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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 30/2023
Amtlicher Teil
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Vom Landwirtschafts- und Weinbauausschuss des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen

Am Freitag, den 21.04.2023 fand unter Vorsitz von Oliver Wernersbach die 5. Sitzung des Landwirtschafts- und Weinbauausschusses des Verbandsgemeinderates Sprendlingen Gensingen im Besprechungszimmer der Verbandsgemeindeverwaltung statt.

Die Tagesordnung wurde wie folgt behandelt:

TOP 1: Anpassung des Haushaltsmittels 2023 für die Gewässerunterhaltung

Die Haushaltsmittel für die Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern III. Ordnung 2023 wurden aufgrund der Haushaltssituation der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen angepasst. Der Verwaltung stehen nun 75.000,00 € zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Verfügung.

TOP 2: Übertragung der zukünftigen Unterhaltung des Aspisheimer Grabens im Bereich der Renaturierungsmaßnahme an den Zweckverband Gewerbe- und Industriepark Bingen-Grolsheim

Die zukünftige Unterhaltung des Aspisheimer Grabens im Bereich der Renaturierungsmaßnahme in der Gemarkung Grolsheim wird gem. § 40 WHG an den Zweckverband Gewerbe- und Industriepark Bingen-Grolsheim übertragen. Hierzu wurde eine Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und dem Zweckverband unterschrieben.

TOP 3: Festlegung der auszuführenden Maßnahmen zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung für das Jahr 2023

Sach- und Rechtslage:

Für die Anmeldung von Unterhaltungsmaßnahmen der Gräben III. Ordnung wurde ein Rundschreiben an alle Ortsbürgermeister gegeben. Eine Aufstellung des Unterhaltungsbedarfs der einzelnen Ortsgemeinden mit Lageplan und Kostenschätzung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Nachfolgend die Gewässer III. Ordnung, die aus Sicht der Verwaltung nicht besichtigt werden müssen.

Badenheim:

1.

Flutgraben

ca. 900 m von Grün befreien, wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen.

Der Flutgraben wurde bereits für 2022 angemeldet. Der Ausschuss beschloss, dass die Reinigung innerhalb von 3 Jahren durchgeführt wird. 2022 wurde Flutgraben teilweise gereinigt. 2023 soll der 2. Abschnitt gereinigt werden (ca. 450 m).

Grolsheim:

1.

Grienbach

ca. 300 m von Grün befreien und die Durchlässe reinigen.

Die Verbandsgemeindewerke beteiligen sich an den Unterhaltungskosten.

Sprendlingen:

1.

Höllengraben

ca. 200 m von Grün und Totholz befreien.

Für die Beratung und Beschlussfassung, die im Rahmen einer Ortsbegehung stattfindet, ist folgender Zeitplan vorgesehen:

09:45 Uhr

Wolfsheim

Treffpunkt: Ortseingang

1.

Nebenlauf von Wolfsheim

ca. 115 m Graben von Grün befreien, wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen.

Herr Ortsbürgermeister Hofmann, oder ein Stellvertreter, werden gebeten an der Begehung teilzunehmen.

10:15 Uhr

St. Johann

Treffpunkt: Friedhofstraße

1.

Graben Kieselberger

ca. 770 m von Grün befreien, wo nötig profilieren.

2.

Johannisbach

ca. 1200 m von Grün befreien, wo nötig profilieren.

Der Johannisbach wurde bereits 2019 für die regelmäßige Reinigung angemeldet. Der Ausschuss beschloss, dass die Reinigung innerhalb von 3 Jahren durchgeführt wird. 2023 kann der 1. Abschnitt gereinigt werden (ca. 400 m).

Herr Ortsbürgermeister Bergmann, oder ein Stellvertreter, werden gebeten an der Begehung teilzunehmen.

10:45 Uhr

Welgesheim

Treffpunkt: Bahnhofstraße

1.

Wiesengraben

ca. 160 m von Grün befreien, wo nötig profilieren.

2.

Graben ohne Namen

ca. 80 m von Grün befreien, wo nötig profilieren.

3.

Graben ohne Namen

ca. 115 m von Grün befreien, wo nötig profilieren.

4.

Graben am Vorderberger Weg

ca. 650 m von Grün befreien, wo nötig profilieren.

Der Graben am Vorderberger Weg wurde bereits 2022 angemeldet und gereinigt.

3.

Graben ohne Namen

ca. 150 m von Grün befreien, wo nötig profilieren.

Herr Ortsbürgermeister Leisenheimer, oder ein Stellvertreter, werden gebeten an der Begehung teilzunehmen

11:15 Uhr

Gensingen

Treffpunkt: Flur 14 Nr. 645 am Graben ohne Namen

Angemeldet wurde die Reinigung von ca. 3600 m Gräben, darunter auch die Baum- und Heckenschnittmaßnamen, die vor Ort nach Zuständigkeit zu prüfen sind:

1.

Graben ohne Namen

ca. 570 m von Grün befreien, wo nötig profilieren.

2.

In der Wasserteichen

ca. 1100 m von Grün befreien, wo nötig profilieren.

3.

Horrweiler Graben

ca. 1940 m von Grün befreien, wo nötig profilieren.

Herr Ortsbürgermeister Brendel, oder ein Stellvertreter, werden gebeten an der Begehung teilzunehmen

12:00 Uhr

Aspisheim

Treffpunkt: Germaniastraße Nr. 61

1.

Graben am Johannweg

ca. 55 m von Grün befreien, wo nötig profilieren.

2.

Aspisheimer Graben 1. Abschnitt

ca. 55 m von Grün befreien, wo nötig profilieren.

3.

Aspisheimer Graben 2. Abschnitt

ca. 80 m von Grün befreien, wo nötig profilieren.

4.

Hohlgasse

ca. 70 m von Grün befreien, wo nötig profilieren.

5.

Horrweiler Graben

ca. 300 m von Grün befreien, wo nötig profilieren.

Herr Ortsbürgermeister Dautermann, oder ein Stellvertreter, werden gebeten an der Begehung teilzunehmen.

Die Kosten für die Durchlassreinigung werden von der Ortsgemeinde getragen.

Der Ausschuss entscheidet, welche Unterhaltungsmaßnahmen an welchen Gräben durchzuführen sind.

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

-

dass die angemeldeten Gräben in Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Sprendlingen und Wolfsheim nicht besichtigt werden müssen.

-

Mithin wird beschlossen, dass die angemeldeten Gräben in Aspisheim, St. Johann und Welgesheim besichtigt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt für Wolfsheim:

-

dass der angemeldete Graben „Nebenlauf“ von Wolfsheim von Grün befreit wird. Die Brombeerhecken, die teilweise außerhalb des Grabens stehen, sind zu entfernen. Hier müssen die entstehenden Kosten 50/50 mit der Ortsgemeinde aufgeteilt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt für Badenheim:

-

dass der 2. Abschnitt des Flutgrabens von Grün befreit und, wo nötig, profiliert wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt für Gensingen:

-

dass die angemeldeten Gräben vorab überprüft werden, damit festgestellt wird, ob es sich hier um die Grabenreinigung handelt oder es um die Heckenschnittmaßnahmen geht. Wo Handlungsbedarf im Rahmen der Gewässerunterhaltung besteht, werden die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt.

-

Der Ausschuss hat bereits ein Budget i.H.v. 5.000 Euro für die Ortsgemeinde Gensingen zugewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt für St. Johann:

-

dass die Hecken am „Graben Kieselberger“ Teil I (700 m) im Rahmen der Heckenschnittmaßnahmen der Ortsgemeinde zurückgeschnitten werden;

-

dass der „Graben Kieselberger“ Teil II (70 m) vom Grün befreit und, wo nötig, profiliert wird.;

-

dass ein Ausbaukonzept für den Graben „Nebenlauf Kieselberg“ (Flur 2 Nr. 650) für das Jahr 2024 erstellt wird, damit die Verlegung des Grabens im Bereich des Flurstücks Nr. 74/1 geplant wird.

Für die Erstellung des Ausbaukonzeptes sollen 5.000 Euro im Haushalt 2024 eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt für Welgesheim:

-

dass der „Wiesengraben“ vom Grün befreit wird und, wo nötig, profiliert wird;

-

dass der „Graben ohne Namen“ gegenüber vom Friedhof profiliert wird;

-

dass der „Graben ohne Namen“ im Bereich der Kita von Grün befreit wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt für Aspisheim:

-

dass der Graben „Aspisheimer Graben 2“ im Bereich der Renaturierungsfläche vom Grün befreit wird;

-

dass der „Graben am Johannweg“ von Grün befreit wird;

-

dass die Reinigung des Grabens „Hohlgasse“ für das Jahr 2024 geplant wird;

-

dass der „Horrweiler Graben“ von Grün befreit wird und, wo nötig, profiliert wird.

Finanzielle Auswirkung:

Das ausreichende Haushaltsmittel steht zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen