Am Montag, dem 26.06.2023 fand unter Vorsitz von Herrn Florian Klein die 5. öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates Horrweiler statt.
Über die Ergebnisse des öffentlichen Teils der Ausschusssitzung wird gemäß Nr. 7.1 der VV zu § 41 GemO wie nachstehend informiert:
| TOP 1: | Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Horrweiler und Beschlussempfehlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 der Gemeindeordnung (GemO) |
Sach- und Rechtslage:
Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Horrweiler gemäß § 114 der GemO. Der Vorlage ist der Entwurf des Jahresabschlusses beigefügt. Mit der Einladung war den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses der Entwurfsbericht des Jahresabschlusses 2021 zugegangen. Der Vorsitzende bittet den Vertreter der Verwaltung den Entwurfsbericht zu erläutern.
Zunächst erfolgt ein kurzer Überblick über den Jahresabschluss. Danach ergibt sich folgendes Bild:
Anschließend werden die wesentlichen Veränderungen der Bilanzpositionen - Anlage-, Umlaufvermögen, Eigen- und Fremdkapital - des Berichtsjahres zum Vorjahr anhand einer PP-Präsentation wie folgt erläutert:
Zur Veränderung des Anlagevermögens um -140.102,25 EUR gegenüber dem Vorjahr wird vorgetragen, dass sich der Rückgang infolge der zu den Investitionstätigkeiten höheren Abschreibungen (Werteverzehr/Abnutzung) und damit geringeren Restbuchwerten ergibt.
Das Umlaufvermögen verringert sich im Vergleich zum Vorjahr um -196.189,34 EUR. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen der zum Bilanzstichtag gesunkene Kassenbestand bzw. Forderungsbestand gegenüber der Verbandsgemeinde zum Ausgleich des Finanzmittelfehlbetrages in der Finanzrechnung sowie geringere Forderungen im Bereich der „Sonstigen Vermögensgegenstände“.
Auf der Passivseite der Bilanz sinkt das wirtschaftliche Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr, dies setzt sich aus dem bilanziellen Eigenkapital und den von der Ortsgemeinde erhaltenen Zuwendungen und Beiträgen zusammen (Sonderposten), um -136.291,72 EUR auf 6.152.437,53 EUR.
Ausschlaggebend sind die geringeren Restbuchwerte bei den Sonderposten infolge der Auflösungsbeträge sowie das negative Jahresergebnis.
Die Summe der Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP) verringert sich im Vergleich zum Vorjahr um -200.043,81 EUR. Der Rückgang steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit den gesunkenen Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbänden, AöR. Im Vorjahr standen hier noch die Abrechnungen der Wasserleitungs- und Kanalbaubeiträge für das Neubaugebiet zur Zahlung offen.
Die EK-Quote (Eigenkapital zu Bilanzsumme) beläuft sich auf 56,55 % (Vorjahr = 54,58 %).
Zur Ergebnisrechnung wird ausgeführt, dass sich die Verbesserung zum Planergebnis auf der Ertragsseite im Wesentlichen infolge einem höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und auf der Aufwandsseite durch
sowie bei den niedrigeren sonstigen laufenden Aufwendungen, im Wesentlichen bedingt durch die Nichtrealisierung des Bebauungsplans für das vorgesehene Neubaugebiet „Am Binger Tor II“, ergibt.
Sich ergebende Fragen werden direkt beantwortet. Bei der Prüfung der Jahresrechnung haben sich keine Beanstandungen ergeben. Die weiteren Fragen konnten von dem Vertreter der Verwaltung und Ortsbürgermeister Siegfried für alle Ausschussmitglieder beantwortet werden.
Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der Ausschuss folgenden einstimmigen Beschluss:
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat
| 1. | Die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in der vorliegenden Fassung. |
| 2. | Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (gem. § 100 GemO). |
| 3. | die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 der Gemeindeordnung (GemO). |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 2: | Mitteilungen und Anfragen |
Keine.