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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 3/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Gensingen

Am Donnerstag, dem 06.10.2022 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Armin Brendel die 37. Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen statt.

Der Antrag des Vorsitzenden, eine Zweckvereinbarung mit der Ortsgemeinde St. Johann auf die Tagesordnung zu nehmen, wird einstimmig beschlossen. Die Tagesordnung wird in veränderter Reihenfolge abgehandelt:

TOP 1: Fragen der Einwohner

Ein Einwohner erfragt den Stand der Sanierung des Kunstrasenplatzes. Herr Brendel teilt mit, dass das Planungsbüro feststellte, dass der Unterbau des Kunstrasenplatzes nicht mehr Intakt sei. Die Schäden sollen in den nächsten Haushalten berücksichtigt werden. Der Vorsitzende erwähnt, dass die Ausschreibung durch die Verwaltung erfolgen soll.

TOP 2: Bebauungsplanverfahren "Pierre-de-Bresse - 1. Änderung"

Billigung des Planentwurfes und Beschluss der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Sach- und Rechtslage:

In der Ortsgemeinderatssitzung am 09.06.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes „Pierre-de-Bresse-Platz“ im Rahmen des Verfahrens nach § 13 a BauGB gefasst.

Ziel der Planung ist die Deckung des Bedarfes an Wohnraum innerhalb des Ortskernes.

Durch das Planungsbüro Dörhöfer und Partner wurde der beigefügte Entwurf der 1. Änderung erarbeitet. Weiterhin wurden durch Fachbüros ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Diese wurden bereits in den Planentwurf eingearbeitet.

Abweichend von dem Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 09.06.2022 ist die Einbeziehung des Flurstücks 153 in Flur 1 der Gemarkung Gensingen nicht erforderlich, da die im rechtskräftigen Bebauungsplan dafür festgesetzte Fläche für Garagen und Stellplätze nicht verändert werden muss. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst somit lediglich die Flurstücke 155/2, 155/3 und 155/4 in Flur 1 der Gemarkung Gensingen (s. auch beigefügter Entwurf der Planzeichnung).

Die Änderungsplanung wird durch das Planungsbüro Dörhöfer und Partner in der Sitzung vorgestellt. Der Planentwurf bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, schalltechnischem Gutachten sowie der artenschutzrechtlichen Beurteilung ist in der Anlage beigefügt.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Herr Hampel, vom Planungsbüro Dörhöfer und Partner, stellt die Vorlage zunächst detailliert vor.

Herr Brendel bemängelt, dass die Gestaltungssatzung als Anlage an den Bebauungsplan angehängt wird. Dies wird im Rat diskutiert und einstimmig angenommen, dass die Änderung in der Festsetzung aufgenommen wird.

Ein Ratsmitglied fragt, wie viele Parkplätze es konkret geben wird.

Herr Hampel verweist hier auf die Stellplatzsatzung und teilt mit, dass dies zwangsläufig beim Bauantrag geprüft wird.

Beschluss:

Der Geltungsbereich der 1. Änderung wird geändert und umfasst die Flurstücke 155/2, 155/3 und 155/4 in Flur 1 der Gemarkung Gensingen.

Der Entwurf der Planurkunde und der textlichen Festsetzungen werden in der beratenen Form gebilligt und die Verwaltung wird beauftragt die Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Finanzielle Auswirkung:

Die Kosten der Änderungsplanung werden durch den Investor getragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3: Ausschreibung für die Ortskernsanierung in der Gemeinde Gensingen 1 Bauabschnitt

Sach- und Rechtslage:

Für die Ortskernsanierung in der Gemeinde Gensingen wurde die Ausschreibung für den 1 Bauabschnitt vorgenommen. Dieser betrifft die südliche Kreuzstraße, die Langgasse und die Kaiserstraße. Die Ausschreibungsunterlagen für die o. g. Leistungen wurden am 19.08.2022 auf der Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de hochgeladen. Zusätzlich erfolgte die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sowie bei:

- bi Medien GmbH

- Submissions-Anzeiger Verlag GmbH

- Subreport Verlag Schawe

- www.bund.de

Im Verfahren haben sich 20 Bieter auf der Vergabeplattform freigeschaltet. Zum Eröffnungstermin am 15.09.2020 um 11:00 Uhr, war kein schriftliches Angebot eingegangen, jedoch zwei elektronische Angebote. Alle Angebote enthalten das Hauptangebot. Ein Bieter hat je ein Nebenangebot für Los 1 und Los 2 eingereicht. Nach der formellen Prüfung durch die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, waren beide Angebote vollständig.

Die abgegebenen Angebote lagen ungeprüft zwischen 2.671.325,70 € und 2.671.986,38 €.

Vorbehaltlich der technischen und fachlichen Prüfung empfiehlt die Vergabestelle, den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen auf das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters zu erteilen.

Die technische und fachliche Prüfung erfolgte durch das beauftragte Ingenieurbüro und den FB 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen - Gensingen. Nach Prüfung und Wertung der Angebote, inkl. der Nebenangebote, bleibt die Bieterreihenfolge unverändert, das wirtschaftlichste Angebot wurde mit einer Angebotssumme von 2.591.185,92 € inkl. 3 % Nachlass abgegeben.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt mit 2.591.185,92 € um ca. 600.000,00 € über der Kostenschätzung des Ingenieurbüros, der erhebliche Preisunterschied ist auf die derzeit angespannte Marktsituation zurückzuführen. Preise für Baumaterialien, Energiekosten und Lieferkosten lassen sich derzeit kaum abschätzen und unterliegen tagesaktuellen Preisschwankungen, welche teilweise binnen eines Tages zu erheblichen Abweichungen der Preise des Vortags führen. Aufgrund des Auftragsvolumen und der Größe der Baumaßnahme liegen beide Bieter mit einem Preisunterschied für die angefragten Leistungen lediglich nur ca. 600,00 € Brutto auseinander. Aufgrund der geringen Differenz der beiden Bieter kann zum einen bei beiden ein deutliches Interesse am Erhalt des Auftrages abgeleitet werden, zum anderen aber auch daran, dass die abgegebenen Angebote, den zum Abgabezeitpunkt marktüblichen Preis entsprechen.

Verlauf der Beratung:

Die Vorlage wird von Herrn Karst vom Ingenieurbüro vorgestellt.

Herr Brendel informiert die Ratsmitglieder darüber, dass dieser TOP schon des Öfteren vorberaten wurde und heute beschlossen werden soll.

Ratsmitglied Pitthan fragt, ob eine Chance besteht, die Glasfasern auch in einem Zuge zu verlegen.

Herr Karst teilt mit, dass die Glasfasern während des Straßenausbaus verlegt werden sollen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen, beschließt die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter für die Straßen- und Tiefbauarbeiten der Ortskernsanierung im ersten Bauabschnitt.

Finanzielle Auswirkung:

Da das Ausschreibungsergebnis mit ca. 600.000,00 € über der Kostenschätzung liegt, reichen die veranschlagten Haushaltsmittel nicht aus. Es müsste sodann ein Nachtragshaushalt erstellt werde. Nach Rücksprache mit dem Haushaltsachsbearbeiter kann aufgrund des fortgeschrittenen Jahres und der Tatsache, dass sich der Haushalt für das Haushaltsjahr 2023 in Aufstellung befindet, wie folgt vorgegangen werden.

Der Auftrag soll zu dem abgegebenen Angebotspreis erteilt werden, da die Kosten für die Baumaßnahme verteilt auf die Bauzeit von 2 Jahren anfallen, reichen die Haushaltsmittel für Baurechnungen in diesem Haushaltsjahr aus. Im Haushalt 2023 sollen sodann die aktuellen Baukosten erfasst und bereitgestellt werden.

Anlagen:

Nicht öffentlich

- Vergabevermerke VG 1 - 3

- Vergabevermerk Ingenieurbüro Karst

- Preisspiegel

Abstimmungsergebnis:

Ja Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

TOP 4: Anbau eines Wintergartens (22114)

Sach- und Rechtslage:

Die Antragsteller beabsichtigen den Anbau eines Wintergartens.

Das Grundstück befindet sich innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes sowie des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung und ist somit nach den Vorschriften des § 144 BauGB i. V. m. § 145 BauGB von der Gemeinde zu beurteilen und zu genehmigen.

Plan und Lageplan sind als nicht öffentliche Vorlage beigefügt.

Eine sanierungsrechtliche Stellungnahme wurde beantragt und ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

Aus Sicht der Sanierungsplanung wird dem beschriebenen Vorhaben zugestimmt. Der Anbau soll an der rückwärtigen Fassade errichtet werden und ist vom öffentlichen Straßenraum aus nicht einsehbar. Zudem trägt er zur Verbesserung der bestehenden Wohnraumsituation bei und entspricht damit den gemeindlichen Sanierungszielen.

Die Genehmigung darf nach §145 (2) BauGB nur versagt werden, wenn Grund der Annahme besteht, dass das Vorhaben, der Rechtsvorgang einschließlich der Teilung eines Grundstückes oder die damit erkennbar bezweckte Nutzung die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würden.

U.E. kann die Genehmigung der Ortsgemeinde erteilt werden.

Verlauf der Beratung:

Ortsbürgermeister Brendel erläutert den Ratsmitgliedern die Vorlage und teilt Ihnen mit, dass er keine Bedenken hat die Genehmigung zu erteilen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen erteilt die Genehmigung gemäß § 144 BauGB i. V. m. § 145 BauGB.

Oder

Der Ortsgemeinderat Gensingen versagt die Genehmigung gemäß § 144 BauGB i. V. m. § 145 BauGB.

Finanzielle Auswirkung:

Der Beschluss hat keine finanzielle Auswirkung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5: Überdachte Fahrradabstellanlage im Bereich der P+R-Anlage am Bahnhof

Sach- und Rechtslage:

Im Bereich der P&R-Anlage am Bahnhof soll eine überdachte Fahrradabstellanlage errichtet werden. Auf dem Dach ist eine PV-Anlage zur Stromversorgung vorgesehen und aus einem Batteriespeicher heraus wird die Beleuchtung der Abstellanlage und des Parkplatzes vorgenommen. Zwei Elektroladestationen für PKWs sind ebenso vorgesehen. Der überschüssige Strom wird ins öffentliche Netz vergütend eingespeist.

Die Errichtung der Fahrradabstellanlage in Bahnhofsnähe wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundes in Höhe von 70% gefördert. Die PV-Anlage mit Batteriespeicher und E-Ladestationen ist entsprechend der Förderrichtlinien nicht vorgesehen.

Maßnahme in Pos.

Kosten entsprechend des Angebots

Gemeindeanteil bei Fördermittelbewilligung

PV-Anlage mit Batteriespeicher und E-Ladestationen

53.322 € brutto

53.322 € brutto

Fahrradabstellanlage

89.112 € brutto

26.734 € brutto

Gesamtkosten der Fahrradabstellanlage inkl. PV-Anlage mit Batteriespeicher und E-Ladestationen

142.434 € brutto

80.056 € brutto

Der NKI-Förderantrag kann unmittelbar nach Beschlussfassung gestellt und ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden.

Geringfügige Kosten für Fahrradabstell- und Sicherungsmöglichkeiten können noch hinzukommen, der Preis wird aufgrund der Stahlkostenschwankungen bis zur Beschlussfassung und unmittelbar anschließend folgenden Beauftragung garantiert.

Verlauf der Beratung:

Die Beratung ergibt, dass der Ortsgemeinderat die Beratung der Überdachte Fahrradabstellanlage im Bereich der P+R-Anlage am Bahnhof an den Planungs- und Bauausschuss übergibt und eine weitere Diskussion nicht von Nöten sei. Daher soll die entsprechende Beratung mit dem Ausschuss in Verbindung mit den jeweiligen Fachleuten erfolgen.

Beschluss:

1.

Der Auftragserteilung zur Errichtung einer Fahrradabstellanlage im Bereich der P&R-Anlage am Bahnhof mit gleichzeitiger NKI-Förderantragstellung wird zugestimmt.

2.

Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird an den Planungs- und Bauausschuss weitergegeben.

Finanzielle Auswirkung:

Haushaltsmittel sind eingestellt.

Abstimmungsergebnis:

1. Ja-Stimmen: 1

Nein-Stimmen: 8

Enthaltungen: 7

2. Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 8

Enthaltungen: 1

TOP 6: Zweckvereinbarung Naturkindergarten mit Ortsgemeinde St. Johann

Herr Brendel möchte über eine Zweckvereinbarung mit der Ortsgemeinde St. Johann bezüglich der Aufnahme von einzelnen Kindern im Naturkindergarten beraten.

Er informiert die Ratsmitglieder darüber, dass eine begrenzte Kinderanzahl einer Zweckvereinbarung nicht im Wege stehe und der Naturkindergarten noch Kapazität habe weitere Kinder aufzunehmen.

Die Vereinbarung mit der Ortsgemeinde St. Johann soll auf 1 Jahr befristet sein. Bei weiteren Möglichkeiten könnt man im nächsten Jahr weiterschauen.

Ratsmitglied Pitthan teilt mit, dass die CDU-Fraktion keine Einwände bezüglich der Zweckvereinbarung habe.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 7.1: Mängelliste Neubaugebiet ''gemeinsam planen, bauen, wohnen und leben'' in der Gemeinde Gensingen

Inhalt der Mitteilung:

Am 18.07.2022 fand die VOB Abnahme der Straßenbauarbeiten für die Erschließung des Neubaugebietes ‘‘ gemeinsam planen, bauen, wohnen und leben‘‘ in der Gemeinde Gensingen statt. Bei der Abnahme wurden insgesamt 32 Mängel bzw. Restarbeiten dokumentiert, die noch zu erledigen oder zu beheben waren. Die ausführliche Liste der Beanstandungen ist der Mitteilungsvorlage als nicht öffentlicher Anhang beigefügt. Zwischenzeitlich wurden seitens der auszuführenden Firma die Mängel und Restleistungen mit Ausnahme der Punkte 13 und 21 behoben bzw. ausgeführt.

Die noch offenen Punkte betreffen die noch zu erledigenden Arbeiten wie folgt:

- Punkt 13.) Im angrenzenden Wirtschaftsweg an das Baugebiet sind schadhafte Betonplatten zu erneuern. Die Arbeiten sollen bis zum 31.10.2022 erfolgt sein.

- Punkt 21.) Im Erschließungsgebiet fehlen noch Markierungs- und Beschilderungsarbeiten, diese können aufgrund von Lieferengpässen erst erfolgen, sobald der Firma die Materialien zur Verfügung stehen.

Am 26.09.2022, wurde durch das betreuende Ingenieurbüro festgestellt, dass die Entwässerungsmulde Nr. 3, südwestlich des Fußweges 9 an der Alzeyer Straße nicht nach der Ausführungsplanung hergestellt wurde. Dieser Mangel war erst nach der Baustellenräumung zu erkennen, da die Firma bis dahin die Fläche zur Baustelleneinrichtung genutzt hat. Weiterhin wurden seitens des Unternehmens noch nicht alle Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baustelleneinrichtung zurückgebaut. Für die Behebung der neu festgestellten Mängel wurde eine Frist zur Behebung bis zum 14.10.2022 festgelegt.

Anhang:

Nicht öffentlich

- Niederschrift zur VOB Abnahme vom 18.07.2022

- Anschreiben Firma Bickhard Bau vom 20.09.2022

- Plan zur Entwässerungsmulde Nummer 3

Verlauf der Beratung:

Ratsmitglied Albert Dory teilt mit, dass die Mängel nach der Mitteilungsvorlage beseitigt werden sollte, sich aber immer noch nichts getan hat.

Herr Nieminarz informiert den Rat darüber, dass ein Termin stattfinden soll, bei dem weitere Mängel aufgenommen werden, somit soll die Mängelliste überarbeitet werden.

Die Pflaster in der Bahnhofstraße 43 stellen laut Ordnungsamt, nach einer Begehung mit Herrn Brendel, eine Gefahrenstelle dar. Diese soll nun beseitigt werden.

TOP 7.2: Nächsten Sitzungen

Herr Brendel teilt mit, dass folgende Sitzungen für den kommenden Monat vorgesehen sind:

Ortsgemeinderatsitzung zum Haushalt am 15.12.2022

Haupt- und Finanzausschuss Sitzung am 23.11.2022

TOP 7.3: Einsparungen von Strom und Gas

Ortsbürgermeister Brendel informiert den Rat über die Strom- und Gaseinsparungen in der Ortsgemeinde.

Die Beheizung der öffentlichen Einrichtungen wird auf 19°C beschränkt. Die Duschen in den Einrichtungen sollen abgestellt und die Weihnachtsbeleuchtung für diese Jahr auf das Minimum reduziert werden

TOP 7.4: Beherbergungssituation nördlich der Mainzerstraße

Der Vorsitzende erläutert die Situation im Wohnhaus nördlich der Mainzerstraße auf. Nach intensiver Diskussion wurde geklärt, dass das Gebäude mit 20 Personen bewohnt wird. Diese sollen aber alle ordnungsgemäß angemeldet sein, weshalb kein Eingriff in die Situation möglich ist.

Herr Brendel teilt mit, dass die Problematik in der Berlinstraße ähnlich sei und Beschwerden bezüglich des Lärms und Querparken eingegangen sind.

TOP 7.5: Kleiderkammer

Ratsmitglied Pitthan teilt mit, dass der Zustand in der Kleiderkammer unzumutbar ist, da es reinregnet und somit die Kleidungen nass werden. Der Vermieter wurde bereits über die Situation informiert, jedoch tat sich bis dato nichts.

Daher bittet er die Ortsgemeinde, sich darum zu kümmern und gegeben falls von ihrem Mieterrecht Gebrauch zu machen.