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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 29/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Grolsheim

Am Donnerstag, den 16.05.2024 fand unter Vorsitz von Florian Hanau die 42. Sitzung des Ortsgemeinderates Grolsheim im Nebenraum der Nahelandhalle statt.

Die Tagesordnung wird wie folgt erledigt:

TOP 1: Fragen der Einwohner

TOP 1.1: Entsorgung von Hundekotbeuteln

Ratsmitglied Maria Hang und ein Einwohner weisen darauf hin, dass im Bereich eines Zigarettenautomaten in der Dammstaße gelegentlich Hundekotbeutel wild entsorgt werden, und bitten darum, im Amtsblatt zur ordnungsgemäßen Entsorgung dieser Abfälle aufzufordern.

TOP 2: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Grolsheim für den Bereich der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße (K10) und der L400

- Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.02.2024 die Änderungsplanung für den Bereich der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße und der L400 gebilligt. In diesem Bereich soll die Parkfläche des Ausstellungsgebäudes mit Gastronomiebetrieb im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden.

Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.

Die Planunterlagen hatten die Mitglieder des Ortsgemeinderates mit der Einladung erhalten.

Verlauf der Beratung:

Ortsbürgermeister Florian Hanau erläutert kurz die Lage des von der Änderung betroffenen Bereichs.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Grolsheim für den Bereich der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße und der L400 zu.

Finanzielle Auswirkung:

Keine

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 16

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Ortsgemeinde Grolsheim sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO).

Sach- und Rechtslage:

1. Eigenkapital (Bilanz Passivseite)

Stand zum 31.12.2019 (Vorjahr)  —  9.433.666,66 €

Stand zum 31.12.2020  —  12.531.160,27 €

Jahresüberschuss  —  3.097.493,61 €

2. Ergebnisrechnung (Zeile E23)

Jahresergebnis gemäß Haushaltsplan  —  11.321,00 €

IST Jahresergebnis  —  3.097.493,61 €

3. Finanzhaushalt (Finanzrechnung F 34)

Finanzmittelüberschuss gemäß Haushaltsplan  —  - 805.970,00 €

IST Finanzmittelüberschuss  —  3.158.118,55 €

4. Stand der Forderungen gegenüber der VG-Kasse (Bilanz Aktivseite)

Liquide Mittel der Ortsgemeinde

zum 01.01.2020 (Vorjahr)  —  1.605.817,58 €

zzgl. Veränderung der Forderung gegenüber

der VG-Kasse (Zeile F38)  —  3.158.558,49 €

= Liquide Mittel der Ortsgemeinde zum 31.12.2020  —  4.764.376,07 €

5. Stand der Verbindlichkeiten aus Darlehen

Stand zum 31.12.2019 (Vorjahr)  —  0,00 €

Stand zum 31.12.2020  —  0,00 €

6. Bericht und Antrag der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Über das Ergebnis der Rechnungsprüfung, die am 15.04.2024 vorgenommen wurde, wird in der Sitzung berichtet.

Verlauf der Beratung:

Da Ortsbürgermeister Hanau im Haushaltsjahr 2020 noch nicht im Amt war, muss er den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gem. VV Nr. 4 zu § 114 GemO abgeben. Erster Beigeordneter Pascal Rybarczyk und Beigeordnete Heidi Rutsch nehmen an der Beratung und Abstimmung des Ortsgemeinderates über die Jahresrechnung und die Entlastung nicht teil. Der Bürgermeister oder Beigeordnete der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sind nicht anwesend.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Ratsmitglied Guido Daum, berichtet über die Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2020. Er stellt fest, dass aufgrund der hohen Umlagebelastung nur ein relativ geringer Anteil der Steuereinnahmen bei der Ortsgemeinde verbleibt. Weiterhin vermutet er, dass in den für das Dorfgemeinschaftshaus ausgewiesenen Personalkosten auch Aufwendungen für andere Bereiche enthalten seien.

Beanstandungen zur Jahresrechnung 2020 haben sich in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.04.2024 nicht ergeben.

Beschluss:

1. Der Ortsgemeinderat Grolsheim stellt die Bilanz mit einer Bilanzsumme von 16.852.099,41 € fest.

Der Ortsgemeinderat stellt weiterhin die Jahresergebnisse der

  • Ergebnisrechnung (E23) mit  —  3.097.493,61 €
  • Finanzrechnung (f34) mit  —  3.158.118,55 €

fest.

2. Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).

3. Der Ortsgemeinderat Grolsheim erteilt dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO).

Finanzielle Auswirkung:

Nicht erforderlich

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Enthaltungen: 1

TOP 4: Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Grolsheim

Zielabweichungsverfahren gem. § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 10 Abs. 6 LPlG

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 17.04.2024 (eingegangen am 24.04.2024) informiert die SGD Süd über den Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens der Firma Statkraft Erneuerbare GmbH. Die Firma Statkraft möchte innerhalb der Gemarkung der Stadt Bingen und der Ortsgemeinde Grolsheim eine 70 MWp Freiflächenphotovoltaik Anlage errichten. Die Anlage soll, unterteilt in mehrere Teilflächen, auf insgesamt 70 ha errichtet werden und liegt entlang der Autobahnen A60 und A61 sowie der zweigleisigen Bahnstrecke Gau Algesheim – Bad Kreuznach.

Die geplanten Teilflächen liegen zu großen Teilen innerhalb des Vorranggebietes für die Landwirtschaft und einige Teilflächen innerhalb der Grünzäsur.

Auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Grolsheim ist Vorrangfläche Landwirtschaft und auch ein kleiner Teil Grünzäsur betroffen. Innerhalb der Teilfläche auf Grolsheimer Gemarkung liegt auch der Aspisheimer Bach, das Plangebiet reicht bis an die Grabenparzelle heran.

Die Unterlagen zum Zielabweichungsverfahren hatten die Mitglieder des Ortsgemeinderates mit der Einladung erhalten.

Verlauf der Beratung:

Ortsbürgermeister Florian Hanau erläutert den Sachverhalt und stellt die Angelegenheit zur Diskussion.

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates lehnen das Projekt mehrheitlich ab. Zur Begründung führen sie an:

  • PV-Anlagen sollten vorrangig auf Dachflächen oder anderen versiegelten Flächen, z. B. Parkplätzen, errichtet werden,
  • die letzte Entwicklungsfläche der Ortsgemeinde Grolsheim für Gewerbe soll auch für Gewerbe freigehalten werden,
  • das vorliegende Zielabweichungsverfahren steht im Widerspruch zu dem Beschluss des Ortsgemeinderates vom März zum Flächennutzungsplan,
  • landwirtschaftliche Flächen sollten von PV-Anlagen, mit Ausnahme von Agri-PV, freigehalten werden,

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Grolsheim beauftragt die VG-Verwaltung, unter Berücksichtigung der vorgetragenen Punkte eine ablehnende Stellungnahme einzureichen.

Finanzielle Auswirkung:

Keine

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 16

TOP 5: Mitteilungen und Anfragen

TOP 5.1: Tätigkeiten von Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit für die OG Grolsheim

Inhalt der Mitteilung:

Gemäß §119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Für außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter gilt dies nur, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Mittels eines fraktionsübergreifenden Antrags konnte eine Änderung des Landesbeamtengesetzes dahingehend erreicht werden, dass Ehrenämter nur noch der Berichtspflicht unterliegen, soweit die erzielten Vergütungen aus den Nebentätigkeiten und Ehrenämtern 4.000,00 Euro in einem Jahr (Gesamtbetrag der Einkünfte pro Jahr; Reisekosten werden nicht mit eingerechnet) übersteigen.

Der erste Beigeordneter Pascal Rybarczyk hat keine unterrichtspflichtigen Tätigkeiten im Jahr 2023, die den Schwellenwert von 4.000,00 € im Jahr übersteigen, ausgeübt.

TOP 5.2: Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024; anfängliche Probleme bei der Briefwahl

Zwei Mitglieder des Ortsgemeinderates berichten, dass Angehörige ohne eine Begründung die Briefwahlunterlagen ein zweites Mal erhalten haben. Nachdem die anwesende Mitarbeiterin der VG-Verwaltung auf die Probleme bei der Nummernvergabe der Wahlscheine verwiesen hatte, wurde um entsprechende Information im Amtsblatt gebeten.