unterschiedlich sein kann, können im Laufe des Jahres noch Kommunen vorgezogen werden, die erst für das Folgejahr vorgesehen waren.
Neben dem Vorteil der intensiveren KKP-Begleitung sollen die KKP-Kommunen laut dem Faktenpapier zum Kommunalen Klimapakt perspektivisch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren können.
Durch den Beitritt zum KKP entstehen für die Ortsgemeinden keine Nachteile.
4. Verstärktes Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts
Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst. Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.
5. Zielsetzung und Maßnahmen der VG
Durch den Beitritt zum KKP könnten z. B. (weitere) Maßnahmen und Projekte des Masterplankonzeptes 100 % unter Einbindung relevanter Interessen-, Akteur- und Zielgruppen fortgeschrieben werden. Dadurch könnten eine sinnhafte und konkrete Planung mit Zeitplan zu den noch durchzuführenden Projekten bzw. Maßnahmen realisiert werden, angepasst auf bspw. Neue gesetzliche Vorgaben und neue Gegebenheiten innerhalb der VG. Erstrebenswert wäre es, bspw. innerhalb der VG weitere Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien –z. B. durch PV-Freiflächenanlagen oder Windanlagen- zu realisieren. Bei diesen Anlagen könnten sich evtl. auch Bürger oder die Ortsgemeinden beteiligen. Eine weitere mögliche Maßnahme wäre die Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge, z. B. durch die Planung einer Wassermanagementstrategie, die Ausweitung des Hochwasser-, Starkregenkonzeptes und ein Konzept für die Dürrevorsorge. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
| • | Grundwasserneubildung |
| • | Bewässerungsstrategie |
| • | Retentions-, Versickerungsplan (auch Starkregenvorsorge) |
| • | Schwammstadt-Konzept |
| • | Renaturierungsmaßnahmen |
| • | Maßnahmen/Beratung für die Landwirtschaft (Dürre, Starkregen) |
Des Weiteren wäre auch die Erarbeitung einer Grünflächenstrategie für die VG möglich. Mit der Unterstützung durch den Beitritt zum KKP könnten bei der Erarbeitung der Strategie nicht nur die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt werden, sondern auch die Förderung der Biodiversität.
Verlauf der Beratung:
Ohne weiteren Beratungsbedarf, allerdings mit der Zusicherung durch den anwesenden Sachbearbeiter der Energieagentur, Herrn Maierle, keine unmittelbare Verpflichtung mit dem Beitritt einzugehen, lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim beschließt den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt.
Finanzielle Auswirkung:
Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden. Zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen stehen - neben originären Eigenmitteln - im Wesentlichen folgende Optionen zur Verfügung:
| a) | Im Rahmen der Kommunalen Klima-Offensive wird das Land flankierend zum KKP über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) den Kommunen 2023 insgesamt 180 Mio. Euro zur Verfügung stellen; davon entfallen auf die Kommunen der VG Sprendlingen-Gensingen voraussichtlich 428.278,69 Euro; diese können und sollen für die ausgewählten investiven Maßnahmen eingesetzt werden und entlasten insoweit den kommunalen Haushalt. |
| b) | Weitere maßgebliche Finanzierungsquellen sind daneben öffentliche Fördermittel aus den einschlägigen Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU. Eine möglichst weitgehende Ausnutzung dieser Fördermöglichkeiten ist zentraler Gegenstand und Zielsetzung des begleitenden Beratungsangebots aus dem KKP heraus. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6: Radtouristisches Entwicklungskonzept
Beratung und Beschlussfassung zu einer erneuten Förderantragstellung
Sach- und Rechtslage:
Im November 2021 hat sich die Ortsgemeinde Wolfsheim um Fördermittel im Rahmen des ELER Entwicklungsprogramm EULLE zur Förderung von Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung von kleinen Infrastrukturen, insbesondere von Radwegen und Pendlerrouten im ländlichen Raum beworben. Hiermit sollte ein Teil des Radweges entlang der Wißbergrunde (Radtouristischer Entwicklungsplan) grundlegend ertüchtigt werden. Für dieses Vorhaben wurden seitens der Fördermittelgeber 48.750,00 €, vorbehaltlich der endgültigen Bewilligung, reserviert.
Im November 2022 wurde der endgültige Förderantrag eingereicht. Aufgrund der zwischenzeitlichen Baupreisentwicklung sind die Baukosten deutlich gestiegen. Durch den Fördermittelgeber, wird jedoch maximal die reservierte Summe bereitgestellt. Hierdurch wird die Förderquote von 75% nicht mehr erreicht.
Seitens der ADD wurde nun signalisiert, dass es im Juli 2023 einen 4. Förderaufruf in diesem Förderprogramm geben soll. Die Förderquote soll wie gehabt bis zu 65% betragen und kann um 10% angehoben werden, wenn die LAG die Übereinstimmung der Ziele des Vorhabens bestätigt.
Bei der Bewerbung um die Fördermittel wurde von Gesamtkosten in Höhe von 65.000,00 € ausgegangen. Hiernach wurde auch der Betrag in Höhe von 48.750,00 € reserviert. Nach Abschluss der Vorplanung und Kostenschätzung im Jahr 2022 wurden voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 136.411,93 € ermittelt. Dies liegt zum einen an den gestiegenen Baukosten und zum anderen an der verlängerten Wegstrecke. Ursprünglich geplant waren 100m zu ertüchtigende Strecke. Durch die Auswahl eines anderen zu erneuernden Teilstückes wurden 175m ermittelt.
Da die ADD weder die gestiegenen Baukosten noch die neue Wegstrecke berücksichtigen würde, wurde seitens der ADD der Vorschlag gemacht, eine neue Bewerbung bei dem im Juli kommenden Förderaufruf einzureichen.
Verlauf der Beratung:
In der Gewissheit, lediglich dem Förderantrag und nicht der Gesamtmaßnahme zuzustimmen, beschließt der Rat wie folgt. Denn die Ratsmitglieder sind der Meinung, die Baukosten für 175 Meter Strecke seien zu hoch; zudem müsse geklärt werden, inwiefern Dringlichkeit mit dem Antrag bestehe und welche Kosten ggf. auf die Grundstücksbesitzer und auf die Ortsgemeinde zukommen könnten.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim beauftragt den Ortsbürgermeister und die Verwaltung eine neue Fördermittelbewerbung für den 4. Förderaufruf des ELER Entwicklungsprogramm EULLE zur Förderung von Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung von kleinen Infrastrukturen, insbesondere von Radwegen und Pendlerrouten im ländlichen Raum, nach Bekanntgabe des Förderaufrufes einzureichen.
Die Durchführung der Maßnahme soll im Jahr 2024 erfolgen.
Die zu sanierende Strecke wird beibehalten, es werden keine neuen Teilstücke mit aufgenommen.
Die Rücknahme des laufenden Förderantrages soll erst erfolgen, wenn die Bewerbung zum neuen Förderaufruf positiv beschieden wurde.
Finanzielle Auswirkung:
Entsprechende Haushaltsmittel sollen im Haushalt 2024 bereitgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Wahl von Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Sach- und Rechtslage:
Die Amtszeit der aktuellen tätigen Schöffinnen und Schöffen läuft 2023 aus und für die nächste Wahlperiode sind von den Gemeinden Vorschlagslisten zu erstellen (§ 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)).
Der Präsident des Landgerichts Mainz hat mit Schreiben vom 23.02.2023 mitgeteilt, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Schöffinnen und Schöffen vorschlagen können, die sich wie folgt verteilen:
Ortsgemeinde — Anzahl
Aspisheim — 1
Badenheim — 1
Gensingen — 3
Grolsheim — 1
Horrweiler — 1
St. Johann — 1
Sprendlingen — 3
Welgesheim — 1
Wolfsheim — 1
Zotzenheim — 1
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils (aber auch - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung).
Das Amt der/s Schöffin/Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG).
Die Verwaltung hat im Amtsblatt Nr. 9 vom 01.03.2023 und im Amtsblatt Nr. 17 vom 26.04.2023 sowie ab dem 21.02.23 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Interessierte zur Bewerbung aufgerufen.
Aus der Ortsgemeinde Wolfsheim haben sich um das Amt der/s Schöffin/Schöffen beworben:
| Name | Vorname | Straße | Wohnort |
| Boschuk | Alexander | Am Scheidelweg 10 | 55578 Wolfsheim |
| Hottum | Nicole | Schubertstr. 21 | 55578 Wolfsheim |
| Kuhn | Michael Heiko | Mozartstr. 3 | 55578 Wolfsheim |
Die Verwaltung hat geprüft, ob die Bewerber formal für das Amt einer/s Schöffin/Schöffen geeignet sind.
Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt einer/s Schöffin/Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich bewerben, bei Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die Bewerbungsunterlagen liegen vor.
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Ortsgemeinderates erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2, § 77 GVG).
Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne von § 40 Gemeindeordnung (GemO) mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Gemeinderates das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs. 3 GemO) sowie, dass der Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim beschließt folgende Personen in die Vorschlagsliste für das Schöffenamt aufzunehmen:
| Name | Vorname | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen |
| Boschuk | Alexander | 8 | 1 |
| Hottum | Nicole | 9 | 1 |
| Kuhn | Michael Heiko | 8 |
Vorgeschlagen sind die Personen, die nach obigem Abstimmungsergebnis die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens aber die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Ortsgemeinderates auf sich vereinigen konnten.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Vorschläge für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen entstehen der Ortsgemeinde keine Kosten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 8: Mitteilungen und Anfragen
TOP 8.1: "Handys für die Umwelt" - Handy-Sammelbox in der Energieagentur Sprendlingen-Gensingen
In der Energieagentur Sprendlingen-Gensingen steht ab sofort eine Handy-Sammelbox des Umwelt- & Energieberatungszentrums des Landkreises Mainz-Bingen (UEBZ). Dort können nicht mehr benötigte Handys, Smartphones, Tablets, etc. - egal ob kaputt oder noch funktionsfähig - abgeben werden, wodurch ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird.
Die gesammelten Produkte werden vom UEBZ an den NABU übergeben. Der NABU gibt die Handys weiter an AfB Group gGmbH, welches die Produkte recycelt oder repariert. In Handys bzw. Smartphones stecken viele seltene Erden und viele weitere Rohstoffe deren Gewinnung mit sehr viel Aufwand, Ressourcen, hohem Energieeinsatz und oftmals fragwürdigen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verbunden. Durch Reparatur oder Recycling von Handys werden Umweltbelastungen reduziert, wichtige Ressourcen und Rohstoffe geschont sowie Elektroschrott und dessen Ausfuhr in Schwellen- und Entwicklungsländern reduziert.
Plakate zum Bewerben der Aktion werden den Ortsgemeinden zur Verfügung gestellt.
Falls Interesse besteht eine eigene Handy-Sammelbox in der Ortsgemeinde aufzustellen, kann diese kostenfrei beim UEBZ ausgeliehen werden.
Auf der Homepage der Verbandsgemeinde sind alle weiterführenden Informationen zur Handy-Sammelbox veröffentlicht: www.sprendlingen-gensingen.de/buergerservice-2/energieagentur/handys-fuer-die-umwelt
TOP 8.2: Errichtung eines Doppelhauses in der Ortslage (23005-23006)
Der Antragsteller hat erneut Bauanträge zur Errichtung eines Doppelhauses in der Ortslage eingereicht.
Dem vorherigen Bauantrag wurde das Einvernehmen aus Gründen der mangelnden Anpassung an die Umgebungsbebauung bzgl. der Gesamthöhe und Geschossigkeit versagt.
Herr Ortsbürgermeister Hofmann wurde von der Verwaltung über den erneuten Bauantrag unterrichtet.
Er teilte der Verwaltung mit, dass auch für diese Bauanträge das Einvernehmen, wie im vorherigen Bauantrag, versagt wird.
Die Kreisverwaltung wurde das versagt Einvernehmen, für die neu eingereichten Bauanträge, mitgeteilt.
Pläne der Bauanträge sind als nichtöffentliche Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.
TOP 8.3: Preisausschreibung für Zivilcourage vom Ministeriums des Innern und für Sport
Der Minister des Innern und für Sport ehrt Menschen, die in außergewöhnlichen Situationen mutig und zivilcouragiert gehandelt haben. Diese Menschen dienen als Vorbilder für uns alle und haben eine entsprechende Würdigung und Aufmerksamkeit verdient.
Die Vorschläge für potentielle Preisträgerinnen und Preisträger kommen teils von den Polizeipräsidien, jedoch auch von Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Um über die Möglichkeit Vorschläge für diese Auszeichnung einzureichen, zu informieren und gleichzeitig das Thema "Zivilcourage" ins Bewusstsein zu rufen, finden Sie anhängend die Ausschreibung des Ministeriums.
Die Preisverleihung erfolgt durch Minister Michael Ebling am 12. Dezember 2023 in Mainz.
TOP 8.4: Dank
Die Vorsitzende Walldorf bedankt sich bei den Mitgliedern des Wolfsheimer Helferringes für ihren Einsatz in dem oberen Teil der Kirchgasse am 25.03.2023.
Des Weiteren Dank an die Helferinnen und Helfer des Dreckwegtages am 01.04.2023, der unter Initiative von Meike Groll und Karin Saulheimer durchgeführt wurde.
TOP 8.5: Zustellung
Ratsmitglied Mathias Gemünde bittet um korrekte Zustellung seiner Gremienunterlagen an seine jetzige Adresse.
TOP 8.6: Ablagerungen entfernen
Ratsfrau Barlen macht darauf aufmerksam, dass die Ablagerungen/Müll in der Nähe des ehemaligen Osterfeuers nach Fristsetzung seit dem vergangenen Herbst und seit der Besprechung der Vorgehensweise in der Ratssitzung vom 18.10.2022 vom Verursacher noch immer nicht beseitigt worden sind und dringt auf Entsorgung. Der Rat ist sich einig, dass die Beseitigung nicht auf Kosten der Ortsgemeinde geschehen könne.
Die Vorsitzende Walldorf konnte nicht verbindlich mitteilen, ob der Ortsbürgermeister bereits Kontakt zum Verursacher aufgenommen hatte. Sie werde sich der Sache annehmen und diesbezüglich auch mit dem Ordnungsamt Kontakt aufnehmen.
TOP 8.7: Herbstfest
Als Vorsitzender der Interessengemeinschaft Wißberg (IG Wißberg), die am 18.04.2023 getagt hat, teilt Ratsmitglied Bernhard mit, dass am 01.10.2023 ein Herbstfest der IG am Golfplatz stattfinden werde.
Auf ihrer Homepage www.rheinhessen-mitte.de können die Termine nachgelesen werden.
TOP 8.8: Niederschrift nicht im Ratsinfosystem
Ratsmitglied Bernhard bittet ferner darum, die Niederschrift der 21. OGR-Sitzung vom 18.10.2022 im Ratsinfosystem für interessierte Bürger*innen freizuschalten.
TOP 8.9: Markierungen
Auf die Bitte von Ratsmitglied Bernhard, die Parkflächen-Markierungen (seit dem 19.07.2022 beauftragt) in der Schubertstraße zu korrigieren, wird sich die Vorsitzende Walldorf mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen und diese mit in die Arbeiten einbeziehen. Zunächst müsse aber eine Firma gefunden werden, die diese Arbeiten vornimmt, erklärt sie.