Am Donnerstag, dem 23.06.2022 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Eckhard Siegfried die 27. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
Tagesordnung:
| öffentlich |
| 1. | Fragen der Einwohner |
| 2. | Bebauungsplan "Am Aspisheimer Weg" |
| a) Billigung des Planentwurfes | |
| b) Abwägung der Stellungnahmen aus den Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGBc) Durchführung der Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB | |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Horrweiler sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GemO) |
| 4. | Integriertes Verkehrskonzept des Landkreises Mainz-Bingen |
| 5. | Mitteilungen und Anfragen |
| 5.1. Defibrillator geliefert | |
| 5.2. Sachstand Einlass-Verfüllung | |
| 5.3. Lichterspiele 2022 | |
| 5.4. Anfrage zu Verkehrskonzept | |
| 5.5. Hinweis zu Brand am Alten Wasserhaus | |
| 5.6. Anfrage zu Sachstand Glasfaserausbau | |
| 5.7. Anfrage zu Mobilfunkturm | |
| 5.8. Neubepflanzung wässern | |
| 5.9. Aufforderung zur Energieeinsparung |
TOP 1: Fragen der Einwohner
Ein Einwohner thematisiert die Lärmproblematik nach 20 Uhr verursacht durch landwirtschaftliche Maschinen. Er schlägt vor, ortsnahe landwirtschaftliche Flächen zur Tageszeit und die ortsfernen Flächen zu späterer Stunde am Tag bzw. in den Abendstunden zu bewirtschaften.
Ortsbürgermeister Siegfried erinnert den Einwohner an die Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens. Außerhalb dieser Zeit dürfe bewirtschaftet werden.
Ratsmitglied Espenschied erinnert an ein Sonntagsfahrverbot, mit Ausnahme der Erntezeit und der Ausnutzung der Witterungsbedingungen, vor. Die Erste Beigeordnete Jacobi-Becker schlägt vor, einen Amtsblattaufruf zur Rücksichtnahme zu machen.
TOP 2: Bebauungsplan "Am Aspisheimer Weg"a) Billigung des Planentwurfesb) Abwägung der Stellungnahmen aus den Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGBc) Durchführung der Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Sach- und Rechtslage:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler hat am 25.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet “Am Aspisheimer Weg“ beschlossen.
Der Rat billigte den Vorentwurf am 17.02.2022. Die Bauleitplanungsverfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffenlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur Unterrichtung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde bereits durchgeführt.
Der Entwurf lag mit der Begründung in der Zeit vom 31.03.2022 bis 06.05.2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 21.03.2022 über die Offenlage unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Das Planungsbüro Ingenieurgesellschaft Weiland AG hat die eingegangenen Stellungnamen der Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB ausgewertet, gewürdigt und entsprechende Beschlussvorschläge unterbreitet.
Der Offenlegungsentwurf, die Stellungnahme und deren Abwägungen sind in der Anlage beigefügt. Weiterhin sind in der Anlage der Entwurf der textlichen Festsetzungen und die Begründung des Bebauungsplanes beigefügt.
Die Stellungnahmen werden in der Sitzung von der Ingenieurgesellschaft Weiland AG vorgestellt.
Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:
Der Vorsitzende begrüßt Frau Misselhorn, IGW, Zornheim, die die abstimmungswürdigen Stellungnahmen vorträgt und von ihm selbst moderiert werden.
Zunächst korrigiert der Vorsitzende Fehler im Bebauungsplan: Statt „K416“ müsse es „L416“ heißen; die betreffende Fläche sei nicht die Nr. 1166, sondern die Nr. 1167.
| - | Die Stellungnahme der SGD Süd (ab. S. 2) zum Hochwasserschutzkonzept mit den Punkten 1 - 5 werden akzeptiert. |
| - | Die Beschlussempfehlung des LBM Worms (S. 8) wird wie folgt korrigiert: |
(…) Da das Plangebiet außerhalb des Ortsschildes liegt, sollte zur sicheren Ein- und Ausfahrt der Fahrzeuge das gelbe Ortsschild und der OD-Stein nach Osten verlegt werden. (…)
Ergänzend wird der LBM gebeten zu prüfen, ob Beleuchtungsmaßnahmen, die Errichtung eines Bürgersteiges und weitere Maßnahmen durch die Ortsgemeinde notwendig sind.
Dies wird einstimmig so beschlossen.
| - | Die Beschlussempfehlung der Stellungnahme der Kreisverwaltung zum Gemeinbedarf statt Sondergebiet (S.13) wird einstimmig beschlossen. Ergänzend wird festgehalten, dass die Stellplätze nur vom Personal der FFW genutzt werden dürfen. |
Frau Misselhorn wird diese Aspekte bis zur nächsten Sitzung klären. Danach wird neu entschieden.
Weiter wird angeregt, auf dem Gelände nur eine Zufahrt zu installieren; das sei aufgrund der Größe des Grundstücks allerdings nicht möglich. Das Grundstück sei zu klein, deshalb müsse es eine Ein- und Ausfahrt geben. Zur Entwässerung erklärt die Expertin, diese über das Grundstück abzuwickeln.
Zum westlichen Wirtschaftsweg wird angeregt, diesen um 1 Meter zu verbreitern und den parallel verlaufenden Grünstreifen um einen Meter zu verringern. Auf die Frage aus dem Rat, wem der östlich verlaufende Wirtschaftsweg gehöre, erklärt Ratsmitglied Daudistel, Bürgermeister Scherer habe den Ortsgemeinde eigenen Weg an eine Pferdehalterin verpachtet.
Beschluss:
Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben. Der Entwurf der Planurkunde und die Begründung werden in der beratenen Form gebilligt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Finanzielle Auswirkung:
Die Planungskosten für den Bebauungsplan zur Neuerrichtung des Feuerwehrgerätehauses der Einheit Horrweiler und Aspisheim werden zu gleichen Teilen gedrittelt und von der Verbandsgemeinde und den beiden Ortsgemeinden übernommen. Die Kosten für Horrweiler und Aspisheim sollen auf 5.000 Euro beschränkt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Nach der Abstimmung bedankt sich der Vorsitzende bei Frau Misselhorn und verabschiedet sie aus der Sitzung.
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Horrweiler sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GemO)
Sach- und Rechtslage:
Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:
Zu diesem Punkt sind Ortsbürgermeister Siegfried und die Beigeordneten Jacobi-Becker (Erste Beigeordnete), Daudistel und Galle gem. § 22 GemO befangen und nehmen im Zuschauerraum Platz.
Als ältestes Ratsmitglied übernimmt Helmuth Hessert den Vorsitz zu diesem Punkt und vertritt gleichzeitig als stellvertretenden Vorsitzenden des RPA, Ratsmitglied Menges.
Herr Hessert berichtet von der am 28.04. stattgefundenen Rechnungsprüfung, benennt die Mitwirkenden und verliest das Protokoll dazu. Am Jahresabschluss sei intensiv gearbeitet worden. Es gab keine Beanstandungen. Alle Fragen wurden zu Zufriedenheit beantwortet.
Ratsfrau Christ bemerkt, der Jahresüberschuss sei auffällig hoch und möchte wissen, ob entsprechende Ausgaben für den Grünflächenausgleich sowie für einen Ankauf mitberücksichtigt worden sind.
Herr Hessert erklärt, es sei schwierig, zum bestimmten Stichtag die Höhe von 840.000 Euro genau zu bestimmen. Ortsbürgermeister Siegfried erklärt, die Ortsgemeinde hat Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde in Höhe von 1,4 Mio Euro.
Nachdem alle Fragen geklärt sind, verliest Vorsitzender Hessert den Beschluss.
Beschluss:
| 1. | Der Ortsgemeinderat Horrweiler stellt die Bilanz mit einer Bilanzsumme von 6.885.714,48 € fest. |
| Der Ortsgemeinderat stellt weiterhin das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung mit 840.365,29 € und der Finanzrechnung mit -37.332,47 € fest. | |
| 2. | Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO). |
| 3. | Der Ortsgemeinderat Horrweiler erteilt dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung nach § 114 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GemO). |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Nach der Abstimmung kehren Ortsbürgermeister Siegfried und die Beigeordneten Jacobi-Becker (Erste Beigeordnete), Daudistel und Galle unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters wieder an den Ratstisch zurück.
TOP 4: Integriertes Verkehrskonzept des Landkreises Mainz-Bingen
Sach- und Rechtslage:
Der Landkreis Mainz-Bingen ist einer der bevölkerungsreichsten Landkreise in Rheinland-Pfalz und steht aufgrund seiner Lage und seiner Einbindung in die stetig wachsende Rhein-Main-Region vor großen Herausforderungen um dem steigenden Verkehrsaufkommen zu begegnen. Es sollen daher Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse erarbeitet und aufgezeigt werden. Hierzu hat der Kreistag Mainz-Bingen die Erstellung eines integrierten Verkehrsentwicklungskonzeptes mit Zieldatum 2030 beschlossen. Dabei wurde eine Vielzahl von Fragen, welche die Aus- und Neubaumaßnahmen im Straßenverkehr, dem ÖPNV und dem Alltagsradverkehr betreffend sind, beleuchtet. Unter anderem steht der Ausbau von Landes-und Kreisstraßen, die Anlage von Busspuren, P+R-Parkplätzen und Erschließung von Rad- und Fußwegen mit gegenseitigen Wechselwirkungen im Fokus. Insbesondere die Pendlerverkehre spielen eine besondere Rolle.
Ergebnis ist das genannte Verkehrskonzept. Dieses möchte die vorhandenen und zukünftigen Verkehrsaufgaben im Kreisgebiet aufzeigen und ressourcenschonende, nachhaltige und wirtschaftlich machbaren Lösungen aufzeigen.
Aufgrund des Umfangs ist das Verkehrskonzept ausschließlich einsehbar.
Das Konzept wurde am 11.05.2022 auf der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung durch das Planungsbüro HEINZ + FEIER GmbH vorgestellt. Dabei wurden die in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Forderungen erhoben.
Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:
Ortsbürgermeister Siegfried war bereits - aufgrund fehlender Wortmeldungen - kurz davor, den Beschluss vorzutragen, als Ratsmitglied Daudistel einen weiteren Punkt für das integrierte Verkehrskonzept vorschlägt: Eine Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer von der Alexander-Bretz-Straße (L 416) kommen über die L 242 Richtung Gensinger Gewebegebiet „Am Kieselberg“.
Beschluss:
Der Rat begrüßt das integrierte Verkehrskonzept des Landkreises Mainz-Bingen. Er bittet um Prüfung und Aufnahme folgender Punkte:
| - | Die Anbindung des Gewerbegebiets Grolsheim/Sponsheim an den regionalen ÖPNV mit Anschluss an den Bahnhof Gensingen, sowieso zu den Stadtbusverbindungen in Bingen-Sponsheim |
| - | Die Einbindung der Bürgerbusse in das Verkehrskonzept |
| - | Die Errichtung einer Rheinquerung bei Bingen |
| - | Die Schaffung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zum Ausbau des Radwegenetzes durch Land und Kommunen |
| Ergänzend: | |
| - | Errichtung einer Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer von der Alexander-Bretz-Straße (L 416) kommend über die L 242 Richtung Gensinger Gewerbegebiet „Am Kieselberg“. |
Finanzielle Auswirkung:
Die Finanzierung möglicher Umsetzungen aus dem vorstehend genannten Verkehrskonzept wird durch den jeweiligen Baulastträger gewährleistet. Die Erstellung des Konzepts hat keine finanzielle Auswirkung auf die entsprechenden Haushalte.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Mitteilungen und Anfragen
TOP 5.1: Defibrillator geliefert
Der Defibrillator ist geliefert. Der Montage-Termin wird mit der Firma Marx zeitnah vereinbart.
TOP 5.2: Sachstand Einlass-Verfüllung
Die Metallplatte als Schachtabdeckung führt zu massiven Beschwerden aufgrund der Lärmbelästigung.
Das Anbringen von Keilen hat keine Abhilfe geschaffen. Ortsbürgermeister Siegfried hat bis zur endgültigen Klärung die Straße wieder sperren lassen. Die Anfrage des Ortsbürgermeisters an die Verwaltung bzgl. der Verfüllung erfolgte am 27.04.2022.
TOP 5.3: Lichterspiele 2022
Ortsbürgermeister Siegfried informiert die Ratsmitglieder darüber, dass aufgrund der Art und des Umfangs des Festes die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes nicht zwingend notwendig ist. Das hat die Verwaltung mit E-Mail vom 08.06.2022 mitgeteilt. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Veranstalter, also in diesem Fall der Ortsgemeinde. Somit kann der Vorsitzende entscheiden, ob ggf. eine Sicherheits- oder Ordnungsdienst für die Veranstaltung erforderlich ist.
TOP 5.4: Anfrage zu Verkehrskonzept
Ratsmitglied Galle merkt an, dass noch keine Information über einen Vorschlag eines Verkehrskonzeptes für die Ortslage vorliege. Der Vorsitzende wird bei Herrn Lisow diesbezüglich nachfragen.
TOP 5.5: Hinweis zu Brand am Alten Wasserhaus
Weiter weist Ratsmitglied Galle darauf hin, dass das Gras um das Alte Wasserhaus gebrannt habe, bzw. dort Gras verbrannt wurde. Er mutmaßt, dass der Brand auf die hohe Trockenheit zurückzuführen ist und schlägt einen entsprechenden Hinweis zur Vorsicht wegen Brandgefahr im Amtsblatt vor.
TOP 5.6: Anfrage zu Sachstand Glasfaserausbau
Ratsmitglied Galle erkundigt sich weiter zum Glasfaserausbau. Ihm sei zu Ohren gekommen, dass in Aspisheim die Vorvermarktungsquote zwar nicht erreicht wurde, aber dennoch ausgebaut werde. Warum wird eine „Quote“ benötigt, wenn sie doch nicht eingehalten werde.
Er bittet um die Begründung, warum nicht auch Horrweiler mit einbezogen und warum der Ortsbürgermeister nicht in die Korrespondenz eingebunden werde.
Ortsbürgermeister Siegfried erklärt, Bürgermeister Scherer habe diesbezüglich mit Kommunalvertretern gesprochen, jedoch noch keine Antwort erhalten; auch habe Herr Scherer erklärt, dass sich Horrweiler nicht ausreichend initiativ gezeigt habe.
TOP 5.7: Anfrage zu Mobilfunkturm
Ratsmitglied Daudistel erkundigt sich zum Mobilfunkturm, er fehle noch immer. Der Vorsitzende erklärt, dafür sei eine Fläche am Aspisheimer Friedhof vorgesehen gewesen; allerdings haben sich Bürger wegen angeblicher Strahlungen besorgt gezeigt. Eine Fläche im Gebiet Aspisheim/Dromersheim sei im Gespräch, aber der Ortsgemeinde Horrweiler wenig dienlich. Daraufhin schlägt Ratsmitglied Hessert ein Grundstück in der Nähe des neuen Wasserbehälters vor.
TOP 5.8: Neubepflanzung wässern
Ratsfrau Christ sorgt sich um die ausreichende Bewässerung von 5 neu angepflanzten Bäumen auf dem Friedhof. Ortsbürgermeister Siegfried erklärt, dass der Gemeindearbeiter diese 1-2 Mal in der Woche wässern würde.
TOP 5.9: Aufforderung zur Energieeinsparung
Ratsfrau Christ sieht angesichts der derzeitigen Energiekrise bedingt durch die bekannte kriegerische Auseinandersetzung eine Notwendigkeit zur Energieeinsparung und appelliert an die Ratsmitglieder, mögliche Einsparpotentiale zu überdenken, z.B. die Heizungen im Alten Rathaus und im Dorfgemeinschaftshaus.